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Ausgabe:

1908 Nr. 25

Spalte:

695-697

Autor/Hrsg.:

Rauschen, Gerhard

Titel/Untertitel:

Eucharistie und Bußsakrament in den ersten sechs Jahrhunderten der Kirche 1908

Rezensent:

Lobstein, Paul

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Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 25.

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zufammen .... Es gilt mithin, diefe eine Hauptfache,
die Verbindung mit Chriftus und die darin befchloffene
Gefinnung, voll zu erfaffen, und es wird fich die Einheit
unter einander von felbft einflellen' (S. 13 f.).

Die Herausftellung diefes Zufammenhanges ift dem
Verf. offenbar die Hauptfache. Ihre Durchführung ift der
eigentliche Zweck feiner Arbeit. Dabei wird aber doch
auch eine forgfältige Erörterung der ganzen Stelle gegeben
, in welcher manches Treffende gefagt ift, wenn
auch nicht gerade Neues dabei herauskommt. Mit Recht
betont der Verfaffer, daß ßog<prj freov und ßogrprj öovlov
zwei verfchiedene Formen des Dafeins bezeichnen, bei
deren Vertaufchung das Subjekt dasfelbe bleibt, daß alfo
nicht ßog<pr mit ovdia oder cpvöig gleichgefetzt werden
dürfe (S. 25 ff. 6of.). Freilich lehnt er dann doch die
Konfequenz ab, daß fchon dem Präexiftenten ein am/ia
Ijtovgäviov oder om/m jcvevßaxixöv zukomme (S. 61).
Richtig fcheint mir auch, daß fiogcpy d-sov und rd elvai
loa #£o5 fachlich dasfelbe bedeuten (S. 36, 71 ff). Auch
der Faffung des Sinnes von ovy agjtayubv rjyrjOaxo (er
wollte das gottgleiche Dafein nicht für fich felbft ausbeuten
S. 46) kann ich im wefentlichen zuftimmen, wenn
ich fie auch fprachlich etwas anders begründen würde,
als es vom Verf. gefchieht. Und fo dürfte überhaupt
die Erklärung der chriftologifchen Auslagen keinen Anlaß
zu erheblichen Einwendungen bieten.

Aber wie fleht es mit der Faffung des Zufammenhanges
? K. glaubt, daß fie fich bei der richtigen Lesart
roüro rpgovstxs (nicht (pgovelod-co) ev vßlv o xal Iv
Xgißxcö 'irjOov mit Notwendigkeit ergebe. Aus dem Imperativ
cpgovslxs der erfiten Satzhälfte fei in der zweiten ein
Indikativ cpgovsixs zu ergänzen und zu überfetzen: ,habt
diefelbe Gefinnung intra vestrum coetum, wie ihr fie auch
in Chrifto Jefu habt' (fo bereits Deißmann, Die neu-
teftamentliche Formel ,in Chrifto Jefu' 1892, S. 113, auf
welchen fich K. S. 55 beruft; für die Ergänzung von
(pgovelxe in der zweiten Satzhälfte auch fchon Hofmann,
jedoch mit anderer Erklärung). Es ift ohne weiteres
zuzugeben, daß diefe Überfetzung bei der vorausgefetzten
Lesart grammatifch am nächften zu liegen fcheint. Es
erfordert aber eine große Gymnaftik des Denkens, um
einen erträglichen Sinn dabei herauszubringen. Entfchei-
dend dagegen ift m. E., daß dann die lange chriftologifche
Ausführung fchlechterdings zwecklos und unmotiviert
wäre. Wenn doch nur auf die chriftliche Gefinnung der
Lefer rekurriert wird, um aus ihr die Forderung brüderlicher
Eintracht zu begründen, wozu dann der lange
Hinweis auf das, was Chriftus getan hat? Das wäre
hier fchlechterdings zwecklos. Die Ergänzung eines
Paffivs in der zweiten Satzhälfte und die entfprechende
alte Emendation <pgovelo{rco in der erften Satzhälfte beruht
alfo doch auf richtigem Verftändnis, falls nicht etwa
das anfehnlich bezeugte (pgoveio&co geradezu die richtige
Lesart fein follte, wie neuerdings wieder Paul Ewald annimmt
.

Göttingen. E. Schürer.

Rautchen, Prof. Gerhard, Eucharittie und Bußrakrament in

den erften fechsjahrhunderten derKirche. Freiburg i.B.,
Herder 1908. (VIII, 204 S.) gr. 8° M. 4 —

Die von dem Erzbifchof zu Freiburg im Breisgau
approbierte Schrift zerfällt in zwei Teile. Der erlte
handelt von der heiligen Euchariftie (1 —104). In
fechs Paragraphen befpricht der Verf. die reale Gegenwart
Chrifti in der Euchariftie, die Wefensverwandlung,
die Einfetzung der Euchariftie durch Jefus Chriftus, das
Wefen des heiligen Meßopfers, den Kanon der heiligen
Meffe, die Epiklefe. Daß diefe Anordnung nicht einwandfrei
ift, leuchtet fofort ein und wird auch durch die Ausführung
des Einzelnen beftätigt. Aus der durch eingehendes
Quellenftudium ausgezeichneten, auch mit der
Forfchung der proteftantifchen Theologen wohl vertrauten

Darftellung heben wir einige charakteriftifche Punkte
hervor. R. freut fich, daß die Protestanten nicht mehr
im Bann des ,Steitz'fchen Symbolismus' (Jahrb. für deutfche
Theologie, Bd. 9—13) flehen, ,1m allgemeinen kann man
fagen. daß heute mehr wie früher von proteftantifcher
Seite zugestanden wird, daß die Lehre von der realen
Gegenwart Christi in der Eucharistie in den Schriften der
drei ersten Jahrhunderte überwiegt' (1). ,Auf katholifcher
Seite gibt man zu, daß manche Stellen bei Augustinus
für die fymbolifche Deutung zu fprechen Rheinen; man
fucht aber zu beweifen, daß keine von diefen die Realität
des Leibes Christi in der Eucharistie notwendig ausfchließt,
und daß andere Stellen diefe klar ausfprechen' (17). Ba-
tiffols Äußerung, ,die Lehre von der Wefensverwandlung
des Brotes in den Leib Chrifti habe fich nur langfam
entwickelt, und Einigung darüber fei einzig durch das
vierte Laterankonzil erreicht worden', nennt R. eine Übertreibung
' (22); er vermag es aber nicht, diefe Übertreibung
in überzeugender Weife zu widerlegen. ,Ein Abendmahl
der christlichen Kirche ohne Beziehung zum Abendmahl
Jefu und ohne bewußte Einfetzung Jefu ift die jüngfte
Errungenfchaft der liberalen proteftantifchen Theologie . . .
diefe Syfteme find fo willkürlich, fo unbegründet und fo
einander widerfprechend, daß fie fich felbft richten'(38—39).
In feiner Darftellung des ,Wefens des Meßopfers' nimmt
R. zur umfangreichen Schrift von Renz (1901—1902) und
befonders zur Unterfuchung Wielands (1906) eine gegen-
fätzliche Stellung ein. Letztere, ,die großes Äuffehen, und
ich möchte fast fagen, große Beunruhigung hervorgerufen
hat, ift eine kleine Studie (106 S.), die ganz auf Renzfchen
Gedanken fußt; aber der Verfaffer geht über diefe Gedanken
hinaus oder verfolgt fie in Konfequenzen hinein,
die recht zweifelhaft und nicht ungefährlich find' (47—48).
Der Beifall der Protestanten, Harnacks zu wiederholten
Malen ausgefprochenes Lob, muß gegen ,diefe auf katholifcher
Seite ungewohnten Sätze' (63) des Subregens in
Dillingen Mißtrauen und Befremden erregen; diefen Gefühlen
gibt R. in feiner fonft durchaus fachlich gehaltenen
Kritik Ausdruck. In bezug auf den Kanon der Meffe
ftimmt der Verf. der Drews'fchen Thefe bei, und nimmt
an, daß ,um die Zeit von 400 bis 500 im römifchen Kanon
eine große Umstellung vorgenommen worden ift' (66).

Der zweite, dem Bußfakrament gewidmete Teil
(105—200) der Schrift Raufchens handelt von der kirchlichen
Vergebung der Kapitalfünden in den drei ersten
Jahrhunderten, von dem öffentlichen Bußwefen, der öffentlichen
Beichte und der geheimen Beichte. Vorfichtig
drückt fich R. inbezug auf die die Bußdisziplin betreffende,
fehr umftrittene Frage: ,die Befchlüffe der Synoden zu
Rom und Karthago im Jahre 251 müffen wenigstens in
Karthago gegenüber der früheren Praxis eine Milderung
gewefen fein, eine Neuerung, zu der das Beifpiel Roms
als Vorbild gedient zu haben fcheint' (121). Vor allem
enthält der § über die geheime Beichte eine Reihe von
Auslagen, die dem Verf. gewiß nicht leicht waren, aus
denen aber erhellt, wie fehr er fich hiftorifcher Objektivität
befleißigt. ,Es ift nicht zu leugnen, daß die heutige
j Büß- und Beichtpraxis der Kirche fich von der altchrift-
j liehen vielfach unterfcheidet.. . Eine Beichtpflicht bestand
im christlichen Altertum, wie heute, nur für die Todfün-
den; aber nicht alles, was wir heute Todfünde nennen,
! galt damals als folche. . . Im Altertum wurde die Ab-
folution (oder Rekonziliation), außer im Notfalle, nicht
fofort nach der Beichte, fondern erft nach Verrichtung
der Bußwerke erteilt, und diefe Bußwerke waren viel
fchwerer und länger dauernd als heute. . . Eine perio-
difche Beichte, wie fie vom vierten Laterankonzil für alle
! Chriften ohne Unterfchied verordnet wurde, ebenfo eine
' regelmäßige Beichte vor Empfang der heiligen Kommunion
, die heute bei Laien üblich ift, hat das chriftliche
Altertum nicht gekannt' .. .(182—185). Diefe Erkenntniffe
find vermutlich durch die Voranftellung der Entfcheidungen
I des Konzils von Trient (Sess. 14, can. 6) unfehädlich ge-