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Ausgabe:

1908 Nr. 23

Spalte:

654

Autor/Hrsg.:

Mpalanou, Dem. Simou

Titel/Untertitel:

He peri dikaioseos didaskalia tes orthodoxou hellenikes ekklesias epi te basei ton pegon; Einai he theologia episteme 1908

Rezensent:

Meyer, Philipp

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Seite 1

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Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 23.

654

chismus. Hat man diefen auch, ehe die quellenmäßigen
Unterfuchungen unternommen waren, fchon erkannt und
anerkannt, und hat dann auch Gooszens Buch fchon Re-
fultate zutage gefördert, die die jetzt vorliegenden begenannten
Schriften ftellen fchon die zweite Reihe von
Streitfchriften dar. Die letztere fetzt die erfte voraus.
Jeder Verfaffer ift bei feiner Meinung geblieben. Leider
aber hat der Streit eine fo perfönliche Wendung genommen

deutfam vorbereiten, fo führt Lang die Spuren deffen, j daß es auch deshalb nicht lohnt, auf das Einzelne ein-
was im Heidelberger Katechismus verarbeitet ift, doch zugehen. Welanidiotis wird die in der früheren Schrift
noch erheblich weiter zurück. Und er behauptet nicht Balanos' gelieferte Beweisführung, daß die Confessio von

zu viel, wenn er auf Grund feiner Unterfuchung fagt,
daß ,alle Lager bedeutfamer reformierter Kirchenbildung
und alle ihre führenden Männer' Steine zum Bau beigetragen
hätten.

In den trotz des weitfchichtigen verarbeiteten Materials
fehr überfichtlich geordneten Ausfuhrungen über
das Verhältnis der einzelnen Katechismen zu einander,
ihre Verwandtfchaft, ihre Abweichungen und ftufenweifen
Fortfehritte, denen im einzelnen nachzugehen hier zu
weit führen würde, ift mir ein Punkt aufgefallen, der
wohl noch mehr der Hervorhebung und, wenn möglich,
der Klärung bedürfte. Im Heidelberger Katechismus bedeutet
das fogenannte Doppelgebot der Liebe (Matth. 22,
37—40) geradezu die biblifche Grundlage des erften
Teils ,Von des Menfchen Klend'. Das bereitet in den
beiden grundlegenden Arbeiten des Zach. Urlinus fich
vor. Während aber Lang im übrigen die Wandlungen,
die fich in den betreffenden Partien in der Struktur des
Katechismus vollziehen, aufs forgfaltigfte und meiner
Anficht nach in durchfchlagender Weife charakterifiert,

Kyiill (lammt, nur entkräften können, wenn er auf das
gefamte Quellenmaterial eingeht. Das tut er auch diefes
Mal nicht. Ausfuhren, wer von den griechifchen Schrift-
ftellern auf feiner Seite fteht, und was andere über Kyrill
geurteilt und wie Kyrill fich orthodox gezeigt habe, macht
es nicht allein. Er muß die vielen Stellen aus des Lukaris
Schriften entkräften, in denen diefer fich zum Proteftantis-
mus bekennt, und namentlich auch darlegen, daß Legrand
mit feiner Annahme, die Confessio fei echt, unrecht habe.
So lange das nicht gefchehen, wird er nicht daraut rechnen
können, daß man feine Beweisführungen als gelungen anfleht
.

Hannover. Ph. Meyer.

MnaXavov, Atjfl. Eifiov, 'H neoi dixaitboeaiq 6i6aaxaXiq.
xrjq 6q&oö6§ov eXXrjvixrjq exxXrjdag exl xy ßdaei xmv
sirjymv. Ev A&rjvaiq, xvstoiq II. A. EaxeXXaglov 1904.
(60 p.) gr. 8«

Anficht nach in durchfchlagender Weile criaraKteriiiert, ; Derte|be: Elvai rj VeoXoyia kxutxnur,. Ebd. 1906. (22 p.)
läßt er den Gefichtspunkt, daß mit dem Wegfall des | 0 ,r' v f /

W«j-Gedankens menr und mehr ein altes Katechis- & •

musftück (vgl. Zezfchwitz, Syflem der chriftlich kirch- Nur kurz fei auf diefe beiden älteren Abhandlungen

von Balanos hingewiefen, der neuerdings durch feine Verurteilung
des Kyrillos Lukaris in der griechifchen Kirche
von fich reden gemacht hat.

In der erften Abhandlung will Verfaffer offenbar dem
gebots' an diefen Platz gerückt wird; foweit ich fehen J Rechte der lutherifchen Rechtfertigungslehre Rechnung
kann, ift es erft Urfinus, der es als Erfatz des Dekalogs i tragen, ohne doch auch die Orthodoxie zu verlaffen. Er
hinfichtlich deffen usus elencliticus verwendet. Es wäre j nimmt daher, wie z. B. fchon vor ihm Damalus in feiner

liehen Katechetik, IL Bd., i. Abt., Leipzig 1872, S. 177 ff)
wieder zur Geltung gebracht wird, unbeachtet. Leider
ift es mir nicht möglich, weiter zurück den Weg zu verfolgen
auf dem diefes Katechismusftück des Doppel-

aber intereffant zu unterfuchen, ob bei diefer Verwem
dung des Doppelgebots noch die Erinnerung mitgewirkt
hat, daß man es hier mit einem alten Siück des Katechismus
zu tun hatte, oder ob rein zulällig das Stück
die eigenartige Stellung im Heidelberger Katechismus
bekommen hat. Die anfängliche Behandlung du fes Stücks
in der evangelifchen Katechismustratition (vgl. darüber
Cohrs, Katechismusverfuche IV, Berlin 1902, S. 353 ff.) läßt
zunächft das le tztere vermuten.

Hoffentlich wenden die ,Quellenfchriften' auch noch
anderen bedeutfamen Katechismen ihre Aufmerkfam-
keit zu!

Niederfachswerfen a. Harz. Ferdinand Cohrs.

1865 zu Berlin erfchienenen kurzen Dogmatik jtsgi dgymv
eine doppelte Rechtfertigung an, eine öixaiotoiq xov
doeßovq und eine öixalmoiq xov öixalov. Jene gelchieht
aus Glauben allein in der Taufe und befreit von der
Macht der Sünde. Darauf baut fich die Heiligung auf.
Auf Grund des durch die Heiligung erreichten Zieles
kann Gott am jüngflen Tage den Gerechten als folchen
anerkennen und ihm nach feinen Werken vergelten. Das
ift die Rechtfertigung des Gerechten.

Die Schrift zeichnet fich auch durch gute Literaturangaben
aus.

In der zweiten Abhandlung weift Verfaffer das Recht
und die Selbftändigkeit der Theologie den übrigen Wiffen-
fchaften gegenüber nach. Er verlangt für die Theologie,
daß fie fich befchränke auf das religiöfe und ethifche Gebiet
, und nimmt für fie die Forderung freier Forfchung in
Anfpruch.

Verfaffer wird fich keiner Täufchung darüber hingeben,
daß diefe letzte Forderung zurzeit wenigftens auf nicht
zu überwindenden Widerfpruch in feiner Kirche ftößt.
Aber es muß ihm hoch angerechnet werden, daß er

MnaXavov, Arjf/. Eittov, H Aovxäoeioq 6/u.oXoyia. 'Ev

'A&rjvaiq, xvjtoiq II. A. EaxeXXagiov 1907. (32 p.) gr. 8°
BeXaviöiwxov, Ad»? 'legexlr/X, O noXvtpritioq xal noXv-

awtpoq KvgiXXoq d Aovxaoiq olxovfievixbq staxgiägyrjq.

Ev A&rjvaiq, xvjtoiq II. A. EaxeXXagiov 1907. (59 p.

mit einem Bildnis.) gr. 8°

dlelen Standpunkt wenigftens vertritt

Wie der Referent Sp. 308 des vorigen Jahrgangs und
weitläufiger in der Byzant. Zeitfchr. Jahrgang 1907 S.
616—617 ausgeführt hat, liegen die in den Titeln genannten
Verfaffer in einer heftigen literarifchen Fehde über die
Beurteilung des Patriarchen Kyrillos Lukaris. Der erftere
hält dafür, daß Kyrill die nach ihm benannte Konfeffion
felbft verfaßt, auch nach anderen vielen Zeugniffen mit
den Protefianten Gemeinfchaft gehabt und fich doch
dabei als orthodoxer Kirchenfürft und Theolog geriert hat.
Er wirft ihm daher bewußt unwahres Wefen vor und

Hannover. Ph Meyer.

IleTQaxäxoq, Arj/i. A., Ol Movaxixol Oeofiol ev xii oq&o-
rfo§o> ävaxoXixii exxXnöia. Töfioq JCQoöxoq. Leipzig, A.
Deichen Nachf. 1907. (XXVIII, 195 p.) gr. 8° M. 7 —

Den Lefern diefer Zeitfchrift ift der Verfaffer fchon
durch fein Werk: ,Die Toten im Recht nach der Lehre
und den Normen des orthodoxen morgenländifchen Kirchenrechts
und der Gefetzgebung Griechenlands' Leipzig
£htihn des Abfalls von ^^S^.f^^ 2^ÄÄ^Ä«r*^ }W

andere ift der Verteidiger des Patriarchen, er leugnet die ift. Die Vorzüge diefes Buchs, Heranziehen weiter Lite-
proteftantifche Seite an Kyrill und nimmt daher auch in ratur, überfichtliche und klare Darftellung wie Anordnung
Abrede, daß er die Confessio gefchrieben. Die beiden laffen fich auch von dem vorliegenden ausfagen. Es ifl