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Ausgabe:

1908

Spalte:

45-47

Autor/Hrsg.:

Turner, Cuthbertus Hamilton

Titel/Untertitel:

Ecclesiae Occidentalis Monumenta Juris Antiquissima. Tom. II, pars 1 1908

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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feine Apoftel bezogen werden kann, das agnoscere alfo
auch von eben diefen ausgefagt wird, ironifch — wie
das itaque veniam merebuntur (einige Zeilen tiefer) und
wie das ganze darauf folgende Gefpräch zwifchen den
verführten Chriften und dem Weltrichter? Sie werden
angeklagt von den Häretikern, fie muffen ihre Schuld anerkennen
! agnoscunt erfcheint auf den erflen Blick nicht
fo bequem wie ein Singular und ein Futurum, obwohl
Tertullian das Präfens als lebhaften Ausdruck der Sicherheit
und den Plural als Zufammenfaffung von Jefus und
denApofteln {suorum bedeutet dann die Nachfolger der
Apoftel) gewählt haben könnte. Aber eine Änderung in
agnoscet (nämlich Chriftus I ifl auch um nichts kühner als die
faft allgemein angenommene in agnosccnt. Und das nos
ift entweder bloß in von zu verbeffern oder unangetaftet
zu laffen. Im zweiten Falle, wenn nos beibehalten wird,
kann man fich wenigftens auf eine analoge Stelle bei
Tert. berufen, wo er auch ein perfönliches Objekt im
Akkufativ neben praestruerc fetzt: adv.Marc. V 16 (gegen
Ende). Dort heil.it es. daß Gott aprimordio rä um naturam
(allerdings hat hier bereits Urfinus natura« konjiziert,
was an unferer Stelle einem nobis entfpräche!) operibus,
bcneficiis, p/agis, . . . ad agnitioiicm sm praestruxit. Wie
es dort von den Kreaturen (d. h. der Menfchheit) heißt,
daß Gott fie im voraus mit den nötigen Hilfsmitteln
ausgerüfttt habe, kann auch hier von den Gläubigen
behauptet fein, daß die Apoftel fie auf das Eindringen
der Irrlehre wohl vorbereitet haben. Dann liegt allerdings
in dem Satze ein merkwürdiges Stilgemifch vor; der
Vorderfatz agnoscunt suam culpam ift ironifch, der Re-
lativfatz qui nos a. praestruxerunt ernft gemeint, und
auf dem nos (das nos im Gegenfatz zu den liaeretici fo
oft in adv. Marc!) liegt ein befonderer Akzent: wir
Katholiken wiffen uns gut zugerüftet, wo die Häretiker fich 1
über Vernachläffigung beklagen. Am beften faßt man
den Satz als Frage: h.rkennen fie nun ihre und der Ihrigen
Schuld — fie, die uns fo lange zuvor wohl zugerüftet
haben? An die Auffaffungskraft feiner Leier ftellt Tert.
damit hohe Anfprüche, aber feiner Art und feinem Ge-
fchmack entfpricht folche Verbindung von Hohn für die
häretifchen Ankläger und von Rechtfertigung des angeklagten
Heilands; in ü 6 begegnet er ähnlich — zuerft
ernft, dann fpottend — dem Verbuch der Ketzer, mit den
Wundertaten ihrerMeifterihrenGlauben an deren Autorität
zu entfchuldigen. Je weniger man an dem überlieferten
Text von XLIV, 4 ändert, um fo ftärker wahrt man fein
tertullianifches Gepräge.

Marburg i. H. Ad. Jülich er.

Ecclesiae Occidentalis Monvmenta Ivris Antiqvissima. Canonvm
et conciliorvm graecorvm interpretationes latinae. Post
Christophorvm Ivstel, Paschasivm Qvesnel, Petrvm et
Hieronymvm Ballerini, Ioannem Dominicvm Mansi,
Franciscvm Antonivm Gonzalez, Fridericvm Maassen
edidit Cvthbertvs Hamilton Turner, A. M. Tomi
secvndi pars prior. Concilia Ancyritanvm et Neocae-
sariense. üxonii, e typographeo Clarendoniano
MCMVII. (XII, 144 p.) 4° s. 18 —

Von Turners wertvoller Ausgabe der älteften kirchenrechtlichen
Sammlungen in lateinifcher Sprache ift
nunmehr ein drittes Heft erfchienen, es umfaßt alle Lber-
bleibfel der Konzilienakten von Ancyra und Neocäfarea,
jener beiden vornicänifchen Synoden, deren canones dank
ihrer frühzeitigen Angliederung an die nicänifchen auch
im Abendlande zur höchften Autorität gelangten. In 3
Abteilungen werden uns 6 verfchiedene Überfetzungen
vorgelegt; zueilt p. 4—15 die Interprctatio gallica, neben
der in den rechtsfeitigen Kolumnen ihre fpanifche Epitome
herläuft, auf S. 18—32 die ,Prisca', wo jede Kolumne
wie eine neue Seite behandelt wird, auf S. 36(54)—141 in

, je 4 Parallelkolumnen die alte Isidoriana, die Isidori vttl-
gata und die beiden Überfetzungen des Dionyfius. Der
alten Isidoriana ift die Epitome Ferrandi, der jüngeren
Isidoriana, aber in die nächfte Kolumne verfchoben, ihre
epitome Ilispana beigegeben. Den Anhang S. 142—144
füllen einige Zutaten von Redaktoren und Interpolatoren,
S. 33—35 das Regifter aller für die dritte Abteilung
benutzten Handfchriften, S. 3 das Gleiche für den erften
Teil, S. 1 und 2 eine Tabelle der griechifchen Kanones
von Ancyra (25) und von Neocäfarea (15) und der unendlich
mannigfaltigen Bezifferungen bei den Lateinern. In
der Vorrede folgt auf ein Inhaltsverzeichnis diefes Faszikels
ein Bericht über die neu benutzten handfehriftlichen
Hilfsmittel, fowie über Alter und Heimat von 2 wichtigen
Zeugen für die Prisca und für die Gallica, an 4. Stelle
ein Auffatz über die Form Ancyritanus, die Turner beibehält
, trotzdem ihm Anquiritanus als die ältefte wenigftens
in den lateinifchen Konzilienakten nachweisbare
Form erfcheint. Zum Schluß S. XI rechtfertigt der Verf.,
daß er die erfte Hälfte des 2. Bandes vor der zweiten
Hälfte des erften veröffentlicht: wir erfahren bei diefer
Gelegenheit, daß der größte Teil des neuen Heftes fchon
feit 10 Jahren im Druck fertig ftand Die Unterfchrift
lautet: In festo S. Gregorii Anglorum apostoli, a. d. IUI
Idus Martias, Anno Salutis MCMVII.

Die feierliche Gelaffenheit, die hierin charakteriftifch
zutage tritt, läßt es ausfichtslos erfcheinen, daß ich die
bei der Befprechung der früheren Stücke (f. ThLZ. 1899,
7o6ff. 1906, 76fr.) vorgetragenen Bedenken und Wünfche
wiederhole. An bewunderndem Dank für eine offenbar
unermüdliche Sammelluft, grenzenlofe Akribie und einen
um die unbedeutendften Orthographica ebenfo wie um
die großen Grundfätze des älteften Kirchenrechts bemühten
Forfcherfinn kann man angefichts folcher Ausgaben
nicht leicht zu viel fagen. Wenn auch das, was
T. zum erftenmal ediert, nicht das Wichtigfte in diefem
Bande ift, verlohnt es die Mühe; und es ift doch eine
Freude, daß wir hier das erreichbare Material — allerdings
bloß für einen fehr kleinen Ausfchnitt aus der
betreffenden Literatur — fchlechthin vollftändig mitgeteilt
erhalten. Als Kollator der Manufkripte, als Verfertiger
der Varianten-Apparate, als Wiederherfteller des
oft jämmerlich verdorbenen Textes leiftet T. das Men-
fchenmögliche. Zudem fehlt es im Apparat nicht an
lehrreichen Hinweifen auf Sprach- und Überlieferungsge-
fchichte; wo der griechifche Urtext das Verftändnis der
Überfetzungen erleichtern kann, wird er herangezogen.

Selbft fo befcheidne Druckfehler und Verfehen, wie
S. 3 Interpctationis und S. 16. 17 (dreimal) Innoecns I
ftatt Innocentms find eine Seltenheit. Nur, leicht hat T.
feinen Lefern die Arbeit nicht gemacht. Man muß fich
nicht bloß die Paralleltexte, auf deren Synopfe alles ankommt
, aus 3 verfchiedenen Teilen des Bandes zufammen-
fuchen, man erftickt auch bei den Apparaten faft in der
Fülle gleichgültigen Materials; und wer nicht fchon mit
dem Gegenftande Befcheid weiß, findet fich in der Un-
maffe von Zeugen nicht zurecht. Befonders unglücklich
finde ich den Gedanken, die nottdae orthographicae von
den übrigen Varianten zu trennen (62^ zu /. 30 wird der
Lefer von dem einen Apparat aus ausdrücklich auf den
andern verwiefen); die P"olge ift, daß z. B. S. 62a von
5 notierten orthographifchen Varianten 3 auch fchon in
I dem erften Apparat verzeichnet ftanden, alfo ganz unnötig
wiederholt find — ähnliches faft auf jeder Seite: S. 66a
/. 5 bietet der Text ein conpleuerunt, der Hauptapparat
conpleuerunt der Nebenapparat aber pleucrunt E hinter
einem unglücklich fparfamen ,com — § R'; Varianten wie
paenetentta und poenitentia neben dem im Texte bevorzugten
paenitentia werden wieder und wieder notiert. Ob
j hier nicht eine zufammenfaffende Behandlung der orthographifchen
Eigentümlichkeiten einzelner Codices mit
einer Auswahl von Belegftellen in der Fünleitung zvveck-
1 mäßiger gewefen wärer