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Ausgabe:

1910 Nr. 12

Spalte:

360-362

Autor/Hrsg.:

Scharnagl, Anton

Titel/Untertitel:

Der Begriff der Investitur in den Quellen und der Literatur des Investiturstreites 1910

Rezensent:

Mirbt, Carl

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Theologifche Literaturzeitung 1910 Nr. 12.

360

Photius erweitert hat, daß ferner die Cramercatene eine j So find diefe Arbeiten wohl geeignet, die Catenen-
entfprechende Quelle, die aber unabhängig von den beiden forfchung zu fördern, die wohl die befte Schulung zu
Kommentaren ift, übernommen hat. Das wichtigfte Beweis- fachgemäßer Quellenkritik ift; denn keine andere Literatur
ffück dafür ift die Tatfache, daß die Teile der Chryfofto- , geftattet eine fo beftimmte Erfaffung der manigfach
musfragmente, die fich auch bei Oecumenius und Ni- : bedingten Pathologie der Überlieferung und ihrer Schick-
ketas finden, die Signatur Johannes mit fehr bedingtem j fale, als diefe patriftifchen Sammelwerke. Die Spannung
Rechte tragen. Diefelben find nämlich fo frei wiederge- von Autorität und freier Bewegung beherrfcht fie ebenfo,
geben, daß fie auf den Chryfoftomustext kaum mehr | wie das ganze patriftifche Schrifttum. Die Autorität
zurückzuführen find. So ftechen fie von den wörtlich 1 der Gewährsmänner wird hoch eingefchätzt, die Freiheit
übernommenen Johanneszitaten, die Oecumenius übrigens [ ihrer Ausnutzung durch kürzen, umformen, umftellen wird
nicht hat, augenfällig ab. Von dem Kommentar des dadurch nicht gehemmt. Demnach werden die Quellen
Theodoret fodann find etwa drei Viertel in die Cramer- ebenfo frei benutzt, als die Vorlagen treu abgefchrieben.
catene übergegangen. Daß Oecumenius denfelben un- Die Vergleichung der verfchiedenen Zeugen der exe-
abhängig von jener benutzt hat, kann nur an einem getifchen Überlieferung ergibt mancherlei Einblicke in
Punkte zweifelhaft fein, wo beide bei der Erklärung von die Fortbildung diefer Literatur. Befonders lehrreich
00<pia rov xoöfiov (Cramer S. 23, 7.8) gedankenlos das | ift z. B. die Tatfache, daß Photius bei Cramer und von
durch den Zufammenhang geforderte nv auslaffen. ; Oecumenius benutzt ift, von Niketas dagegen nicht.

Auf Grund diefer Vergleichung kommt Lang wider Diefelbe Tatfache liegt auch in den Matthäuscatenen
feine urfprüngliche Erwartung zu einem fehr günftigen , vor, für die der Commentar des Petrus von Laodicea
Urteile über die Zuverläffigkeit und Selbftändigkeit der 1 den Einfchlag bildet; die ältere Gruppe der Handfchriften
Cramercatene. Betreffs der Lemmata muß zwar feft- ! hat Photius nicht, wohl aber die jüngere. Weiter ift
geftellt werden, daß die üblichen Irrtümer und Ungenauig- wichtig, daß auch in der Cramercatene unter dem Siglum
keiten auch in ihr nicht vermieden find, aber die richtigen Johannes Fragmente beigebracht werden, die mit den
Angaben überwiegen weit. Daß im Anfange fälfchlich Homilien des Chryfoftomus fich kaum berühren. Dasfelbe
Johannesfragmente dem Origenes zugeteilt find, hellt fich ; ift in der Matthäuscatene des Poffinus der Fall. Wer war
wohl daraus auf, daß das Siglum für Johannes, das der Anonymus, der unter dem Schirm des Chryfoftomus
der Vaticanus richtig beifetzt, von dem Schreiber der exegetifche Autorität geworden ift, und wo trifft man
Cramercatene verlefen ift. Daß Theodoret und Theodor i fonft auf feine Spuren? Und wie ift eigentlich die exe-
verwechfelt werden, liegt nahe, gefchieht aber ver- ! getifche Arbeit in den unter Oecumenius Namen über-
hältnismäßig feiten. Daß für xovxov zu lefen ift rovxo lieferten Kommentaren zu werten? Was gehört darin dem
(Cramer S. 44,1), ift wahrfcheinlich (vgl. auch Cramer S. 226, ! Oecumenius zu eigen? In feinem Korintherkommentar
Anm. toüto xal'ilQiyevovq). So liegt denn eigentlich kein find einzelne Stücke mit dem Siglum Oecumenius beGrund
vor zu dem harten Urteile über die Abfchreiber zeichnet. Eben diefe finden fich meiftens unter gleichem
(S. 34), daß fie, ohne die Vorlage zu verliehen, ganz Siglum in der Catene. Ift das Siglum in den Kommentar
mechanifch Satz für Satz abmalten. Auch der Text der des Oecumenius aus der Catene eingetragen, oder find
Cramercatene hält fich meilt genauer an die Vorlagen, diefe Stücke die Grundbeftandteile desfelben, zu denen
als der in den Parallelen. Er kürzt zwar, teilt auch oft das übrige fpäter hinzugefügt ift?

anders ab, aber macht feiten Zufätze. Noch einige Anftände. S. 18 Z. 9 v. u. der erlten

Nach diefem Tatbeftande wird die Frage: hat die Schrift wird zu Cramer S. 194, Z. 8 v. o. (nicht 196, Z. 8.)
Cramercatene aus Originalfchriften ihre Exzerpte und bemerkt, Oecumenius habe hier einen Einfchub, der bei
Fragmente gefammelt? nicht rund beantwortet werden Cramer wegen des Homoioteleuton weggefallen wäre,
können. Feft fleht, daß fie eine Sammlung benutzt hat, die Aber Cramer hat kurz vorher (S. 194 Z. 1—3) unter
auch dem Oecumenius und Niketas vorlag. Dagegen weifen Chryfoftomus mit leichten Abweichungen eben diefen
die nur ihr zugehörenden Fragmente aus Chrysostomus
eher auf felbfiändige Quellenbenutzung des Sammlers.
Damit ergibt fich ein günftiges Vorurteil für die nicht
mehr an den Originalen zu prüfenden fonftigen Stücke,

insbefondere für die Origenesfcholien, unter denen einige, | Leipzig. G. Heinrici.

z. B. die Aporie S. 279, hervorragend wertvoll find.
Lang lehnt übrigens eine direkte Quellenbenutzung durch
die Catene ab.

Den Unterbau für diefe Unterfuchungen gibt die
autographifche Analyfe des Vaticanus, und zwar einen
foliden Ünterbau. Die Stichproben, die ich vorgenommen
habe, beweifen durchweg exakte Arbeit. Die Analyfe
ftellt in acht Columnen das Verhältnis des Vaticanus zur
Cramercatene, zu Oecumenius und Niketas vor Augen,
fodann die Parallelen aus der direkten Überlieferung und
die Sigla für die Autorbezeichnungen. Daß diefe in
Facfimile angeführt werden, ift befonders dankenswert,
denn dadurch wird die Analyfe zu einer palaeographifchen

Satz gebracht. Sonderbar ift auf S. V b der Catenen-
analyfe der Händige Druckfehler OeoXmQOV, 9soX<OQlxov.
Der Ausdruck ,im Vaticanus und in der Catene'(S. Via
Z. 14 v. u.) ift irreführend.

Scharnagl, Priv.-Doz. D. Anton, Der Begriff der Inveftitur
in den Quellen und der Literatur des Inveltiturftreites.

(Kirchenrechtliche Abhandlungen. Herausgegeben von
U. Stutz. 56. lieft.) Stuttgart, F. Enke 1908. (XIV,.
141 S.) gr. 8° M. 5.60

Diefe gründliche und anregende Schrift will feftftellen,
wie der Begriff Inveftitur in amtlichen Kundgebungen
und in der publiziftifchen Literatur des elften und zwölften
Jahrhunderts bis zum Ausgang des Inveftiturftreites aufgefaßt
worden ift. Zu diefem Zweck wird nach einer
einleitenden Erörterung über die Bedeutung der Inveftitur
Vorfchule. Auf Parallelen im Ambroliafter und "Pela- j in der kirchlichen Stellenbefetzung zur Zeit des Inveftitur-
giafter" wird in den Anmerkungen hingewiefen. Die ' ftreits von der Synode zu Rheims 1049 an bis zum
Vorbemerkungen geben Rechenfchaft über die Methode Wormfer Konkordat die kirchliche Gefetzgebung wie die
der Analyfe und einige weitere Beiträge zur Kritik der Streitfchriftenliteratur einer forgfältigen Prüfung unter-
Catene. So erhält man einen bequemen Wegweifer durch zogen, die es dem Lefer ermöglicht, der Unterfuchung
den Fragmentenwald und Einblick in die literarifchen kritifch zu folgen. Am Schluß faßt der Verfaffer feine

Beziehungen. Wäre der Kommentar des Theophylakt
mit herangezogen, fo gewänne man ein noch voll-
ftändigeres Bild. Auch für diefen ift Chrysostomus die
Hauptquelle, den er felbftändig verarbeitet; bald geht er
mit Oecumenius parallel (z. B. zu 1. Kor. 12, 1 f), bald
folgt er anderen Wegen (z. B. zu 1. Kor. 3, 10—16).

Ergebniffe zufammen und ftellt left, daß fich drei Arten
von Inveftitur unterfcheiden laffen. An erfter Stelle fleht
die Inveftitur des Eigenkirchenrechts, die nicht nur das
Kirchengut fondern auch das Kirchenamt zum Gegen-
ftande hat, weder durch ein bloßes Schutzrecht noch
durch ein Eigentum am Kirchengut fondern nur durch