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Ausgabe:

1911 Nr. 20

Spalte:

621-623

Autor/Hrsg.:

Batiffol, Pierre

Titel/Untertitel:

Histoire du Bréviaire romain. Troisième édition refondue 1911

Rezensent:

Gennrich, Paul

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Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 20.

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für die Legation Albrechts. R., der über die Lage in der fche Kurie zufammengeftellte Brevier, in dem die
Graffchaft Romagna ,in einem größeren Zufammenhang' • dem römifchen Officium bis dahin fern gebliebenen Hym-

zu handeln verfpricht, hat uns einen nützlichen Beitrag
zur Ergänzug von J. Fickers Forfchungen zur Reichsund
Rechtsgefch. Italiens geboten.

Marburg a. L. K. Wenck.

Batiffol, rierre: Histoire du Breviaire romain. Troisieme
edition refondue. (Bibliotheque d'Histoire relig.) Paris,
A. Picard & fils. — V. Lecoffre 1911. (X, 449 p.) 8"

fr. 3.50

In 6 Kapiteln behandelt Batiffol in diefer dritten Auflage
feines 1893 zuerft erfchienenen, 1898 ins Englifche
überfetzten Werks die Gefchichte des römifchen Breviers
. Kap. I ftellt die Entftehung des Stundengebets
dar. In ihm hat man den cursus nocturnus und
den cursus diurnus zu unterfcheiden. Urfprünglich wurde
nach dem Mufter der Oftervigilie in der Nacht vor den
Sonntagen, den Stationstagen und den Gedächtnistagen
der Märtyrer in den Kirchen bezw. Grabkapellen der Märtyrer
ein öffentlicher Gebetsdienft abgehalten, der nach | die nach den Grundfätzen Pauls IV. auf Befch'luß des
der Weife der Synagoge aus Schriftlefung, Gebet und , Tridentinum in langjähriger Arbeit von einer 9gliedrigen
Pfalmengefang beftand. Daneben verrichtete man auch : Kommifion fertig geftellte Revifion, die den Anfchluß

nen Aufnahme fanden, wurde von den Franziskanern adoptiert
und fand mit gewiffen, von ihnen eingeführten, von
den Päpften gutgeheißenen Änderungen weite Verbreitung
. Dies Officium modernum (der Ausdruck flammt
aus einer Bulle Gregors IX v. 7.6. 1241), von dem alten
durch Änderung des Kalenders, Verkürzung der Lektionen
, Aufnahme der Hymnen unterfchieden, wurde aber
durch die immer ftärkere Verdrängung der Ferialofficien
durch die Heiligenofficien, die Beladung der täglichen
Officien mit dem Marianifchen Officium, dem officium
defunctorum, von Büß- und Gradualpfalmen fo unförmig
, daß eine Revifion desfelben eine dringende Notwendigkeit
wurde. Diefe verfchiedenen Revifionen des
Breviers fchildern die beiden letzten Kapitel (V und VI):
den auf Veranlaffung Leos X unternommenen Vernich,
die Hymnen nach den Grundfätzen ciceronianifcher Labilität
umzudichten, die von Paul III 1536 approbierte Umarbeitung
des Breviers durch Kardinal Quignonez zu
einem biblifchen Lefe- und Erbauungsbuch, die bekanntlich
eine der Grundlagen desPrayer book geworden ift, endlich

privatim Gebete morgens und abends, auch zur 3., 6. und
9. Stunde. Seit dem 4. Jahrhundert wurde die tägliche
Feier des Nachtofficiums (Vesper, Nocturn oder Vigil im
engeren Sinn, Laudes), mit der die Asketen und Jung-

an die alte liturgifche Tradition wiederherftellte. Das
auf Grund derfelben erneuerte breviarium romanum ex
decreto sacros. conc. Trid. restitutum etc. wurde von
Pius V durch die Bulle Quod a nobis 1568 als

frauen vorangegangen waren, eine Pflicht des Klerus, endgültige und fortan unantaftbare Form des
während die Begehung des Tagofficiums (Terz, Sext, Non) 1 Breviers in die Kirche eingeführt. Aber fchon feine
zunächft eine Extraleiftung der Mönche blieb. Bei den 1 nächften Nachfolger fahen fich genötigt, beffernde Hand
letzteren kamen die Prim und Complet (Gebetsdienft bei , an dasfelbe anzulegen. Es werden die Reformen Sixtus' V,
Tagesanbruch und -abfchluß) hinzu. An Stelle des ur- Clemens' VIII, Urbans VIII befprochen, von denen die
fprünglichen cantus responsonus (Sologefang mit Refpon- unter Clemens VIII durch die Mitarbeit von Männern
forium des Volks) breitete fich von Antiochien aus im wje Baronius und Bellarmin dankenswerte Verbefferungen
letzten Drittel des 4. Jahrhunderts der cantus antiphonus ! der Lektionen in textlicher und chronologifcher Beziehung,
(Wechfelgefang 111 Choren) aus. die unter Urban VIII eine bedauerliche Verballhornifierung

In Rom, das zeigt das II. Kap., vollzog fich diefe i der Hymnen brachte. Die — aus Anlaß der dogmati-
Entwickelung ungefähr ein Jahrhundert fpater als in den fchen und liturgifchen Bewegungen in der franzöfifchen
andern Kirchen. Erft feit dem Ende des 5. Jahrhunderts Kirche um die Wende des 18. Jahrhunderts — von Bene-
wurden hier tägliche Vigihen in den Kirchen gefeiert, dikt XIV geplanten Reformen (von 1741 —1747 arbeitete
Seit dem Ende des 7. Jahrhunderts kam unter dem Ein- ejne von ihm berufene Kommiffion daran) verliefen im
fluß der Mönche, für die inzwifchen an den Hauptkirchen Sande.

Klöfter entftanden, die Begehung des Tagofficiums hinzu. Das ift die Gefchichte des römifchen Breviers, wie

Die Liturgie von St. Peter wurde durch das überragende ß. fie darftellt. Unfere kurze Inhaltsangabe kann natur-
Anfehen diefer Kirche und die Tüchtigkeit der an ihr wir- | gemäß keinen Eindruck geben von der echt franzöfifchen
kenden Gefangmeifter der scola cantorum das Mufter für Eleganz der Darftellung, die den fpröden Stoff fpielend
die übrigen Kirchen. Um die Mitte des 8. Jahrhunderts meiftert und nie langweilig wird und die doch überall
ift das officium romanum fertig, von deffen Schönheit auf genaueftem Studium der Quellen und umfichtiger
die fränkifchen Pilger fo entzückt find, daß fie (z. B. Erwägung der Beweiskraft der einzelnen Stellen beruht.
Chrodegang v. Metz) es in ihren heimifchen Kirchen ein- Fragen kann man allerdings, ob die Entwickelung nament-
zuführen fich beeilen. Ebenfo wenig wie das sacramen- lieh der Anfänge des römifchen Breviers nicht zu durch-
tarium Gregorianum kann alfo auch das antiphonarium fichtig und einfach bei B. fich darftellt, und ob in der
auf Gregor d. Gr. zurückgeführt werden. Das III. Kap. , Tat eine derartige Ifolierung der römifchen Entwickelung,
bringt nun eine genaue Befchreibung diefes römifchen die allein an die Vigilien, nicht aber an das fonft allge-
Officium zur Zeit Karls des Großen auf Grund der An- mein geübte öffentliche Morgen- und Abendgebet (Laudes
gaben des Amalarius v. Metz und einiger alten ordines, und Vesper) angeknüpft haben foll, denkbar ift. Die
die in einem begeifterten Preife diefes einzigartigen Werks, Quellen find zu einer völlig einwandfreien Darftellung für
,oü vivait l'äme de Rome', ausklingt. diefen Zeitraum zu lückenhaft und vieldeutig. Die For-

Dies von Amalarius befchriebene Officium blieb in mulierungen der 3. Aufl. find auf Grund der Einwürfe
feinen wefentlichen Grundzügen bis zum Ende des 12.Jahr- Bäumers (Gefchichte des Breviers, Freiburg i. Br. 1895)
hunderts in Gebrauch (Kap. IV). Die Bedürfniffe der vielfach vorfichtiger wie in der 1. Aufl. Ebenfo hat B.
römifchen Kurie führten dann — die herkömmliche An- | felbft in diefer Auflage feines Buchs die Thefe, daß das
ficht, daß Gregor VII eine Verkürzung des Breviers vor- Brevier in der Zeit vom 8. und 12. Jahrhundert in Rom

genommen habe, wird von B. zurückgewiefen — zu einer
Neuordnung für die private Rezitation, die namentlich
in einer Verkürzung der Lektionen beftand. Hatte man

keine Änderungen erfahren habe, noch mehr auf die
.wefentlichen Grundzüge' desfelben eingefchränkt. Aber
die fonftigen Ergebniffe feiner Forfchungen, namentlich

für die Begehung des Officiums im Chor eine Menge was die Beteiligung Gregors d. Gr. und Gregors VII an
Bücher nötig gehabt (Pfalterium, Antiphonarium, Homili- der Entftehung des Breviers betrifft, werden von der
arium ufw.), fo wurden jetzt für den Privatgebrauch und katholifchen und proteftantifchen Liturgik nicht mehr
für die Reife Auszüge und Zufammenftellungen aus ihnen ignoriert werden dürfen.

gemacht (breviaria). Das von Innocenz III für die römi- | Auf eine fachliche Kritik des gegenwärtigen Breviers