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Ausgabe:

1909

Spalte:

505-506

Autor/Hrsg.:

Merx, Adalbert

Titel/Untertitel:

Die Bücher Moses und Josua. Eine Einführung für Laien 1909

Rezensent:

Schuster, Hermann

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. Schürer, Prof. in Göttingen.

Jährlich 26 Nm. Verlag: J. C. HinrichsTche Buchhandlung, Leipzig. Halbjährlich 9 Mark.

n , Manufkripte und redaktionelle Korrcfpondenzcn find aus fch Beßlich «aaa

Nr. 18, Jahrg. 34. an Profefror D. SchürerinGottingen,Fnedländerweg56, zu fenden. 28. AugUSt 1909.

' ° Rezcnfionscxemplare ausfchlicßhch an den Verlag. °

Religionsgefchichtliche Volksbücher (Schufter):
II, 3: Merx, Die Bücher Mofes und Jofua.

IV, i: Jüngft, Pietiften.

IV, 9: Baur, Johann Calvin.
Meißner, Kurzgefaßte AfTyrifche Grammatik

(Jenfen).

Bacon, The beginnings of the Gospel Story
(W. Bauer).

Richter, Kritifch-polemifche Unterfuchungen
über den Römerbrief (W. Bauer).

Novatiani De Trinitate Liber ed. by Yorke

Fausset (Jülicher).
Kallen, Die oberfchwäbifchen Pfründen des

Bistums Konftanz und ihre Befetzung, 1275—

1508 (Stengel).
Engdahl, Beiträge zur Kenntnis der byzan-

tinifchen Liturgie (Ph. Meyer).
nanadoTtovXoq, KiQiXXoq AovxuQiq (Ph.

Meyer).

PaXXtjQ, IIsqI tov äßüxov xiov ftovaaxrjQwyv
(Ph. Meyer).

Maumus, Les Modernistes (Lobftein).

Seeberg, R., Aus Religion und Gefchichte,
2. Bd.: Zur fyftematifchen Theologie (Lobftein
).

Frommel, Etudes de theologie moderne (Lobftein
).

Beth, Urmenfch, Welt und Gott (E. W. Mayer).
Maximiiianus Princeps Saxoniae, Prae-

lectiones de liturgiis orientalibus t. I (Drews).
Dam mann, Die St. Michaeliskirche in Hamburg

und ihre Erbauer (Hergner).

Merx, Adalbert, Die Bücher Mofes und Jofua. Eine Ein- ! weniger um der Laien willen — fte werden fchnell mer-
führung für Laien. I.—IO. Taufend. (Religionsge- ! ^en, daß diefe Koft ihnen nicht bekömmt — als um

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fchichtliche Volksbücher für die deutfehe chriftliche
Gegenwart. II. Reihe, 3 I.—II.) Tübingen, J. C. B.
Mohr 1907. (VIII, 160 S.) 8« M. 1 —;

kart. M. 1.25; geb. M. 2—

In zwei einleitenden Kapiteln befchreibt M. die welt-
gefchichtliche Bedeutung der mofaifchen Bücher und die
Aufgabe, die er fich für fein Heft gehellt hat: nämlich
das Gefetz und feine verfchiedenen, jetzt über einander
getürmten, Schichten vorzuführen, wozu hernach der

der Wiffenfchaft willen, die ftatt eines verunglückten
Volksbuches eine wertvolle Bereicherung hätte gewinnen
können. Denn M. gibt, foweit ich, ohne Fachmann zu
fein, fehe, nicht nur altes Gemeingut der Wiffenfchaft
weiter, fondern auch manches Neue (freilich mehrfach
recht Zweifelhaftes). Ich kann nur das Wichtigfte andeuten
. Im ,alten Gefetz' findet M. eine fein durchgeführte
juriftifche Syftematik, fein Alter beftimmt er auf,
etwa 1000—1100, weil das Königtum noch nicht erwähnt!
ift. Ähnlich, aber viel gewaltfamer wird diefe Syftematik
im Deuteronomium durchgeführt (gegen Steuernagel).

gefch.chthdre Rahmen gefugt werden foll Der Kern des > Djes deuteronomifche Gef|tz ift Ünterfchied vom
Buches behandelt dann das alte Gefetz' (Bundesbuch), alten Gefetz ftark iefterlich und kultifch intereffiert
,das deuteronomifche Gefetz' (5. M. 12--26) die Um- i Der prophetifche Charakter diefer Sammlung tritt bei
rahmung des de^ M. ganz zurück. Er empfindet das Deuteronomium fo

gefetz', ,das1 St.Rshuttengefetzf Endlich werden wir zum ; nark priefterlich, daß er lieber ihm als der jüngften
Schluß in die h.fiorifche Vorhalle des S.natbundes' ein- Schicht den Namen 1Viefterfchrift geben möchte, weshalb
geführt und erhalten Aufklarung über,die Zufammenarbeit j er für jene jungfte Schicht den Namen ,Stiftshültengefetz'
und die Stoffe'. wählt. Das wertvollfte Stück fcheint mir die Unter-

Der Verfaffer hat fein Büchlein auf dem Titel noch ! fuchung über das Heiligkeitsgefetz zu fein. Nach M.
ausdrücklich als ,eine Einführung für Laien' bezeichnet — ; Hegt es nicht bloß dem Abfchnitt 3 M. 17—26, fondern
eine merkwürdige Selbfttäufchung! Es ift mir fchon faft dem ganzen Leviticus zugrunde (freilich überall überzweifelhaft
, ob diefer wefentlich auf die Entwicklung malt). Es ,faßt die Bräuche des noch nicht von Jofia
der Rechtsbildung gerichtete Gefichtswinkel der ift, konzentrierten Kultus zufammen' ,es ift materiell älter
unter dem ein Laie den Hexateuch lieft, ob ihn nicht [ als dje deuteronomifche Reform, aber es hat unabhängig
zuerft die Frage intereffiert, was von den überlieferten 1 von diefer eine Überarbeitung erlitten — die mit Ezechiel
Perfonen und Ereigniffen hiftorifch ift und welche j in irgend welcher Beziehung fteht — und ift fchließlich
Frömmigkeit auch in den Sagen fteckt. Aber das j jn die Stiftshüttengefetzgebung aufgenommen, wobei es
könnte ja ein anderes Volksbuch nachholen, und wir j wieder überarbeitet ift'. Während die Beweisführung für

müßten M.s Problemftellung als kanonsgefchichtlich beft-
begründet dankbar hinnehmen — wenn nur die Ausführung
den Bedürfniffen der Laien entfpräche. Das
ift aber fchlechterdings nicht der Fall, fondern wir haben

diefe Sätze mich überzeugt hat, vermag ich M. wieder
nicht zu folgen, wenn er E für älter als J erklärt, weil
nämlich der univerfalhiftorifche Gefichtspunkt von J erft
auf

f die national orientierte Betrachtung von E folgen
eine fachwiffenfehaftliche Spezialunterfuchung, natürlich ! könne! Das ift doch rein theoretifche Konftruktion! Wenn
mit transfkribirten hebräifchen Ausdrücken. Auf S. 137 J im Nordreich entftand, wo die erlebte Gefchichte den

lefen wir, das Stiftshüttenbuch verhalte fich zu feinen
Vorgängern ,wie etwa die Bibliothek des Apollodorus
zum älteren griechifchen Epos'! Diefer Vergleich ift
doch für jeden Laien von überzeugender Anfchaulichkeitü
S. 135 lefen wir, daß es in Nordafrika ähnliche kurze
Rechtsbücher gibt wie 2 Mof. 2iff., und daß fie dort
Qanün heißen. In einer Anmerkung (S. 159) wird zu
diefer im Vorbeigehen gemachten Belehrung noch Literatur
angegeben, darunter franzöfifche Spezialftudien,
die dem Verfaffer felber nicht zugänglich gewefen find!!

So kann der Rezenfent, fonft ein Freund und Mithelfer
an der volkstümlichen Verdolmetfchung theo-
logifcher Erkenntniffe, diefen Mißgriff nur bedauern;

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Gefichtskreis ausweitete, E aber im füllen Winkel von
Juda, fo kann J fehr wohl älter fein als E.

Ich breche ab, muß nur noch die mehrfach ungenaue
Zitierung erwähnen. Warum fchreibt M. faft immer
(e. c.) 1 Mof. 2,4, wenn er 1 Mof. 2,4 ff. meint? Das
ift doch eine unnötige Erfchwerung des Verftändniffes.

Frankfurt a. M. Schufter.