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Ausgabe:

1909 Nr. 10

Spalte:

294-295

Autor/Hrsg.:

Linck, Heinrich

Titel/Untertitel:

Zur Übersetzung und Erläuterung der Kanones IV, VI und VII des Konzils von Nicaea 1909

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung 1909 Nr. 10.

Inhaltsangaben erleichtern das Verftändnis. Der text-
kritifche Apparat ift mit vollkommener Treue angefertigt,
und Lupton treibt auch hin und wieder eigne Textkritik.
Doch ohne Aufdringlichkeit; nur in den Noten macht er
Verbefferungsvorfchläge. Ich würde mir keinen von diefen
aneignen; die drei z. B., die er für die gewiß fchwierige
Stelle (c. XII) p. 34,8 ff. zur Auswahl Bellt, zeigen ihn
nicht in innigem Kontakt mit Tertullians Stil, S. 53, 4
ift das überlieferte continentiae corrobari = fich erft für
das enthaltfame Leben fertigen, viel beffer als die Emendationen
, obgleich L. einen Ablativ für unbedingt nötig
hält. Wenn er 39, 16 (c. XIV) quamqnam etsi als volkstümlichen
Pleonasmus abtut, ift er im Unrecht, denn
quam quam heißt hier: ,Indeffen' und markiert den damit
beginnenden Satz als Ablehnung des aus I Kor. , 17
bezogenen Arguments der Gegner (die Sätzchen quasi
bis domum find eine Zwifchenbemerkung). Das folgende
etsi — tarnen umfpannt den Nebenfatz, während quamquam
auf aliis . . pracceperat tingucre losgeht. Ihr fagt:
Paulus hat felber ja nicht getauft! — Indeffen, er hat
Anderen das Taufen übertragen. Wenn L. 40,4 gegen
Harnacks Vorfchlag Apollo ftatt Apollini beibehält, hatte
er auch den Grund angeben follen, daß nämlich diefer
Dativ von Apollos beffer bezeugt ift (z. B. durch alle
Ambrofiafter-Stellen). Und würde die vielgequälte Stelle
c. XIII (p. 38,6fr.) nicht durch bloße Verbefferung von
antpliatio in ampliato zu heilen fein? Abraham hat Gottes
Gefallen fchon durch das bloße sacramentum fidei erworben
, ohne ein Wafferfakrament. Aber feit nun Chrifti
Leiden und Auferftehung als Glaubensobjekte zu der
fides nüda eines Abraham hinzugekommen find, und
fides aueta est credendi in . . resurrectionemque eins,
addita est ampliato sacramento obsignatio baptismi vesti-
mentutn quodammodo fidei, quae retro erat nuda. Das
heißt: dadurch wurde dem fo erweiterten (Glaubens-)
Sakrament auch ein Siegel in der Taufe beigegeben, gleichkam
als Bekleidung für den ehedem nur nackten Glauben.
— Falfche Erklärungen laufen unter z. B. 56, 13 expro-
brationem in ipsum retorsit; häufiger bleibt ohne erläuterndes
Wort, was dringend eines folchen bedürfte, wie 56,2
eonfiietatione carnis et Spiritus, der Satz 57,4—7 oder das
dei aemulantis 13, 1, wo fich L. den Verweis auf ad-
versantes Domini 35, 19 im Intereffe des Lefers gar
nicht hätte entgehen laffen dürfen.

Gegenüber der detached note S. 24—26 über die
Wafferorgel fühle ich mich nicht zuftändig; ein Ver-
fehen dürfte hier vorliegen bei der Angabe Kraus, article
Orgel, in Hauchs Rcalencycl.: in diefer Sache follte
allerdings neben dem Artikel Köftlins in der Prot.RE3
der von Kraus in R.-E. der chrifti. Altertümer II 557f.
nicht ungelefen bleiben.

Mit großer Dankbarkeit wird der Tertullian- und
Itala-Forfcher die beiden Hauptregifter begrüßen, den
Index verbontm — faft alle vorkommenden Worte außer
den Partikeln und Hilfsverben find aufgenommen — und
das Verzeichnis der Bibelftellen S. 76 f. Entgangen ift
dem fchriftkundigen Auge Luptons von erheblichen
Zitaten bloß Act. 8, 26ff. auf S. 10, 3. Mehr Fehler und
Lücken find mir in dem Hauptregifter S. 59 — 75 aufgefallen
. Die Einrichtung, nicht die Grundform des
Worts, fondern fogleich die Einzelformen als Lemmata
einzuheilen, verfchuldet es, daß S. 62 comparent (von
compareo) mit comparatur in eine Linie gerückt wird; zu
praeponere find 3 von 4 Belegen auszufcheiden, weil zu
propono gehörig; S. 74 lies: teste Domino ft. Dco. Defuit
37,5, definierat 34,10, dcrcl/quit 37,6, destinabatur 35,5,
desiderabant 34,9 nenne ich als Beilpiele von Auslaffungen
in einem eng befchränkten Bezirk. Die Belege für qua-
tenus (34,9), quam (= anftatt 56,16), non utique (32,2)
müffen in einem Tertullian-Lexikon vollzählig flehen. —
Darf ein Ausländer für ein doch auch außerhalb der
anglikanifchen Kirche zu verbreitendes Buch nicht um
die Rückficht auf moderne Anfprüche bitten, daß alle

Artikel mit dem Namen ihres Verfaffers, nicht bloß mit
Angabe feiner hierarchifchen Würde bezeichnet werden?
J. Armitage Robinson klingt in unferen Ohren vornehmer
als the Dean ofi Westminster; und nicht einmal jeder
Gelehrte braucht zu wiffen, wer 1906 diefer Dean war.

Marburg. Ad. Jülich er.

Linck, Pfr. Heinrich, Zur Ueberfetzung und Erlaeuterung der
Kanones IV, VI und VII des Konzils von Nicaea. DiiT.
Gießen, von Münchow 1908. (67 S.) gr. 8°

Die Aufgabe, die fich der Verfaffer diefer Differtation
geftellt hat, ift keine geringfügige; denn die nieänifchen
Kanones 4 und 6 find noch bei weitem nicht fo gründlich,
wie es ihrem ungemeinen Wert für die Gefchichte der
Kirchenverfaffung entfpräche, ausgelegt worden. Den
für ein richtiges Verftändnis ihrer Grundvorftellungen
unentbehrlichen Brief der nieänifchen Synode an die
Ägypter (Socrates, h. e. I 9 und Parall.) kann L. uns in
einer von G. Loefchcke in Bonn auf Grund neuer Hand-
fchriften des athanafianifchen Synodicon hergeftellten
neuen Rezenfion vorlegen. Er hat feine Unterfuchung
auch überfichtlich geftaltet: §§ I und 2 den Synodalbrief
griechifch und deutfeh geboten, § 3 den gemeinfamen
Wortfehatz des Briefs und der nieänifchen Kanones in
einer Tabelle aufgezeigt, in § 4 die Stellungnahme des
Briefs zu Alexander und Melitius diefer Urkunde gemäß
befchrieben. Nunmehr können t? 5 die canones 4, 6 7
von Nicaea griechifch und deutfeh mitgeteilt, in § 6 der
Kanon 6 erklärt, in § 7 Kanon 4 und 7 kommtiert werden.
§ 8 (S. 55—64) folgt ,die Auseinanderfetzung mit der
Literatur über diefe Kanones'; daß dahinter die Schlußbemerkungen
§ 9 — wenig mehr als eine Seite umfaffend
— überflüffig find und das von dem Verf. Erreichte eher
in ein falfches Licht rücken, hat nichts zu bedeuten.

Auffällig könnte die enge Befchränkung fein, z. B. in
§ 8 wefentlich auf Maaßen, Rothe und Sohm, oder bei
den exegetifchen Unterfuchungen z. B. über Begriffe wie
jtQo%EiQLC,ea9-ai und xe>-QOXOvbIv auf die nieänifchen Akten-
ftücke allein: indes da macht L. von einem folchen
Differtationen mit gutem Grund bewilligten Vorrecht
Gebrauch; er nimmt auch nicht die Miene an, das Material
aufgearbeitet zu haben, weder das altkirchliche,
noch das neuefte kirchenrechtliche. Er arbeitet unbefangen
und trifft in vielem das Richtige, namentlich wo
er fich gegen Sohms fpitzfindige Konftruktionen wendet.
Am verdienftlichften erfcheint iriir der Nachweis (§ 3),
daß der Synodalbrief an die Ägypter und die Kanones
diefelbe Sprache fprechen, der gleichen ,Kanzlei' ihren
Urfprung verdanken. Zwar hätte die Tabelle erheblich
reicher fein dürfen, Stücke wie 1£et6.C,eö&ai bv, xtvtto&eu,
oXcoq, olxsloc, JtQOOojjta, cpiXcwd-Qcosroi: gehören erft recht
hinein.

Aber die Sorglofigkeit des Verfaffers, die man bei
einzelnen Breiten und Unebenheiten des Stils gern über-
! fieht, geht bei der Behandlung feiner Texte doch etwas
| zu weit. Allein auf S. 17 zähle ich 7 Fehler, einer,
! xqciteito ftatt xQaxüxco kehrt S. 38 wieder, und weder
j Text noch Apparat des Synodalbriefs bieten faubere
i Arbeit. Z. 64 lieft man yßysvvrjuivmv (ft. yeyevrj/i..) — ebenfo
I S. 53 — und £vayy£hiC,6(iEÖa; Aißvav Z. 4 und &eoväv find
| doch wohl ebenfowenig wie das Bändige Ptolemäis und
| Paulicianiften (ftatt Paulianiften) als Verbeffeiungen gemeint
. Wenn eine fo fchwierige Stelle wie 9 Z. 25 ebe
I jeanaxoXavöai Osoväv im Apparat abgemacht wird mit
I der Zeile: ,S, N und G JiaQasioXlöai, V: cum copaterentur.
Er las alfo JcaQastoXavöai in der griechifchen Vorlage' —
ohne daß man erfährt, was C gelefen hat und warum
cum eo pati — jtaoaxoXamiv zu nehmen ift, fo durften
bei der Überfetzung begründende Anmerkungen nicht
fehlen. Denn im § 4 gibt L. eine Rechtfertigung feines
Textverftändniffes höchftens für ein Drittel des Briefs.
Seine Überfetzung felber fteigert aber wieder unfer Miß-