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Ausgabe:

1911

Spalte:

79

Autor/Hrsg.:

Hemmer, Hippolyte (Ed.)

Titel/Untertitel:

Clément de Rome, Epitre aux Corinthiens, Homélie du IIe siècle 1911

Rezensent:

Bauer, Walter

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79

Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 3.

So

Eruierung des Tatfächlichen. F. rechnet viel zu viel mit
Wahrfcheinlichkeiten. Nicht beweiskräftig ift endlich die
Argumentation, daß die Zeugniffe vielfach Wendungen
enthalten, wie fie von einem Chriften nicht gebraucht
werden konnten. Es muß als voreilig bezeichnet werden,
ftrikte zu behaupten, daß diefes oder jenes in den Zeug-
niffen ein Jude gefchrieben haben müffe. F. hat nicht
bewiefen, daß die Zufätze vielfach Wendungen enthalten,
wie fie zu keiner Zeit von den Chriften gebraucht werden
konnten. Er hat die Gegengründe nicht entkräftet,
welche die Annahme fehr wahrscheinlich machen, daß
die Zeugniffe in chriftlichen Kreifen entftanden und mit
der neuteftamentlichen Apokryphenliteratur auf gleiche
Stufe zu Hellen find. Unjüdifch klingt die Art, wie die
Wunder Jefu befchrieben werden. Die Befchreibung des
Täufers zu Beginn der Zeugniffe fieht nicht fo aus, daß
fie auf jüdifche Tradition zurückginge. Die Ausführung
über die Auferftehung verrät einen Chriften als Verfaffer.
Und auf die Annahme chriftlicher Tradition führt die
Art, wie betont wird: Pilatus habe Jefus für unfchuldig
gehalten. Die Chriftusftelle Antiquitates XVIII, 3,3 aber
lehrt uns, daß die Chriften geneigt waren, die Schriften
des Jofephus zu interpolieren.

Breslau. G. Hoennicke.

Clement de Rome, Epitre aux Corinthiens, Homelie du IL
siecle. Texte grec, Traduction francaise, Introduction
etlndexparHippolyte Hemmer. (Les Peres apostoli-
ques II.) Paris, A. Picard et Fils 1909. (LXXIV,
204 p.) 8° fr. 3 —

Hemmer befchenkt uns mit einer neuen Ausgabe
der Briefe des römifchen Clemens oder, wie er fich
korrekter ausdrückt, des Briefes des Clemens von Rom
an die Korinther und einer auf ihn zurückgefühlten
Homilie aus dem zweiten Jahrhundert. Wenn diefe, im
wefentlichen wohl auf franzöfifche Lefer rechnende,
Edition einem Bedürfnis entgegenkommt, fo befriedigt
fie es gut. Vorfichtig abwägende und mit reichlichen
Literaturangaben verfehene Prolegomena geben Auskunft
über alles Wiffenswerte bezüglich der beiden ur-
chriftlichen Schriften, über Verfaffer, Anlaß, Inhalt,
Charakter, Sprache, Zeit, die vorausgefetzten kirchlichen
Einrichtungen und chriftlichen Lehren, über die vorhandenen
Texteszeugen und Ausgaben. Dann folgt der
Text, wobei fich Hemmer an die kritü'che Ausgabe von
F. X. Funk anfchließt, gelegentliche Abweichungen in
den Noten vermerkend. Zur Seite fleht eine franzöfifche
Überfetzung, die nach Ausweis von Stichproben ebenfo
wie der griechifche Text forgfältig gearbeitet ift. Ein
Apparat bietet die wichtigften Varianten, wobei auch
der neuefte Zeuge, der Kopte, den Funk noch nicht
kannte, zu feinem Recht kommt. Für die Herftellung
der Noten find neben Funks Buch auch die anderen
Hilfsmittel zu Rate gezogen. Ein umfangreicher Index
macht den Befchluß.

Marburg (Heffen) Walter Bauer.

Bardenhewer, apoftol. Protonot. Geh. Hofr. Prof. Dr.
Otto: Patrologie, 3., großenteils neu bearb. Aufl. (Theologifche
Bibliothek.) Freiburg i. B., Herder 1910. (XI,
587 S.) gr. 8° M. 8.50; geb. M. 11 —

Raufchen, Prof. D. Dr. Gerhard: Grundriß der Patrologie
mit befonderer Berückfichtigung der Dogmengefchichte.

Dritte, verbefferte und vermehrte Auflage. Freiburg
i. B., Herder 1910. (XII, 265 S.) gr. 8°

M. 2.50; geb. M. 3—

AeQßog,. rea>Qfioq I:. XQiatiuvixi] F(>afi}ictTo).oy(a.

Töfioq I—III. *Ev 'A&rjvaig, ex rov TVJtoyQcupelov I7a-
Qctoxevä Aecövrj. gr. 8° Dr. 40 —

I. 1903. (566 p.) Dr. 10—. — II. 1904. (723 p.) Dr. 15—. —
III. 1910. (569 p.) Dr. 15 —

Von Bardenhewers Patrologie war in diefer Zeitung
gelegentlich des Erfcheinens der erften (1895, Sp. 155)
und der zweiten (1902, Sp. iöf.) Auflage ausführlich die
Rede. Da die Vortrefflichkeit des Buches allgemein anerkannt
ift, auch durch den äußeren Erfolg bezeugt wird,
mag heute ein kurzer Hinweis auf die Veränderungen
genügen, die es in der neuen Auflage erfahren hat. Sie
betreffen zunächft die Dispofition: Die §§ des zweiten
Zeitraumes (vom Beginn des 4. bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts
) haben eine neue fachgemäßere Gruppierung
erfahren; in den übrigen Abfchnitten ift nur hier und
da leife geändert worden. Inhaltlich merkt man die
nachbeffernde, oft auch neugeftaltende Hand des Ver-
faffers auf Schritt und Tritt. Dem Sachkundigen ift es
eine wahre Freude, beim Vergleich der neuen mit
der zweiten Auflage feftftellen zu können, mit welcher
Sorgfalt, ja mit welcher Liebe Bardenhewer auch den
fchmalften Nebengängen der Forfchung gefolgt ift, um
fo ein Repertorium zu fchaffen, das unzweifelhaft ganz
auf der Höhe fteht und unentbehrlich ift. Daß B. es
verftanden hat, auch diesmal dem Buche faft einen Bogen
feiner äußeren Stärke abzuringen, fo daß feine Patrologie
in der dritten Auflage 50 Seite weniger umfaßt
als in der erften, dürfte ein in der Gefchichte der Handbücher
beifpiellofes Meifterftück in der Befchränkung
bedeuten.

Auch Raufchens Buch hat fich offenbar gut eingeführt
; 4000 Exemplare wurden bisher abgefetzt. Der
Verfaffer hat es für die neue Auflage durchgefehen, an
einigen Stellen auch umgearbeitet. Er hat fich fein Ziel
nicht gerade hoch gefleckt, aber ,als Vorlage für die
Hörer bei akademifchen Vorlefungen, als Hilfsmittel zum
Selbftunterricht und als Kommonitorium für folche,
die früher gelernt haben', wird fein Büchlein gute
Dienfte tun.

Ich benutze die Gelegenheit, um die deutfche Lefer-
welt auf ein Werk hinzuweifen, deffen drei Bände mir
der Verfaffer jeweils nach Erfcheinen freundlichft zufandte,
von dem unfere Preffe aber bisher wohl kaum Notiz genommen
hat. In der Tat wird man angefichts des Reichtums
an guten patrologifchen Werken in deutfcher Sprache
der Patrologie von Derbos kaum prophezeien können,
daß fie in Deutfchland viele Benutzer findet. Das darf
uns aber nicht hindern, anzuerkennen, daß der Verfaffer,
Profeffor an der Univerfität Athen, der neueren wiffen-
fchaftlichen Forfchung mit großer Aufmerkfamkeit gefolgt
ift und über fie nicht ohne eigenes Urteil fehr ausführlichen
, in der Darfteilung etwas breit geratenen Bericht
erftattet. Die drei bisher erfchienenen Bände handeln
nur von der Literatur der erften drei Jahrhunderte.

Gießen. G. Krüger.

Schwartz, E.: Über die pfeucloapoltolifchen Kirchenordnungen.

(Schriften der Wiff. Gefellfchaft in Straßburg 6.) Straßburg
K.J. Trübner 1910. (40, 6 U.7S.) Lex.8° M. 4 —

Die geplante Straßburger Ausgabe der alten Konzilien
wirft ihre Schatten voraus: diefe nur 40 Quartfeiten
umfaffende Abhandlung von E. Schwartz ift ein epochemachendes
Ereignis für die Quellenkunde des älteren
Kirchenrechts. Zahlreiche Gelehrte haben in minutiöfer
Kleinarbeit die Rätfei zu löfen verfucht, welche die große
Gruppe der pfeudoapoftolifchen Kirchenordnungen aufgibt
, und die vielfach nur hypothetifchen Refultate diefer
Bemühungen haben der vorliegenden Arbeit den Weg
geebnet. Die definitive Löfung bringt aber erft Sch.,
weil er zuerft das Problem von der richtigen Seite aus