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Ausgabe:

1909 Nr. 4

Spalte:

112-113

Autor/Hrsg.:

Zeumer, Karl

Titel/Untertitel:

Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV 1909

Rezensent:

Holtzmann, Robert

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Iii Theologifche Literaturzeitung 1909 Nr. 4. 112

Voigt, H. G., Die von dem Premysliden Chriftian verfaßte

und Adalbert von Prag gewidmete Biographie des heil.
Wenzel und ihre Gefchichtsdarftellung. Prag, F.
Rivnäc 1907. (III, 88 S.) gr. 8° M. 2 —

Es gab keinen Berufeneren als Voigt, den Verfaffer
des ausgezeichneten Buches über Adalbert von Prag
(Weftend-Berlin 1898), in den Verhandlungen über die
Vita et Passio sancti Wencezlai et sanctae Ludmilae
aviae eins das Wort zu ergreifen. Er tut es, indem er
die von Jof. Pekaf (die Wenzels- und Ludmilalegenden
und die Echtheit Chriftians, Prag, Wiesner, 1906) für die
Echtheit geltend gemachten Gründe aufnimmt und ver-
ftärkt. So wird im erden Abfchnitt dargelegt, daß der
Charakter der Vita durchaus dem 10. Jahrhundert ent-
fpreche; im zweiten, daß die für die Unechtheit vorgebrachten
Gründe nicht durchfchlagend feien, fondern die
vorhandenen Schwierigkeiten gelöft werden könnten. Er
zeigt hier u. a., darin über Pekaf hinausgehend, daß keine
Nötigung vorliegt, in dem Verfaffer Chriftian nicht den
Sohn Boleslaws I., den Bruder Boleslaws II. zu fehen.
Eine Abhängigkeit der Schrift von Kosmas anzunehmen,
geht nicht an; vielmehr muß de Kosmas bekannt ge-
wefen fein. Im 3. Abfchnitt wird die Wenzels- und
Ludmilaliteratur in einen Stammbaum gebracht und
darin der in Frage dehenden Vita der richtige Platz
angewiefen. Dabei ergibt fich, auf welche Stücke Chridian
Bezug genommen haben könne. Der 4. Abfchnitt erhebt
aus der nun kritifch geficherten Vita den Gewinn
für die Gefchichte. Im Grunde find es nur einzelne
Züge, die aus ihr entnommen werden können; aber Voigt
verlieht es, fie in den Rahmen des durch andere Quellen
Gebotenen gefchickt einzuordnen. Am reichhaltigden
find ihre Nachrichten fpeziell über die Gefchichte Böhmens
, und zwar über die Zeit feit dem Übertritt des
Prager Herzogs zum Chridentum bis zum Tode Wenzels
und dem Beginn der Regierung feines Bruders Boleslaws I.
Es wird als glaublich bezeichnet, daß Adalbert von
Prag, der der Fortfetzer der chridlichen Politik Wenzels
in Böhmen war, Chridian zur Abfaffung feiner Vita veranlaßt
hat; de fällt wahrfcheinlicher in die zweite, als
in die erde Amtsperiode Adalberts in Prag (993). Eine
angehängte Zeittafel (739—997) id ein gutes Hilfsmittel
für die Kenntnis der Anfange des Chridentums in Böhmen
. Voigt hat feine Refultate in forgfältiger, eindringender
Arbeit erzielt. Die Anmerkungen haben öfter die
Länge und Bedeutung felbdändiger Abhandlungen; hervorgehoben
zu werden verdient die über den Stammbaum
Adalberts (S. 5 ff.) und die über die politifchen Verfaf-
fungsverhältniffe im Innern Böhmens in früherer Zeit
(S. 32 ff.). Illudriert werden die böhmifchen Zudände im
erden Exkurs durch die Mitteilungen eines odafrikanifchen
Miffionars über die Verfaffungsverhältniffe und Bräuche
des odafrikanifchen Volkes der Schambäa. Der zweite
Exkurs bedimmt als den dem Worte Zupan zugrunde
liegenden Begriff den eines mit herzoglichen, bezw. königlichen
Einkünften Begabten, d. i. eines Lehensmannes.
Der dritte Exkurs bringt Nachträge zur Gefchichte
Adalberts von Prag bibliographifcher Art, Erklärungen
einzelner Angaben der Quellen ufw. und zeigt, wie
forgfam der Verfaffer auch dem fcheinbar unbedeutend-
den Detail nachzugehen nicht verfchmäht. Auf die
Fülle des hier Gebotenen kann nicht näher eingegangen
werden. — Ich habe den Eindruck, daß auch Voigt
das letzte Wort über Echtheit oder Unechtheit der Vita
noch nicht gefprochen hat; darf mir aber ein Urteil nicht
erlauben, da es mir nicht möglich war, die einfchlägige
Literatur in genügender Volldändigkeit einzufehen.

Kiel. G. Ficker.

Zeumer, Karl, Die Goldene Bulle Kailer Karls IV. (Quellen
und Studien zur Verfaffungsgefchichte des Deutfchen
Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Herausgegeben
von Karl Zeumer. Band II, Heft 1 und 2.) Weimar,
H. Böhlaus Nachf. 1908. gr. 8° M. 13 —

Erfter Teil: Entflehung und Bedeutung der Goldenen Bulle.
(XV, 256 S.) M. 8 40. — Zweiter Teil: Text der Goldenen Bulle und
Urkunden zu ihrer Gefchichte und Erläuterung. (VIII, 135 S.) M. 4.60.

Es ift erfreulich, daß Zeumer uns die Goldene Bulle
' Karls IV. in einer neuen und erfchöpfenden kritifchen
Bearbeitung vorgelegt hat. Sie war zwar fchon oft gedruckt
, aber auch die letzten Ausgaben — von Otto
Harnack, Das Kurfürflenkollegium bis zur Mitte des 14.
Jhs. (1883) S. 202 ff.; von Wilh. Altmann und Ernft Bernheim
, Ausgewählte Urkunden zur Erläuterung der Ver-
; faffungsgefch. Deutfchlands, 3. Aufl. (1904) S. 54ff.; von
Zeumer felbfl, Quellenfammlung zurGefch. der Deutfchen
Reichsverfaffung (1904) S. 159fT. — ließen in mehr als
einer Hinficht zu wünlchen übrig. Noch mehr blieb über
Urfprung und Bedeutung der Bulle neu zu fagen, trotz
zahlreicher Unterfuchungen darüber (Harnack und Differ-
tationen von M. G. Schmidt 1894, E. Reimann 1898, O.
Hahn 1902). Zeumers Arbeit umfaßt dementfprechend
zwei Teile. Der erfte handelt über ,Fnt(lehung und Bedeutung
der Goldenen Bulle'; der zweite bringt ihren
Text fowie 35 ungedruckte oder unzulänglich gedruckte
oder befonders wichtige Urkunden zu ihrer Gefchichte
und Erläuterung von 1314—58. Der Kommentar und
die Ausgabe dürfen, foweit eine Nachprüfung möglich
war, als muftergültig bezeichnet werden. Die Entftehungs-
' gefchichte der einzelnen Beftimmungen zeigt, daß das
Gefetz im wefentlichen kein Reformgefetz fondern eine
Kodifikation beftehenden Rechtes war. In der Frage, ob
die Bulle für eine gültige Königswahl die Majorität der
anwefenden Wähler oder die Majorität aller Wähler (d. h.
alfo mindeftens 4 Stimmen) fordere, entfeheidet fich Z.
(I, 18—21) in letzterem Sinne. Die Bulle wurde bekanntlich
manchmal auch anders ausgelegt (Z. verfolgt die
; Gefchichte der Auslegung leider nur bis 141O; vgl. zur
Wahl von 1562 mein Buch über Kaifer Maximilian II.
S. 447). Ich glaube aber, daß Z. den urfprünglichen Sinn
des Gefetzes in der Tat richtig wiedergibt, wenn auch
aus noch einer anderen Erwägung als der feinigen heraus.
; Wäre es nämlich auf die Majorität der Anwefenden an-
j gekommen, fo wäre eine Beftimmung über das Verfahren
bei Stimmengleichheit nicht zu umgehen gewefen; fie
fehlt, was nur unter der Vorausfetzung, daß vier Stimmen
zur Wahl nötig waren, erklärlich erfcheint. — Der Ausdruck
,Goldene Bulle' fchlechthin für unfer Reichsgefetz
von 1356 ift vielleicht erft im Jahre 14CX» aufgekommen
| (I, 230). In dem wichtigen Trierer Rechnungs- und Reife-
I tagebuch von 1354—57> das jetzt Richard Salomon im
i Neuen Archiv der Gefelifch. f. ältere deutfehe Gefchichts-
kunde 33 Heft 2 veröffentlicht hat, find die die Goldene
Bulle nennenden Stellen (dafelbft S. 426 A. 1, 428 A. 3,
432 A. 3) von Z. (I, 6—9) als Interpolationen des 16. Jhs.
nachgewiefen worden (vgl. Salomon S. 408).

Allerhand neues bringt Z. auch in dem Kapitel über
die Bedeutung der Goldenen Bulle (I, 184—238). Ich
geftehe aber, daß ich diefen Ausfuhrungen gegenüber
zum Teil etwas kritifch geftimmt bin. Es fcheint faft,
j daß hier den fonft fo nüchternen Herausgeber die Be-
geifterung für feinen Stoff allzu weit fortgeriffen hat. Z.
wendet fich namentlich gegen die Auffaffung, daß die
Bulle ein Kompromiß zwifchen den widerftreitenden Tendenzen
des Kaifers und der Kurfürften fei. Vielmehr
habe Karl ganz allein und ohne fremden Einfluß, aber
von der Wichtigkeit der Stellung der Kurfürften durch-
' drungen, in idealfter Stimmung und felbftlofefter Abficht
diefes Gefetz gegeben. Ich glaube, daß man auch ferner
hiervon in mancher Hinficht einige Abftriche machen darf.