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Ausgabe:

1912 Nr. 15

Spalte:

476

Autor/Hrsg.:

Breest, Ernst (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Bibelblatt der Preußischen Hauptbibelgesellschaft. Jahrgang 1 - 4. Nr. 1 - 16 (Juli 1907 - April 1911) 1912

Rezensent:

Nestle, Eberhard

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475

Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 15.

476

Zweig der Kommunalverwaltung. Im 17. und erft recht
im 18. Jahrhundert wird die obrigkeitliche Gewalt auch
in kirchlichen Angelegenheiten grundfätzlich vom Landesherrn
beanfprucht: die kirchlichen Verwaltungsbefugnifle
der Städte werden daher befonderer Begründung bedürftig
und deshalb unter den Gefichtspunkt des Patronats geftellt.
Nach innen geht der Selbftverwaltungsgedanke verloren,
der Rat erfcheint als Obrigkeit, die die Gemeinde von
oben regiert, nicht mehr als Vertreter der Gemeinde —
auch von hier aus tritt die kirchliche Verwaltungstätigkeit
des Rats unter den Gefichtspunkt des Patronats. Um die
Wende des 18./19. Jahrhunderts kommt, zunächfttheoretifch,
die Anfchauung zur Geltung, daß kirchliche und bürgerliche
Gemeinde auch in der äußeren Organifation zu trennen
find. Doch vollzieht fich die .Abfchichtung' der Kirchengemeinde
aus dem kommunalen Verband nicht in einem
Akt förmlicher Auseinanderfetzung zwifchen den beiden
Größen, fondern ganz allmählich. In weitem Umfang
behält die Kommune die feitherigen Rechte (befonders
die Befetzung der geiftlichen Stellen und die obere Leitung
der Vermögensverwaltung) und Pflichten. Diefe Betätigung
gegenüber der in fleh korporativ verfaßten Kirchengemeinde
erfcheint nun vollends unter dem Gefichtspunkt des von
außen in beftimmten Beziehungen auf die kirchlichen
Angelegenheiten einwirkenden Patronats. Das Maß und
die Form der Durchführung des Differenzierungsprozeffes
zwifchen Kommune und Kirchengemeinde ift in den
einzelnen Städten fehr verfchieden. — Im ganzen bietet
das Verhältnis der Kommune zur Kirchengemeinde in
feiner Abwandlung durch die Jahrhunderte bis auf die
Gegenwart eine wertvolle Parallele zum Verhältnis des
preußifchen Staats zur evangelifchen Kirche — nur find
in der Lokalinftanz die Beziehungen vielfach noch enger
geblieben, was für das Thema .Trennung von Staat und
Kirche' allerlei zu bedenken gibt.

Diefer flüchtige Überblick zeigt, wieviel Niedner in
der Schrift bietet. Hoffentlich gibt fie Anregung, daß
die Frage der Beziehungen zwifchen Kommune und Kirchgemeinde
auch für andere Gebiete ähnlich eingehend
unterfucht wird. Soweit eine Nachprüfung der Einzel-
ergebniffe möglich ift, ftimmt Ref. N.'s Aufftellungen
völlig bei, namentlich auch was feine Auseinanderfetzung
mit Holtze in bezug auf die Interpretation der Vifitations-
ordnung von 1573 anlangt. Ein eifriges Studium der
N.'fchen Schrift wäre namentlich auch für die Theologen
erwünfeht; fie kann ein heilfames Gegengewicht gegen
die Neigung fchaffen, kirchliche Verfaffungspläne im allgemeinen
und die Regelung des Verhältniffes von Staat
und Kirche im befonderen nur aus der Idee heraus
zu konftruieren.

Friedberg i. H. K. Eger.

Referate.

Ninck, Johannes: Jefus als Charakter. Eine Unterfuchung. Zweite,
teilweife geänderte Ausgabe mit Regiftern der Namen, Sachen
und Bibelftellen. (VIII, 396 S.) gr. 8". Leipzig, J. C. Hinrichs'-
fche Buchhandlung 1910. M. 4—; geb. M. 5 —

Wir haben dies Buch in erfter Auflage Theol. Lit.-Ztg. 1907,
575 f. befprochen. Die zweite Auflage ift mit der erften identifch,
ausgenommen die zwei von der Kritik hart mitgenommen Kapitel
Ehelofigkeit und Demut. Aber auch hier hat der Verfaffer bloß
in der Form geändert, fachlich feine früheren Theten völlig aufrecht
erhalten. Dazu erforderte es inbezug auf den Paffus von
der Sündlofigkeit Jefu Mut, und den hat er hier bewiefen.

Bafel. Paul Wer nie.

Didascalia apostolorum syriace. Ed. Paul, de Lagarde. Anaftat.
Neudr. (III, VII, 121 S.) gr. 8". Lipsiae 1854. Göttingen, Dieterich
1911. M. 8 —
Von der alten fyrifchen Überfetzung der fogenannten apo-
flolifchen Didaskalia find in jüngfter Zeit wohl einige neue Hand-
fchriften aufgetaucht: vgl. M. D. Gibfon, Horae semiticae 12,
London 1903. Doch liehen fie an Wert fämtlich hinter jenem
Parisinus des IX. Jahrhunderts zurück, aus dem Lagarde die Schrift
im J. 1854 veröffentlicht hatte. Es ift alfo dankbar zu begrüßen,

daß die Textausgabe Lagardes jetzt in anaftatifchem Neudruck
wieder erfcheint. Zu Grunde gelegt ift das Handexemplar Lagardes
, in dem die wenigen von Frau Gibfon a. O. nachgewiefenen
Verfehen durch Rahlfs verbeffert waren.
Straßburg. E. Kloftermann.

Bibelblatt der Preußifchen Hauptbibelgefellfchaft. Jahrgang 1—4.
Nr. 1—16 (Juli 1907—April 1911). Hrsg. v. Pfarrer Lic. E.
Breeft. (160S.)8U. Berlin, Preußifche Haupt-Bibelgefellfchaft,
Klofterftraße 65—67. M. 1.80

Nach dem Vorgang der Württ. Bibelgefellfchaft, die alljährlich
auf das Reformationsfell ein ,Bibelblatt' herausgibt (1911 fchon
Nr. 37) hat die Preußifche Haupt-Bibelgefellfchaft 1907 ein folches
vierteljährlich herauszugeben begonnen, und fehr dankenswert
ift es, daß fie die 4 erften Jahrgänge zufammengefaßt hat und nun
durch den Buchhandel allgemein zugänglich macht. Denn in
diefen Blättern flecken, dank der wiffenfchaftlichen Tüchtigkeit
ihres Sekretärs, Arbeiten von dauerndem wiffenfchaftlichen Wert,
z. B. über die Entftehung der Kapitel- und Verseinteilung der
Bibel (S. 17—22), über deren Verfchiedenheiten in den verfchie-
denen Sprachen (S. 25—40, 47f.). Dann gefchichtliche Arbeiten
über das Bibelverbot der römifchen Kirche (S. 49—51; 61—70);
aus den Stiftungsjahren deutfeher Bibelgefellfchaften (S. 55—58
von Ph. Reinhardt-Eckardsberga); die ,Chriftentumsgefellfchaft'
und die Vorläufer deutfeher Bibelgefellfchaften (S. 71—78); die
,Preußifche Bibelgefellfchaft' in Königsberg unter Bifchof Borowski
1814—1831 (S. 61—72); die Hundertjahrfeier der BG von Schaffhaufen
(S. 103—110); über Auguft Hermann Franckes erfte Bibelbezugsquellen
und erfte Privilegien (S. 129—140; 141—148; aus
den Theol. St. u. Kr. 1911, 2); über den älteften Schlefifchen Bibelverein
(S. 41—44) und die Bibeldrucke Schlefiens (S. 160); über
Michael Wittmanns N. T. von 1808 (S. 44—46); über die jetzt in
London befindliche Hohenzollern-Bibel von Bietenhaufen (S. 153
—158, nach Hermes, das Evangelium in Hohenzollern). Das
Heft ift ein Beweis, wie Wiffenfchaftlichkeit und Frömmigkeit fich
nicht ausfchließen, fondern fördern, und fei darum auch an diefer
Stelle beftens empfohlen. Übrigens hat die ,Preußifche Haupt-
Bibelgefellfchaft' fchon früher tüchtige Leiftungen hervorgebracht,
fo ift z. B. die ihrer Einladung zum Stiftungsfett von 1823 beigegebene
Abhandlung von S. C. G. Kühler ,Gefchichte der Ver-
deutfehung des göttlichen Wortes durch D. M. Luther' (31 S. 4°)
eine noch heute lefenswerte Arbeit.

Nachfchrift bei der Korrektur: Vor den feither erfchienenen
Nummern feien befonders genannt Nr. 19 (Jan. 1912): Die Nürnberger
Bibelrevifion des Dr. W. Hopf aus den Jahren 1847—1852.
Beitrag zur Vorgefchichte der Hallefchen Revifion, und 20/1: Die
Bibeldrucke Deutfchlands in der erften Hälfte des neunzehnten
Jahrhunderts. Eine Tabelle mit Erläuterungen. Der Schluß fleht
noch aus. Zu S. 194 (Halberftadt) ilt die befondere Arbeit von
Breeft zu vergleichen: Der Herausgeber der ,Haiberhtädter Bibel'
von 1522 (Theol. St. u. Kr. 1912, 3 S. 478—488, nicht Ludwig
Trutebul, fondern Kurt Drake).
Maulbronn. Eb. Neftle.

Cohn, Prof. Jonas: Führende Denker. Gefchichtliche Einleitg. in
die Philofophie. 2., durchgefeh. Aufl. (Aus Natur u. Geiltes-
welt. 176.) (III, 107 S. m. 6 Bildniffen.) Leipzig, B. G. Teubner
1911. M. 1 —; geb. M. 1.25

Die 1. Aufl. vgl. ThLitZ. 1909, Sp. 482. Das treffliche Büchlein
, durch anderen Satz um 10 S. verkleinert, ift ,nur in Einzelheiten
verändert', die Bilder Kants und Fichtes find durch andere
erfetzt worden, das Fichtes zum entfehiedenen Vorteil durch das
Wichmannfche Bronzemedaillon von feinem Grabmal.
Lobberich. A. Zilleffen.

Straubinger, Prof. Dr. Heinr.: Grundprobleme der ohriftlichen Welt-
anlchauung. Vorträge. (VII, 142 S.) 8°. Freiburg i. B., Herder
(1911). M. 1.60; geb. M. 2.20

Wer fich in kurzem über den dermaligen Stand der katho-
lifchen Apologetik orientieren will, dem können diefe 8 Verträge
gute Dienfte leiften, denn fie rekapitulieren das Wefentlichfte, was
in diefer Wiffenfchaft zur Begründung der katholifchen Welt-
anfehauung vorgetragen wird. Aber in Nichts bedeuten fie eine
Förderung der Wiffenfchaft, da fie nirgends in die Tiefe gehen
und fich den Beweis ihrer Behauptungen meift fehr leicht machen.
Beifpiele dafür anzuführen lohnt fich nicht, da der Lefer fie beinahe
auf jeder Seite findet. Oder was foll man anders z. B. zu
dem Satze fagen: ,Die Unfehlbarkeit der Kirche ift auch kein
Hindernis für echt wiffenfehaftliche Forfchung. Das wäre
dann der Fall, wenn eine unfehlbare Kirche etwas anderes lehren