Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1909

Spalte:

262-264

Autor/Hrsg.:

Leipoldt, Johannes

Titel/Untertitel:

Geschichte des neutestamentlichen Kanons. Zweiter Teil. Mittelalter und Neuzeit 1909

Rezensent:

Jülicher, Adolf

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

Theologifche Literaturzeitung 1909 Nr. 9.

262

daß die füditalienifchen Heiligen in Südengland nicht
mit dem neapolitanifchen Lektionar zufammengebracht
werden müffen, das nach Nordengland gekommen ift
(c. VIII p. 144—157). Ich bin nicht fähig, diefe liturgie-
gefchichtlichen Hypothefen im Einzelnen zu prüfen; an
fich find die Rundreifen, die Ch. feine Lektionare machen
läßt, nicht eben einleuchtend, und an ftarkenlnkonzinnitäten
fehlt es in feinen Tabellen nicht. Jedenfalls aber wird man
als Textkritiker dem Verfuch mit größter Skepfis gegen- j
überftehen dürfen, in das Dunkel der Gefchichte der
älteften Vulgata Licht zu bringen von dem womöglich
noch weniger geklärten Gebiet der Gefchichte der Liturgie
her. — Worauf es Ch. bei diefer Konftruktion ankommt
, ift dies: Eugipius hat aus Lerinum nicht nur
die Ew., fondern das ganze NT. mit Capitula Prologen j
und Lektionen bekommen; aus diefem hat er in feinen j
Hieronymuscodex der Ew., deffen Text ihm als dem j
Lerinenfifchen überlegen erfchien oder bewußt war, die j
monarchianifchen Prologe zu den Ew. übertragen (?),
aber neue Capitula verfaßt und ebenfalls in den Hieronymuscodex
eingetragen und hat diefen endlich mit dem |
von ihm zu neapolitanifchem Gebrauch umgearbeiteten 1
lerinenfifchen Lektionar verfehen. Die monarchianifchen j
Prologe find alfo glücklich bis Lerinum und bis an den
Anfang des 6. Jahrhunderts zurückgefchoben, — weshalb,
werden wir gleich fehen.

Mit c. IX (p. 162—180) wendet fich Ch. dem zweiten
Hauptproblem der Vulgatakritik, dem fog. irifchen Text
zu. Hier wird zuerft zu zeigen verfucht, daß Patricius,
der zu Lerinum nicht ganz fichere Beziehungen hat, in
den Ew. nicht, wie man annahm, einen altlateinifchen,
fondern einen irifchen Vulgatatext braucht (p. 162—164),
fodann daß Vincentius von Lerinum, Fauftus von Reji, [
Eucherius von Lyon ebenfalls einen irifchen Vulgatatext
benutzen, der alfo auf diefe Weife auf Lerinum und in
die erfte Hälfte des 5. Jahrhunderts zurückgeführt wird j
(p. 164—180). Das Kapitel fördert das irifche Problem
wenig. Mit Stichproben von Umfang und Anlage der
von Ch. gebotenen kann man den Bibeltext eines Autors
nicht fo beftimmt, wie er will, identifizieren; bei Fauftus
benutzt Ch. auch ungefcheut, obwohl nicht unbewußt, j
die diefem gar nicht zugehörigen Sermone. Vor allem
aber müßte gefragt werden, ob der irifche Text nur
gerade von jenen Lerinenfern benutzt ift? Nur dann
muß er in Lerinum feinen Urfprung haben, der doch !
mit feiner Benutzung nicht verwechfelt werden darf. —
Ch. will den irifchen Text nach Lerinum verlegen, weil
feine Hff. nach Ch.s Meinung den textlichen Archetypus
der monarchianifchen Prologe repräfentieren, die er mit
Hülfe der oben mitgeteilten Konftruktion ebenfalls nach
Lerinum gebracht hat.

C. IX und X behandeln die Textgruppe OXZ (Z nur
befchränkt zugehörig), deren Hff. nach Canterbury gehören
und durch Tradition mit dem hl. Auguftin in
Verbindung gebracht werden können. Aus römifchen
liturgifchen Notizen in O und römifchen Ornamenten
in X wird hier auf einen römifchen Archetypus gefchloffen
(p. 181—202). Weiter werden Textberührungen mit j
Gregor d. Gr. konftatiert, die freilich nach Ch.s eigenem j
Zugeftändnis nicht fehr tragfähig find (p. 203—213).
Würde fich die Konftruktion, die ich z. Zt. nicht nachprüfen
kann, beftätigen, fo gewännen wir in OX einen |
dritten, zwar fehr unreinen, aber doch unabhängigen I
Zeugen für den Eugipiustext; denn dann könnte OX fein
zweifellos vorhandenes AY-Element nicht erft in England
eingefprengt bekommen haben.

Die letzten Kapitel des Buches endlich find den
monarchianifchen Prologen gewidmet: ihrer Textherftel-
lung und theologifchen Erklärung (c. XII p. 217—237),
ihrem Vergleich mit Priscillian (c. XIII p. 238—253), den j
auf Grund und nach Mufter der Ew.-Prologe vermeintlich
in Lerinum gearbeiteten Prologen zu anderen Büchern
des NT (c. XIV p. 254—270) und ihrer Gefchichte in |

der Überlieferung (c. XV p. 271—288). Der Raum zwingt
mich, die Kritik auf drei Sätze zu befchränken. 1) Was
zum Vergleich mit Priscillian an Übereinftimmungen vorgebracht
wird, ift nichts weniger als fchlagend, und be-
deutfame Unterfchiede werden ignoriert. 2) Die nach
Ch.s Konftruktion der Textgefchichte notwendige Annahme
, daß uns in den fpanifchen Texten der Prologe
nur eine korrumpierte Rezenfion der Lerinenfifchen erhalten
ift, ift für diefe Konftruktion fehr mißlich. 3) Es
ift ja richtig, daß die irifchen Hff. den beften Text der
Prologe bieten, aber A konkurriert ihnen fehr wirkfam,
und dies für die Konftruktion Ch.s fehr wichtige text-
gefchichtliche Problem ift mit der einfachen Formel:
A has been liibernicized (p. 287) keineswegs erledigt.
Es beliehen die von Harnack, Chronol. II. S. 204fr.
zufammengefaßten Ergebniffe der bisherigen Arbeit an
den Prologen durch Ch. unerfchüttert. Daß er für ihre
Textbehandlung und Exegefe manchen wertvollen Beitrag
geliefert hat, foll dabei nicht verkannt werden.
(Vgl. hierzu die Befprechung von Ch.s Buch durch De
Bruyne in der Rev. Ben. 1909 p. 112—115.)

Ch.s Arbeit will das Thema ,Die ältefte Gefchichte
der Vulgata' nicht irgend erfchöpfen und darf deshalb
nicht unter diefem Gefichtspunkt kritifiert werden. Dennoch
habe ich fo ausführlich Bericht erftattet, weil fich
von ihm die nachhaltigfte Anregung für die Forfchung
auf diefem Gebiet erhoffen läßt. An ficheren Ergebniffen
ift zwar m. E. außer der Eugipius-Caffiodor-Hypothefe
nichts zu buchen, zumal Ch.s eigene Hauptabficht, den
Autor der monarchianifchen Prologe zu erkennen, ift
nicht erreicht; aber an Material und anregenden Frage-
ftellungen ift das vielfeitig orientierte und orientierende,
in der Darftellung der trockenen Materie vorbildliche
Buch fehr reich. (Ein guter Index erleichtert die Benutzung
.) Gegen das Syftem der Textprüfungen, das
die Varianten nur zählt, nicht wägt und fo Charakterifti-
fches und Bedeutungslofes nicht fcheidet, wird man große
Bedenken haben. Die Kollationen von Wordsworth und
White bedürfen überall der Revifion; von einem in England
arbeitenden Forfcher hätte in diefer Richtung vielleicht
mehr gefordert werden dürfen, als Ch. bietet. Etwas
dürftig ift auch die Heranziehung der altlateinifchen Texte.
An Druckverfehen notierte ich beiläufig: p. 10 Z. 14 v.
u. lies 481 ftatt 477, p. 36 Z. 1 v. u. lies Wetzer und
Welte, p. 153 Z. 9 v. o. lies 255 ftatt 155.

Rom. H. v. Soden.

Leipoldt, Priv.-Doz. Lic. Dr. Johannes, Gelchichte des
neuteltamentlichen Kanons. Zweiter Teil. Mittelalter
und Neuzeit. Leipzig, J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung
1908. (IV, 181 S.) gr. 8° M. 2.40; geb. M. 3.30

Mit der größten Pünktlichkeit ift der 2. Band von
Leipoldts Kanonsgefchichte, der das Mittelalter und die
Neuzeit umfpannt, in Jahresfrift dem erften gefolgt;
3 Seiten enthalten noch gelehrte Ergänzungen zu Band I,
außerdem die Verbefferung eines Druckfehlers: ,deuten'
in ,deutet'. Ich könnte als mein Urteil lediglich das über
den erften Teil (1908, Sp. 107—110 diefer Zeitung) Gefaxte
wiederholen, würde leider die ungünftige Seite jetzt
ftärker unterftreichen. Hier, wo in der ungeheuren Erweiterung
der kirchlichen Welt der Wanderer, wenn noch
fo widerwillig, in der Regel auf längft betretenen Straßen
verbleiben muß und nur ausnahmsweife aus neu gegrabenen
Brunnen fchöpft, bedurfte es einer viel größeren
Kunft der Formgebung als beim Altertum, um zugleich
zu belehren und zu erfreuen: bei Leipoldt wird hier die
Stillofigkeit, die immer nebeneinander hin Literaturangaben
, durch manierierte Akribie auffallend, endlofe
Zitate und maffenhafte Rückverweifungen, andererfeits
halb erbauliches, halb dogmatifierendes Räfonnement
fchleppt, manchmal unerträglich. Recht einfache Ge-