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Ausgabe:

1909

Spalte:

296-298

Autor/Hrsg.:

Quentin, Henri

Titel/Untertitel:

Les Martyrologes historiques du Moyen Age 1909

Rezensent:

Dobschütz, Ernst

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296

trauen gegen die Zuverläffigkeit des in § 1 gedruckten
Textes. Diefer enthält Z. 42 vjtb rbv xtuicbxaxov xal j
övXXeixovgybv tfficov auch für uns heut eine Verfuchung,
hinter xifticäxaxov ein xvgiov oder aösXcpbv einzufchieben;
S. 14 überfetzt L. aber fchlankweg: ,unferm hö'chft ehrwürdigen
Herrn und Amtsgenoffen Alex.' Das fchwierige
// vjioßaXXeiv bvbpaxa wird S. 14 einfach übergangen,
navxoxgäxmg Z. 76 mit Allfchöpfer überfetzt und Z. 63
äxe 6rj xal xvgtoq xal xoivcovoq xätv yeyevrjiievoov xvy- i
yavcav gedeutet: da er ja ausfchlaggebender Leiter und i
Teilnehmer der Verhandlungen ift. Bedarf diefe Faffung von j
xvgioq, noch dazu vor xoivcovoq, keiner Erläuterung? Daß i
xa xaXcöq txsiv öbi-avxaZ. 75 h vielleicht auf Grund von § 3 |
nach c. 2. 5 (was wir für recht erkannt haben) und nicht !
,was gut zu ftehen fcheint' auszulegen ift, hat L. überfehen.

So wird man denn gegen feine Exegefe und die j
kühnen Folgerungen, die er rafch zu ziehen bereit ift,
öfters entfchiedenen Widerfpruch, zum minderten Bedenken
erheben. Die egovöla nävxcov xovxcov, die c. 6
dem Bifchof von Alexandrien zuerkennt, follte nicht fo
leichten Herzens als , Amtsgewalt über alle diefe Bifchöfe'
genommen werden, wo die neutrale Faffung, felbft ohne j
den Blick auf S. 8, 20 ajtavxa xavxa an fich fo viel wahr-
fcheinlicher ift; wie kann man überhaupt ein Argument
verwenden wie S. 45: die Lateiner nähmen horum omnium
doch wohl maskulinifch, da fie fonft: harum omnium j
verum gefchrieben hätten! Ganz willkürlich find die auf
die Unterfcheidung von xaxa 'Avxioyeiav und ev xcüq
aXXacq Litagylaiq S. 44h aufgebauten Theorien; eine
Abficht, die Rechte der fyrifchen Metropoliten gegenüber
von Antiochien zu wahren, — trotz Maaßen —
ift lediglich eingetragen. Wir müffen uns damit begnügen,
zu willen, daß gewiffe Sonderrechte, die auf altem Her- j
kommen beruhen, wie in Ägypten und Rom, fo in An- !
tiochien und überhaupt in den Provinzen nicht angetaftet
werden follen, wenn nur aller wärtsder Grundfatz befolgt
werde, daß ohne Wiffen und Willen des Metropoliten
niemand rechtmäßig zum Bifchof befördert werden kann.
Von einer Machtbefugnis Roms über die Bifchöfe von j
ganz Italien (!) weiß L. zu c. 6 auf S. 46 zu berichten,
in unglückfeliger Abhängigkeit von Sohm.

Weil laut Brief Z. 44 die melitianifchen Bifchöfe
keine Vollmacht mehr haben follen xovq ageOxovxaq avxolq
xgoxeigt&ö&ai, folgert L. S. 19, es ,müffen die jcgoxexzi-
gtö/ievoiden jigoxeigfcovxeq (fälfchlich ftatt xgoxeigitbfievoi)
gefallen'! Die verbindlichen Wendungen, in denen die
Briefadreffe die Alexandrinergemeinde als durch Gottes
Gnade heilig und groß bezeichnet, genügen unferm Autor
zum Beweife, daß durch diefe denkbar entfehiedenfte
Auszeichnung die Einzigartigkeit der Hauptftadt gegenüber
der misefa plebs der geliebten Brüder in den 3 Provinzen
betont werden folle (S. 31 f.); ,von Gottes Gnaden' j
heiße foviel wie: der frevle an Gott, der an den Vorrechten
der Kirche von Alexandrien Frevel übe. So viel befagt
eine harmlofe Phrafe! Und weil L. vergißt, wie allgemein
im Helleniftifchen der Komparativ für den Superlativ eintritt
, hört er aus dem Aufruf 12, 71: nehmt euren Bifchof
auf fiexa neLCpvoq xiurjq xal jtXeiovoq ayanrjq, daß die
Gläubigen der 3 Provinzen einen Verweis erhalten, weil I
fie ihrem .Oberbifchof' gegenüber es bisher an Ehrerbietung
und Liebe haben fehlen laffen.

Auch die Unterfuchung über den Sinn der kirchen-
rechtlichen termini JcgoxeigiCeoOai ufw. leidet unter der
ja nicht ganz ohne Recht theologifch genannten Exegefe, j
die in jeder Kleinigkeit klare und wichtige Abrichten
wittert. So hat Lincks Unterfuchung gewiß ihre Ver-
dienfte, fie gewährt Anregungen, ftellt die Schwierig- j
keiten gründlich heraus, rechnet nur nicht genug mit der
Unbehilflichkeit der für den Wortlaut verantwortlichen
Kanzlei und läßt felbft fo naheliegendes Hilfsmaterial zur
Feftftellung der um 325 beftehenden Kirchenprovinzen |
wie die Indices Patrum Nicacnorum beifeite.

Marburg. Ad. Jülich er.

Quentin, Dom Henri, O.S.B., Les Martyrologes historiques

du Moyen Age. Etüde sur la formation du Martyrologe
romain. Paris, V. Lecoffre 1908. (XIV, 745 p.) gr. 8°

fr. 12 —

Mit dieferUnterfuchung der lateinifchen Martyrologien
fügt Dom Quentin dem alten Ruhmeskranz benediktini-
fcher Gelehrfamkeit und methodifcher Kritik ein neues
Blatt ein, das nicht welken wird; der gelehrte Kardinal
v. S. Caecilia, dem das Buch gewidmet ift, darf fich diefer
Gabe von Herzen freuen.

War durch de Roffi und Duchesnes Ausgabe und
H. Achelis' Unterfuchungen die Urgefchichte des abend-
ländifchen Martyrologs in den Hauptfachen klargeftellt,
fo wendet fich Dom Quentin gleich der Weiterentwicklung
zu, den ,hiftorifchen Martyrologien', wie er im
Unterfchied von dem faft nur Kalendernotizen bietenden
fog. Martyrologiuni Hieronymianum und feinen jüngeren
Ablegern die Formen nennt, in denen den Heiligennamen
kurze gefchichtliche Angaben beigefügt find. Es handelt
fich hier alfo um das Seitenftück zu dem griechifchen
Synaxar. Ift dies um 9/00 unter Leon dem Weifen (vgl.
GGA 1905 N. 7 und Byz. Z. XVIII 1909, i04f.) vielleicht
auf Grund älterer Teilfammlungen, über die wir aber faft
noch nichts wiffen, entftanden, fo ftellt fich uns im Abendland
der fchließlich herrfchend gewordene Typus als das
Refultat einer Jahrhunderte hindurch fortgefetzten Arbeit
dar. In dem vorliegenden Band von 745 S. behandelt
der Verf. nur deren erften Teil, die Fortführung von
Usuard an bis zur endgiltigen Fixierung des Mart. Roma-
num für fpäter verheißend.

Die Hauptetappen find hier Beda (ch. II), Lyoner
Arbeiten unter dem Namen des Florus (ch. V) und Ado
(ch. VII). Wie fich an Beda das von d* Achery publizierte
Versmartyrolog, in Wirklichkeit nur ein Öbituari-
um der Kirche von York, anfchließt (ch. III), fo geht dem
Kapitel über Florus ein anderes über das bisher über-
fehene Mart. in Par. B. N. lat. 3879 voraus, das fich als
ältefter Typus der Lyoner Arbeiten herausftellt (ch. IV);
einleitungsweife werden dabei auch die für die Hauptentwicklungslinie
minder bedeutfamen Arbeiten des
Rhabanus Maurus und des Pf.-Florus der Bollandiften
befprochen, wie bei ch. V das Mart. Fuldense, und am
Schluß von ch. VII die aus Ado abgeleiteten Texte des
Ufuard, Notkers, Hermannus Contractus und Wolfhards.
In den 3 Hauptkapiteln wird jedesmal erft genau Rechen-
fchaft gegeben über die Handfchriften, wobei dann gleich
Klaffen zum Vorfchein kommen, die fpätereUmarbeitungen
repräfentieren, fodaß fich am Schluß fowohl Beda als
Florus und Ado in je 3 Textformen darfteilen (f. das
Stemma S. 683). Bei der Befchreibung der Handfchriften
werden die Zutaten jeder einzelnen, bei der Klaffifikation
die ganzer Gruppen ausgefchieden: fo ergibt fich am
Schluß ein klares Bild der urfprünglichen Arbeit mit
ihren Veränderungen. Hier kann nun die Quellenunter-
fuchung einfetzen, die fo geführt wird, daß erft die aus
Paffionen und Heiligenviten gefchöpften (in alphabetifcher
Ordnung), dann die aus literarifchen Quellen und endlich
die älteren Martyrologien entlehnten durchgefprochen
werden, meift mit voller Wiedergabe der Texte in forg-
fältiger, den Vergleich erleichternder Druckeinrichtung.
Nachdem dann die Anfetzung der Tagesdaten auf ihren hi-
ftorifchen Wert geprüft ift, wird endlich die Autorfrage
verhandelt.

Im einzelnen zeigt nun Dom Quentin zunächft, wie
Beda die Aufgabe löfte, auf Grund des Kalenders ein
hiftorifches Martyrolog zu fchaffen: aus etwa 50 Paffionen
und einem Dutzend kirchlicher Schriftfteller bringt er
114 gefchichtliche Mitteilungen, gewiffenhaft nur folche
wählend, für die ihm ein Kalenderdatum gegeben war.
Seine Nachfolger fehen ihre Aufgabe darin zu mehren,
und vor allem die leergebliebenen Tage auszufüllen:
eine jüngere Klaffe von Martyrologien unter Bedas Na-