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Ausgabe:

1912 Nr. 18

Spalte:

560-562

Autor/Hrsg.:

Schoo, Geo.

Titel/Untertitel:

Die Quellen des Kirchenhistorikers Sozomenos 1912

Rezensent:

Loeschke, Gerhard

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559 Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 18. 560

Verfuchungen nicht überwunden zu werden und trotz
der auf ihn eindringenden Sünde unüberwindlich da-
zuftehen. Nachdem jedoch ausführlich dargetan ift, daß
Auguftin ftets die freie Wahl zwifchen Gut und Böfe
anerkennt und nie das liberum arbitrium preisgegeben
hat, kommt doch das Zugeftändnis, daß er in feinen
letzten Schriften die /Tendenz' bekunde, die innere Unfehlbarkeit
und Macht der Gnade nachzuweifen und die
abfolute Sicherheit, die er früher der Allwiffenheit und
Allmacht Gottes zufprach, jetzt in die Gnade felbft hineinzulegen
. Ja auch eine Spannung zwifchen der rechtfertigenden
und rettenden Gnade wird eingeräumt. Diefe
.Tendenz' und .Spannung' hätte Mausbach vielleicht
fchärfer verfolgen können, wenn er nicht immer wieder
Auguftins noch keineswegs in die katholifche Scholaftik
eingetauchten Begriffe unter dem Gefichtswinkel der
fcholaftifchen Unterfcheidungen betrachtet hätte. Dann
hätte Mausbach vielleicht auch gefehen, daß das liberum
arbitrium in den Schriften des alternden Auguftin ein
theoretifch feilgehaltener Rückftand aus feiner früheren
Epoche war, der mitgeführt wurde, ohne feine religiöfe
Grundanfchauung irgendwie charakteriftifch zu beftimmen.
Dann hätte Mausbach wohl auch eine fcharfe hiftorifche
Linienführung gefunden, während er jetzt in der Hauptfache
nur vermocht hat, an allen entfcheidenden Punkten
den gefunden Katholizismus Auguftins feftzuftellen, der
nur gelegentlich durch ungefchickte Äußerungen, ,zu aus-
fchließliche' Betonung eines Gedankens und in ihrer Tragweite
nicht genügend bedachte .Tendenzen' gefährdet
wird. Fall überall begegnen wir diefem Verfahren: in
der Erörterung der Sündenlehre, deren komplizierten Aufbau
hiftorifch begreiflich zu machen Mausbach durchaus
nicht geglückt ift; in der Befprechung des Gottesgedankens,
der Stellung Auguftins zu den Fragen der Kultur, zum
Staat, zur Gerechtigkeit der Heiden u. dgl. m. Allerdings
muß man beachten, daß Mausbach eine wirklich hiftorifche
Darfteilung, die die Nähte aufdeckt und die Verfchlingung
der verfchiedenen Wurzeln entflammenden Anfchauungen
aufweift, dadurch erfchwert ift, daß er an allen entfcheidenden
Punkten Auguftin dogmatifch zuftimmt. Da fallen
natürlich manche Entwicklungslinien fort, wird manches
als gefchloffen angefehen, was doch nur äußerlich aneinander
gefügt ift, wird manches als bleibend und modern
' im bellen Sinn angefprochen, was aus einer ganz
beftimmten gefchichtlichen Situation hervorgegangen ift
und fchärfere Zeichen feiner Zeit trägt, als Mausbach gefehen
hat, der allerdings dogmatifch von der Korrektheit
Auguftins überzeugt, aber im neueren Katholizismus
flehend, die Anfchauungen Auguftins feinen eigenen
ftärker angepaßt hat, als der neutrale Hiftoriker getan
haben würde.

Das hindert nicht, daß manche glückliche Beobachtung
gemacht ift. Gerade die zu manchen Bedenken Anlaß
gebende Behandlung der auguftinifchen Sündenlehre
könnte hier genannt werden. Auf die Unficherheit in
Auguftins Anfchauung von den Todfünden und läßlichen
Sünden hat Mausbach recht deutlich hingewiefen, deutlicher
als meines Wiffens bisher gefchehen ift. Daß man
Auguftins Anfchauung von der Seligkeit nicht fchlecht-
weg als .quietiftifch' bezeichnen kann, wird Mausbach
zugeftanden werden müffen, wenn auch der .Quietismus'
nicht fo fchnell und gründlich beifeite gefchoben werden
kann, wie Mausbach es getan. Daß nicht .getrottetes
Sündenelend' Auguftins Frömmigkeit charakteriftifch benimmt
, ift ebenfalls richtig. So ließe üch noch manches
anführen. Doch gerade am letzten Punkt ließe fich zeigen,
daß die Schärfe der hiftorifchen Frageftellung fehlt. Denn
wenn Mausbach meint, Auguftins chriftliches Lebensgefühl
falle mit dem urchriftlichen zufammen, fo hat er
nicht gefehen, wie ftark der mit dem bekannten refor-
matorifchen Satz nur der Formulierung, nicht dem Inhalt
nach fich deckende, erft im katholifch gewordenen
Chriftentum nachweisbare Satz von der täglichen Buße

und Sündenvergebung das urchriftliche Lebensgefühl gewandelt
hat. Mausbach hat darum auch nicht fehen
können, daß dem Satz vom getrotteten Sündenelend nicht
jede Berechtigung fehlt. Er hat ferner wohl erkannt, daß
Auguftins Anfchauung von der Rechtfertigung an die
vorangegangene Entwicklung anknüpft und daß eine
Spannung zwifchen rechtfertigender und rettender Gnade
befteht. Aber ihm ift die Harke Umbildung der alt-
katholifchen Rechtfertigungslehre durch Auguftin nicht
deutlich geworden, und vollends hat er nicht zu zeigen
vermocht, daß der Entwurf des älteren Auguftin überhaupt
nicht von der Rechtfertigungslehre aus erfolgt ift.
Auguftin hat wohl die Anfchauung von der Rechtfertigung
vertieft (inspiratio caritatis); aber fchließlich führt er die
iustificatio doch nur als Beftandteil der Tradition mit
und der Vertiefung der Anfchauung geht eine Auflöfung»
zur Seite. Nun fehlt auch eine hiftorifch ausreichende
Würdigung des auguftinifchen Verdienftbegriffs. Der
Lefer erfährt nicht, daß die Vertiefung der Rechtfertigungslehre
durch Auguftin auch den Verdienftgedanken gewandelt
hat, in der Anfchauung vom Bußinftitut aber der
alte Verdienftbegriff weiter lebt, fo daß nun in den Ausführungen
über Buße und Rechtfertigung zwei verfchie-
dene Entwicklungshilfen nebeneinander herlaufen. Erft
das Mittelalter hat diefe Ungleichheit befeitigt. In der
Genugtuungslehre ■— verdeckt auch in der Lehre von der
Vollkommenheit — hat aber bis heute der voraugufti-
nifche Verdienftgedanke fich gehalten. Auguftin hatte
ihm ja Raum gewährt. So vermißt man doch in Mausbachs
Unterfuchung die fcharfen hiftorifchen Frageftel-
lungen. Darum auch erfcheint der Auguftin Mausbachs
gefchloffener und dogmatifch korrekter, als er tatfächlich
j ift. Mausbachs Unterfuchung wird der Forfchung ganz
! gewiß Dienfte leiften und zu manchen Nachprüfungen
Anlaß geben müffen. Sie wird aber m. E. fchwerlich
davon überzeugen, daß fie die entfcheidenden Richtlinien
gegeben hat.

Tübingen. Scheel.

Schoo, Dr. Geo.: Die Quellen des Kirchenhiltorikers Sozo-
menos. (Neue Studien zur Gefch. der Theologie u. der
Kirche, n. Stück.) (VII, 156 S.) gr. 8°. Berlin,
Trowitzfch & Sohn 1911. M. 5.60

Seit Jahren erwarteten wir von Geppert eine feiner
Quellenunterfuchung zu Sokrates entfprechende Analyfe
des Sozomenos. Jetzt bringt Schoo, wozu Geppert nicht
gekommen. Seine Unterfuchungen enthalten keine Über-
rafchungen, wohl aber bedeuten fie eine angenehme Be-
ftätigung und detaillierte Ausführung unferes Wiffens.
Schoo legt dem Lefer hübfche Beifpiele für die Ergänzung
des Sokrates aus Rufin vor, zeigt gut wie die Zitate aus
I Jofephus und Philon aus Eufeb gefchöpft find, wie Atha-
I nafius herangezogen wird und anderes mehr; er diskutiert
I auch zum erftenmal die Frage, ob Sozomenos das latei-
' nifche Original des Rufin oder eine griechifche Über-
fetzung benutzt hat.

Aber im übrigen würde man fich täufchen, wenn
man nunmehr alle Probleme für erledigt hielte; es gibt
! Quellen, über deren Benutzung wir nach wie vor nicht
! klar fehen, fo zunächft die Hiftoria Lausiaca und Hiftoria
Monachorum, wo nicht nur die Arbeiten von Lucius
(Z. f. K. G. VII, 177 ff), Butler (Text and Studies VI,
51 ff.), C. Schmidt (GGA 1899, 7 ff.) ingnoriert find, fondern
auch Schoos eigene Beweisführung nicht voll überzeugt.
Auch der Abfchnitt über das Synodikon des Athanafius
und die Synagoge des Sabinos fördert die Forfchung
nicht feinem Umfang entfprechend; was im Rhein. Muf. 59
I auseinandergefetzt ift, wird mit Stillfchweigen übergangen,
I dafür das Synodikon mit der Historia acephala kombi-
| niert; das geht mindeftens nicht fo einfach wie Schoo
i meint; nicht einmal die Benutzung des Synodikon durch