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Ausgabe:

1909 Nr. 24

Spalte:

655-657

Autor/Hrsg.:

Schmidlin, Joseph

Titel/Untertitel:

Die kirchlichen Zustände in Deutschland vor dem Dreißigjährigen Kriege nach den bischöflichen Diözesanberichten an den Heiligen Stuhl. 1. Teil: Österreich 1909

Rezensent:

Bossert, Gustav

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655 Theologifche Literaturzeitung 1909 Nr. 24. 656

Schmidlin, Priv.-Doz. Dr. Jofeph, Die kirchlichen Zustände
in Deutfchland vor dem Dreißigjährigen Kriege, nach den
bifchöf liehen Diözefanberichten an den Heiligen Stuhl.
Erfter Teil: Öfterreich. (Erläuterungen und Ergänzungen
zu Janffens Gefchichte des deutfehen Volkes.
Herausgegeben von L. Paftor. VII. Band, 1. u. 2. Heft.)
Freiburg i. B., Herder 1907. (LXVI, 187 S.) gr. 8°

M. 6 —

,Eine allfeitige Darfteilung der religiöfen Zuftände
in den katholifchen Reichsteilen' konnte Janffen in feiner
.Gefchichte des deutfehen Volkes' nicht geben, weil ,ihm
nur wenige, teilweife gar keine Quellen zu Gebote Standen'.
Schmidlin ift es geglückt, die Lücken durch Auffindung
der im römifchen Konzilsarchiv aufbewahrten Relationes
status ecclesiarum auszufüllen, deren Benützung ihm
Pius X. trotz entgegenftehender Bedenken hochherzig
ermöglichte. In der Einleitung zeigt er die Entwicklung
der bifchöflichen Pflicht der Visitatio liminutn aposto-
ioruttt, bis ,der große kirchliche Reorganifator' Sixtus V.
fie durch die Konftitution Romanus pontifex vom 20. Dez.
1585 neu regelte und unter Drohung der Suspenlion
ftreng einfehärfte. Es beweift den Scharfbick des Papftes,
daß er die Wichtigkeit der regelmäßigen fchriftlichen
Berichterftattung erkannte, deren Turnus für Italien, die
benachbarten Infein und Kütten dreijährig, für Deutfchland
und andere europäische Länder vierjährig war, die
aber auch durch Prokura vollzogen werden konnten. Für
uns Proteftanten ift auffallend, wie Schwerfällig und un-
zuverläffig das Räderwerk der päpftlichen Regierung
arbeitete, wie Schwer es ihr wurde, die Pflicht der Berichterftattung
zu einer felbftverftändlichen, allgemeinen
und pünktlich erfüllten zu machen. Wie ganz anders
fungiert der Apparat des evangelifchen Kirchenregiments,
wie ftreng werden die Termine eingehalten, wie unnach-
fichtlich wird auf Pünktlichkeit der Berichte gedrungen,
während die römische Kurie von vielen Metropoliten und
Bifchöfen vergeblich auf Erfüllung der eidlich gelobten
Visitatio liminutn und der Relatio status ecclesiarum
warten mußte! Ja noch auffallender ift, daß erft 1725
eine Inftruktion erlaffen wurde, welche einen allgemein
gültigen Kanon für diefe Berichte aufstellte, der aber
noch lange von den Bifchöfen unbeachtet blieb. Denn
erft im 19. Jahrhundert gelang es der Konzilskongregation
,nach und nach' dem vorgefchriebenen Schema .allgemeine
Geltung zu verfchaffen' (S. XXXII). In den früheren
Berichten herrfchte ,ein ziemlich regellofes Durcheinander',
da ,die einen fich in Weitfchweifigkeiten und kleinliche
nicht zur Sache gehörigen Details verloren, die andern
zu dürftig waren und das Wiffenswerte, Wefentliche, Unentbehrliche
außer acht ließen'.

Was von den Relationen vorhanden ift, bildet immerhin
eine willkommene Ergänzung der Nuntiaturberichte,
und der bei Neubefetzung der Bistümer eingeleiteten
Informativprozeffe. Man wird Schmidlin zugeben müffen,
daß die fremden Legaten und Nuntien über die inneren
Diözefanverhältniffe zweifellos fchlechter unterrichtet
waren, als die Verfaffer der Statusberichte. Aber ob
fich allgemein mit Schmidlin fagen läßt, daß jene in
Darftellung und Beurteilung oft aus Schwarzfeherei oder
perfonlichen Motiven irren, daß ,bei ihnen häufiger ein
abfichtliches oder unabfichtliches Abweichen vom wirklichen
Sachverhalt, Ungenauigkeit oder Übertreibung fich
feftftellen läßt', als bei den bifchöflichen Berichten, ift
doch noch fehr die Frage. Man darf fich bei folchen
weitgehenden Urteilen nicht von der Mißftimmung der
Bifchöfe gegen die Nuntien, die wir da und dort hervorbrechen
fehen, z. B. bei Stobäus von Lavant (S. 114 ff.,
,ihre Unredlichkeit' S. 115, 116 Anm. 1) und bei Klefl
von Wien (S. 132, Anm. Verdächtigungen' sc. durch die
Nuntien) beftimmen laffen, fondern muß die Berichte,
wie den Charakter und die Haltung jedes einzelnen

Nuntius für fich gerecht abwägen. Ebenfo aber darf
man den Wert der Statusberichte nicht überfchätzenr
muß doch felbft Schmidlin anerkennen, daß ,fie manches
Ungünftige, fei es überlegterweife, fei es aus Unachtsamkeit
verfchwiegen' und ,auch ohne pofitive Mitteilungen
zuweilen nicht frei von überfchwänglicher Schönfärberei
find'. Denn, fagt der Verfaffer, ,es mußte ihnen naturgemäß
daran gelegen fein, daß die bifchöfliche Amtsführung
, über die fie Rechenfchaft zu geben hatten, in
möglichst günftiger Beleuchtung vor der kirchlichen Oberbehörde
daftand'. (S. XXXII.)

Für die Forfchung wäre eine Edition ähnlich der
der Nuntiaturberichte das allein entsprechende gewefen.
Schmidlin hat, um den Stoff weiteren Kreifen zugänglich
zu machen, ,den Mittelweg zwifchen Publikation und
Abhandlung' gewählt. Er gibt eine mehr oder weniger
freie Überfetzung', zerlegt aber dabei, wie er felbft fagt,
jeden Bericht in feine Elemente und fügt fie mofaikartig
wieder zu einem Ganzen zufammen, um fo Ordnung in
das oft fyftemlofe und unzufammenhängende Material
zu bringen. Aber dabei ift die Gefahr, daß manche
charakteriftifche Farbe in den Berichten verwifcht und
der eigenartige, bezeichnende Stil unkenntlich gemacht
wird. Meines Erachtens wird hier zu viel redigiert und
dabei das Mißtrauen hervorgerufen, als werden die Texte
in usuiu Delphini, bzw. in majorem ecclesiac gtoriam
bearbeitet, was doch nicht in der Abficht Schmidlins
gelegen fein kann.

im vorliegenden erften Teil des Unternehmens behandelt
Schmidlin die zu Öfterreich gehörigen 12 Bistümer
, berückfichtigt aber auch diejenigen, welche keine
Relationen entfandten, wie Salzburg, deffen Erzbifchof
auch die 4 Suffragane davon abhielt, was freilich nur
teilweife gelang. Der erfte Eindruck, den die Gefchichte
diefes öfterreichifchen Gebiets macht, ift das Staunen
über die geringe Widerstandsfähigkeit des römifchen
Kirchenfyftems im 16. Jahrhundert und die gewaltige
Stoßkraft des jungen Proteftantismus bis an die Grenzen
Italiens. Daß auch Trient von der ,Härefie' mehr angebleckt
war, als es nach S. 57 Scheint, beweifen die in
des Ref. .Liebestätigkeit der evangel. Kirche Württembergs
von 1550—1650' (Württb. Jahrbücher für Statiftik
um Landeskunde 1905, II, 90, 102. 1906, I, 66) beigebrachten
Beifpiele. Der Zerfall der Kirche ift ungemein
groß. Aber wie die Gefahr des Proteftantismus Rom
zum Zugeftändnis des Reformkonzils zwang, deffen
Wirkungen fich freilich erft langfam fpürbar machten,
aber doch den religiöfen Wert des römifchen Ktrchen-
tums hoben, fo ift es wiederum eine Einwirkung des
durch den Proteftantismus neugekräftigten religiöfen
Geiftes, wenn jetzt ftatt der verweltlichten Fürften- und
Herrenföhne, die dem Trunk und Spiel ergeben, vielfach
wegen ihrer Unfittlichkeit verrufen, faft nur auf ihre
weltlichen Befugniffe und Einnahmen bedacht waren
(S. XLV), auf den Bifchoflitzen wieder ernfte, eifrige,
im Wandel unantaftbare Männer erfcheinen, unter ihnen
zwei hervorragende Konvertiten, Chroen (fo fchreibt
Loefche, nicht Chron) in Laibach und Klefl in Wien,
während der Zögling des Gennanikums in Rom, der Salzburger
Erzbifchof Wolf Dietr. von Reitenau eine minderwertige
, für Rom durchaus unzuverläffige Perfönlichkeit
war, die aber trotzdem noch 1607 von Paul V. wegen
löblicher Ausübung des bifchöflichen Amtes belobt
wurde! (S. 89).

Man fieht jetzt, wie der Wert der Predigt, der
Jugendbildung und der Einrichtungen von Seminaren
zur Bildung von Klerikern mehr und mehr erkannt wird,
während die Abhaltung von Synoden häufig von der
Staatsgewalt gehindert wird. Häufig find die Klagen
der Bifchöfe über die Hinderniffe, die ihnen von Seiten
der öfterreichifchen Regierung bereitet wurden. Aber
andererfeits ift auch klar erkennbar, wie die Gegenreformation
, von der wir leider kein ganz klares und über-