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Ausgabe:

1912 Nr. 21

Spalte:

650-651

Autor/Hrsg.:

Albers, Bruno (Ed.)

Titel/Untertitel:

Consuetudines Monasticae. Vol. IV et V 1912

Rezensent:

Grützmacher, Georg

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649 Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 21. 650

tung des Buches zufammengebracht. Die verbotenen
Speifen wurden in Alexandrien und Afien, aber auch im
Werten, Afrika und Gallien voran, als Speifen des Dämonen-
tifches empfunden. In der Ausbildung der Speifegefetze
war der Orten dem Werten voraus, Rom hielt fich von
dem Formalismus und der neuen Gefetzlichkeit mehr
zurück, auch kehrte der Werten in fpäteren Jahrhunderten
praktifch und literarifch zum urfprünglichen Verftändnis
des Dekretes zurück.

Die Abhandlung ift fehr maßvoll und vorfichtig ge-
fchrieben und legt von guter Schulung Zeugnis ab. Eine
ausführliche Kritik der im erften, dem wichtigeren Teile
gegebenen Auffaffung des Apofteldekretes möchte ich
nicht vornehmen, da die Beobachtungen, die gegen S.s
Auffaffung fprechen, jedem bekannt find, der fich mit
diefen Fragen befchäftigt hat. Sicher ift S. auf der Linie
der richtigen Auffaffung, wenn er das Dekret, in der
Hauptfache ein Speifegebot und keine Sittenregel, nicht
für eine vorfchnelle und ohne Quellen vorgenommene
Zufammenftellung des Autors von Act. anfieht. Das
Dokument geht auf eine Äußerung der Urkreife zurück.
Auch fein Sinn ift richtig beftimmt, wenn in ihm ein
Weg erkannt wird, der das Zufammenleben zwifchen
Judenchriften und Heidenchriften ermöglichen foll. Aber
auf dem Apoftelkonzil ift das Dekret nicht vereinbart
worden. Dagegen fpricht Act. 21,25, eme Stelle, über
deren Auslegung und Bedeutung S. viel zu fchnell hinweggeht
(S. 81), dagegen die Paulusbriefe, vor allem Gal.
und I Kor., dagegen endlich die Überlegung, daß doch
nicht nur in Syrien und Cilicien, fondern auch in Galatien,
Afien, Mazedonien und Korinth Judenchriften wohnten,
auf deren Abfcheu vor Blutgenuß Rückficht zu nehmen
nötig gewefen wäre.
Wien. Rudolf Knopf.

Kayfer, Part. Lic. Heinrich: Die Schriften des fug. Arno-
bius junior dogmengefchichtlich u. literarifch unterfucht.
(198 S.) 8°. Gütersloh, C. Bertelsmann 1912. M. 3.60

Das Schriftgut Arnobius des Jüngeren ift immer noch
ein Problem, dem unter den Patriftikern befonders Morin
energifch zu Leibe gegangen ift. Vor kurzem erft hat
er feine Forfchungen in der Revue benedictine (28,
1911, 153—90) zufammengefaßt. Er fieht in Arnobius
den Verfaffer nicht nur des Pfalmenkommentars, fondern
auch des Conflictus cum Serapione, des Praedeftinatus
und eines Libellus ad Gregoriam, der unter dem Namen
des Chryfoftomus geht. Er hat fich dabei nicht irre
machen laffen durch die herrfchende Meinung, die in dem
Verfaffer des Conflictus einen Verehrer Auguftins und
feiner Lehre, in dem des Kommentars einen Semipela-
gianer erkennen will. Während Morin das Problem überwiegend
literarifch behandelt hat, fucht Kayfer ihm auf
dogmengefchichtlichem Wege beizukommen, indem er
zunächft die Gnadenlehre, fodann die Trinitätslehre und
die Chriftologie in Conflictus und Kommentar unterfucht.
Sein Ergebnis ift, daß ,die Gnadenlehre des Kommentars.. .
der des Cond, im ganzen entfpricht; objektiv ift fie keinesfalls
femipelagianifcher als die des Confl.' Gefchickt formuliert
er: ,Der Confl. fchweigt von der Prädeftination
und lobt Auguftin, der Kommentar fchweigt über Auguftin
und verwirft die Prädeftination'. Das Schweigen des
Kommentars über Auguftin will er als befremdlich nicht

Pelten laffen, das Schweigen des Conflictus über die
rädeftination ift er geneigt, als tatfächliche Ablehnung
zu deuten. Von der Soteriologie aus laffe fich jedenfalls
gegen Identität der Verfaffer ein wirklich triftiger Grund
nicht erheben, ebenfowenig aber aus der vergleichenden Betrachtung
der Trinitätslehre und Chriftologie. Er hält das
Urteil für berechtigt, daß das trinitarifche Material des Kommentars
durchweg — auch mit Einzelheiten — mit dem des
Conflictus verwandt fei, und gleiches gilt von dem chriftolo-

gifchen. So fuhrt die dogmengefchichtliche Unterfuchung | und die MarteneTn feinem Werk de antiquis" monTchorum

mindeftens bis zur Möglichkeit gleicher Verfaffer; literarifche
Beobachtungen führen noch weiter, befonders die Art der
Benutzung des Praedeftinatus durch die Arnobiusfchriften,
die auf ein eigentümliches, eben durch die Identität der
Verfaffer am beften zu erklärendes Verwandtfchaftsver-
hältnis fchließen läßt. Kayfer glaubt die Darftellungsart
des Kommentars als organifche Fortbildung des im Conflictus
im Keim Enthaltenen anfehen zu dürfen, hier alfo
von Morin abweichend, der den Conflictus für die fpätere
Schrift hält, übrigens das gemeinfame Verhältnis zum
Praedeftinatus, wie erwähnt, durch Annahme des gleichen
Verfaffers löft. Kayfer kannte Morins neuere Arbeiten
nicht, als er die feine niederfchrieb, und hat fie nur noch
für die Anmerkungen heranziehen können. Um fo wertvoller
ift es, daß er auf anderem Wege und mit anderen
Mitteln zu im wefentlichen gleichen Ergebniffen gelangte,
die wieder umzuftoßen nicht leicht fein dürfte.

Gießen. G. Krüger.

Consuetudines Monasticae. Vol. IV et V. Edidit D. Bruno
Albers. Lex. 8°. Monte Casino. (Leipzig, O. Harraffo-
witz.)

IV. Consuetudines Fructuarienses necuon Cystrensis in Anglia
monasterii et congregationis Vallymbrosanae nunc primum ex vatiis
manuscriptis ed. Cum II tabulis palaeographicis et indice monasteri-
orum. (XI, 328 S.) 1911. M. 18—. — V. Consuetudines monasteri-
orum Germaniae uecnou S. Vitonis Virdunensis et Floriaceusis abba-
tiae monumenta saeculi decimi continens. (XVI, 190 S.) 1912. M. II —

Der rührige und gelehrte Benediktiner D. Bruno
Albers fetzt in den beiden vorliegenden Bänden die Herausgabe
der Mönchsgewohnheiten fort. Nachdem er im
2. Band die älteren Consuetudines des Klofters Cluni und
im 3. Band die Gewohnheiten des Klofters Monte Cafino,
wie fie nach der Wiederaufrichtung desfelben in den
Jahren 716 bis 817 im Gebrauch waren, zum Teil erft-
malig aus verfchiedenen Handfchriften veröffentlicht hatte,
füllen den 4. Band die Gewohnheiten des Klofters Fruc-
tuaria bei Turin, des englifchen Klofters Chefter und die
Gewohnheiten der Vallombrofer Kongregation. Die erfteren
beiden Kloftergewohnheiten find mit den Gebräuchen der
Cluniacenfer nahe verwandt. Es kommt dies daher, daß
das berühmte Klofter Fructuaria von dem Cluniacenfer
Wilhelm von Volpiano, Abt von S. Benignus in Dijon,
IC03 gegründet wurde. Von dem oberitalienifchen Klofter
wurde dann die Reform mit den Gewohnheiten durch
Erzbifchof Anno von Köln nach dem in der Nähe von
Köln gelegenen Klofter Siegburg und o6o nach dem
Schwarzwaldklofter S. Blähen übertragen. Und diefe
beiden deutfchen Klöfter haben die Gewohnheiten weiter
in zahlreiche Töchterklöfter verbreitet. Albers hat am
Schluffe des 4. Bandes eine Tafel fämtlicher Klöfter mit
Beifügung ihres Gründungsjahrs gegeben, die mit dem
Klofter Fructuaria direkt oder indirekt in Beziehung flehen.
— Die Gewohnheiten des englifchen Klofters Chefter gehören
ebenfalls zur Familie der Consuetudines Cluniacenses.
Das Klofter, das der heiligen Wereburga geweiht und
von Nonnen bewohnt war, wurde durch den bekannten
Erzbifchof Anfelm von Canterbury 1091 mit Mönchen
aus dem franzöhfchen Klofter Bec befiedert. Dagegen
zeigen die Gewohnheiten der von Johannes Gualbertus
im Jahre 1038 gegründeten Kongregation der Vallombrofer
bereits den Typus der im 5. Bande herausgegebenen
deutfchen Gewohnheiten. Diefe fogenannten deutfchen
Gewohnheiten waren im Klofter Einfiedeln in Gebrauch
und find von dort in zahlreichen von Einfiedeln reformierten
deutfchen Klöftern eingeführt worden. Albers
legt 2 Rezenfionen diefer Gewohnheiten im 5. Band vor,
eine längere aus einem Trierer Kodex und eine kürzere,
die bereits der Benediktiner Ringholz aus einem Einfiedler-
Kodex in den Studien und Mitteilungen aus dem Benediktiner
und Zifterzienferorden 1887 hatte abdrucken laflen,