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Ausgabe:

1912 Nr. 7

Spalte:

211-213

Autor/Hrsg.:

Bergsträßer, Ludwig

Titel/Untertitel:

Studien zur Vorgeschichte der Zentrumspartei 1912

Rezensent:

Bar, L.

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Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 7.

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Trennungsgefetz und dgl. m. Auch die Dispohtion, der j
ganze Zufammenhang hat ftellenweife durch folche Ge-
fichtspunkte gelitten. So wenn im 3. Band die Weiterentwicklung
und Fertigung des Gallikanismus (deffen Irrtümer
uns natürlich bei jeder Gelegenheit dargelegt werden)
unter den Abfchnitt .Mißbräuchliche Anwendung' (des Konkordats
) gepreßt erfcheint. Verf. fcheint fich nicht denken
zu können, daß die franzöfifche Kirchengefchichte des
16. Jahrhunderts nicht nur aus feinem gepriefenen Konkordat
genoffen ift. Das hat ihn zu Gruppierungen geführt
, die teilweife geradezu Heiterkeit erwecken. Er
bemerkt z. B. die Tatfache, daß es auch im Frankreich
des 16. Jahrhunderts gute und fchlechte Bifchöfe gegeben
hat. Wie fetzt er uns davon in Kenntnis? Sehr einfach:
die fchlechten erfcheinen unter der .mißbräuchlichen Anwendung
' des Konkordats (Bd. 3, S. 203 ff), die guten
unter feinen .günftigen Folgen' (ebd. S. 347ff). In Wahrheit
haben bei dem Abfchluß des Konkordats weniger
die Intereffen der franzöfifchen Kirche als diejenigen der
beiden Kontrahenten den Ausfchlag gegeben, und das
mußte die Grundlage der Betrachtung bilden. Davon ift
Thomas weit entfernt. Zum Schluß vergleicht er das
Konkordat von 1516 mit demjenigen von 1801 und findet
natürlich, daß diefes viel minderwertiger gewefen fei. Und
doch hätte er mit dem gleichen Unrecht, mit dem er die
Wiederbelebung des franzöfifchen Katholizismus im Zeitalter
der Gegenreformation unter die .günftigen Folgen'
des Konkordats von 1516 ftellt (Bd. 3, S. 36off), die noch
viel kräftigere Entwicklung des Katholizismus im 19. Jahrhundert
eine Folge des Konkordats von 1801 nennen
können. Warum hat hier die Art feiner Gefchichtskon-
ftruktion verfagt?

Straßburg i. E. Robert Holtzmann.

Bergfträßer, Dr. phil. Ludwig: Studien zur Vorgelchichte

der Zentrumspartei. (Beiträge zur Parteigefchichte. Hrsg.
v. Prof. Dr. Albert Wahl. 1.) (XI, 249 S.) gr. 8°.
Tübingen, J. C. B. Mohr 1910. M. 5 —

Das vorliegende in mehrfacher Beziehung intereffante
Buch beruht auf umfaffendem, Zeitfchriften, Zeitungen und
Landtagsverhandlungen entnommenen Material (wie der
Verfaffer fagt, konnte handfchriftliches Material nur wenig
benutzt werden). Es gibt eine freilich nur bis zum Jahre
1848 reichende Gefchichte der Anfätze, aus denen fpäter
auch im preußifchen Landtage, und fodann im deutfchen
Reichstage die Fraktion des Zentrums erwuchs, unter
Befchränkung auf die allerdings recht bedeutfame Entwicklung
in Bayern und im Großherzogtum Heffen.

Bergfträßer beginnt feine Darftellung mit dem Anfang
des XIX. Jahrhunderts. Zur Erklärung des Umftandes,
daß von diefem Zeitpunkte an ein ftärkerer und engerer
Anfchluß des deutfchen Klerus an die päpftliche Kurie —
wie man fpäter fagte, der Ultramontanismus — fich bemerklich
macht, mag hier auf den Gegenfatz hingewiefen
werden, den wir im Verhältnis zum XVIII. Jahrhundert
beobachten können. Im XVIII. Jahrhundert hatte die
katholifche Kirche fich gefunden in die Verlufte, welche
die Reformation ihr gebracht hatte. Eine Anzahl geift-
licher Landesherren behaupteten noch eine glänzende
Stellung, und der im Allgemeinen ftrenge konfeffionelle
Charakter der deutfchen Territorien bot kaum Anlaß, über
das Verhältnis der Kirche zum Staate zu ftreiten. Preußen
machte freilich, namentlich feit der Erwerbung Schiebens,
was die einheitliche Konfeffion des Landes betrifft,
eine erhebliche Ausnahme. Aber hier hatte die katholifche
Kirche wirklich keinen Grund, fich zu beklagen.
Eine tiefgreifende Änderung trat alfo ein mit der Säku-
larifation der geiftlichen Fürftentümer und der nunmehr
mehrfach erfolgenden Vereinigung katholifcher und evan-
gelifcher Lande unter denfelben Fürftenhäufern in Süd-
deutfchland. Vergeblich beklagten fich Vertreter des
Papftes und des deutfchen Klerus über die materiellen 1

Verlufte der Kirche. Das führte von felbft zu einem
engeren Anfchluffe beider, während zugleich die für den
Staat vorliegende Notwendigkeit, das Verhältnis der ver-
fchiedenen Konfeffionen untereinander und zu ihm dem
Staate, zu regeln, das Recht des Staates, hier eingreifende
Maßregeln zu treffen, das Jus circa sacra, zu einem recht
praktifchen Probleme erhob. Da der Klerus ftaatliche,
über die Verhältniffe der Kirchen und Konfeffionen ergehende
Anordnungen mit althergebrachten Befugniffen
der katholifchen Kirche und mit den Ausfprüchen des
kanonifchen Rechts verglich, glaubte er berechtigten Grund
zur Klage über Beeinträchtigung der Freiheit der Kirche
zu haben. Möglichfte Wiederherftellung der Rechte der
Kirche, wie fie nach kanonifchem Rechte und im Mittelalter
beftanden, wurde Programm der Beftrebungen eines
großen Teiles des Klerus.

Das von Bayern 1817 mit der päpftlichen Kurie ab-
gefchloffene Konkordat fehlen hier wefentliche Erfüllung
zu bringen. Aber die bayerifche Verfaffung und ftaatliche
Anordnungen entfprachen den kirchlichen Erwartungen
nicht, und fo erhoben denn alsbald im bayerifchen Landtage
katholifche Geiftliche Anforderungen an den Staat,
welche mehr oder weniger auf jenem Programm beruhten!
Dasfelbe gefchah — die katholifche Geiftlichkeit verfteht
es fchnell, auch moderne Verfaffungen und Freiheiten im
Intereffe der Kirche zu benutzen — in anderen füddeut-
fchen Staaten, in denen konftitutionelles Leben fich entwickelte
, fo insbefondere im Großherzogtum Heffen. Parallel
geht damit die Gründung von Zeitfchriften und fpäter
auch von Vereinen, unter denen namentlich die Piusvereine
bemerkenswert find. Einerfeits wird den Regierungen
gefagt, die bebte Schutzwehr gegen Revolution, Verbrechen,
und Sittenverderbnis fei Religion und Kirche, und an-
dererfeits wird als Vorausfetzung folcher von der Kirche
zu erwartenden Wohltat gefordert die ftreng konfeffionelle
Volksfchule, Stellung der Schule unter den Einfluß der
Kirche, Geltung des kanonifchen Rechts für Ehen der
Katholiken, insbefondere für Mifchehen. Daneben wird
die Religion als hauptfächlichfter Gegenftand des Volksunterrichts
" verlangt, von Manchen auch ein zu weit gehender
Unterricht in weltlichen Dingen als der Volksfchule
unangemeffen angefehen. Zuweilen find freilich auch
liberale Stimmungen und Forderungen zu bemerken. Die
Geiftlichkeit und ihre Mitftreiter treten in Verbindung mit
den Liberalen dem Polizeiftaate entgegen, da wo er den
Beftrebungen der Geiftlichkeit unbequem wird. Wenn
aber Freiheit gefordert wird — Preßfreiheit, Freiheit der
Kirche, Vermögen zu erwerben, Befreiung vom Placetum
regium — fieht man doch deutlich, daß nach der Abficht
der Führer folche Freiheit nur deshalb erftrebt wird, weil
fie dazu dienen foll oder kann, die Kirche völlig von jeder
ftaatlichen Befchränkung zu befreien und fchließlich den
Staat der Kirche im Sinne des mittelalterlichen kanonifchen
Rechts zu unterwerfen. Für diefe Beftrebungen hat man
fpäter, was Bergfträßer nicht mehr fchildert, die durch
das Jahr 1848 herbeigeführten Verfaffungen und Ver-
faffungsänderungen, wie insbefondere in Preußen gefchehen
ift, trefflich zu benutzen verftanden. Der Verfaffer weift
darauf auch am Schluffe feines Buchs hin. Im Anfchluß
an einen, wie er fich ausdrückt berechtigten Notfchrei',
welcher die Katholiken auffordert, nicht mehr in fündhafter
Weife Schändliche dem Heidentum und dem Radikalismus
huldigende Zeitungen zu halten' fagt er, hiermit die
fonft wefentlich nur berichtende Darfteilung verlaffend und
feinen Standpunkt kundgebend: ,Auch auf dem Gebiete
der Preffe und der Organifation einer katholifchen öffentlichen
Meinung werden die Führer des katholifchen Volkes
im Jahre 1848 reichen Samen ausftreuen in den Acker,
den der liberale Pflug gebrochen hat, und fie werden
reichlicher heim tragen, als die, die ihnen den Boden
bereiteten'. Diefer in Form einer Prophezeiung erfcheinende
Rückblick könnte felbftverftändlich in der gleichen Weife
I auf eine noch näher liegende Vergangenheit ausgedehnt