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Ausgabe:

1910

Spalte:

193-195

Autor/Hrsg.:

Toffteen, Olaf A.

Titel/Untertitel:

Ancient Chronology. Part I 1910

Rezensent:

Marti, Karl

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Theologische Literaturzeitung

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. Schürer, Prof. in Göttingen.

Jährlich 26 Nm. Verlag: J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung, Leipzig. Halbjährlich 9 Mark.

Manufkripte und redaktionelle Korrefpondenzen find au schließlich
Nr. 7, JahriT, 35. anProfeflbrD. Schürer in Göttingen, Friedländervveg 56^ 2. ApHl 1910.

x»x. t, uu.Aig. Rezenfionsexemplare ausfchheßlich an den Verlag. f

Toffteen, Ancient Chronologie P. I (Marti).
Philo von Alexandria, Werke in deutfcher Über-

Cetzung herausg. von Cohn, i. Teil (Heinrici).
Lietzmann, Der Weltheiland (W. Hauer).
Windifch, Der meffianifche Krieg und das

Urchriftentum (W. Bauer).
Justin, Dialogue avec Tryphon, Texte grec,

Traduction frangaise etc. par Archambault

(Dräfeke).

Stiefenhofer, Die Gefchichte der Kirchweihe
vom I.—7. Jahrhundert (Schian).

Wechßler, Das Kulturproblem des Minnefangs.
Bd. I: Minnefang und Chriftentum (Brandi).

Calvinftudien, herausg. von der reformierten Gemeinde
Elberfeld (Lobftein).

Knodt, Johann Calvin (Lobftein).

Sarpi, Neue Briefe, 1608—1616, herausgegeben
von Benrath (Tfchackert).

Moldaenke, Chriftian Dreier und der fynkretifti-
fche Streit im Herzogtum Preußen (Tfchackert).

Erhardt, Die Philofophie des Spinoza im Lichte

Spranger, Wilhelm von Humboldt und die

Humanitätsidee (Elfenhans).
Giefe, Das katholifche Ordenswefen nach dem

geltenden preußifchen Staatskirchenrecht (H. v.

Hoffmann).

Stutz, Der neufte Stand des deutfehen Bifchofs-

wahlrechts (H. v. Hoffmann).
Sägmüller, Lehrbuch des katholifchen Kirchenrechts
(H. v. Hoffmann).
Beck, Das kirchliche Leben der evangelifch-

der Kritik (Elfenhans). lutherifchen Kirche in Bayern (Hans

aus welcher Zeit fie auch Hammen mögen, und wenn
fich dabei doch Schwierigkeiten erheben, wie z. B. für

Toffteen, Prof. Olaf A., Ph.D, Ancient Chronology. Parti.

Published for the Oriental Society of the Western . ^ RjdUerzeitj fo wird jn keiner Weife nach der Her
Theological Seminary. Chicago, The University of kunft der verfchiedenen Zahlen für die Dauer der ReChicago
Press 1907. (XIX, 302 p.) gr. 8° $ 2.50 gierung der einzelnen Richter und der Interregna gefragt,
Die in diefem Bande vereinigten Unterfuchungen find fondern foll die der ganzen altteftamentlichen Uberliefeaus
Vorträgen ervvaK Verf. vor der Oriental , rung ins Geficht plagende Hypothefe helfen können,
aus Vortragen erwacnien aie oer v (Chicago) 1 daß im Buche der Richter Nachrichten von alten Hebräern

ä2Äf SS^^i:^ SS i (Othniel, Ehud Samgar Debora, Barak) enthalten feien
^Zm^XoLvILa Ägyptens von de? alterten Zeit 1 die bereits vor Jofua fich in Kanaan feltfetzten und f.ch
C yi?■ u Y 1 mrn «Chr dort nach dem elohifttfehen Gefetzbuche Ex. 20,23—23,33

b'S Daß'dieV^Zrono^ der Zeit vor I0S0 v. ^ einrichteten Diefe letztere Annahme foll dann auch
Chr. welche im 1. Kapitel befprochen wird, nur 19 Seiten ; leichter erklaren, wie die Israeliten nach ihrem Einzug
umfaßt fällt zunächft bei dem unhiftorifchen Charakter in Paläftina gegen die mofaifchenVerordnun^
der älteften israelitifchen Überlieferung nicht auf, ift aber und Deuteronom.um an zahllofen Heiligtümern Kultus
fchließlich doch fehr verwunderlich, weil auf diefen paar ! übten: das vormofaifche Gefetz (vgl. Ex. 20 24) wirkte
leiten nicht nur wie begreiflich ift, das fefte Fundament noch nach der Eroberung Kanaans durch Jofua nach,
für den Aufbau'der Chronologie durch Vergleichung des 1 Wie für die Richterzeit fo werden auch für die Vorzeit

JUI ,, . v__j.r affvrifchen Eoonvmen- und die disparateften und fpateften Zahlen einfach aneinander-

ÖS tnr,£ "und der 1l^^^^C preiht%daß die Geburt: Abrahams auf das Jahr 2,64

SÄ und ^^^t^^c^t 20 wtdfn^Ln Tl?o° Segm ^IfjÄ
mußte, fondern ^ ^.^e^J^^nB],L ' A^cLd 3325/4 geboren wird, immerhin doch nicht
wonnenen Jahre 842 v^ die graueften ohne daß wenigftens in einer Anmerkung (S. 12) der

in Israel und Athaljas in Juda au^ D1S fofi Dabei Gedanke auftaucht, der doch einigermaßen ein Gefühl der
Zeiten des Altertums^'ruckRef "f/" 7deVTod Salomos Unficherheit zu verraten fcheint, Öer eigenartige Gedanke
wird die Periode von 842 V Chr. bis; aut den ^ ^ ^ ^ ^ nicht um ^

auf 90 Jahre angefetzt indem dem a dem dividuen, fondern um Dynaftien oder Nationalitäten, die
Eegierungswcchfe vor, Jero^ ™ b r ™ 'renvon den nacheinander über Mefopotamien und Syrien geherrfcht
fünfmaligen von Rehabeam bis Acnazja 5 jaui c ^____) jiaVjen r- / &

Die beiden andern Teile [Babylonian and Assyrian
Chronology S. 20—148 und ligyptian Chronolgy S. 149—266)
find wertvoller, einmal weil in ihnen das chronologifche
Material ausführlich (meift auch in treuer Abbildung und
Wiedergabe der Dokumente) vorgelegt wird (S. 20—59;
S. 149—175), und dann, weil man mit der Tendenz im
allgemeinen nur einverftanden fein kann, die niedrigeren
Anfätze als die wahrfcheinlicheren anzunehmen. Da mag

Aar Tar( :- A--i)-r----1------ 1- »» ■

angegebenen Summen der Regierungsjahre 98 für Israel
und 95 für Juda in Abzug gebracht werden. Die Anwendung
des Prinzips, ein Jahr von der überlieferten Zahl
der Regierungsjahre abzuziehen, weil die israelitifchen
Gefchichtsfchreiber Antritts- und Todesjahr als volle Jahre
gerechnet hätten, muß hier immerhin auffallen, da in der
israelitifchen Königsreihe Zimri erfcheint, der nur heben
Tage regierte. Die herausgerechnete Zahl von 90 Jahren

mag jedoch annähernd richtig fein (die fynchroniftilcrien .------—........ ...„s

Angaben laffen zwar nur auf 88 Jahren fchließen, f. meinen der Verf. ,n der Befprechung des Materials öfters richtig
Attikel Chronoloirv of the Old Testament in Cheynes : urteilen und in Emzelbeftimmungen und genauerer Feft-
Encyclopedia Biblica, fowie man auch einen Zeitraum : kegung einzelner Daten gegenüber andern Chronologen
von c 120 Jahren für Salomo, David und Saul wird an- glücklich fein, wie z. B. bei der recht häufig verwendeten
nehmen dürfen, wenn man fchon nicht mit dem Verf. Annahme von Gleichzeitigkeit der verfchiedenen Herr-
die 40 Jahre für Saul einfach auf die Autorität von Paulus , fcher und Dynaftien m Ägypten Leider aber vermißt

man auch hier die unerläßliche Abfchätzung der verfchiedenen
Quellen nach ihrem Werte: Beroffos, Manetho

(Act. 13,21) und Jofephus (Ant. VI 14,9) hin unbefehen [ rr
hinnehmen kann. Was nun vor Sauls Regierung liegt, die I d

nach c. 1050 v. Chr. beginnt (vgl. 842 -j-90 4-120 = I Jofephus"u. a gelten foviel u,;*»

IOSO), ift das eigentliche Thema des Buches. Da erlebt und runde Zahlen werden trot 1 " Dokumente'

m aber die abfonderlichften Überrafchungen. Die Zahlen . Fachgelehrten (auch fo ruhir/e ? p ider^Pruch der'

r Tradition werden ohne weiteres als richtig angefehen, völlig genau verwendet Zu all *a wici Hogers) z
193 " aueaem kommt, daß das i

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