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Ausgabe:

1912

Spalte:

750-752

Autor/Hrsg.:

Clemen, Otto (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Handschriftenproben aus der Reformationszeit. 1. Lfg 1912

Rezensent:

Brandi, Karl

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Ärgernis öffentlich, weil der Grund für die Abfetzung ; Jahre weiter zurück. Eines der Dokumente ein
des Diakonen öffentlich bekannt gemacht wurde, aber j nicht mehr vorhandenes) .altes Buch'der Pfarrei Gaim er«
muß denn auch das Bekenntnis öffentlich abgelegt worden 1 Jli " ^ , ,

fein? Die Vorftellung eines Bußpresbyters in ganz Kon-
ftantinopel, vor dem dann alle Sünder öffentlich ihre Schuld
bekennen, fcheint mir fchlechthin undurchführbar. Er hatte
nur das Bekenntnis unter Umftänden fo zu behandeln,
wie wenn es ein öffentliches wäre, d. h. das ihm dadurch bekannt
gewordene Verbrechen eines andern Geiftlichen
dem kirchlichen Gerichtshof zu unterbreiten. Das wurde

heim nennt die Heiligen: ,S. Arch. S. Haindrit. S. Gardan.'
Damit ift die Exiftenz der Namen vor 1627 erwiefen.
Da das Schottenklofter von Eichftätt in Etting einen Hof
befaß, vermutet Verf. mit Suttner, daß es fich um die
Namen in der Kirche begrabener Schottenmönche handle
(,elend' = fremd). Der römifche Grabftein habe dann den
als Korruption gefaßten Namen Haindritus durch Heren-
neus erfetzen laffen. — Man wird fich nur fragen müffen,

Straßburg i. E. G. Anrieh.

ihm in diefem Fall übel genommen, und ftatt daß man i ob wirklich der Ankla

die Verpflichtung des Bußpriefters, folche Sünden an- ' rein zufällig ift? ' V°n Hamdntus an Herenneus

zuzeigen, auf hob oder gar in Schweigepflicht umwandelte, 1 - ~
gab man die ganze Einrichtung preis — weil die Erregung
des Volkes eben ein Opfer verlangte.

Die Freude an der inhaltreichen Studie von Schwartz
über das altchriftliche Bußinftitut wird aber durch vereinzelten
Widerfpruch, den er herausfordert, nicht ver

Nach der Ausgabe der
Monumenta Germaniae überf. v. J. C. M. Laurent u.
W. Wattenbach. Mit e. Vorwort v. J. M. Lappen-
mindert" Helmehr^ehöH "da^ zTTeinem"ChVismä, daß berg. 3. neubearb. Aufl. v. Priv.-Doz. B. Schmeidler.
er aufftächelt und anreizt, daß er zum Weiterarbeiten 1 (Die Gefchichtfchreiber der deut. Vorzeit. 56. Bd.)
zwingt Aber bekümmerlich ift, hierbei wieder einmal inne (XV, 271 S.) 8°. Leipzig, Dyk 1910. M. 6 —

werden, wie immer noch die vvertvollften Akten- Die vorliegende Überfetzung der Helmoldfchen Chro-

nik ift zuerft 1852 von J. C. M. Laurent gefertigt, in 2. Auflage
1888 von Wattenberg durchgefehen und nunmehr nach
der auch von Schmeidler 1909 bearbeiteten neuen Ausgabe
des lateinifchen Textes in den .Scriptores rerum
Germanicarum' von neuem revidiert und verbeffert. Die
Überfetzung ift, foweit ich nachgeprüft habe, einwandfrei;
vor allem ift fie fehr fließend, fo daß man nun des trefflichen
Pfarrers in Bofau Erzählungen von der Germani-
fierung der Wendenländer und der neuen Pflanzung der
chriftlichen Kirchen in diefen Gegenden als angenehme
deutfehe Lektüre genießen kann. Ein Vorwort orientiert
über die fpärlichen Nachrichten von Helmolds Lebenslauf
, fowie über die Literatur über feine Chronik. Zu
diefer ift nun ein wichtiger Beitrag von Ohneforge hinzugekommen
: ,Ausbreitung und Ende der Slaven zwifchen
Nieder-Elbe und Oder' (Zfch. d. Vereins für Lüb. Gefch.
Bd. 12—13).

Prag. R. Trautmann.

ftücke zur Gefchichte des Kirchenrechts im 4. Jhrdt. des
Herausgebers harren, oder, wenn fie einen der Aufgabe
gewachfenen, wie Benefchewitfch, finden, diefer fo unbarmherzig
ift, fie in ruffifchem Gewände zu publizieren.
Ohne eine Hülfe, wie Schw. fie gewonnen hat, um fie
nun teilweife uns Anderen zu leiften, kann man die
ruffifchen Editionen, von denen außer den griechifchen
Texten kein Wort lesbar ift, einfach nicht verwenden.
Darf man in unferm Zeitalter der nationalen Eiferfüchtelei
hoffen, daß diefe Art von verheimlichenden Veröffentlichungen
bald verfchwindet?

Marburg i. H. Ad. Jülicher

Koeniger, Priv.-Doz. Dr. Alb. Mich.: Drei »elende* Heilige.

Eine krit. Studie. (Veröffentlichungen aus dem kirchen-
hiftor. Seminar München. Hrsg. v. Knöpfler. III. Reihe,
Nr. 12). (40 S.) München, J. J. Lentner 1911. M. — 90

In der Kirche des Dorfes Etting bei Ingolftadt werden

drei elende' Heilige verehrt Archus, Herenneus und Handfchriftenproben aus der Reformationszeit, hrs<r v Prof

Guardanus Der B.fchof von Eichftätt ordnete .627 die Lic. Dr. 0. Clemen. 1. Lfg. 67 Handfchriftenoroben

Erhebung der Reliquien an. Auf der (nicht mehr er- ' u rv • • 1 - • , ^""J^imiienprooen

haltenen) Deckplatte des einen Grabes befand fich eine nacn Originalen der Zwickauer Ratsfchulbibliothek.

befchädigte lateinifche Infchrift, welche das Ausgrabungs- j O7!. 62 u. 15 S.) Fol. Zwickau, F. Ullmann 1911. M. 15 —

Protokoll und danach eine Schrift über die Heiligen aus i Für das Straßburger hiftorifche Seminar hatte fchon

dem Jahre 1677 reproduziert In^ett^fenngst^C&en der Hermann Baumgarten nach Straßburger Originalen Photo

Münchner Akad. 1910, Phil.-hift. Kl. No. XIV, hat Fr. ! graphien von Briefen aus der Reformationsfeiti hejS^

Vollmer diele "^t^^I^.?%^ä°{tib7tt dfS r°ml; i SS?0' an.,derien wif das Lefen der Schriften diefer Zeit

fchen Soldaten D. Herenn(i)us Secundus dargetan und
dabei die Hypothefe anfprechend entwickelt, daß die
drei Heiligen, deren Kult im 15. oder 16. Jh. dadurch
aufgekommen fei, daß man alte in der Kirche befindliche
Gräber als Heili^engräber betrachtete, zunächft namenlos
o-ewefen feien und erft 1627 ihre Namen erhalten hätten:
die bifchöfliche Kommiffion habe den Namen Herenneus
auf der Grabplatte gelefen, aus weitern Reften der Infchrift
das unmögliche Guardanus herausgelefen, habe

übten, beiläufig auch eine Reihe lehrreicher Briefe ihrem
Inhalte nach kennen lernten. Einige Jahre fpäter (1889)
gab die Direktion des Wiener Kriegarchivs ,Unterrichts-
behelfe' heraus, Kanzleihände und individuelle Schriften
des 16., 17. und 18. Jahrhunderts, weniger intim, aber
inftruktiv durch die weitere Uberficht; lange das einzige
derartige allgemein zugängliche Hilfsmittel für die neueren
Zeiten (neben Könneckes Bilderatlas zur deutfehen
Literatur). Zwar plante A. v. Druffel durch die Mün-

das Secundus nicht als Namen, fondern als Ordinalzahl | chener Akademie die wichtigften Hände der Reforma-
gefaßt und diefem .zweiten' Heiligen einen ,erften', Archus, | tionszeit, wefentlich zur Unterftützung archivalifcher

aus freier Phantafie beigefügt,

Verf. zeigt in methodifcher Kritik, daß diefe Auf-
ftellungen zwar geiftvoll, aber — von Herenneus abge-
fehen — kaum haltbar find. Insbefondre weift er auf
eine Artikelferie von J. G. Suttner in den Eichftätter
Paftoralblättern i86r hin. Suttner hat bereits das richtige
Urteil über die Grabplatte ausgefprochen; andrerfeits bringt
er das Ausgrabungsprotokoll von 1627 und einzelne dem-
felben einleitungsweife beigefügte ältere Dokumente bei.
Sie laffen den Kult bis 1496 zurück verfolgen, und das Alter
des Seltenaltars über dem einen Grabe führt noch etwa 130

Arbeit herauszugeben, aber aus diefem Plane ift fo wenig
etwas geworden, wie bis jetzt aus denjenigen eines mir
befreundeten Staatsarchivars, für hiftorifch kritifche und
verwaltungsgefchichtliche Übungen die vornehmften Typen
der Kanzleifchriftftücke in Reproduktion vorzulegen:
Zettel, Konzepte aller Grade der Vollendung und Überarbeitung
, gefertigte und übergebene Brieforiginale, flüchtige
Protokolle, Entwürfe und urkundliche Ausfertigungen
von Verhandlungen. Man fleht die Gefichtspunkte
der Auswahl folcher Sammlungen find längft mannigfach
verfchieden.