Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1912 Nr. 14

Spalte:

425-427

Autor/Hrsg.:

Becker, Sv. A.

Titel/Untertitel:

O kanon tes aletheias. Regula veritatis eller Sandhedens Regel 1912

Rezensent:

Ammundsen, Valdemar

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

425

Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 14.

426

Auferweckten, die bis Hadrian gelebt hätten, gar nicht
aus Papias, fondern aus dem Werk des Apologeten Qua-
dratus flamme, und daß die Verwechfelung von Philippus
Sidetes durch eine flüchtige Lektüre des Eufebius herbeigeführt
fei. Denfelben Nachweis habe ich bereits vor
einigen Jahren in der Theol. Rundfchau veröffentlicht.
Die weitere Schlußfolgerung die Ch. hier anhängt, daß
Sidetes das Werk des Papias felbft garnicht gekannt habe,
teile ich nicht.

Göttingen. Bouffet.
Becker, Sv. A.: lO xavtbv t?7s ah]&slaq. Regula veritatis

eller Sandhedens Regel. Et Bidrag til Belysning of

dette Udtryks Forekomft og Betydning hos Irenaeos.

(280 S.) gr.8°. Kobenhavn, G. E.C. Gad i. komm. 1910.
Die vorliegende Monographie ift eine Differtation
für die Lizentiatenwürde, womit an unferer Univerfität
die venia docendi verbunden ift. Der Verf. will unter-
fuchen, was die Wahrheitsregel dem Irenaeus bedeutet;
er geht faft nie über Irenaeus hinaus. Dann hätte allerdings
das Buch kürzer fein können. Der Verf. ift um-
fichtig — nur bisweilen der lateinifchen Überfetzung gegenüber
nicht kritifch genug — und vorfichtig, nicht durch
kühne Hypothefen vorwärts dringend, lieber refigniert
mit einem Fragezeichen fchließend. Ich glaube, diefe
ganze Art mit ihren Vorzügen und Nachteilen ift für
viele Dänen charakteriftifch. Aber diefes Buch leidet
auch an einem gewiffen Mangel an Präzision im Ausdruck.

Es ift deshalb nicht fo durchfchlagend, wie es hätte fein j i^la^Zr wX,~"L.—I~"

follen. Denn es ift tüchtig und vor allem m. E. in der 1 ^Ä^f^Ä^fef
Hauptfache richtig. Niemand follte ohne gründliche
Auseinanderfetzung mit Becker fernerhin das Problem
behandeln, und ich bin gewiß, daß man fein Ergebnis
wohl modifizieren, aber keineswegs verwerfen können wird.
Forfcher auf diefem Gebiete füllten fich deshalb auch
durch die für Deutfche nicht fo fchwierige dänifche
Sprache vom Studium des Buches nicht abhalten laffen-
werden übrigens doch Spezialforfcher fchon durch
mehrere Abhandlungen Cafparis genötigt fein, fich durch
Dänifch-Norwegifch hindurchzufinden.

oüftcc hinfällig wird. — Becker macht wahrfcheinlich, daß kein Gewicht
auf das Deminutiv aioßdxiov zu legen ift. Zu benimmt ift dagegen
feine Überfetzung von TCQOOaQfiöoaq: ,in den Körper der Wahrheit einfügen',
wonach ,der Körper der Wahrheit' direkt Bezeichnung der Schrift wird; es
befagt nur: ,in Übereinftimmung mit dem Körper der Wahrheit zu
bringen'. Reell wird doch das Fazit der Stelle dasfelbe. Es handelt fich
darum, den Betrug der Gnoftiker zu erkennen, welche Schriftausdrücke
(befonders folche vom Johannesprolog) losreißen und in einer ganz
anderen Verbindung gebrauchen. Diefen Betrug erkennt der kirchliche
Chrift durch die Wahrheitsregel. Diefe muß dann die betreffenden
Schriftausdrücke umfaffen; fie kann durchaus nicht mit einem Tauffymbol
identifiziert werden, fondern muß umfchließen entweder die Schrift oder
eine beim Taufunterricht mitgeteilte Hauptfumme der Schrift.

Das letztgenannte Refultat geben auch die Stellen I. 22. Harvey
I. 188 f; II. 27. 1. Harvey I. 347 f und II. 28. Harvey I 34g.

Den Anfang von Hb. III benutzen — trotz der richtigen Darlegungen
, die feiner Zeit fchon M. Chemnitz in Examen Conc. Trid.,
jetzt befonders Kunze gegeben haben, — immer noch die gründlichften
Forfcher als Beweis dafür, daß Irenaeus im Kampfe gegen die Gnoftiker
feinen Standort mehr in der Tradition als in der Schrift nehme. Hier
find dann die Nachweife Beckers befonders wichtig: 1. Nach II. 35. 3.
Harvey I 387 f und III praef. Harvey II. 1 will Irenaeus gerade in Hb. III
den Schriftbeweis liefern. 2. An der fchon zwifchen Goeze und
Leffing (hier ift die Zitationsweife Beckers S. 58 nicht ganz genau) diskutierten
Stelle III. 1. 1. Harvey II 2 ift fundamentum et columnam fidei
nostrae futurum nicht einfach auf evangelium, fondern auf evangelium in
scripturis zu beziehen. 3. Die Ausfage III. 2. 1. Harvey II 7: die
Überlieferung fei nicht fchriftlich, fondern per vivam vocem fortgepflanzt,
enthält nicht Worte des Irenaeus, fondern der Gnoftiker. 4. Die
ganze folgende berühmte Ausführung von der Suffizienz der Tradition
ift fomit von gegnerifcher Seite veranlaßt. Sie foll nicht abgefchwächt
werden: Irenaeus ift gewiß, auch auf diefem Boden die Ketzer fchlagen
zu können; ja falls die Apoftel gar keine Schriften nachgelaffen hätten,
würde auch die Tradition genügen. Dies ift aber doch nur ein Gedankenexperiment
; wirklich auf die Tradition ohne Schrift bauen tun nur die
Gemeinden unter den Barbaren. Diefer Abfchnitt ift ein gewiß fehr

eigentlichenBeweisführung aus der Schrift zurückkehrt; es gefchieht ganz mit
Unrecht, wenn man diefem kleinen Abfchnitt erlaubt, die Hauptauffaffung
von Irenaeus zu beftimmen. Andererfeits geht wohl Becker zu weit,
wenn er in der Verbindung regulam veritatis depravans III. 2. I. Harvey
II 7 die regula direkt auf die Schrift bezieht; der Ausdruck ift wohl
allgemeiner zu faffen: ,das echte Chriftentum'.

Ebenfo an der Stelle III. II. I. Harvey II 40 f wo als Wahrheitsregel
eigentlich nicht das Ev. Joh. oder das quadriforme Ev. bezeichnet
wird, fondern ein realer Glaubensinhalt: die Einheit Gottes des Schöpfers;
von diefem Inhalt wird dann gefagt, er fei in Joh. I feftgeftellt.

In III. 12. 6. Harvey II 59 und III. 15. 1. Harvey II 79 erklärt
Becker mit Berufung auf den Kontext die Wahrheitsregel als ,die leitenden
Grundgedanken in der Apoftelgefchichte (refp. den Schriften des

IL"." UV" ',' 7<=>"' ,. 1__; j ""nL™ ...1, j„r TJ I Lukas)'; das ift richtig an der letzteren Stelle, während man an erfterer

Die Forfchung bietet bei derfrage nacn per r>e | kaum über del, allgemeineren Begriff: ,das echte Chriftentum' hinauszugehen
braucht.

In IV. 35. 4. Harvey II 276 nos autem unum et solum verum Deum
sequentes et regulam veritatis habentes eius sermones ift die Wahrheitsregel
ganz deutlich die in den Schriften (A. T. s und N.T. s) enthaltenen
Worte des Herrn (oder beffer: Gottes).

In Epideixis c. I findet man das Wort ,Körper der Wahrheit' vgl.
die oben angeführte Stelle Adv. haer. L 9. 4. Zweimal (c. 3 und 6).
findet fich in Epideixis der Ausdruck ,Kanon des Glaubens'; falls man
fich auf den armenifchen Überfetzer verlaffen darf, ift fomit die gewöhnliche
Annahme, Irenaeus fage immer ,Kanon der Wahrheit', irrig;
in beidenStellen bedeutet der Ausdruck; ,die Hauptfumme des Chriftentums'.

Becker unterfucht dann die Lehre des Irenaeus von
der Kirche (was S. 128 von Sohms Kirchenrecht herangezogen
wird, gehört nicht zu Irenaeus), vom kirchlichen
Amt (die Ausführungen über das charisma veritatis IV.
26. 2. find unklar), der Schrift und dem eventuellen Symbol.
Daß Verf. am letzteren Punkte keine Klarheit erreicht,
darf nicht als ein Vorwurf gelten. Ich ftimme ihm bei,
daß kein einzelner Ausdruck (wie etwa ordo tradi-
tionis) mit Sicherheit als direkte Bezeichnung des Sym-

deutung von regula veritatis (fidei) eine bunte Mannigfaltigkeit
von Erklärungen: das Tauffymbol (fo die meiften
eno-fifchen Forfcher, in Dänemark Grundtvig und feine
Anhäno-er, in Deutfchland befonders Zahn) — das
antignoftifch interpretierte Tauffymbol (Harnack) —
die TetzWenannte Auffaffung modifiziert durch Annahme
einer uralten Katechismusüberlieferung (Seeberg) — oder
durch Heranziehung der Schrift (Kattenbuf ch, teilweife
Cafpari, befonders Kunze, welcher vielfach in die
Spuren von Lücke [Über das Anfehen der heil. Schrift.
Drei Sendfehreiben an Delbrück 1827] tritt). Dies genügt
zum Beweis, daß es einer neuen grundlegenden Behandlung
drino-end bedarf. Dabei können die bisherigen Behandlungen
in Einzelheiten guten Dienft leiften. Aber vorerft
gilt es, von der modernen Problemftellung abzufehen.
Denn es ift möglich, daß fie die Frage mehr verwirrt als
fördert.

Den richtio-en Weg geht Becker. Er hat befonders
von Lücke und Kunze gelernt. Aber er geht immer

° .- •----------- TT__1___

vom

n TpvÜ frlhf?-,us Zuerft °ibt er eine genaue Unter- i bols zu nehmen fei. Vielleicht entwickelt Irenaeus hier
a L V ff % nze ftellen und da den Glaubensinhalt an der Hand eines Symbols;

fuchung dei■ b^e^^mz^^ aber Rekonftruktionsverfuche fchweben bei Irenaeus

, *• 9-4- Harvey I S7 f ift die berühmte Stelle: uvxw oe xat o xot
^ßvova xf/q d).rj»siaq dxXivr] iv iavxü) xatk^uiv, ov dia xov ßanxia-
Berl°S f'*WE und nachher rcpoaaQfxdäaq TO xr]q aXrj&eiaq awftaxüo.
nach ' ' 2"9''1 fchließt fich <ier gewöhnlichen Annahme an, Weida
!!!«/? **>&eutS oiofxdxwv mit 6 xavihv xf/q ä/.7i&e!aq fachlich
'««ach tt. er lehnt fomit die Erklärung von Kattenbufch ab,
g"A?g.«Mg»«« oufiaxiov bedeute: ,die wahre Geftalt' (das im
dTT S3 ,C K™gsbild). Hier hätte Becker hinzufügen können,
voranIfteltt P 5 Kf.ttenbuf^s, der Gen. xT,q d).r,9daq muffe, wei
orangeftellt, gen. quaht. fein tTheol. Lit..ZeU?g. Sp. 73), 'fchon

m. E. fo ziemlich in der Luft.

Nach Behandlung des Genetivs o xavwv t//c alr]d-uaq
(wenigftens in erfter Linie nicht: Regel für die Wahrheit,
fondern: die Regel, welche die Wahrheit felbft ift) gelangt
Becker zum Endergebnis. Dies ift nicht ganz klar.
Einerfeits ift ihm die Wahrheits- oder Glaubensregel ein
pofitiver Glaubensinhalt (fo namentlich in der Epideixis),
andererfeits fühlt er fich durch eine Exegefe gewiffer

,„ r V. r CT l t u. -A C r ~ • ," - —„nher 1 ia o «""jciciieiis lumr. er neu uuicu eme .cxegeie gewmer
an fich fprachbch zweifelhaft ift, befonders aber gegenuoer 1. 14. y. 0 &

Harvey, i 144 und wohl auch i. 18. i. Harvey 1 171 zo xijq l4/.r/^/«s | btellen (bef. I. 9. 4.) gezwungen, die Regel direkt mit

**