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Ausgabe:

1911 Nr. 24

Spalte:

755-757

Autor/Hrsg.:

Pfennigsdorf, Emil

Titel/Untertitel:

Der religiöse Wille. Ein Beitrag zur Psychologie und Praxis der Religion 1911

Rezensent:

Mayer, Emil Walter

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Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 24.

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judicio ecclesiae; ecclesiae sensu non refragante eiusque
salvo judicio'. Anknüpfend an diefe päpftlichen Ent-
fcheidungen richtet der Verfaffer die ftolze Frage an
den Modernismus: AVer hält auf die Würde echter
Wiffenfchaft und wahrt ihre Freiheitsrechte, wer solida
argumenta für ihre Sätze fordert, oder wer facile et te-
mere Behauptungen zuläßt' (a. a. O.)? Den Verfaffer
und feinen Freiheitsbegriff ficht es durchaus nicht an,
daß die Kirche fich das Urteil über ,die triftigen Gründe'
und über die Forfchungsart des Exegeten (ob fie leichtfertig
oder verwegen' fei), vorbehält, daß fie alfo nur
Forfchungsfreiheit auf Widerruf gewährt. Ebenfo ficht
ihn nicht an, daß fchon allein in den Anfragen, die fich
ja nur auf Dinge der Textkritik und Gefchichte beziehen,
unbegrenzte Unfreiheit und Abhängigkeit hervortreten.
Woher käme auch dem Verfaffer folche Anfechtung?
Erklärt er doch felbft auf der folgenden Seite (38), daß
die Textkritik, .vielleicht(I) Wortlaut und Wortfinn der
Schrift feftftellen kann', daß aber ,die bloße Wiffenfchaft
Echtheit und Unverfälfchtheit eines Schriftwortes [gemeint
ift das materielle Schriftwort] außerhalb der ka-
tholifchen Kirche und ohne die allgemeine Überlieferung
der Chriftenheit nicht zu erweifen vermag'. Gewiß fchwebte
dem Verfaffer bei diefen Worten das Dekret Leos XIII.
vom 15. Januar 1897 vor, worin der Papft die von der
gefamten ,bloßen Wiffenfchaft' und Textkritik für unecht
bewiefenen Verfe 7 und 8 des 5. Kapitels im Johannisbrief
für echt erklärte und damit den katholifchen Exegeten
die Forfchungsfreiheit in bezug auf diefes .Schriftwort
' entzog. Auch erinnerte er fich wohl des Schickfals
der beiden Jefuiten Zenner — Wiesmann, deren Pfalmen-
kommentar erft vor wenigen Monaten deshalb auf den
Index gefetzt wurde, weil er, auf Grund textkritifcher
und gefchichtlicher Unterfuchungen zu dem Ergebnis
kam, daß nur der 18. Pfalm Davidifchen Urfprunges fei.

Doch genug der Einzelheiten! Die Schrift ift der
Verfuch, unausgleichbare Widerfprüche, Antimoderniften-
eid und Freiheit der Wiffenfchaft, auszugleichen; noch dazu
ein Verfuch unternommen mit ganz untauglichen Mitteln.
Weiter: indem der Verfaffer Modernismus und Freiheit
der Wiffenfchaft als Gegenfätze hinftellt, zeigt er, daß
ihm felbft, dem Anhänger des Antimodernifteneides, die
Begriffe von Freiheit und Wiffenfchaft völlig abhanden
gekommen find. Dennoch hat die Schrift Bedeutung
und deshalb die ausführliche Befprechung: ihr Verfaffer
hat fie nämlich gefchrieben als Vertreter einer
beftimmten Klaffe von Hochfchullehrern, deren
Anrichten er in ihr — leider! — richtig wiedergibt.

Berlin-Lichterfelde. Graf von Hoensbroech.

Pfennigsdorf, Lic. E.: Der reügiöfe Wille. Ein Beitrag
zur Pfychologie und Praxis der Religion. Leipzig,
A. Deichert Nachf. 1910. (VIII, 340 S.) 8°

M. 5.80; geb. M. 6.50

Die Aufgabe, die der Autor fich ftellt, umfchreibt
er felbft etwa folgendermaßen: Zunächft fei zu eruieren,
,ob es ein religiöfes Wollen im Unterfchied vom religiöfen
Erkennen und Fühlen gibt'; ferner gelte es, ,die Bewußt-
feinstatfachen, welche bei dem Vorgang religiöfen Wollens
beteiligt find, zu überfchauen und ihre kaufalen Beziehungen
zu jenem Vorgang feftzuftellen'. Erft dann könne man
verfuchen, ,die Wirkfamkeit und Bedeutung des religiöfen
Wollens in folchen komplexen religiöfen Vorgängen wie
z. B. Bekehrung und Heiligung nachzuweifen und die
Konfequenzen für die Praxis der Religion zu ziehen'. Die
Methode, die zur Anwendung gebracht werden foll, ift
wefentlich die der Selbftbeobachtung verbunden mit dem
durch deren Ergebniffe erleichterten Studium fremden
religiöfen Erlebens.

Das Buch zerfällt in vier Teile.

Der erfte hat es mit der .Eigenart des religiöfen
Wollens' zu tun. Das religiöfe Wollen oder, noch allgemeiner
ausgedrückt, das religiöfe Streben erweift fich
zwar in der Regel als .abhängig und geleitet von einem
religiöfen Vorftellen'; ebenfo zeigt es fich vom religiöfen
Gefühl mannigfach beeinflußt; dennoch behauptetes jenem
und diefem gegenüber eine .relative Selbftändigkeit' und
muß neben ihnen ,als eine eigentümliche Erfcheinungsform
des religiöfen Lebens' gewürdigt werden. Aus Modifikationen
des Verhältniffes, in dem es zum religiöfen Erkennen
oder Vorftellen einerfeits, zum religiöfen Fühlen
anderfeits fteht, erklären fich verfchiedene Formen diefes
religiöfen Strebens, wie etwa das .bewußte' und das .unbewußte
' oder auch das religiöfe .Wünfchen' und .Wollen',
.Verlangen' und .Sehnen' oder endlich auch das .gefättigte'
und .ungefättigte' religiöfe Streben, das religiöfe .Streben'
und .Widerftreben'. Zum .fuggeftiven Wollen' fteht das
religiöfe Wollen in einem fcharfen Gegenfatz; doch unter-
fcheidet es fich auch durch mancherlei Merkmale vom
fittlichen Wollen.

Der zweite Teil handelt von den .Bedingungen und
Normen des religiöfen Wollens'. Das Motiv des religiöfen
Strebens ift ,der praktifche Gegenfatz von wirklicher reli-
giöfer Unluft (bzw. Luft) und von vorgeftelltem religiöfen
Luftbringenden (bzw. Unluftbringenden)'. Dabei ift die
Möglichkeit der .Verfchlingung' religiöfer Motive mit einander
oder mit Motiven anderer Art, die Möglichkeit der
Selbfttäufchung über das wahre Motiv und die Möglichkeit
des (fortfchreitenden oder rückfchreitenden) .Motiv-
wandels' zu beachten. Vor allem aber ift zu bedenken,
daß die religiöfen Motive das religiöfe Wollen nicht mit
.Naturzwang' beftimmen; vielmehr waltet bei der Be-
ftimmung des Wollens durch fie ein anders gearteter
Zwang ob, der als .Normzwang' zu bezeichnen ift. So
kommt der Autor auf die .religiöfen Normen' zu fprechen,
die er unter enger Anlehnung an gewiffe Gedanken von
H. Schwarz in .Normen des analytifchen Vorziehens' und
in .Normen des fynthetifchen Vorziehens' einteilt. Die
betreffenden Normen bilden das .religiöfe Apriori', das
freilich nicht mit Troeltfch .rational', fondern .voluntari-
ftifch' zu denken fei. Zugleich läßt fich aus ihnen folgender
.Normbegriff' der Religion ableiten: ,Der Menfch foll in
einer vertrauenden, dauernden, wirklichen, perfönlichen,
in völliger Hingabe fich bekundenden Gemeinfchaft mit
Gott flehen und in diefer Gemeinfchaft das höchfte Ziel
feines Lebens fehen'. Des weiteren werden in diefem
Teil die mächtigen Einwirkungen des religiöfen Wollens
auf das religiöfe Gefühlsleben, auf das Erkennen, und
zwar fowohl das religiöfe als das Welt-Erkennen, und aul
.fremdes Seelenleben' befchrieben. Beifpielsweife wird in
bezug auf das Gefühlsleben konftatiert, daß es ,von der
Willensfeite her tief und nachhaltig beeinflußt werden'
kann .nicht nur durch Benutzung der mit ihm verbundenen
Ausdrucksbewegungen und Vorftellungen auf dem Wege
der Übung und Gewöhnung, fondern mehr noch durch
Erzeugung religiöfer Normgefühle, welche die Kraft haben,
entgegenftehende Gefühle zu verdrängen, ähnliche aber
fich anzugleichen'. Auf Grund der nachgewiefenen Einwirkungen
des religiöfen Wollens wird dann in einer Aus-
einanderfetzung mit Kant, Wundt, A. Ritfehl ,der Primat
des religiöfen Wollens' behauptet. Ein Anhang handelt
fchließlich noch vom .Andersgekonnthaben und der Reue'
fowie vom .Glauben', der als eine ,Tat des Willens auf
Grund normativer Nötigung' gekennzeichnet wird.

Der dritte Teil trägt den Titel ,Der Wille in der
Bekehrung und Heiligung'. Der Wille .trägt die Normen,
nach denen er fich beftimmen foll, in fich felbft. Aber
wie wird aus dem Sollen ein Können?'' Das führt zum
Problem von der Bekehrung, und zwar zunächft zu der
Frage, ob dem Willen eine die Bekehrung vorbereitende
Wirkfamkeit zuzuerkennen fei. So wenig nun durch das
Wollen allein die Bekehrung bewirkt wird, fo wenig kann
fie ohne ein folches zuftande kommen. Aber auch im
Akt der Bekehrung felbft fpielt das Wollen eine Rolle —
eine Behauptung, die fich mit der Behauptung der gött-