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Ausgabe:

1909

Spalte:

467-468

Autor/Hrsg.:

Schäfer, K. Heinrich

Titel/Untertitel:

Die Kanonissenstifter im deutschen Mittelalter 1909

Rezensent:

Stengel, Edmund

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467

468

auch Abweichungen bezüglich der Fußwafchung und des
Taufritus.

Gießen. G. Krüger.

Schäfer, K. Heinrich, Die Kanoniffenltifter im deutfchen

Mittelalter. Ihre Entwicklung und innere Einrichtung
im Zufammenhang mit dem altchriftlichen Sanktimo-
nialentum dargeftellt. (Kirchenrechtliche Abhandlungen
. Herausgegeben von U. Stutz. 43. und 44.
Heft.) Stuttgart, F. Enke 1907. (XXIV, 303 S.) gr. 8°

M. 11 —

Das vorliegende Buch iß die Fortfetzung des älteren
Werkes .Pfarrkirche und Stift im deutfchen Mittelalter',
das der Verfaffer vor einigen Jahren, ebenfalls in den
■kirchenrechtlichen Abhandlungen, veröffentlicht hat (vergl.
diefe Zeitung 1903, Sp. 668). Dort wollte er namentlich
nachweifen, daß das Kanonikerftift des Mittelalters nicht
fo fehr mit dem Klofter als mit der Pfarrei rechtlich
zufammenhänge, daß es feinem Urfprunge nach nicht
eine abgeblaßte, verweltlichte Nachahmung des Mönchs-
klofters fei, fondern ein Ableger der geiftlichen Vereinigungen
, die fchon in frühfränkifcher, ja römifcher
Zeit in Verbindung mit Pfarrkirchen beftanden und
den Zwecken des Gottesdienftes und der Seelforge
dienten. Jetzt wendet er denfelben Gedanken auf die
ganz gleichartige Erfcheinung der Kanoniffenftifter an.
Er geht davon aus, daß fie ebenfo wie die Kanoniker-
kirchen älter find als die Aachener Regel von 816, die
alfo nicht am Anfange der Entwickelung fteht, fondern
einen fchon beftehenden Brauch nur kodifiziert. Diefe
Erkenntnis führt den Verfaffer dazu, die Inftitution der
Kanoniffen möglichft weit zurück zu verfolgen. Er
fucht, wie mir fcheint mit Erfolg, nachzuweifen, daß
fie fich unmittelbar aus dem Stande der .Gottgeweihten'
entwickelt haben, die feit dem Urchriftentum einen durch
kein Gelübde gebundenen, zu kirchlichen Dienften und
Gebeten verpflichteten Teil des niederen Klerus bildeten.
Freilich läßt fich ein direkter Zufammenhang wohl nicht
beftimmt wahrnehmen. Aber die Parallele ilt in jeder
Beziehung fo fchlagend, daß fich an der Richtigkeit der
Thefe Sch.'s kaum zweifeln läßt. Wie an der Spitze der
,Gottgeweihten' eine Diakoniffin oder ,Witwe' fteht, die
im Gegenfatz zu jenen durch bifchöfliche Weihe unverbrüchlich
zum geiftlichen Stande verpflichtet wird, fo
waltet fpäter im Stifte eine Äbtiffin, die fich von ihren
Kanoniffen genau in der gleichen Weife unterfcheidet.
Allerdings ift der Nachweis, daß es fchon in merowingifcher
Zeit gefchloffene Gemeinfchaften von Sanktimonialen,
wirkliche Kanoniffenftifter gegeben habe, Sch. nicht geglückt
(vgl. die eindringende Befprechung von W. Le vi fo n
in der Weftdeutfchen Zeitfchrift XXVII, S. 491—512);
folche laffen fich vielmehr erft feit der Karolingerzeit
belegen. Aber trotz diefer Einfchränkung erfcheint durch
Sch.s Unterfuchung die gefchichtliche Bedeutung und
auch das fittliche Prinzip der Kanoniffenftifter in ein
neues Licht gerückt. Sie haben kirchenrechtlich angefehen,
nicht bloß als verflachte Nachahmungen der Nonnen-
klöfter zu gelten, fondern fie find, wenn auch nicht in
ihrer Organifation, fo doch in ihrer Idee ganz unabhängig
von jenen, die in dem egoiftifchen Gedanken der Weltflucht
und Askefe wurzeln, unmittelbar aus dem Leben
der Gemeinde hervorgegangen, dazu beftimmt, der
Gemeinde, namentlich durch barmherzige Werke, zu
dienen; flehen fie doch meift, wenn nicht immer, in Verbindung
mit einer fchon vorlängft vorhandenen Pfarrkirche
. Freilich darf man dabei nicht verkennen: je
leuchtender fo das urfprüngliche fittliche Prinzip diefer
Stifter erfcheint, um fo weiter bleibt die Wirklichkeit
hinter ihm zurück, und zwar vielfach gewiß nicht erft
feit dem Ausgang des Mittelalters, fondern weit früher
als die hier etwas idealifierende, von der Liebe zum

Gegenftande gefeffelte Darfteilung des Verfaffers zugeben
möchte. Denn im wefentlichen waren diefe Stifter wohl
fchon feit ihrem Urfprung im Sinne der Forfchungen A.
Schultes Refervate des Adels, von dem, wie gerade auch
Schäfer betont, ihre Gründung in der Regel ausgegangen
ift. So mußte der religiöfe Gedanke, auf dem fie hifto-
rifch urfprünglich beruhen, fehr früh von der realiftifchen
Auffaffung, die fie als .Verforgungsanftalten für. die Kinder
der adligen Familien' betrachtete, überflügelt werden
. — Sch. hat fich nicht begnügt, die rechtsgefchicht-
liche Herkunft und Entwicklung diefer eigentümlichen,
vornehmlich in Deutfchland verbreiteten Frauenkongregationen
aufzuzeigen. Er hat dazu auch ihr inneres Leben
und ihre Verwaltung gefchildert, fo daß wir nun in
jeder Beziehung erkennen, wie fie fich im Einzelnen
| einerfeits von den Frauenklöftern und andererfeits von
j den Männerftiftern unterfcheiden. Befonders mußte
übrigens die ganze Unterfuchung dadurch behindert werden
, daß es in vielen Fällen fchwer fällt, Klofter und
Stift auseinander zu halten. Die Terminologie ift fo
I fchwankend und unbeftimmt, daß fich oft nicht fagen
| läßt, ob das eine oder andere gemeint fein foll, ob wirklich
aus dem Wortlaut der Quellen gefolgert werden
muß, daß ein Klofter nachmals in ein Stift oder auch
umgekehrt ein Stift zum Klofter umgewandelt worden
ift. Sch. macht es fehr wahrfcheinlich, daß in manchen
diefer Fälle tatfächlich keine Veränderung ftattgefunden
hat. In dem Hinweis auf diefe Schwierigkeit liegt ein
befonderes Verdienft feines Buches, das überhaupt als
erftes den bisher meift überfehenen oder nicht genügend
bewerteten Unterfchied von Kanoniffenftift und Nonnen-
klofter juriftifch fcharf hervorgehoben hat. — Im Einzelnen
ließen fich wohl — das verlieht fich bei der Ausdehnung
des Unterfuchungsfeldes von felbft — hier und
da Ausftellungen machen. So halte ich es nicht für
' richtig, mit Sch. auf S. 72 u. 75 eine erfte Gründung des
Stifts Kaufungen im 9. Jahrhundert anzunehmen; aus
diefer Zeit ift, wenn man den betreffenden Urkunden überhaupt
trauen darf, nur eine Pfarrkirche bezeugt, an die fich,
wie fo oft, erft im 1 I.Jahrhundert die Gründung des Stiftes
angefchloffen hat. Aber im Ganzen liegt hier jedenfalls
eine bemerkenswerte Leiftung vor, der die Kirchenge-
fchichte und die kirchliche Verfaffungsgefchichte eine
erhebliche Förderung und wertvolle Anregungen verdanken
.

Marburg. Edm. E. Stengel.

Oriens Christianus. Römifche Halbjahrhefte für die Kunde
des chriftlichen Orients. Mit Unterftützung der Goer-
resgefellfchaft herausgegeben vom Prieftercollegium
des deutfchen Campo Santo unter der Schriftleitung
von Dr. Anton Baumftark. Fünfter Jahrgang. Rom 1905.
Leipzig, O. Harraffowitz. (320 S. und 4 S. ,Zum Ab-
fchied' von Baumftark.) gr. Lex.-8° M. 20 —

Inhalt: Baumftark, Griechifche Philofophen und ihre Lehren
in fyrifcher Überlieferung.—. Gassisi, Inografi Italo-Greci— Poesi
di Si Nilo Juniore e di Paolo Monaco, Abbati di Grottaferrata. —
Baumftark, Zwei fyrifche zof/tweag-Dichtungen auf das Kntfchlafen
der allerfeligften Jungfrau. — Berenbach, Zwei antihärefianifche
Traktate des Melchiten Paulus er-Rähib I. — Baumftark, Der
äthiopifche Bibelkanon. — Kaifer, Die fyrifche ,Liturgie' des Ky-
riakos von Antiocheia. — Buccola, Le feste centenarie di Grottaferrata
. — Abel, Uue Eglise ä es-Sanamcn. — Baumftark, Die
Heiligtümer des byzantinifchen Jerufalem nach einer überfehenen
Urkunde. — Wilpert, II nome di Noe in un'arca graffita del se-
colo III. — Baumftark, Frühchriftlich-fyrifche Pfalterilluftration in
einer byzantinifchen Abkürzung.

— Dasfelbe. Mit Unterftützung der Goerresgefellfchaft
herausgegeben vom Prieftercollegium des deutfchen