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Ausgabe:

1909

Spalte:

257-258

Autor/Hrsg.:

Mader, Johann

Titel/Untertitel:

Allgemeine Einleitung in das Alte und Neue Testament 1909

Rezensent:

Nestle, Eberhard

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. Schürer, Prof. in Göttingen.
Jährlich 26 Nm. Verlag: J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung, Leipzig. Halbjährlich 9 Mark.

Nr. 9. 24. April 1909. 34. Jahrgang.

Mader, Allgemeine Einleitung in das Alte und

Neue Teftament (Neftle).
Chapman, Notes on the early History of the

Vulgate Gospels (H. v. Soden).
Leipoldt, Gefchichte des neuteftamentlichen

Kanons, 2. Teil (Jiilicher).
Clemens Alexandrinus, quis dives salvetur, her-

ausg. von Stählin (Koetfchau).

Maurice, Numismatique Constantinienne, Icono-
graphie et Chronologie etc. t. I (Victor
Schultze).

Koeniger, Der Urfprung des Ablaffes (Köhler).
Gottlob, Ablaßentwicklung und Ablaßinhalt

im II. Jahrhundert (Derf.).
Archiv für Reformationsgefchichte herausg. von

Friedensburg, 5. Jahrg. (Koffert).
Wotfchke, Der Briefwechfel der Schweizer mit

den Polen [Archiv für Reformationsgefch. Ergänzungsband
III] (Hofiert).
Mulert, Schleiermacherftudien [. Schleiermachers
gefchichtsphilofophifche Anflehten
(Tröltfch).

Kähler, DogmatifcheZeitfragen,II: Angewandte

Dogmen (Wendt).
Erwiderungen von Helbing, Wackernagel,

König, Steuernagel.

Nlader, Prof. Dr. Johann, Allgemeine Einleitung in das Alte

und Neue Teftament. Münfter i. W., Afchendorfif 1908.

(VIII, 146 S.) gr. 8° M. 2.80

Nach dem Vorwort ift das Buch aus vieljähriger
Lehrpraxis hervorgegangen und in erfter Linie für Theo-
logieftudierende beftimmt, foll aber auch den Theologen

of the Bible IV, 450; Septuagintafludien 4, 12. Auch daß
die älteften hebräifchen Hdff. erft dem 10. Jahrhundert
entflammen (S. 73. 77), follte man nicht mehr wiederholen
. Der Kodex des Mofes ben Afcher in Kairo ift
vom Jahr 897 datiert (f. R. Gottheil in Jewish Quartetly
Review, July 1905), und den undatierten Or. 4445 in
London (Ginsburgs 1 in feiner neuen hebr. Bibel) fetzt

überhaupt, foweit fie nicht gerade Fachmänner find, zur , er um 820—850 an. Von der Vulgata-Ausgabe von
Orientierung über den heutigen Stand der Wiffenfchaft Wordsworth-White heißt es S. 133, daß fie bis auf gedienen
. In § 1 wird die biblifche Einleitung beftimmt : ringfügige Abweichungen den offiziellen Text beftätige.
als ,die wiffenfehaftliche Rechtfertigung der kirchlichen j Von textkritifchem Standpunkt aus find die Abwei-
Lehre von der h. Schrift'; fie umfaßt

1. Lehre von der Infpiration,

2. Lehre vom Kanon,
a) Umfang der h. Schrift oder hiftorifche Be

gründung des tridentinifchen Kanons,

chungen nicht geringfügig. Unter den modernen katholi-
fchen Uberfetzungen des NT.s ins Deutfche wird die von
B. Weinhart (München 1865,2 Freiburg 1899) als fehr
empfehlenswert bezeichnet. Auf der vorletzten Seite das
Verfehen, daß die Parifer Polyglotte Septuaginta und
b) Inhalt der Vulgata oder Integrität der h. Vulgata aus der .Parifer' Polyglotte abdruckte. Im all-
Schrift, bewiefen aus der Textüberlieferung; • gemeinen ift, was das Buch gibt, zuverläffig, alles aber
3. Rechtfertigung von Teil I und 2, Lehre von der | traditionell gebunden.

Authentie oder Glaubwürdigkeit der einzelnen i ., „,

Bücher ! Maulbronn. Eb. Neftle.

In § 2, ,Literaturgefchichte der bibl. Einleitung' Chapman, Dom John, O. S. B., Notes on the early History
findet der Proteftant manche Titel, mit denen bekannt nf tne V(J, te G |s Qxford Garendon Press g

.... .,,ö^/-l^n pni'im rhr l^it-, L-ann JrrTf>lin ntil r* npr l plrc ____

zu werden erwünfeht fein kann. Proteftantifcherfeits
wird die ThLz neben und vor ZatW und ZntW genannt;

(XI, 299 p.) gr. 8° s. 16-

Strauß heißt wieder einmal D. (David) ftatt Fr. (Friedrich) : Chapman's außerordentlich konzis und elegant ge-
oder David Friedrich. j fchriebenes Buch vereinigt eine Reihe von Unterfuchun-

Mit dem erften Teil ,von der Infpiration' wird ein gen zur älteften Gefchichte der Vulgata, die bei der
moderner Proteftant kaum etwas anfangen können; eher j erften Durchficht kaum zufammenzuhängen fcheinen.
mit dem zweiten vom Kanon, und dem dritten von der Eine Mitteilung in der Vorrede läßt den verbindenden
Integrität der h. Schriften, mit den beiden Unterteilen, Faden erkennen. Dem Verfaffer kam die Idee, daß die
von deren Urtext und deren Überfetzungen. vielbefprochenen monarchianifchen Prologe zu den Ew.

Daß man 2 Macc. 2,13 ftatt ,Briefe der Könige über von Priscillian flammten. In einem Auffatz in der
Weihgefchenke' vielleicht ,Bücher des Königs Salomo' j Revue Benedictinc, der in diefem Buch als c. 13 wieder
zu lefen habe (rTabffi ftatt BiJOblB), ift nicht gerade wahr- erfcheint, hatte er die Vermutung zunächft nur durch
fcheinlich, aber bemerkenswert (S. 34). S. 35 heißt es, Vergleich der Gedanken und des Stils der Prologe mit
daß man die Klaglieder am 10. Ab (15. Auguft) lefe. anerkannten Priscillianfchriften begründet. Er erkannte
Soweit ich mit Hilfe von J. Bach, Zeit- und Feftrechnung 1 fodann, daß für die Durchführbarkeit feiner Thefe eine
der Juden (Freiburg 1908) den jüdifchen Kalender ver- grundlegende Bedingung befteht: nämlich die ftrenge
flehe, ift der 10. Ab im 19. Jahrhundert nur in den genealogifche Einheitlichkeit der gefamten Vulgata-
Jahren 7, 53, 72 und 91 auf den 15. Auguft gefallen. ; Überlieferung, die diefe Prologe des fcharf verfofgten
Stammt diefe Gleichung aus einem chriftlichen Kalender Häretikers mit ihren handgreiflichen Heterodoxien in

eines diefer Jahre, wie ähnlich die Belehrung der 2. Aufl.
der PRE VIII, 20 über das Fett der Tempelweihe am
25. Kislew, daß es ,die heutigen Juden noch am 12. Dez.
feiern'? Nach S. 36 ift die ältefte Einteilung des NT.s

faft der ganzen Breite bietet. Nur wenn fich alle Hff.
der Prologe auf einen Punkt zurückführen laffen, an
dem ihr Eintritt in die Überlieferung wahrfcheinlich zu
machen ift, ift Ch.s Thefe überhaupt diskutabel. Im

die in Evangelium (die vier Ew.) und Apoftoli (die j Dienfte diefes Nachweifes flehen alle Kapitel feines Buches,
übrigen Schriften). Nach S. 41 kannte Origenes (S. 103 | die fonft tatfächlich wenig zufammenhängen und z. T.
auch einmal wieder Origines) noch den hebräifchen Text ! geradezu Exkurfe darftellen. Nun ift die Unterfuchung
von Baruch. Wie oft wird diefe falfche Folgerung aus der Vulgatagenealogie an fich bedeutfam genug, um
den Randbemerkungen im Syroliexaplaris wiederholt ohne Präjudikation durch unfere Stellungnahme zur Priswerden
? Vgl. meine Anmerkung in Hartings' Dictionary cillianhypothefe über die Prologe geprüft zu werden.

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