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Ausgabe:

1910 Nr. 18

Spalte:

563-566

Autor/Hrsg.:

Schmidlin, Joseph

Titel/Untertitel:

Die kirchlichen Zustände in Deutschland vor dem Dreißigjährigen Kriege nach den bischöflichen Diözesanberichten an den Heiligen Stuhl. 2. Teil: Bayern 1910

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung 1910 Nr. 18.

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torität Gottes unterworfen bezw. unter den Gehorfam
Chrifti gefangen genommen wird. Natürlich ift damit
die Frage nur geftellt und noch nicht gelöft, wie wir
dazu kommen, dem Anfpruch gerade diefer Artikel,
göttlicher Auktorität zu entflammen, bezw. der kirchlichen
Tradition von ihrer göttlichen Abkunft zu trauen, ihre
Annahme alfo als eine Beugung unter die Auktorität
Gottes aufzufaffen.

Halle a. S. Karl Heim.

Salis, Dr. Friedrich, Unterfuchungen zum pommerfchen Ur-
kundenwelen im 12. und 13. Jahrhundert. (Aus: „Baltifche
Studien" N. F. XIII.) (Stettin, L. Saunier 1910.) (65 S.)
gr. 80

Gern bringen wir diefe Einzelunterfuchungen hier
zur Anzeige, da fie nicht etwa nur die Aufmerkfamkeit
des Lokalhiftorikers Deanfpruchen dürfen, fondern überhaupt
ein Mufierbeifpiel für methodifche Urkundenkritik j
find. Wir fehen wieder einmal, über welch eine Fülle
von Kenntniffen der verfchiedenften Art verfügen muß,
wer in folchen Dingen mitreden will, wie viele Indizien
da oft zu beachten, Probleme zu löfen find, wieviel Umficht
, Aufmerkfamkeit, Scharffinn, Selbfländigkeit und
Unbeftechlichkeit des Urteils erforderlich ift. Kein For-
fcher, der fleh die Mühe macht, diefe Abhandlung durch-
zuftudieren, wird fie ohne Gewinn für feine eigene Arbeit
aus der Hand legen. Salis behandelt in dem vorliegenden
1. Teile ,angebliche Fälfchungen', und zwar zuerft
die Gründungsbulle des Bistums Kammin vom 14. Oktober
1140, ,wohl das am meiften umftrittene pommerfche Diplom
'. Hauck hatte daraus, daß hier dem Kamminer
Bistum die ,castral Demmin, Tribfees, Gützkow ufw. ,cum
villis et eorttm appendieiis omnibus' überwiefen werden,
gefchloffen, daß wir einer unechten, aber auf echter
Grundlage beruhenden Urkunde gegenüberftehen; der
Fälfcher habe die wirkliche Ausftattung durch eine
fingierte erfetzt; jene Burgen feien nie bifchöflicher,
fondern landesherrlicher Befitz gewefen. Dem gegenüber
zeigt Salis, daß alle pommerfchen Klöner und bedeutenden
Kirchen, deren Güterbeftand wir ermitteln können, I
Burgen ufw. befeffen haben (d. h. zur Nutznießung), daß
alfo die Dotation an das Bistum keinen Anftoß bietet.
In ähnlicher Weife werden noch 8 andere angezweifelte
wichtige Urkunden als echt erwiefen. Die Unterfuchungen
fpielen auf den verfchiedenften Gebieten und werden eben
dadurch fo außerordentlich lehrreich.

Zwickau i. S. O. Clernen.

Schmidlin, Priv.-Doz. Dr. Jofeph, Die kirchlichen Zuftände
in Deutfchland vor dem Dreißigjährigen Kriege nach den
bifchöflichen Diözefanberichten an den Heiligen Stuhl.
Zweiter Teil: Bayern (einfchl. Schwaben, Franken,
Ober- und Niederöfterreich). (Erläuterungen und Ergänzungen
zu Janffens Gefchichte des deutfehen Volkes.
Herausgegeben von Ludwig von Paftor. VII. Band,
3. u. 4. Heft.) Freiburg i. B., Herder 1910. (V, 166 S.)
gr. 8° M. 4.60

Erfreulich rafch ift dem erften Teil, der Öfterreich
behandelte, der zweite gefolgt, welcher das in den bifchöflichen
Statusberichten erhaltene Quellenmaterial für die
Gefchichte der heute zum rechtsrheinifchen Bayern gehörigen
Bistümer Pafiau S. 5 ff., Freifing S. 21 ff., Augsburg
S. 29ff., Eichftätt S. 73ff., Regensburg S. 96fr., Würzburg
S. 125 fr,, Bamberg S. 137 fr. erfchließt. Wiederum hat
Schmidlin den Stoff der Quellen durch Beiziehung einer
reichen einfehlägigen Literatur in willkommener Weife
erläutert. Aber Ref. muß die bei Anzeige des erften

Teils Th.L.Z. 1909 Nr. 24 Sp. 656 erhobenen Bedenken
gegen die von Schmidlin beliebte Editionsweife, welche
ein /Mittelweg zwifchen Publikation und Abhandlung'
fein foll, in vollem Maß aufrecht halten. Immer wieder
fühlt der Lefer das Bedürfnis, den Wortlaut der Relatio
Status zu kennen. Z. B. hat Ref. die Gefchichte des
Zifterzienferklofters Schöntal (bei Jaxthaufen!) in der
Befchreibung des Oberamts Künzelsau (Stuttgart 1883)
S. 794fr. zu behandeln gehabt und dabei gezeigt, wie
die Reformationsbewegung das Klofter nicht unberührt'
ließ (S. 799), aber gerade für die zweite Hälfte des 16.
Jahrhunderts wären beftimmtere Angaben erwünfeht gewefen
. S. 135 gibt nun Schmidlin die Klagen des Bifchofs
Julius in feinem einzigen Bericht von 1590 über den Abt
von Schöntal, deffen Name nicht einmal genannt ift.
Es ift Joh. Lurtz von Amorbach 1583—1607. Aber die
Angaben des Bifchofs find erft dann recht zu verwenden,
wenn ihr Wortlaut vorliegt. Das Mißtrauen, daß bei der
I Editionsweife Schmidlins in usum Delphini gearbeitet
; werde, ift durch diefen Teil nur beftärkt worden.

Der Ton gegenüber Reformation und Proteftantismus
ift verfchärft, von Objektivität ift keine Rede mehr. Dabei
läßt fich fehr häufig nicht entfeheiden, was von ftark ausfälligen
Äußerungen auf Rechnung der Quellen oder des
Bearbeiters kommt. S. 112 ift getagt: ,Keinem, der im
Glauben ausharrte, mochte er noch fo inftändig darum
bitten, wurde für den letzten Kampf ein Priefter oder
ein fonftiger Katholik (in Regensburg) geftattet entgegen
dem Religionsfrieden'. S. 158 erzählt der Bifchof von
Bamberg, der Nürnberger Rat habe einen Priefter, der
in der Deutfchordenskirche zelebrierte, fchimpflich in das
ftädtifche Gefängnis geworfen. Fanatismus aber nennt
es Schmidlin Änm. 2, daß der Rat einem Herzog
Mercurius die Erlaubnis vertagte, in feiner Krankheit
durch feinen Kaplan in feiner Wohnung das Meßopfer
darbringen zu laffen. Der Mann weiß nichts von der
Behandlung evangelifcher Kranker durch katholifche
Obrigkeiten. Hier nur 2 Beifpiele. 1585 mußte der um
feines Glaubens willen aus Gmünd vertriebene, im Bergwerk
und der Eifenfchmiede bei Oberkochen arbeitende
Paul Neher einen erkrankten Glaubens- und Arbeits-
genoffen vom F/llwanger Gebiet auf einen Acker Königs-
I bronner Markung, alfo im württembergifchen Gebiet,
tragen, damit ihm das evangelifche Abendmahl gereicht
werde. Darauf wurde er vom Ellwanger Fürftpropft
Wolfgang von Haufen 1584—1603, dem fpäteren von
Schmidlin (S. 115 ff.) belobten Bifchof von Regensburg, aus-
gewiefen. (Vgl. meine Liebestätigkeit der evgl. Kirche
Württb. 1550—1650, Jahrb. des ftatift. Landesamts 1906,
II, 97.) Am Karfreitag 1617 wurde der Isnyer Prediger
Porzelius, der in dem der evgl. Reichsftadt Isny gehörigen
Siechenhaus zu Schweinebach den Kranken das Abendmahl
gereicht hatte, von der öfterreichifchen Regierung
verhaftet, nach Bregenz gefchleppt und dort einige
Wochen gefangen gehalten. Den dabei weggenommenen
Kelch bekam Isny erfl nach 29 Jahren wieder, als die
Schweden Bregenz einnahmen. Derfelbe Porzelius aber
rettete den Abt des Kloners Isny 1646 vor den Schweden,
indem er ihn einen Tag und eine Nacht in feinem Haus
verborgen hielt (Württb. K.G. S. 460. Vgl. auch die
Verhaftung des Biberacher Predigers Zeller nach einer
Krankenkommunion S. 461).

Den Klagen über das Verfahren des Regensburger
Rats (gottvergeffene und herzlofe Richter!) gegen
Katholiken, die fehr der Prüfung bedürfen S. 111 ff., ift
die Behandlung der Evangelifchen in Göppingen und
Blaubeuren gegenüber zu ftellen (W. K.G. 453). Die
Darftellung der Vorgänge in Donauwörth ift einfeitig
(S. 63fr.), wie Stieves Arbeit zeigt.

Aber trotzdem ift die Darbietung Schmidlins wertvoll
. Denn wir tun Blicke in die Zuftände der katholifchen
Bistümer vor dem dreißigjährigen Krieg, die über die