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Ausgabe:

1909

Spalte:

117-119

Autor/Hrsg.:

Kusej, J. R.

Titel/Untertitel:

Joseph II. und die äußere Kirchenverfassung Innerösterreichs (Bistums-, Pfarr- und Kloster-Regulierung). Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Staatskirchenrechtes 1909

Rezensent:

Zscharnack, Leopold

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n-j Theologifche Literaturzeitung 1909 Nr. 4. 118

Unterredung Ferdinands mit Cl. Peutinger in Nürnberg j Zeit (S. 95—119) in nicht weniger als 13 zum Teil arg zer-
2. April 1543 wiedergibt, und Heilage S. 199 der tenden- j riffene Diözefen eingeteilt. Fünf von diefen ftanden
ziöfe Bericht von Kafpar Huberinus über die Prediger- j direkt unter außeröfterreichifchen Kirchenfürften (Salzwirren
um 1540, wie S. 522 die charakteriftifche Denk- i bürg, Paffau, Pola, Parenzo, Udine); andere, wie Seckau
fchrift Frölichs an Weihnachten 1546. Sehr willkommen j und Lavant, wurden von ziemlich rechtlofen Salzburger
find die Verzeichniffe der Prediger und der Lehrer am Suffraganen geleitet und waren an Umfang fo gering-

S. Annagymnafium mit den Erläuterungen S. 532 ff. wie
die Regifter.

Einzelnes bedürfte der Verbefferung und Erklärung.
S. 11 Z. 20 L Lund. S. 17 Z. 1 1. überdoppelt, d. h. beim
Spiel übervorteilt. S. 55 Anm. 23 ift Hienna unverfländ

fügig, daß Kusej mit Recht lagt, fie feien nur deshalb
als Diözefe abgetrennt worden, weil nun einmal jeder
Bifchof eine Diözefe haben muß. Die beigegebene, mit
Unterftützung des öftf-rr. Kultusminifteriums hergeftellte
Tafel 1 gibt einen Überblick über die von Jofeph II.

lieh. Erft durch Vergleich von C. R. 4, Nr. 2274, 2275, i in diefen Ländern vorgefundene Kirchenverfaffung. Eben
2283 erkennt man, daß das Regensburger Buch gemeint wegen der einzigartigen Schwierigkeiten, die die Reift
, das Melanchthon einer Hyäne, der Leichengräberin . gierungspläne hier zu überwinden hatten, hat Kusej
verglich, weil es tote Zeremonien wieder auftifchte. Der- grade diefe Ländergruppe gewählt. ,Denn nirgends
felbe Ort, der S. 170 Anm. 53 Niederfteinach heißt, ift fonft galt es, eine folche Vermifchung der Jurisdiktions-
S. 133 Z. 11 Neckarfteinach genannt. Was ift richtig? gebiete zu befeitigen, nirgends fonft einem fo mächtigen
Wenn das letztere, dann wäre Martin Brechtel wohl der , und materiell von Öfterreich ganz unabhängigen Diözefan
Nachfolger Melch. Ambachs, könnte aber nur erft ganz gegenüberzutreten, nirgends einer fo intereffanten Rechtskurz
in N. gewefen fein, da Ambach erft 1541 nach Frank- geftaltung nachzuftreben, wie fie im Verhältnis Salzburgs
furt kam. Bl. f. w. K. G. 1893, 44. Herrmann, die evgl. : zu feinen Suffraganen gegeben war.' Bei der Darftellung
Bewegung in Mainz S. 151. S. 176 Z. 11 1. Jon. 14,21 der durchgeführten Reformen befchränkt er fich abficht-
flatt 24,21. S. 265 Z. 7 1. ex eletnosinis, aber was mit lieh auf die Bistums-, Pfarr- und Klofterregulierung und
letzterem Wort gemeint ift, wäre zu erklären. Gibt es die Fragen des Kirchenvermögens.

ein Buch elemosinae, aus dem der Prediger Bächlin vor- Der Rezenfent im Lit. Zentralblatt (1908 Nr. 45,

lefen konnte? Es ift fehr zu wünfehen, daß Roth fein S. 1453 f.) hat Kusej den Vorwurf gemacht, daß er zuviel
fchönes Werk mit der Darftellung des Interims bald Raum verfchwende auf die Darfteilung von Maßnahmen,
vollendet. die heute nur wefentlich als jaits accomplis Intereffe be-

ctllH.««,rt G Boffert fitzen. Da dies aber nicht unbeabfichtigt gefchehen ift,

g _;__ : und da der Wert der lokalkirchengefchichtlichen For-

Kusei, Gerichtsadj. Dr. J. R., Jofeph II. und die äußere ff<*ung gerade auf der forgfältigen Erforfchung des De-
"". ... 3 . .... . . /q. , Df . talls beruht, fo wird man Kusej vielmehr dafür befon-

Kirchenverfalfung Innerolterreichs (Bistums-, Pfarr- und deren Dank wiffer)) daß er abfichtlich auf die urkundliche
Klofter-Regulierung). Ein Beitrag zur Gefchichte des Gefchichte der Entftehung der Regulierungsentwürfe und
öfterreichilchen Staatskirchenrechtes. Mit drei (ifarb.) ihrer Ausgeftaltung zu feften Plänen befondere Sorgfalt
Karten. (Kirchenrechtliche Abhandlungen. Heraus- , verwandt hat. Sind wir doch dadurch beffer als bisher
gegeben von U.Stutz. 49. u. 50. Heft.) Stuttgart, F. Enke orientiert über Originalität wie über Tendenz der Re-
o zv-wttt „ _o c od .„ä~ gierungsmaßnahmen, fodaß hinfort weder von der prin-

1908. (XVIII, 358 S.) gr. 8» M. 13.6b ; zipiellen Kirchenfeindfchaft des Jofephinismus noch von

Die katholifche Kirchengefchichtsfchreibung hat fich feiner rückfichtslofen Durchführung die Rede fein kann,
gerade in neuerer Zeit immer wieder mit Vorliebe der Was die Tendenz und die Motive betrifft, fo handelt es
jofephinifchen Periode und den ihr in andern Ländern fich in der von Maria Therefia begonnenen und von Jo-
zur felben Zeit parallel gehenden Bewegungen zuge- feph II. nach Beendigung feiner Mitregentfchaft in den
wandt. Das Anziehende war dabei zunächft die fpöt- ; Jahren 1780—90 energifcher durchgeführten Reform um
tifch fo genannte ,Romantik der Ruinen', die Hittmair eine nationale Reformbewegung, die fich gegen die Mit-
jüngft in feiner Darfteilung des Jofephinifchen Klofter- regentfehaft oder gar Alleinherrfchaft außernationaler
fturms im Land ob der Enns' als befonders feffelnden Mächte richtete und nicht ausfchließlich dem Abfolutis-

Reiz an der Gefchichte Jofephs II. bezeichnet hat.
Konnte man doch an diefen Ruinen zeigen, wieviel der
moderne Staat im Zeitalter der Säkularifationen und
der Klofterftürmerei an der Kirche gefündigt hat. Dazu

mus und der territorialiftifchen Theorie Jofephs II.
entflammte, fondern auch in dem febronianiftifch ge-
finnten öfterreichifchen Klerus warme Freunde fand. Ging
doch mit jener nationalen Tendenz eine zweckmäßige

trat das andere praktifche Intereffe, die Grundlagen des, j Neueinteilung der beftehenden inländifchen Bistumfprengel
wenn auch mit Abftrichen, noch heute geltenden Kirchen- | Hand in Hand. Kuiej fchildert uns eingehend die Mitrechts
darzulegen. An unparteilicher Betrachtung hat arbeit diefer inländifchen Bifchöfe und Theologen, die
man es leider dabei nur gar zu oft fehlen laffen. Das zum Teil fchon vor dem entfeheidenden Schritt des Hofes
hat Kusej benimmt, zur Feder zu greifen, obwohl er den Kampf gegen die Brüderfchaften, gegen das Ablaß-
felber fagt, daß man mit der über Jofeph II. und feine ! wefen u. dergl. begonnen und die erften Schritte zur
Zeit vorhandenen Literatur ganze Bibliotheken füllen Diözefanregelung getan hatten (vgl. S. 8 ff.; 14 ff; 48 ff.;
könne. Er will erftens im Unterfchied von den Vielen 120ff.). Was die Durchführung der neuen Diözefanein-
eine objektive Darftellung geben, die die Reformen aus ( teilung betrifft, fo beftand die Schwierigkeit darin fich
dem Staatsintereffe heraus verfteht und zugleich von der mit den ausländifchen Kirchenfürften, denen man Gebiete

Überzeugung getragen ift, daß die großzugige Kirchen
politik Jofephs fich auch um die Kirche hohe Verdienfte
erworben hat. Er will zweitens nicht wie die meinen
im Allgemeinen über den Jofephinismus reden, fondern
in Fortfuhrung der Studien Geier's und Gothein's (über

entzog, abzufinden. Befonders die Verhandlungen mit
Salzburg und deffen febronianiftifchem Erzbifchof Hieronymus
von Colloredo (S. 8 f.), zeigen die Nachgiebigkeit
Jofeph's und feinen Willen zur friedlichen Löfung
der Schwierigkeiten (S. 127 ff; 143—201; 331 ff.); freilich

den Breisgau) und Hittmair's (über das Land ob der hat es anfangs an fchroffem Vorgehen nicht gefehlt, wie

Enns) die praktifche Durchführung der jofephinifchen etwa bezüglich des vom Erzbifchof angefochtenen Ver-

Kirchenpolitik an einem beftimmten Landesteil unter- botes der Reifen inländifcher Geiftlicher nach Salzburg

fuchen. zum Zweck der Beftätigung und Eidesleiftung (S. 39ff.);

Er wählt fich Inneröfterreich, d. h. die Kronländer aber gerade auch diefes Verbot verliert feine Schärfe'
Kärnten, Krain, Steiermark, Görz-Gradisca und das Ter- ; wenn man es betrachtet im Zufammenhang der das ganze

ritorium von Trieft. Das Gebiet war in vorjofephinifcher Jahrhundert füllenden Beftrebungen nach Einfchränkung