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Ausgabe:

1912

Spalte:

465-469

Autor/Hrsg.:

Meschler, Moritz

Titel/Untertitel:

Die Gesellschaft Jesu. Ihre Satzungen und ihre Erfolge. 1. u. 2. Aufl 1912

Rezensent:

Hoensbroech, Paul

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in den Niederlanden heißt es in einer Eingabe der Lutheraner
von 1566: haben die Lutheraner nicht die Macht, einen
Prädikanten einzufetzen fo gut wie die Schwärmer
und Wiedertäufer? (S. 134). Auchfonft begegnet wiederholt
die Bezugnahme auf die Täufer (vgl. S. 137, 136).
Und inhaltlich deckt fich die S. 140fr. genau fkizzierte
huiskerk mit der täuferifchen Organifation, fpeziell in der
überragenden Stellung der Alterten und in der ftrengen
Ausübung des Bannes. Wenn in diefen Punkten auch
die calvinlftifch beeinflußten Gemeinden in Köln und Aachen
übereinftimmten, fo beweift dasdiegemeinfamefoziologifche
Grundlage von Calvinismus und Täufertum. Den hollän-
difchen Lutheranern mochte durch Köln und Aachen die
täuferifche Organifationsform das Anftößige verlieren.
Zürich. Walther Köhler.

Mefchler, Moritz, S. J.: Die Gefellfchaft Jefu. Ihre Satzungen
und ihre Erfolge. 1. und 2. Aufl. (XI, 307 S.)
kl. 8°. Freiburg i. B., Herder 1911. Geb. M. 2 —
Gegenftand und nicht zum minderten Verfafler diefes

Buches bedingen eingehende Befprechung. Mefchler fagt

von fleh felbft (Vorwort):

,Der Verfafler hatte das hohe Glück, 60 Jahre in dem Orden zu
verleben. Er hat in dem Orden von der Pike an gedient und alle
Amter und Würden mit Ausnahme des Generals [I richtiges Deutfch wäre :
m't Ausnahme des Generalats. Überhaupt kommen Stil und Grammatik
in dem Buche fehr zu kurz] zeitweilig innegehabt. An genauer Kenntnis
kann es alfo dem Verfafler nicht fehlen. Der einzige Zweck des vorliegenden
Büchleins ift, fchlecht und recht zu zeigen, was die Gefellfchaft
it, was fie will und wie fie diefer Abficht entfprochen hat. Alfo eine
einfache und fachgetreue Darlegung des Inftitutes und feiner Gefchichte
auf Grund der Konftitutionen des Ordens und der päpiilichen Bullen
und Erlaffe'.

Solche Einführungsworte aus folchem Munde fpannen
die Erwartungen gerade bei diefem Gegenftande hoch.
Um fo tiefer ift die Enttäufchung nach Lefung des
.Büchleins'. Ich will nicht feinen kleinen Umfang rügen,
obwohl ,die Gefellfchaft Jefu, ihre Satzungen (3 dicke
Quartbände!) und ihre Erfolge' (alfo die faft 400jährige
Gefchichte einer über die ganze Welt verbreiteten,
überaus einflußreichen Organifation) einen größeren Umfang
geradezu gebieterifch gefordert hätten. Zu rügen,
fcharf zu tadeln ift aber der Inhalt des .Büchleins'. Was
auf den 307 Seiten fteht, ift fo feicht, fo fchönfärberifch,
ja, es muß gefagt werden, fo unwahr und entftellend, daß
in der gefamten jefuitifchen Literatur der Neuzeit (und
ich kenne fle genau) kaum ein anderes Werk in den genannten
Eigenfchaften mit ihm konkurrieren kann,
vielleicht mit alleiniger Ausnahme der Schriften des
Jefuiten Duhr.

Was zunächft auffällt, ift das Fehlen jeglicher eigenen
Arbeit. Ein Mann, der fo lange und in fo wichtigen
Stellungen dem Jefuitenorden angehört, müßte Selbftän-
diges vorlegen, müßte feine Lefer mit Ergebniffen eindringenden
Studiums über Wefen und Gefchichte des
Ordens bekannt machen. Nichts davon! Mefchler der
gewefene langjährige Rektor, Novizenmeifter, Provinzial,
Afliftent, bietet, was jeder andere, der die lateinifch ge-
fchriebenen Ordensfatzungen lefen kann, auch bieten
könnte: er erzählt über die Erfolge und Gefchichte feines
Ordens, was in den landläufigften Schriften für die
Jefuiten auch fteht. Freilich ift der Grund diefer, bei
einem folchen Verfafler an und für fich fehr auffälligen
Tatfache für die Kenner nicht auffällig. Mefchler, wie
jeder andere Jefuit, muß in dem ausgefahrenen Gleife der
Lobhudelei, der Vertufchung, der Enftellung bleiben.
Denn würde er einbiegen in das Gleis gefchichtlicher
Wahrheit, fo wäre es bei dem Publikum, auf das er
rechnet, um das hohe Anflehen des Jefuitenordens geschehen
. So fchreibt denn ein Jefuit und ein Jefuitenfreund
dem andern nach: Alles in der Gefellfchaft Jefu war gut,
alles in ihr war heilig und tadellos; nur Haß und Verleumdung
fagen anders aus. Man könnte alfo Mefchlers
Puch mit einem Worte rezenfieren: .Legt's zu dem

übrigen!' Allein weil Mefchler feine, durch Bekleidung
der wichtigften Ämter gewonnene intime Kenntnis des
Ordens und fein .aufrichtiges und wahrheitsliebendes
Herz' befonders betont (Vorwort), ift es geboten, gerade
an feinem Buche zu zeigen, wie die .Eingeweihten' und
.Wahrheitsliebenden' der S. J. fchreiben. Nur das Wich-
tigfte hebe ich hervor.

Gehorfam. Wer die Beftimmungen der Ordensfatzungen über
den jefuitifchen Gehorfam lieft, muß zu der Überzeugung kommen,
daß diefer Gehorfam unchriftlich und unmoralifch ift. Es heißt da:
,das eigene Urteil und den eigenen Willen foll man in Übereinftimmung
bringen mit dem, was der Obere will und denkt'. Alles follen wir für
gerecht halten, was uns befohlen wird, jede entgegenftehende Meinung
und Anficht follen wir in einem gewiffen blinden Gehorfam verbeugen'.
.Gehorfam inbezug auf den Vorftand wird dann geleiftet, wenn der,
welcher gehorcht, dasfelbe denkt, wie der, welcher befiehlt'. ,Durch
Gehorfam foll der eigene Wille gefchlachtet (mactatur) werden'. Der
dritte Grad des Gehorfams ift, daß, außer dem Willen, auch der Ver-
ftand geopfert wird .... Gehorfam bedeutet eiue vollftändige Abdankung
.... er umfaßt auch das Urteil . . . . Wenn wir erwägen,
ob, was der Obere befiehlt, recht ift, oder nicht, geht die blinde Einfalt
des Gehorfams verloren .... Der Gehorfam muß fich auf den Verltand
erftrecken und ihn bewegen, dasfelbe zu denken was der Obere denkt....
Haltet für gewiß, was immer der Obere befiehlt, fei Gottes Befehl und
Wille, und wie ihr bereit feid, mit ganzem Gemüte und mit aller Übereinftimmung
zu glauben, was der katholifche Glaube euch vorfchreibt,
fo follt ihr auch mit einem gewiffen blinden Drange des zu gehorchen
begierigen Willens euch treiben laffen, zu tun, was immer der Obere
fagt .... Die Unterwerfung des eigenen Urteiles und die Billigung
und Gutheißung, ohne jede Unterfuchung deffen, was immer der
Obere befohlen hat, ift für alle nachahmungswert in allen Dingen, die
nicht mit offenbarer Sünde (peccatum manifestum) verbunden find-.
.Damit wir der katholifchen Kirche völlig gleichgefinnt und gleichförmig
find, mühen wir, wenn fie etwas, das unferen Augen weiß erfcheint, als
fchwarz bezeichnet, es auch felbft fchwarz erklären' (Institutum Societ.
Jesu Edit. Florent. 1893, II 47 93; III 6. 27 sqq. 500).

Von allen diefen Stelleu (es gibt in den Satzungen noch zahlreiche
ähnlich ,(vgl. mein Werk: 14 Jahre Jefuit II 58fr.), legt Mefchler, der
doch über die .Satzungen' feines Ordens fchreibt, keine einzige vor, obwohl
er dem .Gehorfam' neun Seiten widmet (S. 85—94). Er merzt in
fchönfärberifchen Ausfuhrungen das Abfolutiftifch-Tyrannifche des jefuitifchen
Gehorfams aus und behauptet dann feelenruhig: ,Nie und nimmer
fchließt der Heilige [Ignatius] im Gehorfam die Mitwirkung des Verftandes
aus .... Durch das Gefügte ift auch der Vorwurf erledigt, der Gehorfam
der Jefuiten vernichte alle perfönliche Freiheit und fei eine erniedrigende
Sklaverei' (S. 90. 92). Gelegentlich entfchlüpft ihm allerdings fo etwas
wie ein Geftändnis: zur Vollkommenheit des Gehorfams gehöre es, ,ohne
Widerfetzlichkeit des Willens und Verftandes zu gehorchen, wenn wir
auch nicht einfehen, warum der Befehl fo gegeben wird und ob er auch
zum Ziele führt' (S. 37).

,Durch und durch päpftlich' (S. 12t —125). Unter Berufung
auf das 4. Gelübde der Profeffen, wodurch fie (d. h. die eigentliche
Gefellfchaft Jefu) zu ganz befonderem Gehorfam gegen den Papft verpflichtet
werden, fchildert Mefchler in fchwülftigeu Worten die Hingabe
feines Ordens an den Papft. Solange der Papft mit dem Orden geht, ift die
.Hingabe' auch vorhanden; tritt aber ein Paplt dem Orden entgegen, danu
wandelt fich Hingabe in zähen, bis zur Auflehnung und Gewalttätigkeit
gefteigerten Widerftand. Beweis: das Verhalten des Ordens in der Angelegenheit
der malabarifchen undchinefifchen Gebräuche und bei feiner Aufhebung.
In Indien und China wandten die Jefuiten jedes Mittel,' einfchließlich
der Verleumdung und Tötung an, um den durch den Kardinal-Legaten
Tournon ihnen überbrachten päpftlichen Befehlen nicht nachkommen zu
müffen; und in Europa hetzten fie unter der Hand in maßlofer Weife
gegen Klemens XIV. (Die quellenmäßige Darflellung in meinem Werke:
14 Jahre Jefuit II 191—201. 354—385). Mefchler tut, als wiffe er von
diefem allem nichts. Sein Lobhymnus auf die .Päpftlichkeit' des Jefuitenordens
darf eben durch Gefchichte nicht beeinträchtigt werden. Den
jahrzehntelangen Kampf feines Ordens gegen den Papft wegen der chine-
fifchen Gebräuche tut Mefchler mit einer in 2'/j Zeilen zufammengedrängteu
Fälfchung ab: ,1m Laufe der Zeit find die Gebräuche von Korn aus verboten
worden. Und die Jefuiten haben fich unterworfen. Das ift das
ganze Verbrechen' (S. 101). Es ift fchwerzu verliehen, wie folche Worte,
gegenüber den Tatfachen, Mefchler aus der Feder fließen konnten. Er
weiß doch, um nur eins anzuführen, daß nach dem Zeugniffe feines
Ordensgenoffen Cordara, des amtlichen Gefchichtfchreibers des Ordens,
das Verhalten der Jefuiten gegen Rom damals fo war, ,daß Innoceuz XI.
ein fehr fcharfes Dekret (atrox decretum) abgefaßt hatte, das, wenn es
veröffentlicht worden wäre, fehr fchlimm für die ganze Gefellfchaft ge-
wefen wäre' (Denkwürdigkeiten des Jefuiten Cordara zur Gefchichte von
I740—I773: Döllinger, Beiträge 3, 3). Freilich, wir werden gleich fehen,
daß der wahrheitsliebende und deshalb unbequeme Cordara von Mefchler
nicht nur totgefchwiegen, fondern in unerhörter Weife gefälfeht wird.

AufhebungdesOrdens. In zwölf, von Entftelluug der gefchicht-
lichen Vorgänge angefüllten Zeilen gleitet Mefchler über dies wichtige
Ereignis hinweg: ,Die Aufhebung war, wie bekannt und erwiefen ift,
das verwerflichfte Werk der Unehrlichkeit und der brutalen Vergewaltigung
an der Perfon des Papftes von feiten der bourbonifchen Höfe ....
Das Aufhebungsbreve enthält bloß Anklagen, keine Beweife .... De