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Ausgabe:

1912 Nr. 14

Spalte:

442-443

Autor/Hrsg.:

Leupoldt, Edm.

Titel/Untertitel:

Der Kampf um die Reform des Religionsunterrichts im Königreich Sachsen 1912

Rezensent:

Schuster, Hermann

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Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 14.

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fo radikaler Voluntarift, daß er durch die Willkür die
Notwendigkeit der Vernunft, noch fo beftimmter Ratio-
nalift, daß er durch die Vernunft die Selbftändigkeit
des Willens befeitigen will. Das eine Mal fagte er: ,es
befindet fich kein anderes Erkenntnisorgan im Subjekt
als die Vernunft. Daher fleht ein religiöfer Glaube, der
nicht gänzlich mit den legitimen Erforderniffen der Vernunft
übereinftimmt, auf unficherem Boden' (S. 31). Das
andere Mal: ,der Wille allein urteilt' (S. 48). Der letztere
Ausfpruch foll wohl bedeuten, er urteile axiologifch,
°b er die Vernunft anerkennen wolle. Denn er fagt bald
darauf, ,daß alle logilchen und rechtfchaffenen Geifter
das Abfolute lieben'. Jedenfalls will er das axiologifche

der Sakramente getroffene, vom Papft gutgeheißene
Entfcheidung des Dekrets Quam singulari Chriftus amore.
Die discretio, durch welche die Altersgrenze bedingt fein
foll, wird auf die Fähigkeit befchränkt, das euchariftifche
Brot von dem gewöhnlichen zu unterfcheiden, eine Fähigkeit
, welche die genügende Vorausfetzung eines gefegneten
Abendmahlsgenuffes begründet. Daher foll das Kind
bereits im fiebenten Jahr der Beicht- und Abendmahlpflicht
genügen. Die namentlich von den Janfeniften
empfohlene Sitte, die erfte Kommunion auf ein fpäteres
Alter zu verfchieben, damit die Empfänger in höherem
Maße unterrichtet werden können, fetzt die Jugend fchweren
Gefahren aus und ruht auf der irrigen Annahme, daß die

Moment mit der Metaphyfik kombinieren und nicht in , Euchariftie als eine Belohnung, nicht als ein der menfch-
lubjektiven Werturteilen ftecken bleiben.

Königsberg. Dorner.

Andrieux, Dr. Louis: La premiere Communion. Histoire et
Discipline. Textes et Documents. Des origines au
XXe siecle. Avec lettre d'introduction de S. E. le
Cardinal Lucon. (XXXIII, 392 S.) kl. 8°. Paris, G.
Beauchesne et Cie. 1911. fr. 3-5°

Ein intereffanter Beitrag zur Gefchichte des chrift-
Hchen Gottesdienftes und der katholifchen Kirchendisziplin.
Der Verf. fchildert die Theorie und die Praxis der erften
Kommunion von den älteften Zeiten bis zur Gegenwart.
Anfangs findet fich die in der Kirche des Orients be-
ftehende Verbindung der Kindertaufe und der Kirchenkommunion
auch im Abendlande; die Kinderkommunion
reicht foweit zurück als die Kindertaufe. Den älteften
Beleg hiefür entnimmt A. aus Cyprians Traktat De lapsis,
Kap. 9; er hält es aber für wahrfcheinlich, daß die Verbindung
der beiden fakramentalen Handlungen fchon vor
dem Jahr 250 beftand. Die in zahlreichen Handfchriften
noch erhaltenen Rituale aus der karolingifchen Zeit geben
genaue Unterweifungen über die in der Nacht vom ftillen
Samstag auf den Ofterfonntag an den Kindern zu vollziehende
Zeremonie: Taufe, Salbung und Kelchfpende.
Theoretifch wurde diefe bis gegen die Mitte des ^.Jahrhunderts
beobachtete Sitte durch den Satz begründet,
daß die Euchariftie als Nahrung des inneren Menfchen
zu betrachten fei, deshalb wurden die Kinder auch zur
häufig wiederholten Kommunion fub specie vini zugelaffen.

Die Kelchentziehung mußte naturgemäß den Wegfall
der Kinderkommunion zur Folge haben. Die abergläubige
Furcht vor dem Verfchütten des Weins war bei den
kleinen Kindern noch eher begründet als bei den erwachsenen
Laien. Kirchlich fanktioniert wurde die neue
Sitte durch den berühmten 21. Kanon der vierten Lateran-
fynode (1215), der die Ofterbeichte und die Ofterkom-
munion allen mündigen Chriften auferlegte: omnis utrius-
que sexus fidelis, postquam ad annos discretionis per-
venerit . . . Die Deutung diefes Satzes und die Anwendung
desfelben auf die Kinder war anfangs nicht einhellig
. In feiner Sum. Theol. III p., quaest. 80 erklärt
Thomas von Aquino, man könne das Sakrament den
Kindern reichen, qui incipiunt aliqualem usum rationis
habere, ut possint devotionem concipere huius sacramenti,
was die einen vom 10. und 11., die andern bereits vom
7- und 8. Lebensjahr verftanden. Das Tridentinum ftellt
kein beftimmtes Alter feft, fchließt aber in feiner 21.
Seffion die Kinder vom Genuß der Euchariftie aus: die
Ausdrücke parvulos usu rationis carentes im tridentinifchen
Dekret find fraglos mit der Formel des entfprechenden
Kanons gleichbedeutend, parvulis antequam ad annos
discretionis pervenerint. Uber die in der folgenden Zeit
aufgeftellten Beftimmungen und über die in verfchiedenen
Gebieten, vornehmlich in Frankreich, geübte Praxis berichtet
A. in ausführlichen, mit zahlreichen Belegen aus-
geftatteten Kapiteln. Den Schluß der Unterfuchung bildet
die am 8. Auguft 1910 von der heiligen Kongregation

liehen Schwachheit zur Hilfe kommendes Heilmittel zu
betrachten fei.

Selbftverftändlich unterwirft fich der Verf. dem Dekret
der durch den heiligen Vater approbierten Kongregation.
Daß diefe Unterwerfung ihm nicht leicht wird, erhellt aus
den Conclusions (320—326), in denen er im Anfchluß an
einen Hirtenbrief des Kardinals Lucon den offiziellen Erlaß
erklärt und in feinen praktifchen Konfequenzen zu be-
fchränken und abzufchwächen fucht. Es ift ihm indeffen
fchwerlich gelungen, den Satz zu begründen: ,En agissant
ainsi, le Pontife romain n'a point fait un acte aussi nova-
teur que quelques-uns l'ont dit' (323).

Die Anmerkungen und die in fünf umfangreichen
Zugaben (Appendices, S. 327—389) enthaltenen Urkunden
erhöhen den Wert der Schrift, die durch eingehende
Mitteilungen über die Vorbereitung auf die erfte Kommunion
und über die Feier derfelben auch für die Gefchichte
der Katechefe und des Gottesdienftes einen nicht
zu unterfchätzenden Gewinn abwirft.

Straßburg i. E. P. Lobftein.

Leupoldt, Edm.: Der Kampf um die Reform des Religionsunterrichts
im Königr. Sachfen. Von feinen Anfängen
an betrachtet u. nach feinen Phafen überfichtlich zu-
fammengeftellt. (48 S.) gr. 8°. Leipzig, J. Klinkhardt
1911. M. —60

Kautzfeh, Paft. Dr. Karl: Religion u. Dogma im Schulunterricht
. (Schriftenfammlung des fächf. Schulvereins f.
Reform des Religionsunterrichts. IV. Heft.) (24 S.)
Leipzig, J. Klinkhardt 1911. M. —50

Zwei Schriften zu dem Kampf um den Rel.-Unt. im
Königr. Sachfen. Beide Verf. ftehen auf dem Boden der
,Zwickauer Thefen'. Leupoldt auch auf dem der .Dresdner
Befchlüffe', in denen die Lehrerfchaft fich zu dem Ideal
der .konfeffionslofen allgemeinen Volksfchule', alfo auch
eines konfeffionslofen Rel.-Unt. bekennt. Diefen R.-U.
bezeichnet L. aber doch als ,rein evangelifch, rein pro-
teftantifch' und ,aus Luthers Geift geboren'. So wie man
bezweifeln darf, ob das .konfeffionslos' ift, fo muß man
auch in der gefchichtl.Darftellung die Gerechtigkeit gegen
den Gegner und die Selbftkritik öfter vermiffen. Wertvoll
ift der Abdruck vieler intereffanter Dokumente.

K. erläutert feine Abficht durch Befprechung der
vier Glaubensfätze von Gott, dem Menfchen (Sünde),
Chriftus und ewigem Leben. Sachlich kann ich ihm
wefentlich zuftimmmen; aber nicht methodifch. Wenn
er nämlich feine Sätze für religiöfe oder Glaubensfätze
erklärt, die abgelehnten altkirchlichen Aufftellungen aber
für Dogmen, fo muß man einwenden, daß diefe Unter-
fcheidung nicht fo leicht und felbftverftändlich ift, wie er
meint: die altkirchlichen Sätze waren und find für viele
Leute Glaubensfache; und fein Glaube an einen perfönlichen
Gott, an einen gefchichtlichen Jefus und Unfterblichkeit
der Seele erfcheint vielen Zeitgenoffen als .Dogma'. Das
Problem ift tiefer und fchwerer als er es meint: es fteht