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Ausgabe:

1909

Spalte:

154-155

Autor/Hrsg.:

Brauer, Karl

Titel/Untertitel:

Die Unionstätigkeit John Duries unter dem Protektorat Cromwells. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte des siebzehnten Jahrhunderts 1909

Rezensent:

Benrath, Karl

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jung. S. 136 Z. 39 1. stiperabundantiam, S. 153 Z. 8 ftatt
neme meine.

Hätte der Verfaffer fich auf die Gefchichte der Täufer
und Schwärmer in Zwickau befchränkt, er hätte eine fehr

allgemein vom finftern Geift des Mofaismus redet.
Unwillkürlich fragt fich der Lefer: Hat der Mann, der
alfo urteilt, nie auch nur das eine Wort 3 Mof. 19,18
gelefen, das den Mofaismus hoch über jede vor- und

willkommene Arbeit geleiftet. Aber er glaubt fich be- j außerchriftliche Religion und Philofophie (teilt, oder find
rufen, im Zufammenhang damit die Entwicklung der An- j ihm all die wahrhaft humanen Vorfchriften des Gefetzes
fichten Luthers und Melanchthons über Glaubens- und j für das Verhalten gegen Arme, Witwen, Waifen, Fremd-
Gewiffensfreiheit darfteilen zu follen. Er tut dies in einem j linge, ja febft gegen Tiere unbekannt geblieben? Auch
leidenfehaftlichen Ton, wie noch nie ein Schweizer über I der moderne Menfch muß kennen, was er beurteilen will,
Zwingli und die Züricher oder über, die Berner geredet I felbft das gegenwärtig viel zu wenig beachtete A. Tefta-
hat, obgleich diefe früher und energifcher als die Sachfen ! ment. Dann wird er verftehen, wie fchwer es ift, den
ftrenge Maßregeln gegen die Täufer angewendet haben. Unterfchied der A.T.lichen und N.T.lichen Ökonomie
In der Art des Paffauer Röhms redet er vom ,milden' klar zu erkennen und die Grenzlinie ftets feftzuhalten;
Melanchthon (S. 67), von ,Engherzigkeit und blindwütigem | dann wird er auch die Auffaffung Luthers und Melanch-
Zufahren der Wittenberger Theologen und Juriften'gegen- j thons, z. B. deffen Verwendung von Lev. 24,16. Deut,
über ,der religiöfen Weitherzigkeit und Duldfamkeit in j 13,7—11 (S. 86) billig beurteilen.

einem guten Teil des deutfehen Bürgerflandes' (S. 82). Es ift zu bedauern, daß der Wert der zweiten Schrift

Melanchthon macht er in erfter Linie dafür verantwort- Wapplers durch die Heranziehung von Luthers und Me-
lich, daß ,ein immer fchlimmer werdendes Polizeikirchen- lanchthons Anflehten über Glaubensfreiheit, zu deren
tum und ein widerwärtiges Denunzianten- und Spionier- j Würdigung er nicht genügend gerüftet war, ftark beein-
fyftem in der lutherifchen Kirche' aufkam (S. 89). Vgl. trächtigt wird.

Stuttgart. G. Boffert.

S. 129 Z. 2 ff. Ja S. 95 leiftet er fich den Satz: Was wollte
da noch das einfüge Joch der katholifchen Kirche be-
fagen gegenüber diefer rabics theologorum in der jetzigen

lutherifchen! Ref. ift der letzte, der das harte Verfahren Brauer, Pfr. Lic. Karl, Die Unionstätigkeit John Duries unter

gegen die Täufer und Schwärmer von feiten katholifcher dem Protektorat Cromwells. Ein Beitrag zur Kirchen-

und evangehfeher Obrigkeit rechtfertipn wollte. Stets gefchichte des fiebzehnten Jahrhunderts. Marburg,

hat er das Gute, was im Taufertum lebte, feit langen - „. . ... ». s'

Jahren anerkannt. Vgl. den Art. Mich. Sattler RE. 17 3,492 N- G- Elwert W (X, 252 S.) gr. 8° M. 4.80

und die dort angegebenen Arbeiten des Ref. Aber darf Das Leipziger Religionsgefpräch vom Jahre 1631 hat

man denn die damalige Zeit mit dem heutigen Maßftab zwar nicht viel ausgerichtet zur Annäherung der prote-

von Gewiffensfreiheit meffen, die lange genug gebraucht ftantifchen Konfeffionen, aber einen Mann, der fein Leben
hat, bis fie fich die allgemeine Anerkennung erworben | dem Unionswerk gewidmet hat, John Durie, führten doch

hat, wenn fie auch vielfach noch in einzelnen Staaten gerade die Leipziger Verhandlungen dazu, praktifch in
auf dem Papier fleht? Wer ein Zeitalter gerecht be- I die Arbeit einzutreten. Wenn Durie dabei hoffte, daß

urteilen will, muß es mit relativem Maßftab meffen, wenn die fchon hinter Deutfchland liegende erfte Hälfte des

er nicht in den Wegen Janffens und feiner Jünger wandeln
will.

Wappler kennt die Carolina, die Bamberger Halsgerichtsordnung
, die kaiferlichen Mandate, den Reichs-
tagsabfehied von Speier 1529, alfo was Reichsgefetz war
gegenüber den Täufern. Aber er hat nicht bedacht, in
welche gefährliche Lage der Kurfürft von Sachfen, refp.
der Proteftantismus, gegenüber von feinem Nachbar
Herzog Georg, gegenüber Karl V. und Ferdinand, ja allen

30jährigen Krieges mit den Erfahrungen, die fie der
proteftantifchen Bevölkerung gebracht hatte, deren Führer
zu größerer Einigkeit in kirchlichen Dingen fümmen
würde, fo täufchte er fich — trotz unermüdlichen Wirkens
in zweimaligem mehrjährigem Aufenhalte wurde nichts
über Sympathiebezeugungen hinaus erreicht: die Zeit
war noch nicht da, die Prüfungen fchienen noch nicht
hart genug gewefen zu fein. Inzwifchen hatten fich auch
in England gewaltige Umwälzungen vollzogen: die Puri-

katholifchen Fürften kam, wenn er Täufern und fog. taner haben die Herrfchaft errungen, an des 1649 mn

Sakramentierern in feinem Land Raum ließ. Und hatte gerichteten Königs Karls I. Stelle gebietet das Parlament

denn nicht Münzer und die Münfterer Rotte alles getan, und bald über diefes der Protektor Cromwell. Für diefen

um das Mißtrauen der Obrigkeiten, katholifcher oder j mußte der durch Durie verkörperte Gedanke auch

evangehfeher, wachzurufen? Es ift wahr, man darf nicht politifch von Wert fein: man meint, den Großen Kur-

das gefamte Täufertum für das frevelhafte Gebahren fürften felbft zu hören, wenn Cromwell gegenüber dem

jener beiden verantwortlich machen. Aber den rechten Gefandten desfelben von Schlezer 1655 es als eine ihm

Unterfchied machen in aufgeregter Zeit, wer kann das? von Gott auferlegte Pflicht bezeichnet, ,allen Fleiß auf-

Muß denn nicht felbft in einer Schule manchmal der zuwenden, um die evangelifchen Fürften, Potentaten und

unfchuldige Teil mit dem fchuldigen leiden, weil fich Republiquen in guter chriftlicher Einigkeit und Vertrauen

beide nicht fäuberlich fcheiden laffen? Nun aber befehe beifammen zu halten' (f. bei Brauer, S. 9). Und da auch

man die Grundfätze auch der friedfertigften Täufer der , Milton für Durie bei dem Protektor eintrat, fo lieh diefer

Reformationszeit von der Obrigkeit, vom Schwert, d. h. | feine Unterftützung feitdem in weitem Umfange,

von Gericht und Krieg, vom Eid, fie find eine direkte | Der Verf. hat fich nun die Aufgabe geftellt, Duries

Negation des Staats. Die freilich nicht allgemein ge- j Wirkfamkeit in den Jahren 1654—1657 ins Licht zu ftellen,

teilten Grundfätze von der Ehe (S. 16) und der beliebi- die ihn zunächft in die Schweiz, dann nach Deutfchland

gen Scheidung vom andersgläubigen Gatten find eine J und in die Niederlande führte. In kurzen Grundlinien ift

Negation des geordneten Familienlebens. Gegen folche | dem eine Uberficht der Unionsgedanken Duries, wie fie

Grundfätze und ihre Vertreter mußte der Staat ein- | von ihm in Schriften niedergelegt find, beigefügt (S.

fchreiten, er konnte keine Anarchiften dulden; hier ! 202 — 231). Einige archivalifche Beilagen folgen aus den

mußten auch die jungen evangelifchen Obrigkeiten mit- ; fehr reichen Krgebniffen einer weitgreifenden Unterfuchung,

tun, wenn fie im Reich und auf den Reichstagen noch welche die Züricher Sammlungen im Staatsarchiv und in

auf'Geltung Anfpruch machen wollten. Daß dabei nicht der Stadtbibliothek, das Berner, Bafeler und andre

immer das rechte Maß und die Befchränkung auf auf- Schweizer Archive, dann die Akten des Marburger, Braun-

rührerifche Grundfätze innegehalten wurde, ift fchmerz- felfer, Büdinger, Frankfurter, Berliner u. a. deutfehen

lieh, aber begreiflich. Archive, endlich die des Rijksarchiefs im Haag und des

' Die leidenfehaftliche Art feines Urteils verrät Wapp- britifchen Mufeums dem Forfcher darboten. Was die

ler noch an einer andern Stelle, indem er S. 86 ganz j auf fo umfallender Arbeit beruhende genauere Erkenntnis