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Ausgabe:

1910 Nr. 10

Spalte:

309-311

Autor/Hrsg.:

Schubert, Hans von

Titel/Untertitel:

Bekenntnisbildung und Religionspolitik 1529/30 (1524-1534) 1910

Rezensent:

Schornbaum, Karl

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309

Theologifche Literaturzeitung 1910 Nr. 10.

310

Diefe vierte Auflage des Lehrbuchs der Dogmen-
gefchichte foll die letzte Durcharbeitung des Stoffs
meinerfeits bleiben. Die Verpflichtung, den neuen Er-
fcheinungen auf diefem Gebiete in wefentlicher Voll-
ftändigkeit mit der Feder in der Hand zu folgen, vermag
ich nicht mehr zu genügen. Auch hat fleh die Front-
ftellung fo wefentlich verändert, daß die neue Generation
vielleicht einen anderen Aufriß ins Auge faffen wird.
Vor 30 Jahren wurde diefes Werk geplant und vor 25
Jahren erfchien der erfte Hand. Die Lehrbücher von
Loofs und Seeberg unterfcheiden fleh nicht fo ftark
von ihm, daß fie als eine neue Stufe dogmengefchicht-
licher Erkenntnis gelten könnten; aber vielleicht wird
irgendwo fchon das Werk vorbereitet, welches diefe neue
Stufe fchaffen wird.

Berlin. A. Harnack.

Schubert, Prof. Dr. Hans von, Bekenntnisbildung und Religionspolitik
1529 30 (1524—1534). Unterfuchungen und
Texte. Gotha, F. A. Perthes 1910. (VI, 280 S.)
gr. 8° M. 6 —

DieErgebniffe einer langjährigen und mühfamen archi-
valifchen Forfchung hat H. v. Schubert zuerft am 22. IV.
1908 gelegentlich der feierlichen Übergabe des Melanch-
thonhaufes zu Bretten einem größeren Auditorium mitgeteilt
. Diefer Vortrag erfchien unter dem Titel: Bündnis !
und Bekenntnis 1529/1530 im 98. Heft des Vereins f. Ref.
im gleichen Jahre im Druck. Line Epoche aus der Reformationszeit
, deren Hauptzüge klar vor Augen zu liegen
fchienen, trat in einem neuen Lichte vor uns. Allein
die Kenntnis des engen Zufammenhangs von Politik j
und Bekenntnisbildung gibt das rechte Verftändnis jener I
Zeit. Es war wohlgetan, daß H. v. Schubert im XXIX.
und XXX. Jahrgang d. Z. f. K. G. feine Darftellung in et- j
liehen Einzelunterfuchungen eingehend begründete, und
dankbarft ift es zu begrüßen, daß er lieh entfchloffen
hat, fie auch feparat herauszugeben. Sehr willkommen |
lind die verfchiedenen archivalifchen Beilagen, deren
Abdruck z. T. fchon längft gewünfeht worden war.

Die I. Abhandlung behandelt die Vorgefchichte des
Marburger Gefpräches. Eine Verftändigung zwifchen
Luther und Zwingli durch perfönliche Ausfprache zu
erzielen, lag in der Luft; aber erft als diefe Gedanken
für Philipps von Heffen Politik Bedeutung erlangten, gewannen
fie Geftalt. Zweimal verfuchte er es, bis er
endlich 1529 zum Ziele gelangte. Haner wird gewiß
nicht die Anregung dazu gegeben haben; dies Verdienft
wird Ulrich von Württemberg bleiben. Die Darlegungen
der 2. und 4. Abhandlung nötigen uns am meiften, mit
alten Anfchauungen zu brechen. Zuerft zeigt H. v. Schubert
, daß die 17 Schwabacher Artikel ihre Entftehung
eingehenden Beratungen der Wittenberger Theologen
im Juli und Auguft 1529 verdanken. Negativ und pofltiv
führt er den Beweis. Für eine Abfaffung kurz vor Schleiz
oder in Schleiz felbft fehlt die nötige Zeit; dann ftellt
er die Äußerungen zufammen, welche auf frühere Beratungen
hinweifen; zum Schluß zeigt er, wie die Ge-
finnungen Luthers bei der Abreife von Marburg ihre
Verabfaffung unverftändlich erfcheinen laffen. Den An-
ftoß zu ihrer Verabfaffung gab vielmehr die gemeinfame
Überzeugung des Kurfürften Johann und des Markgrafen
Georg, daß jedes Bündnis auf gleicher Glaubens Überzeugung
beruhen müffe. Intereffant ift es, wie H. v.
Schubert die hier gegebenen Richtpunkte noch weiter
zurückzuverfolgen weiß bis zu den erften Verfuchen, ein
politifches Verftändnis zwifchen beiden herbeizuführen j
(Abh. 3). Ich geftehe, daß diefe Unterfuchungen erlöfend |
auf den Reformationshiftoriker wirken müffen; denn einen j
ficheren Nachweis für die Entftehung der 17 Artikel I
hatte bis jetzt niemand geben können. Eine noch größere
Umwälzung unferer Anlehnungen bedeutet aber die
Abhandlung über das Marburger Gefpräch. Nicht an

Luthers, fondern an Zwingiis Hartnäckigkeit ift der Plan
Philipps gefcheitert! Und während man bei der 2. Abhandlung
wünfehen möchte, daß es gelänge, noch mehr
pofitives Material herbeizubringen, ift für diefe Frage
der Beweis in glänzender Weife erbracht. In der 5. Abhandlung
wird ausführlich nachgewiefen, wie das ftarre
Fefthalten Sachfens und Brandenburgs an den 17 Sch. A.
als Grundlage jedes Verftändniffes die politifche Zer-
riffenheit der evangelifchen Stände auf dem Tage von
Schmalkalden im Gefolge hatte. Auch Sturms Darlegungen
, den Bucer beraten hatte (f. Abfchnitt 6), konnten
keine Änderung herbeiführen. Auf ein anderes Moment,
das die Trennung begünftigte, führt die Abh. 7. Unter
dem Einflufle Laz. Spenglers drang in Ansbach und
Wittenberg die Überzeugung durch, daß jeder Widerftand
gegen den Kaifer unerlaubt fei. Die Bedenken waren
zum Teil fchon längft bekannt und auch gedruckt; aber
v. Schubert gebührt das Verdienft, ihre Bedeutung klar
herausgeftellt zu haben. Das gleiche gilt von der letzten
Abhandlung. Man kannte fchon längft einzelne der
Akten über die Unterhandlungen Johanns von Sachfen
mit dem Kaifer vor dem Augsburger Reichstag. Hier
wird aber zuerft gezeigt, daß fie nicht nur eine politifche
Bedeutung hatten. Gerade die Brüskierung, die er von
feiten Karls V. erfuhr, bewog den bedächtigen Kurfürften,
in Bälde einen Rückhalt an den anderen evangelifchen
Fürften und Ständen zu fuchen.

Mit den gewonnenen Refultaten ftimme ich durchweg
überein; führten mich doch meine eigenen langjährigen
Forfchungen zu gleichen Erkenntniffen in mancher
Hinficht. Vor allem wird es wohl jeder mit großer
Freude begrüßen, daß uns H. v. Schubert eine Lebens-
befchreibung feines Vorfahren Lazarus Spengler in
Ausficht ftellt. Im Unterfchiede von Straßburg ift ja die
Politik Nürnbergs im Zeitalter der Reformation trotz
v. Soden, Ludewig und Roth noch zu wenig erforfcht.
Eine Biographie Spenglers bedeutet eine Ausfüllung
diefer fehr fühlbaren Lücke. Er hatte nicht zum minderten
Anteil an der Haltung der Reichsftadt. Allerdings
war diefe oft das Produkt eines Kompromiffes.
Ratsherren wie Chriftoph Kreß befaßen genug ftaats-
männifche Einficht, um nicht blindlings lieh von feinen
Gedanken leiten zu laffen. Gerade in diefer Zeit laffen
fleh Blicke tun in die fonft verborgenen Verhandlungen.

Es fei noch auf einige Kleinigkeiten aufmerkfam gemacht
. S. 66 Z. 8 ift die Bemerkung über Georgs Mit-
regentfehaft doch etwas mißverftändlich. Diefer weilte
allerdings 1524—27 meift in feinen fchlefifchen Fürften-
tümern, aber tatfächlich war er auch Mitregent in Brandenburg
. S. 68 Z. 19 v. u. zu Rurers Autorfchaft am Rat-
fchlag 1524 f. F. Gohrs, die ev. Katechismusverfuche.
III. S. 6ff. — S. 85 Z. 14 v. o. zu Hans von Neunftetten
f. Beiträge zur bayr. K. G. 12, S. 31. — S. 90 Z. 5 v. u.
Zum Eindringen Schwenkfeldifcher Lehren f. Th. Preffel,
aneedota Brcntian>i S. 70 ff. — S. 92 Z. 7 v. u. Eine weitere
noch größere Reihe von Gutachten bringt Tom. XIII.
der Ansbacher Religionsakten. — S. 94 Z. 20 v. o. Der
Stiftsprediger hieß Dr. Joh. Weinhart. — Z. 13 v. u. lies
mer ftatt nur. Zu denken ift an das Ausfehreiben vom
30. Auguft 1525 f. meine Abhandlung über Markgraf Ka-
fimir S. 90. 218 f. — Der S. 93 f. gedruckte Brief ift wohl
identifch_ mit dem bei Ph. E. Spieß, Aufklärungen
in der Gefchichte und Diplomatik, Bayreuth 1791 S. 67
erwähnten und teilweife publizierten Briefe N. 10. Hier
trägt er als Datum Sa. n. Oct. Corp. Chr. =9. VI. 1526.
Das bei Schubert befindliche Datum Fr. n. Bonifacii = 8.
(nicht 11.) VI. 1526. Der bei Spieß abgedruckte Schluß
ift gemäß der Analogie bei andern Schreiben von Georg
eigenhändig hinzugefetzt gewefen. — S. 121 Anm. 1 auch
bei mir, Markgraf Georg S. 399 Anm. 431 gedruckt. Z. 16
v. u. ift zu lefen verhütet ftatt verfurt. — S. 163 Z. 10 v. o.
allerletzt. — S. 169 Z. 2 v. u. lefe ich: fchrift. — S. 172 Z. 6
v. u. divinitas. — S. 181 Z. 13 v. u. ftemmen ftatt ftützen.