Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1911 Nr. 13

Spalte:

402

Autor/Hrsg.:

Rotscheidt, Wilhelm

Titel/Untertitel:

Quellenkunde zur rheinischen evangelischen Kirchengeschichte 1911

Rezensent:

Zillessen, Alfred

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

401

Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 13.

402

Wartburg; 5. Karlftadt und das Gemeindechriftentum in
Orlamünde. Im 1. und 2. Kapitel fleht neben einer Würdigung
der Wittenberger Ordnung von 1522 vor allem die
Beurteilung der Privatmeffen durch Luther und Karlftadt
im Mittelpunkt. Während K. Müller hier weitgehende
Übereinftimmung zwifchen beiden annimmt, flehen für
Barge ihre Auffaffungen fich fchroff gegenüber: Karlftadt
halte an der Privatmeffe noch feft, und zwar einer Meffe
einzelner ohne nachfolgende Kommunion mehrerer; Luther
verwerfe die Privatmeffe in jeder Form. Das 3. Kapitel
widmet Barge vor allem dem näheren Nachweis feiner
Aufftellung, daß die Maßnahmen des Kurfürften Friedrichs
des Weifen gegen die in Wittenberg vorgenommenen Reformen
mit der Haltung des Nürnberger Reichsregiments
zufammenhingen. Das 4. Kapitel will befonders Müllers
.Eindruck eines friedlichen Nebeneinander' von Luther und
Karlftadt in der Zeit von April 1522 bis zum Sommer 1523
(Karlftadts Weggang nach Orlamünde) widerlegen, das
5. Kapitel endlich Karlftadt und die Orlamünder von dem
Vorwurf des .Aufruhrs' reinigen.

Gleich im Eingang des Buches fpricht Barge aus, daß
zwifchen ihm und Müller, bzw. allen, die feinem .Karlftadt'
Bedenken entgegengebracht, ein prinzipieller Gegenfatz
vorhanden fei. Seinen Gegnern wirft er konfeffionelle
Befangenheit vor, für fich nimmt er unbefangene Forfchung
in Anfpruch. Der Gegenfatz ift vorhanden; es ift nur die
Frage, ob er von Barge richtig charakterifiert ift. Zugegeben
, daß die hergebrachte lutherifche Gefchichts-
darftellung Karlftadts Bild verzeichnet hat, zugegeben
felbft, daß diefes verzeichnete Bild immer noch nachwirkt,
fo muß Barge zu feiner Unbefangenheit doch ein fehr
ftarkes Zutraun haben, wenn er nun meint, gleich auf den
erften Wurf das objektiv Richtige getroffen zu haben.
Rein objektiveGefchichtsforfchungift überhaupt unmöglich;
bis zu einem gewiffen Grade fieht doch jeder die Perfonen
und Verhältniffe durch feine Brille. Erfahrungsgemäß fleht
aber dann jemand ganz befonders in der Gefahr zu viel
zu fehn, wenn er einer feinem Urteil nach bisher ungerecht
beurteilten Perfönlichkeit zu gerechter Beurteilung verhelfen
will. Und in diefem Falle fcheint diefe Gefahr noch durch
Barges Anficht verfchärft zu werden, daß, wenn Karlftadt
fich durchgefetzt, das evangelifche Kirchenwefen eine ihm
fympathifchere Geftalt gewonnen hätte. Ob er fich in
letzterem nicht täufcht, mag dahingeftellt bleiben. Jedenfalls
fcheint mir gerade das feiner Unbefangenheit zu fcha-
den, daß er bei den ihm Widerfprechenden nur Befangenheit
vermutet. Schon die Annahme der Möglichkeit, daß
doch auch die gegnerifche Anficht hier und da das Richtige
treffen möchte, müßte meiner Anficht nach die Gegenfätze
herabmindern. Und doch mag die Annahme unbewußter
Befangenheit hingehn. Manche Ausdrücke Barges machen
aber den Eindruck, als vermute er bei feinen Gegnern
bewußte Befangenheit. So wenn er S. 7 von einem metho-
difchen Verfahren fpricht, ,dem die Ab ficht zugrunde
Hege, in den Kämpfen der Wittenberger . . lediglich ein
automatisches Weiterwirken . . früherer Lutherifcher Anflehten
nachzuweifen'; oder wenn er von ,der Beibehaltung
von Werturteilen und Motivfälfchungen' redet, ,die in
direkter Deszendenz auf die Väter der konfeffionellen
Lefchichtsfchreibung des Luthertums zurückgehn'.

Man kann die Ausdrücke ja auch anders verftehn.
Aber in einer Auseinanderfetzung, die fich fchon fo zugespitzt
hat, wäre es doch wohl beffer gewefen, auch alles
Mißverftändliche zu vermeiden. Jede unnötige Schärfe
fchadet der Sache.

Möchten Barges eifrige Bemühungen, feine Pofition
gl halten, der Forderung der reformationsgefchichtlichen
Horfchung dienen!
Ilfeld (Harz). Ferdinand Cohrs.

Rotfcheidt, Paft. W.: Quellenkunde zur rheinilchen evangelischen
Kirchengelchichte. Im Auftrag der Rheinifchen
Provinzial-Synode angefertigt. Neuwied, L. Heufer 1910.
(XI, 184 S.) gr. 8° M. 1.60

Ein altes, immer lebhafteres Bedürfnis aller auf diefem
Gebiet Intereffierten wird mit diefem Werk erfüllt. Der
tätige Verfaffer hat fich mit diefem mühfamen und entsagungsvollen
Unternehmen ein wirkliches Verdienft erworben
, und dem rheinifchen Präfes D. Hackenberg gebührt
aufrichtiger Dank dafür, daß das Buch durch die
Unterftützung der Provinzialfynode ans Licht treten konnte.

Der Verf. nennt erft (A) Arbeiten zur Gefamt-Kirchen-
gefchichte, dann (B) die zur Gefchichte einzelner Territorien
und Synoden, darauf (C) die zur Gefchichte der Einzelgemeinden
; an (D) Biographifches Schließt fich an (FI)
ein Abfchnitt über Kirchliche Einrichtungen, Gebräuche,
Verfaffung und Verwaltung; den Schluß (F") bildet, abgedruckt
aus dem Katalog, ein Verzeichnis der Akten
des Rheinifchen Evangelifchen Provinzialkirchenarchivs
zu Coblenz.

.Maßgebend war für die Auswahl des Gebotenen allein
der Ausdruck „evangelifch". Was in diefem Rahmen nicht
hineinpaßte, hat keine Aufnahme gefunden'. Daher find
z. B. die Gefchichten der katholifchen Dekanate nicht genannt
. Vielleicht empfiehlt fich trotzdem bei einer zweiten
Auflage etwa anhangsweife, in kleinerem Druck, die wichtigern
, auch die evangelifch-kirchliche Entwicklung berührenden
katholifchen Arbeiten zu nennen.

Daß ein folches Werk, zu dem, wie ein Rezenfent
mit Recht bemerkt, vielleicht noch mehr Mitarbeiter hätten
herangezogen werden können, nicht auf den erften Wurf
vollkommen fein kann, weiß d. Vf. felbft. Doch glaube
ich, daß nicht bloß ,hier und da ein Werk oder Auffatz
überfehen ift', fondern daß, nach Proben zu urteilen, noch
eine große Zahl einschlägiger Schriften und namentlich
Auffätze Aufnahme finden müffen. Aber wir haben
jetzt wenigftens ein äußerft reichhaltiges Diarium, in das
fich nachtragen läßt, was noch fehlt. Und wenn im
Folgenden einige Notizen und Berichtigungen gebracht
werden, fo foll diefe Mitarbeit nur ein Ausdruck der
dankbaren Anerkennung fein, die dem Vf. für feine mühevolle
und bedeutsame Arbeit zukommt.

Zu A würde als Vorläufer von Jüngfts Darfteilung des ev.-kirchl.
Lebens der Rheinprovinz die feine Skizze von Hunrath (anonym: Hoch-
lutherifche Klagen aus der Rhein.Kirche; Saarbrücken 1867)zu nennen fein;
zu B: die Schrift von Heldmann über die Reichsherrfchaft Bretzenheim,
zu .Hunsriick' die Auffätze: Zur Gefchichte des Hunsrücks (Hunsr. Er-
zähler 1906, 39—48), Hunsrücker Orte in der Saarprovinz (H. E. 1904,
44); es fehlt W. Schneegans, Gefchichte des Nahetals3, Kreuznach 1889;
bei Saarbrücken ift irrtümlich Matthis, die Leiden der Evangelifchen in
der Graffchaft Saarwerden (nicht:- brücken) angeführt, bei Simmern
fehlt der Auffatz: der kirchliche Stand im pfälzifchen Herzogtum Simmern
zu Beginn des 3oj. Krieges (ThÄRhPV NF. IX 1907), bei St. Wendel
Bettingen, Gefchichte d. Stadt u. d. Amts St. W. 1865. S. 22 ift Breyell
z. . (ftatt Breyel), S. 41 bei Gemünden Schlierfcheid (ftatt: -ftein).
Bei Wetzlar ift die Heimatkunde des Kr. Wetzlar von Lochau nicht erwähnt
, bei Kempen noch zu nennen: Gefchichte des Gymnafium Tho-
maeum zu Kempen von G. Terwelp (4 Programmbeilagen 1897—1900.
1907) und Joannis Wilmii Chronicon rerum Kempensium ed. Terwelp
I.—HI. 1901. 1903. 1906. Zu Kirchberg find zu notieren die Auffätze
von Quambufch in der Hunsrücker Chronik 1856fr., zu Köln: F. Wilfing
(ref. Pred. z. Süchteln), die Eröffnung des freyen proteftantifchen Kultus
zu Köln 23. 5. 1802. S. 70 muß der Vorname bei Ruppersberg A. ftatt
R. lauten, zu S. 83, Saarbrücken, ift zu bemerken, daß auch der I. Band
des Werkes von Ad. (nicht Fr.) Köllner hierhergehört. S. 87 (Simmern):
Andreae [Joh. Henr.], Simmera Palatina illuftrata ift ein Heidelberger Gym-
nafialprogramm von 1771. Unter D dürfen künftig Namen wie Beuck
(Simmerer Reformator), Guftorf (Gerlach), der kirchlich mittätigen Pädagogen
Brandt, M. G. W., und Hollenberg, W. A., nicht fehlen. Endlich
bedürften zahlreiche Regelten der Koblenzer Akten, die längft als unzureichend
oder direkt falfch bekannt find, einer neuen Nachprüfung z B
S. 157 Nr. 19, wo es ftatt: AdligeHäufer zu Siegburg, Büllesheim, Gladbach
heißen muß: A. H. zu Spieg, Rott, Eisfeld ufw. (folgen noch ca 17 Nm 1
S. 158, Nr. IIa 12 ftatt 1609: 1690 u.a.m. " ' ;'

Lobberich (Rhki).

Alfred Zilleffen.