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Ausgabe:

1912 Nr. 10

Spalte:

302-304

Autor/Hrsg.:

Schultheß-Rechberg, Gustav von

Titel/Untertitel:

Luther, Zwingli und Calvin in ihren Ansichten über das Verhältnis von Staat und Kirche 1912

Rezensent:

Eger, Karl

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Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 10.

302

einen genauen Bericht, der fich über die ganze in latei-
nifcher, deutfcher, franzöfifcher, englifcher, holländifcher,
dänifcher und fchwedifcher Sprache erfchienene hierhergehörige
Literatur erftreckt.

Sodann vergleicht er tabellarifch weiter Abfchnitt
für Abfchnitt und zuletzt mit Unterfuchung der Vorfchriften
betreffs der verfchiedenen kirchlichen Ordines die Darfteilung
der betreffenden Kirchenordnungen.

Diefe Behandlungsweife, wobei der Verfaffer eigentlich
keine Vorkenntniffe bei dem Lefer vorausfetzt, geht nicht
ohne läftige Wiederholungen ab und läßt die eigenen
Gefichtspunkte des Verfaffers nicht gehörig hervortreten.
Dies nebft dem Umftande, daß die Arbeit fchwedifch
gefchrieben ift, welche Sprache den meiften Forfchern
auf diefem Gebiete wenig bekannt fein dürfte, wird zur
Folge haben, daß feine Studien — als folche bezeichnet
der Verf. feine Auseinanderfetzungen — weniger beachtet
werden, als fie es verdienten.

Viele Schwächen in den Beweisführungen von Achelis

Krauß,Prof.Dr.Sam.:Antoninusu.Rabbi. (VIII, i48S.)gr.8°.

Frankfurt a'M., Sänger & Friedberg 1910. M. 4 —
Leszynsky, Rudolf: Die Lölung des Antoninusrätfels. (64 S.)

gr. 8°. Berlin, Mayer & Müller 1910. M. 1.20

Auch für die chriftliche Kirchengefchichte ift es in-
tereffant, wie fich die Juden (zumal im Streite mit dem
Chriftentum) zu den römifchenMachthabern (teilten. Meift
hören wir nur von direkten Beziehungen zwifchen ihnen
und kaiferlichen Statthaltern: Prokonfuln (av&vjraroi) oder
fpäter Prätorialpräfekten (fo z. B. im 4. Jahrh. n. Chr.:
Anatolius, Caefarius ufw, cfr. cod. Theodos. XVI 8). Von
den Kaifern felbft ift ihnen (und zwar lediglich aus Chri-
ftenhaß) nur Julian perfönlich näher getreten. Um fo
auffälliger ift es, daß die jüdifche Traditionsliteratur des
öfteren von einem fehr intimen Verhältnis zwifchen /Rabbi'
(d. h. dem großen Patriarchen R. Jehudah im 2. Jahrh.
n. Chr.) und einem .Antoninus' zu berichten weiß, der
meift ohne jeden Zufatz erwähnt wird, zuweilen aber
-König', ,der ältere', ,der jüngere' oder ,Sohn des Asveros' und Funk werden bloßgelegt Die Iheone von Schwaite
(Severus) heißt. Obwohl er nie .Kaifer' genannt wird, dem Verf. bekannt geworden erft, als der Druck femer
hat man die 35 Stellen, die ihn erwähnen, wechfelweife
auf einen der Kaifer bezogen, die fich mit Recht oder
Unrecht .Antoninus' nannten (A. Pius, Marcus Aurelius
A., Lucius Verus, Commodus, Septimius Severus, Cara-
calla, Elagabal, Alexander Severus). Stets ergeben fich
chronologifche u. a. Unftimmigkeiten, zumal bei Beziehung
aller 35 Notizen auf denfelben .Antoninus'. Levy (Nhbr.
Wb. I 107) und Bacher (Ag. d. Tann. II 4582) nehmen
daher an, es fei lediglich .irgend ein römifcher Statthalter'
namens A. gemeint; der Talmud nenne z. B. auch den
Feldherrn Ursicinius (4. Jahrh.) .König'. Ich glaube fogar,
daß der ganze Antoninus (OT^JiTSJä) aus einem einfachen
urfprünglichen av&vjtaxoq (D'ftWtttt, proconsul) entftan-
den ift, und fchreibe den Berichten keine größere Ge-
fchichtlichkeit zu, als etwa der Erzählung von der Begegnung
R. Simeons des Gerechten, eines Zeitgenoffen des 055pC3i
(Caius Caligula: Megillath thaanith c. Ii, Tos. Sotah c. 13,
jer. Sotah 9,13, cfr. Jofephus ant 8,2—9), mit Alexander
dem Großen (Meg. th. c. 9, Joma 69a, Wajjikra r., c. 13)!
Krauß fucht in feiner fcharffinnigen, durch ftupendes
rabbinifches und profanes Wiffen ausgezeichneten Schrift
die Gefchichtlichkeit des .Antoninus' zu retten, indem er
die kühne Hypothefe verficht, es fei damit Avidius Caffius
gemeint, der große Feldherr zur Zeit Mark Aurels!
Leszynsky hat (S. 9—14) Krauß' zunächft ungemein be-
ftechende Argumentation m. E. treffend in Kürze widerlegt:
Avidius hieß nie Antoninus, war nur reichlich 3 Monate
lang .Kaifer', fein hiftorifcher Charakter paßt nicht zu der
jüdifchen .Antoninus'-Schilderung ufw. L. tritt für die
ältefte Deutung des Namens (auf Antoninus Pius) ein,
indem er einen Teil der Berichte als ungefchichtlich aus-
fcheidet und für die alte Thefe neues Material beibringt
— auch hier anfprechende Einzelheiten, aber keine voll
befriedigende Löfung. die m. E. überhaupt nicht möglich
ift. — Zu Krauß S. 76f. fei noch bemerkt: Wenn Gas-
kalgas (oafcpM, s. o.) = Ca(iu)s Calig(ula) ift, warum nicht
auch Asveros (eiTICX) = A(nniu)s Verus?

Leipzig. Erich Bifchoff.

Arbeit fchon im vollen Gange war. Diefe Theorie fagt
ihm an meiften zu.

Die Refultate des Verls, werden wohl am betten durch
das von ihm mit allem Vorbehalt. aufgeftellte Schema
vorgeführt:

Die Urfchrift
I

(Griech. Bearbeitung)

Überfetzungen (mehr od. weniger | Größere Bearbeitungen oder Kom-
überarbeitet) pilationen

Veron. Fragm.

Die H-Verfionen
(= Aeg. KO.)

Ohl an der, C.J.J.: Canones Hippolyti och besläktade skrifter.

Studier i den äldfta kyrkoordningslitteraturen. I. (VIII,
388 S.)gr. 8». Lund 1911. Halmftad, C. J. J. Öhlander.

Kr. 5 —

v/u >anze verwickelte Frage von dem gegenfeitigen
Verhältniffe der Canones Hippolyti und der verwandten
kirchenrechtlichem Schriften wird in vorliegender Arbeit
in aller Breite vorgeführt und Beiträge zur Löfung der-
lelben geliefert. Uber die Textgefchichte und den Inhalt
der betreffenden Schriften, über die Verfuche, die inneren
Beziehungen derfelben zu enträtfeln, gibt der Verfaffer

Cp. H(= AK. VIII b.)

.Canones Hippolyti' enthalten nach dem Verf. echte
von Hippolyt herrührende Canones, aber fie find meiftens
unter den Traditionen und Überarbeitungen fpäterer Jahrhunderte
tief vergraben.

So weit die mir hier zugängliche keineswegs voll-
ftändige Literatur Stichproben erlaubte, zeigte fich, daß
die Referate des Verfaffers zuverläffig find. Der grie-
chifche Druck ift nicht fehlerfrei.

Eine endgültige Löfung des Rätfels, das die Verwandt-
fchaftsverhältniffe jener alten Kirchenordnungen aufgeben,
ift wohl nie zu erhoffen. Es fleht hier, wie wenn man
mit ftark interpolierten und überarbeiteten Handfchriften,
d.h. antiken Rezenfionen eines Autors zu tun hat, oder
wie es fich mit den verfchiedenen Dialekten eines ausgebreiteten
Sprachgebiets verhält. Man kann wohl Gruppen
aufftellen und innere Beziehungen nachweifen, aber ein
Stammbaum läßt fich nicht zeichnen. Jeder Fall muß für
fich behandelt werden.

Helfingfors. I. A. Heikel.

Sc hu Ith eß- Rech berg, Dr. Guft. v.: Luther, Zwingliu. Calvin
in ihren Anfichten üb. das Verhältnis v. Staat u. Kirche.

(Zürcher Beiträge zur Rechtswiffenfchaft, hrsg. v.
A. Egger, E. Hafter, H. F. Hitzig u. M. Huber. XXIV.)
(X, 185 S.) gr.8°. Aarau, H. R. Sauerländer & Co. 1909.

M. 2.80

Die Arbeit will aus dem Wefen und der Eigenart
der drei Reformatoren heraus ihre Anfichten über das
Verhältnis von Staat und Kirche zufammenftellen und vergleichen
. Es kam dabei nicht auf erfchöpfende Behandlung
an, fondern nur darauf, die wefentlichen Eigentümlichkeiten
der drei Männer zu charakterifieren. Das kommt auch
in der Art der Darfteilung zur Geltung, die fich unter
Abfehen von der üblichen juriftifchen Terminologie an
die Ausdrucksweife der Reformatoren felbft anlehnt.