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Ausgabe: | 1911 Nr. 1 |
Spalte: | 559 |
Autor/Hrsg.: | Jung, Rud. |
Titel/Untertitel: | Die englische Flüchtlings-Gemeinde in Frankfurt am Main 1554-1559 1911 |
Rezensent: | Foerster, Erich |
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559
Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 18.
daß das Neue, das R. zu bieten hat, zuerft in überficht-
licher Form einem größeren Leferkreife vermittelt wird,
ich hoffe, daß dadurch auch zugleich das Intereffe an der
bevorftehendenPublikation in der Weimarer Lutherausgabe
weiter angeregt werden wird. — S. 28 fei auf einen Druckfehler
aufmerkfam gemacht: der Prophet Jefaia ift natürlich
1528 (nicht 1538) fertig geworden.
Berlin. Karl Drefcher.
Jung, Archivdir. Prof. Dr. Rud.: Die englifche Flüchtlings-
Gemeinde in Frankfurt am Main 1554—1559- (Frankfurter
hiftorifche Forfchungen. 2. u. 3. Heft.) (V, 66 S. m.
1 Taf.) Lex.-8°. Frankfurt a. M., J. Baer & Co. 1910.
M. 2.50
Profeffor Edward Arber hat in einer 1906 erfchienenen
Neuausgabe von Whittinghams Discourse off the troubles
begönne at Francford in Germany AD 1554 mit fchönen
Worten, die zugleich die Gaftfreundfchaft des Frankfurter
Rats hervorheben, den Wunfeh ausgedrückt, es möchten
in den Städten, wo englifche Flüchtlingsgemeinden exiftiert
haben, außer Frankfurt alfo Zürich, Bafel, Straßburg,
Worms, Wefel, neue Nachforfchungen in den Archiven
angeftellt werden. Diefem Wunfche ift der Frankfurter
Archivdirektor mit der vorliegenden Arbeit zuvorgekommen
, die einen fehr dankenswerten Beitrag zur
Reformationsgefchichte darfteilt. Freilich ift das Ergebnis
feiner Nachforfchung im Frankfurter Stadtarchiv nicht
reich; Jung erklärt (S. 5) diefen Mangel; und was vorhanden
, ift bekannt. Jung veröffentlicht nun eine Perfonal-
ftatiftik der von 1554 bis 1559 in Frankfurt lebenden Engländer
auf Grund der im Archiv vorhandenen Liften:
1) der Bürgerlifte, die die Namen von 17 Engländern
enthält, die fich um das Bürgerrecht beworben haben;
2) einer Standeslifte vom Nov. 1555, die aufgeftellt wurde,
um feftzuftellen, ob die Sorge der einheimifchen Handwerker
vor Konkurrenz gerechtfertigt fei, — fie zeigt, daß
nur ein Handwerker unter den englifchen Gälten war,
fonft generosi, mercatores und in der Mehrzahl Gelehrte;
3) eine Steuerlifte vom 15. Okt. 1556 und 15. Jan. 1557, —
fie zeigt, daß die Gemeinde eine wohlhabende Kolonie
war, wenn auch kein einziges Mitglied reich zu nennen
ift; 4) eine Perfonalftatiftik vom 10. Juni 1557. — Jung
hat die Angaben des Discourse, einer zwar von puritanischer
Tendenz geleiteten aber inhaltlich reichen Schrift, mit
den ftädtifchen Liften verglichen und endlich fich bemüht,
von allen Trägern der fo gewonnenen Namen aus dem
Dictionary of national biography zufammenzuftellen, was
bekannt ift.
Auf das innere Leben der Gemeinde fällt von diefer
Arbeit allerdings kein neues Licht; fie zeigt aber, von
welcher Wichtigkeit die englifche Kolonie für die Ge-
fchichte der Kirche in England ift. In der Tat debet
Anglia reipublicae Francofurtensi, quod — nach dem
Tode der Maria 1558 und der Rückkehr der Flüchtlinge
— tot habeat episcopos ceterosque verbi Divini mini-
stros, qui puram Evangelii doctrinam annunciant (Worte
des Bifchofs Edmund Grindal von London, fpäter Erz-
bifchof von Canterbury).
Frankfurt a. M. E. Foerfter.
Burkhardt, Robert: Bilder aus der Gefchichte der evangel.
Kirchen auf der Inlel Ufedom (Synode Ufedom). Bis zum
Auftreten des Rationalismus. Mit Abbildgn. Swinemünde
, W.Fritzfche 1911. (VIII, 120 S.) gr. 8° M. 1.30
Der Verf. veröffentlicht diefe Schrift als Sonderabdruck
aus der ,Swinemünder Zeitung' und als ,gefchicht-
liche Bilder, die keineswegs auf Vollftändigkeit Anfpruch
machen'. Mehr als das Gegebene würde fich freilich
kaum aus den Kirchenchroniken fowie dem weltlichen
und geiftlichen Urkundenftoff der TJfedomer Pfarrämter I
und des Stettiner Archivs herauspreffen laffen, fo daß
die Schrift trotzdem in ihrer Art ,vollftändig' ift. Denn
der Verf. arbeitet bei gutem Stil forgfältig und genau
und belebt auch trockenen ftatiftifchen Stoff durch kul-
turgefchichtlich intereffante Notizen, z. B. durch Hinweis
auf dasWachfen des Großgrundbefitzes durch das fyfte-
matifche /Bauernlegen' des Adels u. ä. Er berichtigt
und ergänzt für das TJfedomer Gebiet Moderows vielfach
recht ungenaues Werk: ,Die evangelifchen Geiftlichen
Pommerns' mit feinen geiftlichen Genealogien der pom-
merfchen Pfarreien. Er bringt charakteriftifche Parallelen
zu Uckeleys Veröffentlichungen von 1907 in ,Baltifche Studien
' (Zwei Pommern-Wolgaftifche Ordiniertenbücher) und
befonders in ,Pomm. Jahrbücher' (Eine Rügenfche Synode
vor 200 Jahren): Charakteriftifch durch den Hauptftoff
der Urkunden, Streitigkeiten der Pfarrämter mit Patronen
und Magiftraten wegen geraubten Kirchenguts, fowie
Kirchenrechnungen fynodaler und lokaler Kirchenfchmäufe,
,zügellofer Gelage' nach Friedrich Wilhelms I. hartem Wort
aus dem Jahr 1723. Wohl zeigt die Landesfynode von
1543 ein rühmliches Selbftändigkeitsftreben gegen herzogliche
Ubergriffe. Dagegen fehlt, abgefehen von einigen
Refolutionen der Landesfynoden gegen Mißftände, Sektierer
und Schwärmer, höheres geiftiges und theologi-
fches Intereffe fowie eigentliches Gerneindeleben faft völlig:
Ein geradezu vernichtendes Urteil über die Verwüftung,
die bef. das Patronatsrecht bis zum Aufkommen des
Pietismus im 19. Jahrhundert im pommerfchenKirchenleben
angerichtet hat! Man vergleiche die Niveauunterfchiede
mit ähnlichen Akten, etwa der niederrheinifchen Synoden
unterm Kreuz. Und mit Uckeleys und Burkhards Ge-
fchichtsbildern ftimmen auch noch fpätere Zeugniffe,
wie Schleiermachers bekannter Erguß über die damalige
Synode Stolp und einzelne Briefe Wicherns. Tröftlicher-
weife mag das in den Akten fehlende Gute darum doch
nicht ganz in mundo gefehlt haben. Mit diefer Ergänzung
aus des Lefers Phantafie heraus mag denn nach
des Verf. Wunfeh feine Schrift das Intereffe für pommer-
fche Kirchen und Kirchengefchichte beleben. Die beigegebenen
Abbildungen ftellen einige Grabfteine und
Paramente aus Ufedomer Kirchen dar.
Stettin. J. Jüngft.
Katzer, Kirchenrat Dr. theol. u. phil.Ernft: Luther und Kant.
Ein Beitrag zur innern Entwicklungsgefchichte des
deutfehen Proteftantismus. Gießen, A. Töpelmann
1910. (IV, 128 S.) gr. 8° M. 2.80
Nachdem der Verfaffer eine Blütenlefe von Urteilen
über das Verhältnis von Kant zu Luther zufammengeftellt,
läßt er zunächft den Reformator, fodann auch den Philo-
fophen verhältnismäßig ausführlich fein Lehrfyftem entfalten
. Der Entwicklung der lutherifchen Lehre legt er
die Schrift ,de servo arbitrio' zugrunde, während Kants
Werke gleichmäßig herangezogen werden. Man kann
wohl fagen, daß es K. gelungen ift, eine lichtvolle, abgerundete
Darfteilung der Gedanken der beiden großen
Männer, die in zahlreichen, gut ausgewählten Zitaten ausgiebig
zu Worte kommen, zu bieten. Gegen die Wiedergabe
des Kantfchen Syftems ift wenig einzuwenden. Die
Lehre des Reformators dagegen erfcheint entfehieden als
verkürzt. Indem nämlich das Freiheitsproblem in den
Mittelpunkt gerückt, die ethifche Tendenz als allbeherr-
fchend hingeftellt, der Glaube hauptfächlich als neue
Gefinnung gefaßt wird, indem der ,Chriftus für uns' nicht
genügend zur Geltung kommt neben dem ,Chriftus in
uns', indem unberückfichtigt gelaffen wird, daß Luthers Seele
nicht fo fehr in der, fei's auch noch fo innerlich gefaßten
Moral, wie in den rein religiöfen Gefühlen der Gewißheit der
Gnade, des Friedens, der Hoffnung auf das Jenfeits lebte,
wird Luther tatfächlich etwas kantianifiert. Luthers Gedankenwelt
und die Kantifche liegen eben nicht auf einer
Linie, fo daß die Letztere einfach als Fortbildung der