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Ausgabe:

1911 Nr. 6

Spalte:

178

Autor/Hrsg.:

Vischer, Eberhard

Titel/Untertitel:

Die Universität Basel 1460 - 1910. Festrede 1911

Rezensent:

Bornemann, Wilhelm

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Theologifche Literaturzeitung 1911 Nr. 6.

178

nicht wiedergegeben zu werden. Die vollftändigen Quellen-
und Literaturangaben, die in prägnanter Kürze gebotene
äußere Gefchichte der einzelnen Kirchen, die Nachweife
ihrer Archive und Bibliotheken, das Verzeichnis der Fund-
ftellen der Urkunden und endlich die genauen Regelten
felbft laßen das Werk nicht nur als ein unentbehrliches,
fondern auch als ein äußerft zuverläffiges und in mancher
Beziehung abfchließendes Hilfsmittel erfcheinen. Es ift
wohl nicht nötig, näher auf den Inhalt hier einzugehen,
um fo weniger, als der Verfaffer das Erfcheinen der 2.
Hälfte und auch feiner .Studien und Vorarbeiten zur
Germania pontificia I' für diefes Jahr noch in Ausficht
geftellt hat.

Kiel. G. Ficker.

Feltfchrift zur Feier des 450jährigen Beftehens der Univerfität
Barel. Herausgegeben von Rektor und Regenz. Bafel,
Helbing & Lichtenhahn 1910. (III, 34, 75» »32, 53'
30, 139 u. 77 S.) gr. 8 0 M. 12 —

Diefe Feftfchrift ift mir zur Befprechung zugegangen,
nachdem ich bereits Eberhard Vifchers Beitrag ,Die
Lehrftühle und der Unterricht an der theol. Fakultät
Bafels feit der Reformation' angezeigt hatte. Indem ich
auf diefe Anzeige (1910, Nr. 22) verweife, befchränke ich
mich darauf, über den übrigen reichhaltigen Inhalt kurz
zu berichten. Andreas Heusler zeigt in einer Skizze
,Aus der Basler Rechtspflege durch fünf Jahrhunderte'
(34 S.) an dem konkreten Beifpiel des Prozeßverfahrens,
wie durch veränderte Verhältniffe Vernunft Unfinn wird
und Wohltat Plage, wie aber andererfeits zu einem gefunden
Rechtsleben nicht bloß klare und zweckmäßige
Gefetze, fondern vor allem auch weife Richter gehören.
Johannes Nagler unterfucht auf Grund eines reichen
Urkundenmaterials ,Die Geltung der Carolina (d. i. der
peinlichen Gerichtsordnung Karls V. von 1532) in Bafel'
(75 S.) und beleuchtet damit zugleich das eigenartige
Verhältnis Bafels zum heiligen römifchen Reich deutfcher
Nation und feinem Recht. Karl Neff behandelt das
Thema ,Die Mufik an der Univerfität Bafel', wobei deutlich
wird, wie die Pflege der Mufik fowohl von den allgemeinen
Zeitzuftänden und dem Einfluß einzelner bedeutender
Perfönlichkeiten wie auch von theologifch-
kirchlichen Verhältniflen und Anfchauungen abhängig
ift (39 S.). R. Thommen läßt in einer vollftändigen
und genauen Überficht, die mit gelehrten Nachweifungen
verfehen und mit charakteriftifchen lateinifchen Gedichten
früherer Zeit gefchmückt ift, ,die Rektoren der Univerfität
Bafel von 1460—1910' an unferem Geilte vorüberziehen
(73 S.). Von fpeziell theologifchem Intereffe ift
neben der obenerwähnten Schrift Eberhard Vifchers der
Beitrag von Paul Wilhelm Schmidt, welcher ,De Wette-
Overbecks Werk zur Apoftelgefchichte und deffen
jüngste Beftreitung' betitelt ift (53 S.). Er fucht in
den Abfchnitten .Lukas der Arzt' — .Paulus und das
Apofteldekret' — ,der fonftige Paulus der Apoftelgefchichte'
— ,die Entftehungszeit der Akta' — ,der Zweck der
Apoftelgefchichte' — ,die Quellen' die Erklärungsveriuche
der letzten Jahrzehnte zu prüfen, befonders die Auf-
ftellungen Harnacks faft Punkt für Punkt zu widerlegen
und die Pofition De Wettes, Overbecks und Zellers zu
verteidigen, zu befeftigen, zu ergänzen und zeitgemäß zu
modifizieren. Er hält den ärztlichen Beruf des Verladers
der Akta für nicht erwiefen. Die vier Verbote des
ppoltelkonvents betrachtet er als eine gefetzliche Laft
hl r HHdenchriften. Der Verfaffer fei dem Paulus
womgefirint gewefen, habe ihn aber nicht gekannt und
iio nrCbtlg Sefchildert. Die Apoftelgefchichte fei um
130 geichrieben, und zwar zu praktifch-paraenetifchem
z>wecke, in einer gewiffen politifchen Beleuchtung. Für
am Quellen werden allerlei Gefichtspunkte angeführt,
aber eine wirkliche Löfung des Problems zurzeit für

ausfichtslos erklärt. Den umfangreichften Teil der Feftfchrift
bildet ein in blühendem Stil und mit Begeifterung
gefchriebener Auffatz von Karl Joel über Jakob Burck-
hardt als Gefchichtsphilofoph' (139 S.: ,Stellung zur Philo-
fophie' .Heimifches Kolorit' — ,Züge der Zeit' — ,Ge-
fchichtsbild'). Der Verfaffer führt nicht nur in geiftvoller
und umfichtiger Weife in die Anfchauungen des großen
Kunft- und Kulturhiftorikers ein; fondern er fucht auch
durch eine Fülle von gelehrten Nachweifen, überrafchenden
Pointen und vielfeitigen Beziehungen ihre Vorausfetzungen,
ihren inneren Zufammenhang, ihre Eigenart und ihre Entwicklung
zu charakterifieren und zu prüfen. Jakob Burck-
hardtsVerhältnisnamentlich zu Schopenhauerund Nietzfche
erfährt eine wertvolle Beleuchtung; und der zweite Ab-
fchnitt, der Jakob Burckhardts ganze Art aus den ge-
fchichtlichen und geiftigen Bedingungen Bafels zu ver-
ftehen unternimmt (ähnlich wie Viktor Hehn dies für
Goethe und Frankfurt getan hat), lieft fleh wie eine ungehaltene
Feftrede, wie ein Hymnus auf Bafel. Ich
wünfehte, daß auch recht viele Theologen diefe Arbeit
Joels, die zahlreiche Probleme und Gefichtspunkte berührt
und viele Anregungen zum Nachdenken und Forfchen
gibt, lefen möchten. — Auffallend ift, daß in unferm
,naturwiffenfchaftlichen' Zeitalter weder die Naturwiffen-
fchaft noch die Medizin, obwohl ffe doch hervorragende
Vertreter in Bafel haben und gehabt haben, einen Beitrag
zu diefer akademifchen Feftfchrift geftiftet haben,
fondern nur die Jurisprudenz, die Gefchichtswiffenfchaft
in ihren verfchiedenen Zweigen und die Theologie. Ab-
gefehen von diefem unverkennbaren Mangel, der hoffentlich
bei dem 500jährigen Jubiläum der Univerfität vermieden
und ausgeglichen wird, ift die ganze P"eftfchrift
ein gediegenes und wertvolles Werk.

Frankfurt a./M. Bornemann.

Vilcher, Prof.Dr.Eberhard: Die Univeriität Baiel 1460—1910.

Feftrede bei der Jubiläumsfeier, gehalten am 24. Juni
1910 im Basler Münfter. Bafel, Helbing & Lichtenhahn
1911. (32 S.) gr. 8° M. —65

Diefe am 24. Juni 1910 gehaltene Feftrede gibt bei
aller Kürze ein vortreffliches Bild der Gefchichte der
Basler Univerfität, ihres Geiftes und ihrer kulturellen
Grundlagen. Ift es an fich mit Freude zu begrüßen,
daß der Sproß eines alten, um die Basler Hochfchule
hochverdienten Gefchlechts der Ehre gewürdigt wurde,
an dem Ehrentage die Feftrede zu halten, fo fpiegelt
letztere, gerade weil fie auf allen befonderen rhetorifchen
Schmuck und alle geiftreichen Effekte verzichtet und
nur durch Tatfachen und Gedanken zu wirken fucht.
in ihrer foliden, ernften und ruhigen Art, in ihrer fchlichten
und umfichtigen Selbftbefchränkung und Sachlichkeit
vorzüglich den Charakter des akademifchen und volkstümlichen
Lebens Bafels wieder. Als angenehme und
anregende Lektüre fei ffe daher allen Fachgenoffen auf
das Wärmfte empfohlen.

Frankfurt a/M. Bornemann.

Schmeck, A.: Melchior Ludolf Herold. Zum 100. Todestage
des bekannten Gefangbuchverfaffers. Mit einemStamm-
baum und 15 Abbildungen auf befonderer Beilage.
(Weftfälifches Magazin. Neue Folge. Zweiter Jahrgang
Nr. 11.) Dortmund, Weftfälifches Magazin. (16 S.)
40 M. 1 —

Melchior Ludolf Hrerold, geboren am 10. Dez. 1753
zu Rüthen in Weftfalen, geftorben am 31. Auguft (nicht
Juli, wie gewöhnlich angegeben wird, auch bei Bäumker,
das katholifche Kirchenlied III, 353) 1810 als Pfarrer in
Hoinkhaufen, ift der Verfaffer des in der katholifchen
Kirche Deutfchlands des 19. Jahrhunderts viel gebrauchten