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Ausgabe:

1912 Nr. 12

Spalte:

358

Autor/Hrsg.:

Hölscher, Gustav

Titel/Untertitel:

Sanhedrin und Makkot. Die Mischnatractate ins Deutsche übersetzt 1912

Rezensent:

Bischoff, Erich

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Seite 1

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Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 12.

358

rakter ergibt sich fchon daraus, daß in Deut. 27,4 die
berühmte Lesart Garizim für Ebal vorhanden ift, und
daß die Fragmente ebenda und Vers 12 JgysQi&fi (in
einem Worte) lefen, ebenfo wie der hebräifche Text der
Samaritaner (SH), das Targum (ST), und, was den Herausgebern
nicht bekannt fein konnte, auch die älteren Hand-
fchriften der arabifchen Ueberfetzung (SA).

Es ift Rahlfs dann gelungen, ein von Jules Nicole in
Egypten gefundenes, von ihm veröffentlichtes und auch
von Brooke und McLean bereits benutztes Fragment,
das der Papyrusfammlung der Stadt Genf angehört (es
ist aber ebenfo wie das Gießener Fragment auf Pergament
gefchrieben) als ebenfalls zu SG, aber zu einer
anderen Handfchrift davon gehörig nachzuweifen (S. 65
bis 68). Beide Handfchriften flammen nach dem Urteil
der Herausgeber aus dem 5. oder 6. Jahrhundert (S. 33, 66).

Die Fragmente find mit großer Sorgfalt befchrieben
und herausgegeben, und der Kommentar enthält eine
gründliche Erörterung aller beachtenswertenUbersetzungen
unter Heranziehung eines reichhaltigen textkritifchen
Materials. Auf die Einzelunterfuchungen folgen allgemeine
Erwägungen über den Charakter der Uberfetzung,
ihr Verhältnis zu ST, zur LXX, zum SafiaQeirixov des
Origenes, auch Vermutungen über Entftehungszeit und
-land. Die Arbeit bietet auch über ihren nächften Zweck
hinaus mancherlei Anregungen, und ift mit aller der
Akribie ausgeführt, die man bei einer Veröffentlichung
des Göttinger Septuaginta-Unternehmens erwartet.

Intereffant ift mir das Urteil der Herausgeber über
die verhältnismäßig guten griechifchen Kenntniffe des
Verfaffers der Uberfetzung (S. 57). Seine Kenntnis des
Hebräifchen war, zumal wenn die in der Hexapla als
zum ^afiagsiTixöv gehörig zitierten Lesarten zu derselben
Uberfetzung gehörten — und das ift ebenfo wahr-
fcheinlich, wie es jetzt wohl (nach den Ausführungen auf
S. 61—64) aE hcher gelten kann, daß die Uberfetzung
der Uberschüffe von SH in der Hexapla nicht dazu
gehört — nicht sehr groß, die Samaritaner ftanden darin
im allgemeinen den Juden weit nach. Das zeigt fich ja
gerade auch bei den Männern, denen wir das famaritanifche
Targum verdanken. Die weitgehende Übereinftimmung
von SG mit ST auch in fehlerhafter Auffaffung von SH
hat für die 2a/iagemxöVLesarten Samuel Kohn in MGWJ
38 (1894) nachgewiefen. Wenn die hier veröffentlichten
Verfe weitere charakteriftifche Beifpiele dafür nicht bieten,
fo liegt das hauptfächlich daran, daß ihre hebräifche Vorlage
fo einfach ift, daß erhebliche Mißverftändniffe da
im Targum nicht vorliegen. Sehr wertvoll wäre es, wenn
von SG Fragmente folcher Stellen gefunden würden, an
denen der hebräifche Text größere Schwierigkeiten bietet,
und die von den verfchiedenen Rezenfionen von ST vielfach
verfchieden aufgefaßt werden. Für die Textkritik
des Targums, bef. für die Scheidung der verfchiedenen
Rezenfionen desfelben, die durch die recht unvollkommene
Variantenfammlung, die Petermann und Völlers herausgegeben
haben, nicht gerade erleichtert wird, würden
größere Stücke von SG fehr wertvolle Hilfe leiften.

Gerade durch die nahe Berührung mit ST erweift
fich die griechifche Überfetzung, die trotz gelegentlicher
Beeinfluffung durch die LXX derfelben im übrigen aber
fehr frei gegenüberfteht (S. 56), als eine echt famaritanifche
Arbeit, weit mehr als etwa SA, der die Miß-
verständniffe von ST gegenüber SH zumeift nicht, aufweift
. Hier zeigt fich nämlich der Einfluß der Uberfetzung
des jüdifchen Gelehrten Sa'adja, die zuerft
mft geringen Modifikationen von den Samaritanern übernommen
wurde, und fleh in alten Handfchriften von SA
z- B. in Bodl. 139 [Oxford] in Deut. 11—26 und indem
größten Teil der vom Brit. Mufeum kürzlich neu erworbenen
prächtigen famaritan. Triglotte wohl aus dem
(XII. Jahrhundert [or. 7562]) noch findet Sa'adjas Einfluß
macht sich auch in den verfchiedenen echt fama-
ntanifchen Rezenfionen von SA, auch in dem freilich nie

recht durchgedrungenen, in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts
entftandenen textus reeeptus diefer Verfion
geltend, dem u. a. die drei Parifer Hff angehören, die
Gaue und Rahlfs berücksichtigen (S. 41). SG ftimmt
alfo in diefer Hinficht weit mehr zum Targum als zu
der jüdifch beeinflußten arabifchen Überfetzung.

Die Tatfache übrigens, daß ST fowohl wie SA in
fo viel ftark voneinander abweichenden Rezenfionen vorliegen
, und daß ST nie, SA auch nur in unvollkommenem
Maße eine Endredaktion erfahren haben, legt doch die
Vermutung nahe, daß es bei SG nicht viel anders war.
Der Zufammenhalt zwifchen den verfchiedenen fama-
ritanifchen Gemeinden fcheint nicht fehr groß gewefen
zu fein, daher der Mangel des Bedürfniffes nach einer
maßgebenden Redaktion. Wenn diefe Vorausfetzung
richtig wäre, müßte man gelegentlich einzelne Stellen
der Uberfetzung etwas anders beurteilen als die Herausgeber
es tun.

Halle a. S._P. Kahle.

Hölfcher, Priv.-Doz. Lic. Dr. Guft.: Sanhedrin u. Makkot.

Die Mifchnatractate .Sanhedrin' u. .Makkot' ins Deut-
fche überf. u. unter befond. Berückficht, des Verhält-
niffes zum Neuen Teftament m. Anmerkgn. verfehen.
(Ausgewählte Mifchnatractate in deut. Überfetzg. hrsg.
v. Paul Fiebig. 6.) (VIII, 143 S.) 8°. Tübingen, J. C. B.
Mohr (1910). M. 3.80

Nachdem Beer mit feiner Uberfetzung des Traktates
Schabbath (Heft 5) die Fiebigfche Sammlung durch
energifchen Bruch mit den verunglückten Überfetzungs-
und Erläuterungsprinzipien der erften Hefte inhaltlich
wie formell auf wirklich wiffenfehaftliche Höhe gebracht
(Krügers Überfetzung von Abodah sarah, Heft 4, wurde
leider noch durch das alte Schema gefchädigt), fetzt
Hölfcher die neue Methode felbftändig und erfolgreich
fort. Er bietet zunächft (S. 1—40) eine wertvolle litera-
rifche und gefchichtliche Einleitung, die fich durch reichen
Inhalt, klare Überfichtlichkeit und befonnenes Urteil auszeichnet
, vieles Interefiante hervorhebt und mit manchem
(auch in den erften Heften geteilten) Vorurteil aufräumt,
z. B. ,als ob die Mifchnabeftimmungen, foweit fle irgendwie
über altteftamentliche Worte hinausgehen, auf die Zeit
Chrifti ohne weiteres übertragen werden könnten'. ,Die
Erkenntnis diefes negativen Sachverhalts fcheint' ihm mit
Recht ,von Bedeutung für die neuteftamentliche Forfchung
zu fein' (S. 35). Man hat z. B. aus dem Widerfpruche
zwifchen den evangelifchen Berichten über Jefu Kriminalprozeß
vor dem Synhedrium und der in .Sanhedrin' ge-
fchilderten Strafprozeßordnung blindlings auf die Un-
glaubwürdigkeit der evangelifchen Darftellung gefchloffen,
ohne zu wiffen und zu bedenken, daß ,das Gros der (in
Sanhedrin') befchriebenen Rechtsbeftimmungen aus gelehrter
Exegefe flammt' (S. 28), nicht aus der tatfächlichen
Praxis! So bietet die Einleitung noch manches ähnliche
Gute. — Die Uberfetzung (S. 41—143) gleicht der Beer'-
fchen durch eine gute Stoffdispofition, verftändliches
Deutfch, Korrektheit in allem Wefentlichen und vor allem
durch wirklich fördernde und wertvolle, reichliche Anmerkungen
. (Über Einzelheiten wird man gerade bei diefer
Literatur ftets abweichende Anflehten haben dürfen.) Jedenfalls
ift diefes 6. Heft gleich dem 5. für den Theologen
und Religionshiftoriker eine Fundgrube vieles Belehrenden,
darüber hinaus aber auch für den Kultur- und Rechts-
hiftoriker von hohem Werte. Vielleicht entfchließen fleh
Verlag und Herausgeber nachträglich noch, die vier erften
Hefte in diefer Weife umarbeiten und den beiden letzten
gleichwertig machen zu laffen.

Leipzig. Erich Bifchoff.