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Ausgabe:

1908

Spalte:

51

Autor/Hrsg.:

Lang, Alois (Bearb.)

Titel/Untertitel:

Acta Salzburgo-Aquilejensia. Quellen zur Geschichte der ehemaligen Kirchenprovinzen Salzburg und Aquileja. Band I, 2. Abt.: 1352 - 1378 1908

Rezensent:

Haller, Johannes

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Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 2.

timete, mors enim vos 11011 relinquet) gleich nachher
(S. 85) als Prophetenwort: ,qui in mundo labore defati-
gatus est, in acternum vivef. Geltorben ift H. am 18. Maskarram
. Auch hier find der Lebensbefchreibung 15 Wun-
derbefchreibungen angefügt.

Die beiden Heiligen Fere-Mikä'el (Frucht Michaels)
und Zar'a-Abrehäm (Same Abrahams), von denen die
erfte Lieferung des 23. Bandes erzählt — über das Titelblatt
gilt wieder das oben Gefagte — find etwas jünger,
hängen aber beide mit Honorius zufammen. Der erftere
fchläft nur eine Stunde, lieft neben dem Pfalter am lieb-
ften Evangelium und Offenbarung des Johannes, läßt
einen Zaubererhain umhauen, baut eine heidnifche Steinfäule
in feine Kirche ein, entdeckt ein tönernes Götzenbild
in Efelsgeftalt, ift Mönch und königlicher Beamter
zugleich und ftirbt am 18. Same (Juni). Der andre war
zuerft im königlichen Heer und wird nach dem kinder-
lofen Tod von 2 Frauen Mönch, erlöft eine Seele aus
dem Fegfeuer, indem er fich 5 eiferne Nägel in Ohren,
Nafe und Hände fteckte, fieht in Vifionen die Sibylle
neben der Jungfrau Maria, Adam, die Dreieinigkeit.
Auch er befitzt außer dem Pfalter nur die Offenbarung
und das 4. Evangelium, ein Kleid von Ziegenfell und
Unterkleid von Kuhleder und leiftet im Faften und Geißeln
Unglaubliches. In feine Kapuze fteckte er 98 eiferne
Nägel zur Erinnerung an die Dornenkrone und dergleichen
mehr. Er ftirbt am gleichen Tag wie Fere Mikael.

Lehrreich ift eine Vergleichung mit ähnlichen Erzählungen
aus dem Abendland, z. B. im Leben Sufo's.

Noch fei bemerkt, daß die meiften diefer Texte Autoine
d'Abbadie verdankt werden, für den die Abfchriften
teilweife angefertigt wurden.

Maulbronn. Eb. Neftle.

Acta Salzburgo-Aquilejensia. Quellen zur Gefchichte der
ehemaligen Kirchenprovinzen Salzburg und Aquileja.
Band I. Die Urkunden über die Beziehungen der päpft-
lichenKurie zurProvinz undDiözefe Salzburg (mitGurk,
Chiemfee, Seckau und Lavant) in der avignonefifchen
Zeit: 1316—1378. Gefammelt und bearbeitet von
Alois Lang. Zweite Abteilung: 1352—1378. (Quellen
und Forfchungen zur öfterreichifchen Kirchenge-
fchichte, herausgegeben von der öfterreichifchen Leo-
Gefellfchaft in Wien. Serie I.) Graz, Styria 1906.
(S. 369—840.) Lex. 8» M. 11.70

Von diefem 2. Halbbande gilt, was fchon vom erften
gefagt wurde (vgl. 1905 Nr. 14). Die gleichen Vorzüge
und Mängel treten auch hier hervor: fleißige Durcharbeitung
des Stoffes, aber Formlofigkeit im Einzelnen (vgl.
die Regelten n. 485. 491, dann n. 769. 801 u. fonft), unzweckmäßige
Abgrenzung(die Enzykliken beim Regierungsantritt
der Päpfte, die Erlaffe urbi et orbi gehören nicht in
eine landesgefchichtliche Sammlung), Planlofigkeit in der
Anlage und Anordnung. Im übrigen kann ich nur wiederholen
, daß das Studium des ganzen Bandes für jeden,
der fich mit der Gefchichte des 14 Jahrhunderts befaßt,
unerläßlich ift. Aus dem neuen Halbbande lernt man
nicht nur gute Ergänzungen zu den Exzerpten Werunskys,
befonders für die Steuerpolitik Innozenz' VI kennen, fondern
auch gelegentlich fo allgemein wichtige Dinge, wie
n.785 die päpftliche Enquete über nichtrefidierende Pfründeninhaber
. Lehrreich ift auch der Petitionsfturm, der
auf die Kurie losgelaffen wird, als es fich darum handelt,
die Pfarre St. Florian dem Bifchofsgute von Lavant einzuverleiben
(n. 862). Nr. 506/7 ift der Name Eudeman ficher
Endeman zu Iefen. Nr. 545: das Königreich ,Rascien' ift
Serbien, was wenigftens im Regifter gefagt fein follte.
Nr. 729 kann der episcopus Gasen, nicht der von Cofenza
fein, denn Cofenza ift Erzbistum.

Gießen. ,_ Haller.

Hermelink, Priv.-Doz. Lic. Dr. Heinrich, Die theologifche
Fakultät in Tübingen vor der Reformation 1477—1534.
Tübingen,J.C.B. Mohr 1906. (VIII,228S.) gr.8" M.4.80

Gleich anderen (vgl. Drews in Monatsfchrift für die
kirchliche Praxis 1906) bedauere ich an diefem Buche die
Wahl des Titels; er läßt etwas Anderes, viel Spezielleres

! und weniger Wichtiges vermuten, als tatfächlich geboten

; wird, da die fchwierigften und gegenwärtig im Vorder-

: gründe des Intereffes flehenden Probleme der Dogmen-
gefchichte der Reformationszeit behandelt werden, und

: zwar fo, daß der Löfungsverfuch auf alle Fälle die
ernftefte Aufmerkfamkeit und Beachtung erfordert. Um
fo nachdrücklicher hat die Kritik zu betonen, daß hier
nicht etwa ein Stück interner fchwäbifcher Univerfitäts-
gefchichte geboten wird. Die Wahl des Titels erklärt
fich wohl aus dem Herausgewachfenfein des Buches aus

) der Bearbeitung der Tübinger Matrikel (f. Vorwort); es
ift aus derTerritorialkirchengefchichte geboren, hat das Ziel,
durch fie ,die großen Bewegungen der Gefchichte' zu erleuchten
, richtig geftellt (f. Vorwort), aber die Beleuchtung
ift fo überrafchend hell geworden, daß ihr Quellpunkt
ganz verfchwindet unter der Fülle neuer Strahlen.

Im erften Abfchnitt ift er zwar noch deutlich fpür-
bar, wenn wir eine ,äußere Gefchichte der Fakultät' erhalten
. Es werden die recht verwickelten Fragen der
Dotierung der Univerfität behandelt, fpeziell der theo-
logifchen Fakultät, die von Anfang an aus drei Ordinarien
beftehen follte, die zugleich Kanoniker des neu errichteten
Georgsftiftes find (S. 10 ff.). Der Patron der der
Univerfität inkorporierten Pfründen ift der Landesfürft
und als folcher ,Patron' auch der Univerfität; er hat als
folcher mehrfach felbftändig in das innere Leben der
theologifchen Fakultät eingegriffen. Hermclink polemi-
fiert aber trotzdem von da aus gegen Kaufmann, der in
feiner Gefchichte der deutfehen Univerfitäten gefagt habe,
die Fakultät fei eine ,ftaatliche' und ,nicht kirchliche
Körperfchaft'gewefen (S. 17, vgl. 62 ff.). Aber hier wird
künftlich ein Gegenfatz konfluiert. Die H.fche Formulierung
habe ich bei Kaufmann nicht gefunden; K. fagt

| nur — und m. E. mit Recht —: ,die Univerfitäten waren
den kirchlichen Anftalten vielfach ähnlich und verwandt,

, aber fie waren nicht kirchliche Anftalten im Rechtsfinn'
(a. a. O. S. 89); er betont ftark die Initiative des Landesherrn
. Treffend hat Paulfen (die deutfehen Univerfitäten
S. 31) das Problem dahin gelöft: ,die Univerfität
war rechtlich betrachtet kein kirchliches lnftitut; fie
wurde vom Landesherrn begründet, erhalten und regiert,
foweit fie nicht mit von ihm verliehener Autonomie fich
felber regierte. Andererfeits kann man doch mit gutem
Grunde fagen: tatfächlich gehörte die Univerfität ihrem
ganzen Charakter nach zum Status ecclesiasticus. . . Die Ver-
(chiedenheit der Anficht hängt übrigens von der Verfchie-
denheit des Standortes ab, den der Betrachter einnimmt.
Von der Gegenwart aus betrachtet wird man den klerikalen
Charakter betonen. Stellt man fich dagegen auf
den Standpunkt der älteren Bildungsanftalten, der Klofter-
und Domfchulen, dann erfcheinen die Univerfitäten als
eine Station auf dem Wege zur Säkularifierung des Un-

j terrichts'. Damit, daß viri ecelesiastiei auf die theologifchen
Lehrftühle ernannt werden follten, ift doch die
Fakultät noch nicht ohne weiteres .kirchliche Körperfchaft
' im Rechtsfinn (vgl. H. felbft S. 60). Das Ent-
fcheidende ift doch das landesherrliche ins advocatiae;
das aber ftand nach H. (S. 16) dem Landesherren zu
(vgl, S. 60: die Fakultät eine ,in irgendwelchem
Sinne kirchliche Körperfchaft'. Das leugnet auch K.
nicht! f. ferner S. 70). Man wird den modernen Gedanken
einer Gegenüberftellung von ,ftaatlich' und .kirchlich'
überhaupt nicht in jene Periode hineintragen dürfen, in
der der Staat als chriftlicher ohne weiteres auch kirchlich
liiert war. Das fcheint mir II. in feinen Ausfuhrungen
S. 70 ff. zu verkennen.