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Ausgabe:

1912 Nr. 25

Spalte:

793-794

Autor/Hrsg.:

Rotermund, Ernst

Titel/Untertitel:

Ein Konfirmanden-Unterricht 1912

Rezensent:

Bornemann, Wilhelm

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Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 25.

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künftlerifcher Schönheit in ihrer Einfachheit. Der Prediger
verlieht immer hohe Gedanken darin zum Ausdruck
zu bringen, bleibt frei von jeglicher Phrafe und wird nie
trivial. Eigentümlich ift das ziemlich lange Exordium, wie
es früher üblich war, das der Textverlefung vorangeht
und von der Kunft des Predigers zeugt, vom Allgemeinen
auf das Befondere des Textes überzuleiten. Dann folgt
nach dem Texte noch eine kurze Überleitung mit Thema
und Angaben der Teile.

Es ift eine fchöne Gabe, nicht nur für die anhängliche
Gemeinde in Zwickau, der diefer gottbegnadete Prediger
28 Jahre gedient hat, nicht nur für die Freunde des Evan-
gelifchen Bundes, die fo noch einmal den Mann hören,
der fie fo oft begeifterte und erbaute, fondern für alle,
die zu predigen haben und viel aus dem Studium diefer
Predigten lernen können, endlich aber auch für fuchende,
gebildete Chriften unfererTage, da fie ein folches Publikum
durchaus vorausfetzen.

^Ahlden (Aller)_E. W. Buffmann.

Rotermund, Paft. Ernft: Ein Konfirmanden-Unterricht. Ein

prakt. Verfuch m. kurzer Begründg. hrsg. (VII, 179 S.)
gr. 8°. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht 1911.

Geb. M. 3 —

Der Verfafter bietet einen Entwurf des Konfirmandenunterrichts
, worin er zuerft von der Kirche (5—15), dann
von der Taufe (15—22), vom Glauben (22 — 25), von Gottes
Liebe zu uns (25—HO im Anfchluß an die drei Artikel),
von unferer Liebe zu Gott (110—113), von der Pflege
des inneren Lebens (114—132) und endlich von der Konfirmation
(132) handelt. In einem zweiten Teil gibt er
allerlei zur Begründung und Erläuterung feines Entwurfs
(133—179). Die Vorzüge des Buches fehe ich in feinem
gefunden und offenen Sinn, in feiner PVeiheit von dog-
matifcher Befangenheit und traditionellem Schematismus
und Sprachgebrauch, in feiner relativen Selbftändigkeit,
fowie in der durch mancherlei gefchickte Beifpiele aus
dem Leben bereicherten praktifchen Darfteilung. Andrerseits
erfcheinen mir mancherlei Dinge in dem Entwurf
wie in der Begründung doch nicht ganz richtig, vollftändig
und klar. Für nicht richtig halte ich z. B. den Satz,
daß dem Judentum der tröftliche Glaube der Sündenvergebung
fehle (17), oder die Behauptung, daß Anfelm
feine ganze Theorie aufgeftellt habe, weil er fich dem
Rätfei der Sündenvergebung gegenübergeftellt fah (er ift
vielmehr durch das geheimnisvolle Dogma der Gott-
menfcheit dazu veranlaßt). Als unvollftändig auch in
wefentlichen Punkten muß ich z. B. betrachten, was über
Reformierte und Lutheraner (12 f.) gefagt ift. Auch die
Ausdrücke Konfeffion (14), heiliger Geift (95), Gott bedürfen
einer gründlicheren Erklärung. Der kirchen-
gefchichtliche Abfchnitt ift an fich nicht ungefchickt,
aber meines Erachtens entweder zu zeitraubend oder zu
reichhaltig und fchwer. Manches in der Anlage wie in
der Durchführung nimmt fich etwas buntfcheckig und
ungleichmäßig aus. Um nur eins zu nennen: die ethi-
fchen Ausführungen (36 ff.) über Beruf, Hausftand, Befitz,
Geiz und Sparfamkeit unterbrechen ftörend den einheitlichen
religiöfen Zufammenhang und hätten anderswo
beffer ihre Stelle gefunden. Gegenüber den Baptiften
(19) ift eine Rückfichtnahme auf die lutherifche Über-
letzung des Taufbefehls unerläßlich, fowie auf die Frage,
ob man den Glauben wohl beffer innerhalb oder außerhalb
der Kirche lernen könne. Bei dem Schöpfungsgedanken
ift es wichtig, darauf hinzuweifen, daß danach die Welt
für uns gut ift und nicht böfe. Bei der Erwähnung der
Methodiften darf bei dem Ausdruck .Wertlegen auf die
Bekehrung' das Wort .einmalig' oder .bewußt' nicht fehlen
(14), bei dem ev.-prot. Miffionsverein nicht als erftes Wort
.allgemein' (15). Die Taktik in bezug auf die Verteidigung
des Dafeins Gottes (24) ift doch nicht fo ganz einwandfrei
; denn auf die Frage: wo ift die Seele? würden z. B.
Forel und feine Anhänger fchlankweg antworten: im

Gehirn. Was über die chriftliche Vorftellung von der
ewigen Seligkeit gefagt wird (94), ift richtig; aber doch
darf dabei als konftitutives Merkmal nicht fehlen die
Gemeinfchaft mit Gott und denverklärten Perfönlichkeiten.
Die Art, wie R. den dritten Artikel behandelt, kann ich wohl
als einen relativen Fortfehritt, aber doch nur als einen
Anfang anfehen. Überhaupt halte ich einen genaueren
Anfchluß an Luthers Kathechismus für möglich und
wünchenswert, ohne daß man deshalb gleich in die von
R. gefürchteten Fehler verfallen müßte. So habe ich
mancherlei — namentlich in dem begründenden Abfchnitt
gefunden, worin ich dem Verfaffer nicht ohne weiteres
zuftimmen kann, — zuweilen gerade in dem, was er am
zuverfichtlichften vertritt. Gleichwohl ift diefe Schrift ein
wertvoller Beitrag, der um fo fruchtbarer anregen kann,
je mehr man in Theorie und Praxis fich mit ihm auseinanderfetzt
.

Frankfurt a/Main. W. Bornemann.

Kirohenheim, Prof. A. von: Lehrbuch des Kirchenrechts.

2. neubearb. Aufl. (XII, 344 S.) gr. 8°. Heidelberg,
C. Winter 1911. M. 9 — ; geb. M. 10 —

Das Kirchenheimfche Lehrbuch kam im Jahre 1900 in
erfter Auflage heraus und wurde im Jahrgang 1901 diefer
Zeitfchrift, Sp. 154 näher befprochen. Die neue Ausgabe
fleht im Ümfange hinter der früheren um etwa vier Bogen
zurück, was durch etwas fparfameren Druck, aber auch
durch manche Kürzungen, namentlich im dritten Buche,
bewirkt worden ift. Indeß hat der Verf. die inzwifchen
erfchienene Literatur, foweit Ref. prüfen konnte, ge-
wiffenhaft nachgetragen und die eingetretenen Änderungen
der Gefetzgebung fowohl im Bereiche des evangelifchen
wie des katholifchen Kirchenrechts verarbeitet.

Die erfte Auflage trug den Untertitel: ,für deutfehe
Theologen und Juriften' und follte ausweislich der Vorrede
,dem Theologen, dem Pfarrer dienen, aber auch für
den juriftifchen Studenten und die meiften juriftifchen
Praktiker Ausreichendes bieten'. Die neue Ausgabe hat
diefe Doppelbeftimmung nicht wieder erwähnt. Aber es
ift nicht erfichtlich, ob die Weglaffung eine Änderung
des Programms bedeuten foll. Auch nicht wahrfcheinlich,
daß dem fo fei; denn weder in der Anlage, noch in den
Grundanfchauungen, noch in der Art der Darftellung ift
ein wefentlicher Unterfchied gegen früher zu bemerken.
Ob fich das Buch für Theologen brauchbar erweift, kann
Ref. nicht beurteilen. Als juriftifches Lehrbuch hat es
mancherlei Vorzüge, vor allem Überfichtlichkeit der Anlage
und Faßlichkeit der Darftellung. Dem flehen freilich
auch erhebliche Mängel gegenüber. Insbefondere geht
der Verf. an manchen wichtigen Problemen, namentlich
rechtsgefchichtlicher Natur in einer felbft für ein Studentenbuch
fchwerlich zu rechtfertigenden Weife vorüber. Auch
wer fich z. B. gegenüber den Arbeiten von Stutz ablehnend
verhält, kann fie doch unmöglich bloß mit einem Zitat
und dem Zufatze: .widerlegt von Thomas, Propriete des
laiques' (S. 214) abtun! Dafür fchleppt der Verf. vielen
überflüffigen Ballaft an Zitaten aus untergeordneten Schrift-
ftellern und an ftatiftifchen Zufammenftellungen mit fich.

Die Aufzählung — um nur eiuiges zu erwähnen — der fiebenzig
Kardinalstitel, (S. 115I, der fämtlichen zum Oberkirchenrate in Beziehung
flehenden Auslandsgemeinden (S. 158), der Schutzheiligen für Länder,
Orte und Berufe (S. 274) würde man ebenfo fchmerzlos vermiffen wie die
zahlreichen Einzelheiten in Bezug auf das decorum clericale (S. loof.).
Ein Hauptfehler fcheint Ref. endlich die recht derbkörnige Art tu fein,
in der der Verf. feinen kircheupolitifcheu Standpunkt zum Ausdrucke
bringt. Er hat fich dabei oft beträchtlich im Tone vergriffen. Mut-
malJungen, wie die S 41 f. geäußerte, daß der kirchenpolitifche Umfchwung
von 1880 durch weibliche Bemühungen und jefuitifchen Einfluß erfolgt
fei, die Behauptung, daß fich proteftantifche Träger des Kirchenregimentes
unbewußt von Jefuiten beeinfluffeu laffeu (S. 153), Ausdrücke wie ,der
verfchrobene Profeffor Hufchke' IS. 264), es wird .päpflbcherfeits amtlich
gehetzt' (S. 48), Jaunens und andere Lügenwerke' find kaum in
Flugblättern einer kirchenpolitifchen Kampforganifation, gefchweige denn
in einem Lehrbuche angebracht.

Kiel. Heinrich Triepel.