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Ausgabe:

1908 Nr. 3

Spalte:

83-86

Autor/Hrsg.:

Bois, Henri

Titel/Untertitel:

Le Réveil au pays de Galles 1908

Rezensent:

Lobstein, Paul

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Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 3.

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daßerfich, einerlei ob ablehnend oder zuftimmend, zu den j
Ausführungen im Buche des Referenten geäußert hätte, i
H. geht aus von den päpftlichen Privilegien des Jahres 1447
für den Markgrafen von Brandenburg. In ihre ftattliche
Zahl bringt er. geftützt u. a. auf eine Veröffentlichung von
R. Arnold, die gehörige Ordnung. Er lehrt fie kennen
als Belohnungen des Markgrafen für die Rückkehr zur
römifchen Obedienz, derart daß ihre Einzelverbriefungen
dem Territovialherrn die innerhalb feines Gebiets belegenen
kirchlichen Anftalten unterordneten. Auch in Brandenburg
fchob fich wie gleichzeitig in Öfterreich, deffen
Anfätze zu einer Landeskirche vor wenigen Jahren R.
von Srbik lichtvoll veranfchaulicht hat, die Staatsgewalt
zwifchen das Papfttum und die Kirchen ihres Landes.
Nicht als der erfte hat H. auf die Tatfache derartiger
Privilegierung aufmerkfam gemacht — erinnert fei nur
an E. Friedberg und für Brandenburg felbft an M. Lehmann
—, aber ihm gebührt ein doppeltes Verdienft, einmal
die fcharfe Herausarbeitung der prinzipiellen Bedeutung
jenes Privilegienkomplexes, durch welchen bis zum
endgültigen Bruch mit der alten Kirche eine dauernde
Verbindung der Mark mit dem Papfttum herbeigeführt
wurde, fodann aber die umfichtige Erläuterung des Privilegieninhalts
, feiner Vorausfetzungen in den kirchlichen
Zuftänden der Mark und feiner Wirkungen auf diefe.
Ihnen gelten fünf an Umfang ungleiche, aber ftets anregende
Kapitel über die Kollegiat- und Domftifter, über
die Befetzung der Bistümer Brandenburg, Havelberg und
Lebus, über die Kalande, die Klöfter und endlich die
geiftliche Gerichtsbarkeit. Der Preis möchte dem letzten
Abfchnitt zuzuerkennen fein. Die fchwierige Materie ift
mit Gefchick bewältigt, und über die Vorarbeit von F,
Priebatfch hinaus vermittelt H. eine klare Einficht in die
fich mannigfach genug kreuzenden Beftrebungen, in zahlreiche
Konflikte zwifchen Staat und Kirche, bis die Erneuerung
der päpftlichen Privilegien von 1447 im Jahre
1513 und die Schöpfung des brandenburgifchen Kammergerichts
die geiftliche Gerichtsbarkeit in den Grenzländern
der Mark befeitigten. Den Befchluß des Buches
bildet ein diplomatifcher Teil mit Regelten bzw. voll- !
Bändigen Drucken der entfcheidenden Urkunden; fchade
nur, daß H. nicht alle neu herausgegeben hat, fondern
allein die im Original erhaltenen, obwohl fein Werk auch
den übrigen hätte Unterkunft gewähren follen. Alles in
allem dürfen wir fagen: die Erforfchung der mittelalterlichen
Gefchichte Brandenburgs, die bislang zu fehr ver-
nachläffigt war, ift in diefer neuen Veröffentlichung um ein
gut Stück gefördert worden; fie tritt gleichwertig neben
die obenerwähnte Arbeit von Srbik, und daß auch für
andere Territorien wie jüngft für Sachfen durch F. Geß, j
für Jülich-Berg durch O. Redlich und für die Pfalz durch
R. Loffen ähnliche Publikationen in die Wege geleitet
wurden, darf als Zeichen gefteigerten Intereffes mit Freude
begrüßt werden.

Königsberg i. Pr. A. Werminghoff.

Bois, Prof. Henri, Le Reveil au pays de Galles. Toulouse,
Societe des publications morales et religieuses 1906.
(615 p.) gr.80 fr. 6-

— Quelques reflexions sur la Psychologie des reveils. Paris,
Fischbacher 1906. (187 p.) gr. 8° fr. 2.50

Der auch unter uns wohl bekannte und gefchätzte
Profeffor der Dogmatik an der theologifchen Fakultät
in Montauban, H. Bois, hat feit mehreren Jahren in der
Revue de theologie et des questions religieuses, in Foi et
Vie und anderen Zeitfchriften eine Reihe von wertvollen i
Beiträgen zur Religionspfychologie geliefert, um deren Er-
lorfchung er fich im Anfchluß an G. From mel, Flo u rnoy,
W.James u. a. energifch und erfolgreich bemüht. Die
reife Frucht, das umfaffendlte und gründlichfte Ergebnis
feiner religionspfychologifchen Unterfuchungen hat der ]

Verf. in zwei Schriften niedergelegt, die wohl berechtigten
Anfpruch auf ernfte Beachtung nicht nur in Laienkreifen
, fondern auch unter den Vertretern der wiffen-
fchaftlichen und der praktifchen Theologie erheben dürfen.

1. Das erffe Buch, ein fchön ausgeflatteter, von dem
unter den Proteflanten franzöfifcher Zunge rühmlichfl
bekannten Verlage in Touloufe herausgegebener Band,
ift der Gefchichte der religiöfen Erweckung in Wales
gewidmet. Vorausfichtlich wird die Flut von apolo-
getifch oder polemifch intereffierten Gelegenheitsfchrif-
ten, die diefe merkwürdige Bewegung hervorgerufen hat,
bald abgelaufen fein; B.s Darftellung dagegen wird die
flüchtige Tagesliteratur überdauern und ihre Stellung
durch Eigenfchaften behaupten, die zu noch wirkfamerer
und vollerer Geltung gelangen würden, wenn fich der
Verf. entfchließen könnte, in einer zweiten, den Stoff
mehr zufammen drängenden Auflage auch die ergänzenden
Kapitel, die er in dem vorzüglich redigierten Blatte
Foi et Vie (November und Dezember 1906, Januar 1907)
veröffentlicht hat, feinem Werke einzuverleiben. War
doch, als B. fein Buch erfcheinen ließ, die religiöfe Erweckung
in Wales noch im Gange, fo daß ihm die Er-
eigniffe noch nicht als abgefchloffenes Ganze vorlagen:
ein erfchöpfendes und endgültiges Urteil war daher noch
nicht möglich. Immerhin war die, fonft auch keineswegs
neue, fondern an frühere Erfcheinungen fich anfchließende
und mit ihnen vergleichbare Bewegung bereits in ihren
wefentlichen Eigentümlichkeiten und ihren letzten Zielen
durchaus erkennbar. So läßt fich B.s Unternehmen wohl
rechtfertigen, abgefehen davon, daß eine fpätere Bearbeitung
wahrfcheinlich etwas von der Frifche und der
Unmittelbarkeit der gegenwärtigen Darftellung eingebüßt
hätte.

Durch äußere und innere Bedingungen war B. zur
Erzählung und Beurteilung der religiöfen Bewegung in
Wales befonders befähigt und berufen. Ein früherer
längerer Aufenthalt in Großbritannien hatte ihn mit den
religiöfen Verhältniffen und mit der Eigenart der viel-
geftaltigen Frömmigkeit der Bevölkerung bekannt
gemacht. Eine wohl vorbereitete, im April 1905 unternommene
Reife führte ihn nach Wales, wo ein mehrwöchentlicher
Verkehr mit Geiftlichen und Laien, Bergleuten
und Gebildeten, Männern und Frauen und eine
intenfive Beteiligung an den Verfammlungen ihm die
unmittelbare Anfchauung der Ereigniffe und der leitenden
Perfönlichkeiten gewährten. Zwar bereitete die Unkenntnis
des Wales'fchen Dialekts dem Zeugen einige
Schwierigkeiten; einerfeits aber verliefen zahlreiche
Übungen und Verfammlungen in englifcher Sprache;
anderseits lag ja bei den revivals der Schwerpunkt
keineswegs in geordneten und zufammenhängenden
Unterweifungen, fondern vielmehr in leicht verftänd-
lichen Ergüffen und Kundgebungen religiöfen Ergriffen-
feins, Gefängen, Stoßfeufzern, Klagen, Jubeln, fprach-
lofen Kundgebungen von Gefühlen, Impulfen und
Entfchlüffen. Diefe durch perfönliche Anfchauung gewonnenen
Erkenntniffe wußte B. nach den verfchieden-
ften Seiten hin und durch gefchickt gewählte und angewandte
Mittel zu bereichern, — mündliche Mitteilungen
von Augenzeugen, Freunden und Gegnern, Berichte
aus pohtifchen Zeitungen und religiöfen Blättern, die
bekanntlich der Bewegung das lebhaftefle Intereffe entgegenbrachten
und bald durch marktfchreierifche Reklame,
bald durch heftige Angriffe die Aufmerkfamkeit weitefter
Kreife auf die Ereigniffe in Wales lenkten. Diefen mit
unermüdlichem Fleiß gefammelten, kritifch gelichteten
und kontrollierten Stoff verwertet der Verf. mit bewunderungswürdiger
Virtuofität. Scharfe Beobachtungsgabe
, feines Verftändnis für alle religiöfen Erlebniffe
felbfl in befremdender, ja widerlicher Geftalt, eindringende
pfychologifche Analyfe, die fich mit ausgedehnten
religionsgefchichtlichen Kenntniffen paart, das
find Vorzüge, die dem Buche B.s eine bleibende Be-