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Ausgabe:

1908 Nr. 12

Spalte:

368-369

Autor/Hrsg.:

Kaftan, Julius

Titel/Untertitel:

Drei akademische Reden. Die Lehre Kants vom kategorischen Imperativ. - Der ethische Wert der Wissenschaft. - Die Einheit des Erkennens 1908

Rezensent:

Elsenhans, Theodor

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Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 12.

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nomanie verfallen beurteilt hatten; es ift im wefentlichen I Wordsworth, Chr. M. A., The precedence of English bishops
eine Auseinanderfetzung mit Wiedemann (,die religiöfe an(j the provincial chapter. Cambridge, University Press
Bewegung in Oberöfterreich und Salzburg beim Beginn | 6_ (Xf9Sp.)8° 2 s. 6 d.

des 19. Jahrhunderts, 1890), deffen Gewährsmänner Lud- * *■>>■/

wig meift der rationaliftifchen Gefinnung befchuldigt und Es handelt fich um Fragen der Etikette, die doch

als parteiifch beifeite fchiebt (S. 5 — 12). Für die pfy- ; zugleich Fragen desRechts und der Funktionsübungen find,
chiatrifche Behandlung der Frage (S. 13—17) konnte er I Strenger als in anderen Kirchen, die aus der Reforma-
fich auf Zillners eingehende Unterfuchungen (in der Allg. tion hervorgegangen, hält die anglikanifche Kirche auf
Zeitfchrift für Pfychiatrie Bd. 17) berufen und mit dem- I dem hiftorifchen Herkommen. Im einzelnen verfchiebt
felben fchließlich den Verfuch machen (S. 17—30), Pöfchls ! tich unter neuen Verhältnilfen immer wieder dies und
Ideen als natürliches Produkt der Zeitftimmung und der : das in den alten Ordnungen. Aber man fucht doch alle
perfönlichen Neigungen Pöfchls zu verftehen. Er fkizziert j eigentlichen .Neuerungen' zu meiden, bezw. nur in Uber-
die fchon lange vor Pöfchls Auftreten vorhandene pie- i einftimmung mit alten Grundiätzen, früheren Entfchci-
tiftifche, chiliaftifche Stimmung der proteftantifchen und j düngen, Präzedenzfällen deutlicher Art, das zu ändern,
der katholifchen Gemeinden Salzburgs, die ficher eben
durch Napoleons Auftreten von neuem religiös Mark
erweckt waren, wie es die zahlreichen Parallelen in den

andern Ländern nahe legen. Was Pöfchl felber betrifft, ! über die Verfaffung der Kirche von England (1894).
fo war er ein Glied jener von Sailer angeregten myfti- ! Halle a. S. F. Kattenbufch.

fchen Kreife und fchon in Braunau ftark apokalyptifch

richtiger gefagt: zu entwickeln, was etwa ,veraltet' fcheinen
möchte. Das oben bezeichnete Schriftchen bietet Ergänzungen
zu gewiffen Partien u. a. in Makowers Werk

intereffiert. Seine Lehre begegnet mit authentifchen ; Kaftan, Julius, Drei akademifche Reden. Die Lehre Kants
Worten in der 2. Beilage (S. 85—95) auf Grund eines vom kategorirchen Imperativ. — Der ethifche Wert der
Schreibens des gefangenen Pöfchl v. J. 1820. Betreffs j vViUenfchaft. - Die Einheit des Erkennens. Tübingen,
der als Manie gedeuteten Idee Pöfchls, er fei als Werk- , „ „ , . m, n. T on „.
zeug für die Judenbekehrung und als Haupt der neuen | J- C R Mohr ^O8- (IV- 71 S) Lex. 8« M. 1.50
jüdifch-katholifchen Kirche berufen, zeigt Ludwig, daß Daß Kaftan diefe drei großzügigen Reden einem

fie ihm von der ,Seherin' Magdalene Sickinger eingegeben j weiteren Leferkreife zugänglich gemacht hat, ift dankbar
war; ihr ift das zweite Kapitel (S. 31—36) gewidmet. zu begrüßen. Problemftellung und Problemlöfung treten
Ludwig kann aber nicht leugnen, daß doch Pöfchl ihr j in der durch den Charakter der Rede bedingten Be-
durch feine Ideen die Initiative gegeben hatte und die ; fchränkung auf das Wefentlichfte und in einer fo licht-
Seherin unbewußt von ihm fuggeriert war; und vor allem I vollen Darfteilung für den Hörer ganz anders hervor, als
bleibt auffallend, daß Pöfchl deren Idee fofort aufge- ! etwa in einem fachwiffenfchaftlichen Werke,
nommen hat, auf Grund einer ftreng fupranaturalen Deu- Die erfte Rede ift gehalten bei der Feier des 200jährigen

tung des Seeleninhaltes der ,Seherin', der ihm jede pfy- Jubiläums des Königreiches Preußen am 18. Januar 1901
chologifche Erklärung auszuschließen fchien. Hier kann 1 und geht von der Betrachtung der Gefchichte und des
ihn auch Ludwig (S. 20ff.) von ,naiver Leichtgläubigkeit' ' Geiftes der treuen Pflichterfüllung, in welchem Fürften und
nicht freifprechen, obwohl Pöfchl unleugbar den kriti- | Volk fleh zufammenfanden, über zu Kants Lehre vom
fchen Einwänden gegen die vermeintlichen Offenbarungen kategorifchen Imperativ. Die Schwächen desfelben werden
nicht völlig aus dem Wege ging. Angefichts deffen j nicht verkannt, und es wird von vornherein zugegeben,
hängt die Entfcheidung, ob normal oder anormal, ab daß eine teleologifche Betrachtung der intuitiven Kants
von der Stellung, die man dem Gebiet des Okkultismus, j ergänzend zur Seite zu treten habe, daß Kants Lehre
des Irrationalen gegenüber einnimmt; Ludwig wertet ] einfeitig formaliftifch fei. Dennoch behalte Kant in der
jene Erfcheinungen als durchaus natürliche, normale j Hauptfache recht. Und der Grundgedanke des Vortrags
Seelenfunktionen, während trotz Ludwigs Apologie foeben ift, daß der kategorifche Imperativ der typifche Ausdruck
R. H. Meyer (in der Öfterreichifchen Rundfchau XII 2, 1 für das ift und bleibt, was das Wefen des Sittlichen aus-

vgl. Z. f. Rel.-Pfychol. I S. 467) Pöfchl, den .Propheten',
als Pfychopathen und die Pöfchlianer als markante Bei-
fpiele der pfychifchen Infektion behandelte. Mit der
Sekte der Pöfchlianer oder der .Brüder und Schweftern
in Sion' befaßt fich Ludwig im dritten Kapitel (S. 37—46)

macht. Für die fittliche Praxis lautet die Frage: was
foll ich tun? wie foll ich handeln? und in der Beantwortung
diefer Frage bleiben wir an unfer Gewiffen, an
den kategorifchen Imperativ in uns gewiefen. Aber läßt
fich in diefer Weife Theorie und Praxis trennen? Kommt

und in der genannten I.Beilage. Er kann auch hier j nicht bei einer folchen Ordnung der kategorifche Imperativ
die bisherigen Darftellungen vielfach korrigieren und be- ; doch zu kurz, indem die richtigere Einficht allmählich in
fonders die der Sekte zugefchobene Idee der menfeh- die Praxis eindringt? Deshalb nicht, weil in dem unbe-
lichen Sühnopfer refp. der Menfchenopfer als unhalt- dingten, jeder Vernünftelei unzugänglichen Gewiffens-
bares Volksgerede nachweifen; die Totfchlagsfzene von gebot ,ein inkommenfurabler Reft bleibt, der in die Er-
1817 erklärt fich als Exorzismus, etwa nach Analogie klärung nicht aufgeht' (S. 13). Auch darin behält Kant

der Gedanken von 1. Kor. 5, 5. Diefem Teufelswahn
und dem fonftigen fanatifchen Gebaren der Sekte gegenüber
fchreibt auch Ludwig keine Apologie; gehört dies
doch zu den Nachtfeiten der religiöfen Erweckung beim
Beginn des 19. Jahrhunderts, — dunkle Seiten, die frei-

fchließlich doch recht, daß er der Form des fittlichen
Handelns eine fo große Bedeutung beilegt, zwar nicht
in der wunderlichen Ifolierung vom Inhalt, aber doch
fo, ,daß der fittliche Wert vor allem an die Form des
in Freiheit geübten Gehorfams gegen das Sittengefetz

lieh durch Volksgerede oder durch rationaliftifche Ab- gebunden ift', nämlich deshalb, weil fich darin allererft
lehnung jedes ,Myftizismus' in den Quellen meift noch der letzte Zweck, die fittliche Perfönlichkeit vollendet,
dunkler geftaltet find. Darin wird man Ludwig recht Aber bei aller Sorgfalt der Gedankenführung fcheinen

geben müffen und ihm Dank wiffen, daß er zu einer
unparteiifchen Behandlung diefer katholifchen myftifch
chiliaftifchen Bewegung anzuleiten fucht.

Berlin. Leopold Zfcharnack.

mir doch die von dem Verf. felbft erkannten Bedenken
nicht überwunden. Das Gewiffensgebot (auch abgefehen
davon, daß das .Gewiffen' bei Kant keineswegs mit dem
kategorifchen Imperativ oder dem Bewußtfein desfelben
identifch ift) bleibt ja beim vernünftigen Wefen keine
ifolierte unergründliche Regung, fondern führt zu Grund-
fätzen und zur Vorftellung von Gütern und ift vollends
im Widerftreit der Pflichten, wo Imperativ gegen Imperativ
fteht, ohne folche teleologifche Beziehung völlig