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Ausgabe:

1911

Spalte:

652-653

Autor/Hrsg.:

Rösel, Isert

Titel/Untertitel:

Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrh 1911

Rezensent:

Bacher, Wilhelm

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651 Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 2t. 652

wiederholt noch erweitert werden. Nur einige llcifpiele will ich hinzufügen
, aus denen hervorgeht, daß der überfetzer die Hilfe, welche ihm
durch die lateinifche Überfetzuiig neben dem griechifchen Urtext in der
Göttinger Ausgabe von Hippolyts Ref. omn. haer. gegeben war, nicht zu
benutzen verßanden hat. Ausg. p. 194, 64: zovzioxi &eüiv «yysXujv,
aS-uvüxatv 9vt]Xü>v. äXbywv Xoyix&v = hoc est deorum angelorum,
immortalium morlalium, ratione carentium ratione praeditorum; Schultz
S. 102 Z. 9: ,nänilich der göttlichen Engel, der menfchlichen Sterblichen,
der unvernünftigen Vernunftwefen'; — Ausg. p. 200, 83: ficxa xov
nvebfiazoq xb ipwg = cum spiritu lux, Schultz S. 108 Z. 7 v. u. ,ver-
mittelfl des I'ueuma auch das Licht'; — Ausg. p. 210, 21: Tb öh uvOjxa
rof (paoq pvtvzov zl/v Qvotv avwfhtv xov gxoxbg . . SvXol xäxto =
Nomen autem illius tfaog qvbvxov fluxionem desuper lucis . . . significat
in inferius, Schultz S. 115 Z. 7 v. u. ,Der Name des Phaos rhyentes bezeichnet
dabei das Aufwärtsftrömen des Lichtes'; — Ausg. p. 414, 30:
xcmeivbv fxeye&og, avr'/Qt&iiov iv nXri&ei — humilis magnitudo, in-
numera multitudine, Schultz S. 117 Z. 3 ,cine verächtliche Größe, eine
Maße, die nicht zählt'; — Ausg. p. 420, 55: dmozovftevog = noncre-
ditus, Schultz S. 120 Z. 10 v. u. .unglaublich'. An diefer und mancher
anderen Stelle hätte fielt der Verf. bei dem Theologen E. Wilhelm Möller,
der mehr Griechifch verftand als mancher Philologe, Belehrung holen
können (vgl. deflen Gefch. d. Kosmol. S. 330).

Aus dem falfchen oder ungenauen Verftändnis des
griechifchen Textes erklären fich einzelne Folgerungen
des Verf., über die man fich fehr wundern muß. Z. B.
meint er S. 122 Z. 1, daß bei den Doketen trotz ihrer
.Dreiteilung des All' ,fonderbar genug, als drei Ewige
[d. h. Äonen] vier Dinge aufgezählt' würden: ,Stamm,
Baum, Blätter und Frucht, ferner dem Bibelworte ent-
fprechend: Finfternis, Dunkel, Wirbel und Nichts'. Der
Verf. fleht alfo nicht, daß jtQt/ivov, öxtQ eoxlv r) övxfj,
(Ausg. p. 414,42) = ,Der Stamm, nämlich der Feigenbaum
', wie er felbft S. 117 Z. 14 richtig überfetzt, ein
Ding ift. Noch wunderlicher ift das zweite Mißverftänd-
nis. In der Stelle Deut. 5,22 (19), die bei Hippolyt,
Ref. VIII 8 (Ausg. p. ^14, 46) fo zitiert wird: oxoxoq,
yvöcpoq, ßvsXXa, xdi ov jiQoOeßfjxev = tenebrae, caligo,
turbo, nihilque addidit, = Schultz S. 117 Mitte: .Finfternis
, Dunkel, Wirbel; und Nichts fügte er hinzu' — in
diefer Stelle, meint der Verf. S. 122 Z. 3, handele es fich
ftatt um 3 Dinge, um 4: ,Finfternis, Dunkel, Wirbel und
Nichts'! Der Verf. fchließt dann weiter (S. 122 Z. 4):
,Alfo ift die Frucht dem Nichts analog, das Gott hinzugefügt
hat'. Demnach würde das .Nichts' ein Etwas fein!
Mit folchen Schlüffen kann man alles aus allem machen,
aber offenbar nicht ,den innerften Sinn diefer eigenartigen
Lehre treffen' (S. 122 Z. 5). Auf derfelben Seite findet
fich noch eine dritte ähnliche Schlußfolgerung über den
Dornbufch, ßäxoq, den der Verf. Z. 4?. v. u. mit dem
.Weltenbaum in allen arifchen Kosmogonien' vergleicht.
Nun wird aber bei Hippolyt, Ref. VIII 9 (Ausg. p. 418, Ii:
ßäxoq yäg kort xäq 6 öxöxei vjtoxsifievoq är)o und Z. 16:
cutb xov ßäxov, xovxtöxiv ätgog) der Dornbufch mit der
Luft gleichgefetzt, zerfällt alfo nicht, wie der Verf. S. 122
Z. 11 v. u. meint, in .Feuer, Luft, Pneuma'. Ferner behauptet
der Verf. (ebenda Z. 7 v. u.) von dem Dornbufch
: ,Er wurzelt oben in der Gottheit und ragt in die
Finfternis herab mit feinem Gezweige'; Begründung:
,denn er ift der Pfad, auf dem die Geftalten des Lichtes
in das Dunkel der Tiefe hinab fteigen' — aber das läßt
fich doch ebenfo gut ausführen, wenn der Baum mit den
Wurzeln in die Tiefe und mit den Zweigen in die Lichtregion
ragt! — Schlußfolgerung: .Mithin ragt er mit dem
Gipfel nach unten, mit den Wurzeln nach oben'. Diefe
völlig unbewiefene Annahme wird aber S. 130 Z. 15 fchon
als fichere Tatfache zu einem Vergleich herangezogen!
Schließlich hat der Verf. auch das Wortfoiel ßaxoq und
ßaxoq (Ausg. p. 418, 13: ßaxbv eyovöai xov äsoa) nicht
verftanden und will S. 119 A. 1 jidxoq (Pfad) für ßazög
(permeabilis, gangbar) einhetzen I Das Richtige hat auch
hier bereits Möller, Kosmol. S. 329 A. 5, gegeben, den
der Verf. offenbar nicht nachgefehen hat; denn dort findet
fich S. 289ff. die Lehre des Simon Magus fchon fo dargelegt
, wie es der Verf. in der Einleitung S. XXXV erft
noch verlangt.

Leider vermißt man in dem Buch des Verf. auch
die Kenntnis neuerer Literatur. Z. B. wird in der Ein-

! leitung S. LXVIff. ein Stück aus Clemens AI. Strom. III 2
überfetzt. Obwohl die maßgebende kritifche Ausgabe
Otto Stählins (Clemens II. Bd.) fchon 1906 erfchienen

[ war, überfetzt der Verf. noch nach der fehlerhaften
Dindorfs! Daher ift die Zahl der Überfetzungsfehler hier

I ganz befonders groß; daß der Verf. durch den fchlechten
Text Dindorfs gelegentlich zu Fehlern verleitet worden
ift, erklärt zwar die Irrtümer zum Teil, aber entfchuldigt
fie nicht.

Das Gefagte mag genügen, um unfer Urteil zu begründen
, daß die Überfetzung des Verf. in wiffenfehaft-
licher Hinficht unbrauchbar ift, und daß in dem Buche
weder die bisherigen Forfchungen auf dem Gebiet des
Gnoftizismus richtig verwertet, noch neue geficherte Er-
gebniffe gewonnen worden find. Dagegen mag vielleicht
das Buch zur oberflächlichen Orientierung folcher Lefer,
die der eigentlichen Wiffenfchaft ferner ftehen, ausreichen.
Die Einleitung enthält auch manche gute und gelungene

j Partien, und da, wo der Verf. eine fichere Grundlage
hatte, find auch die Überfetzungen teils recht anfprechend,
teils fogar wohlgelungen. Es zeigt fich bei dem Verf.
neben dem ftark hervortretenden Intereffe für die behandelten
Stoffe auch ein nicht geringes künftlerifches
Nachempfinden und Nachbilden. Sicherlich ift auch viel
Mühe und Fleiß auf die Bearbeitung des oft recht fpröden
Stoffes verwendet worden. Daß das Ergebnis fo wenig

I befriedigend ift, muß deshalb bedauert werden.

Weimar. Paul Koetfchau.

| Röfel, Dr. Ifert: Die Reichsfteuern der deutfehen Judengemeinden
von ihren Anfängen bis zur Mitte des I4.jahrh.
(Schriften der Gefellfch. zur Förderg. d. Wiff. des Judentums
.) (95 S. m. 1 Tab.) gr. 8". Berlin, L. Lamm
1910. M. 3.50; geb. M. 4.50

Diefe Arbeit ift ein fehr wichtiger Beitrag zur exakten
Erkenntnis der Rechtsverhältniffe der deutfehen Juden im
Mittelalter. Ihre Grundlage bildet ein im Münchener
| Reichsarchiv von Schwalm entdecktes und 1898 ver-
j öffentlichtes Verzeichnis der Reichsj ud enfteuern vom
[Jahre 1241. Das reiche Material des Verzeichniffes, durch
anderweitiges, in mühefeliger Quellenforfchung gefundenes
Material ergänzt, ermöglichte dem Verfaffer, über die
Höhe der Jahresfteuer von 45 Gemeinden Auffchluß zu
geben (S. 21—39, dazu die Tabelle, S. 80—83). An diefen
Kern des wichtigften Kapitels der Röfelfchen Arbeit
fchließen fich lichtvolle Erörterungen und Angaben über
Bezeichnung, Aufbringung, Zahlungstermin, Verwaltung
und Verwendungsformen der Judenfteuer, fowie im Exkurs
über den von Ludwig den Bayern im Jahre 1342 eingeführten
,Guldenpfennig'. Ein befonderes Kapitel (S. 57
bis 65) behandelt die außerordentlichen Reichsfteuern
der deutfehen Judengemeinden von der Thronbefteigung
Rudolfs von Habsburg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts,
während das erfte Kapitel (S. 10—19) die Reichsfteuern
der deutfehen Judengemeinden von ihren Anfängen bis
zum Ausgang des Interregnums zum Gegenftande hat.
Aus diefem Kapitel feien befonders hervorgehoben die
Ausführungen über den Übergang der Befteuerungsrechte
vom Reich auf einzelne Landesherren und über die
Streitigkeiten um das Befteuerungsrecht. Drei Exkurfe
j (S. 65— 79) haben die Ausübung des Rechtes der Juden-
I befteuerung durch Landesherren und Städte, ferner die
1 Jahresfteuer der Frankfurter Juden und den Dortmunder
Judenfchutz zum Gegenftande. Eine große, fich über
52 Gemeinden (oder Gemeindegruppen) erftreckende Tabelle
(dazu Erläuterungen S. 84—89) bietet einen Überblick
der Verbuchungen, Verpfändungen und Anweifungen
I von Judenfteuern in der Zeit von Rudolf I. bis Karl IV.

Den Schluß bilden fieben intereffante Urkunden (89—95).
| — Zur Bezeichnung der Judenfteuern werden auch die
; bei R. Mei'r von Rothenburg fich findenden Angaben
herangezogen (S. 21). Meirs und noch andere Refponfen