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Ausgabe:

1908 Nr. 10

Spalte:

314-316

Autor/Hrsg.:

Hesselbacher, Karl

Titel/Untertitel:

Die Seelsorge auf dem Dorfe 1908

Rezensent:

Achelis, Ernst Christian

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Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 10.

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theie fcheint mir, negativ und pofitiv, nicht wohl beffer
geführt werden zu können, als es im ersten Kap. gefchieht;
die Unterfcheidung von Landes- und Staatskirche wird,
öfter gegen Rieker und befonders heftig gegen Förfter,
ebenfalls m. E. gut getroffen. Die Differenzierung von
Kirchengewalt und Kirchenhoheit und eine darauf ruhende
relative Selbftändigkeit der Landeskirche dem Staat
gegenüber ift auch nach meiner Meinung die Pofition,
welche anzuftreben und auszubauen ift. Daß dabei das
landesherrliche Kirchenregiment vom Standpunkt einer
monarchifchen Gefinnung gerechtfertigt wird (92. 97),
leuchtet mir ein. Im 3. Kap. drängt fich begreiflicherweife
eine ganze Maffe von vielventilierten Einzelfragen
zufammen, über die man verfchiedener Meinung fein kann.
So fehe ich z. B. nicht ein, wie (113 ff.) ein rechtlicher
unfreiwilliger Ausfchluß aus der Volkskirche ftatthaben
könne; mir fcheint das hier fo wenig wie bei der Volks-
fchule möglich zu fein; ferner nicht, warum (119) alle kirchlichen
Ämter nur Hilfsämter des Paftorats fein follen:
fie find letztlich um der Gemeinde willen da wie das
Paftorat felber. In der Gemeindeorganifation wirken
Sulzefche Ideen nach; für die Pfarrbefetzung wird ein
Syftem der Verftändigung zwifchen Kirchenregiment und
Gemeinde, im übrigen Alternierung empfohlen. Sehr vernünftig
urteilt der Verf. über die (nicht allzu oft zu haltenden
) Bezirks- oder Diözefanfynoden, etwas zu idea-
liftifch wohl über den im übrigen hübfch gezeichneten
Generalfuperintendenten. Daß er fich der vielangefochtenen
Konfiftorien und auch ihrer juriftifchen Spitze (167)
annimmt, ift anerkennenswert. Die landeskirchliche Arbeit
gliedert fich in die Gruppen: Kultus, Unterricht und Erziehung
, Seelforge. Auch hier begegnet eine Fülle von
Stoff, auf den im einzelnen einzugehen unmöglich ift.
Das Urteil des Verf. verdient m. E. meiftens Zuftim-
mung, da es ebenfo idealiftifch die hohen Ziele im Auge
behält, als realiftifch auf dem Boden der Tatfachen fich
erhebt; fo über Kindergottesdienft, rhythmifchen Choral,
Notwendigkeit eines Kirchenmufikmeifters, geiftl. Schul-
infpektion, Konfirmation, Chriftenlehre, Evangelifation,
Innere Miffion, Gemeinfchafts-, Diaspora-Pflege u. dgl. m.
Daß dazwifchen andere Urteile fich finden, mit denen
man nicht übereinflimmen kann, ift nur natürlich; fo das
abfprechende über Simultanfchulen, das wenigftens unferen
badifchen Erfahrungen ganz widerftreitet, oder die Forderung
einer täglichen Religionsftunde in der Volksfchule,
natürlich mit luther. Katechismus, die Nichtbeteiligung
der Geiftlichen an der Feuerbeftattung, das Eintreten
für Privatbeichte. Das find wohl einzelne konfervierte
Reite altlutherifcher Gewöhnung. Im ganzen ift das Urteil
durchaus frei, unbefangen, befonnen, den Forderungen
der heutigen Lage aufgefchloffen. In manchen Punkten
hat es mich an das Richard Rothes erinnert, und die Defi-
derfen des Verfaffers treffen merkwürdig oft zufammen mit
dem, was wir in Baden auf Grund unfrer Kirchen verfaffung
von 1861 bereits einigermaßen erreicht haben. — Wenn mir
fo das Buch als Ganzes fehr fympathifch ift und ich es
begrüße als einen erwüufchten und vernünftigen Gegenzug
gegen die von rechts und links her auftretenden
Tendenzen auf eine Trennung von Kirche und Staat,
fo muß ich dagegen die dogmatifch-theologifche Grundlage
, auf der es ruht, ganz ablehnen: die .Stiftung' einer
Kirche durch Jefus Chriftus, und vorab die lutherifche
Faffung derfelben, wonach ,Wort und Sakrament' ihre
Grundlage ausmachen follen (die Entfcheidung für die
Kindertaufe foll ,fchriftgemäß' fein! 34), das find Piktionen,
die fich gegenüber dem heutigen Stande unferes Schriit-
verftändniffes nicht mehr lange werden halten laffen. Sie
stimmen auch nicht gerade befonders zur Gemeinde- und
Volkskirche. Die ,religionsgefchichtliche Theologie' ferner
wird denn doch m. E. ungerecht beurteilt, wenn man ihr
Vernichtung alles Supranaturalismus und Auflöfung aller
Theologie und Kirche zufchreibt, und der ,böfe Rationalismus
' (74. Anm.) endlich dürfte fich doch auch wohl einer

befferen Würdigung erfreuen von einem Manne wie
Th. Kaftan, der ihm felber offenbar foviel Gutes verdankt.

Das v. der Goltzfche Buch ift entftanden aus
Vorlefungen, die der verftorbene Verfaffer 1875/76 in
Bonn, 1876 in Berlin gehalten hat. Sein Inhalt ift im
wefentlichen gefchichtlicher Art, dies trotzdem daß der
Verf. richtig erkennt, daß das in den Begriffen Staat
und Kirche liegende Problem fowohl von der gefchicht-
lichen, als auch von der juriftifchen, wie endlich auch
von der ethifchen Seite angefaßt werden müffe, und demgemäß
die drei Teile feines Buches diefen drei Betrachtungsweifen
widmet. Der zweite rechtliche Teil nämlich
(59—114) geftaltet fich unter der Hand doch auch wieder
hiftorifch, und der dritte, ethifche (115—137) fcheint mir
mehr lkizzenhaft gehalten zu fein; man wird (132) auf
die gleichzeitig erfchienenen ,Grundlagen der chriftl.
Sozial-Ethik' desfelben Verfaffers verwiefen; jedenfalls
liegt hier nicht der Schwerpunkt des Buches. Die ge-
fchichtliche Darfteilung nun, auf einen weiteren, nicht
mit Fachkenntniffen ausgerüsteten Leferkreis berechnet,
zeichnet flott und ficher den Entwickelungsgang der
zwifchen jenen beiden Mächten obwaltenden Beziehungen,
ohne Neues zu bringen, aber wohl geeignet zur über-
fichtlichen Orientierung. Und wenn im zweiten Teil die
vier verfchiedenen der Kirche dem Staate gegenüber
möglichen Rechtsstellungen in drei Stadien vorgeführt
werden (dem der Restauration 1814—30, der Kirchenfreiheit
1830—59 und des Konfliktes von 1859 ab) und
zwar hinfichtlich der katholifchen und der evangelifchen
Kirche getrennt, fo erkennt man leicht auch hier das
Vorwiegen des nach Überficht ftrebenden didaktifchen
Intereffes. Ergänzend treten am Schluß zwei Auffätze
des Verf. aus den Jahren 1884 und 1900 hinzu. Auch v.
d. Goltz tritt für die Verbindung von Kirche und Staat
ein und giebt fich einem ausgefprochenen Optimismus
hin in betreff der Früchte, welche die Kirche aus der
ihr in dem letzten Stadium verliehenen relativen korporativen
Selbständigkeit gewinnen foll bezvv. gewonnen hat.
Selten, daß trotz der weit zurückliegenden Zeit der Ab-
faffung das Urteil einmal veraltet erfcheint (der Herausgeber
forgt dann einigermaßen für Ergänzung, wie S. 40
in Beziehung auf Riekers .Rechtliche Stellung der ev.
Kirche'), öfter dagegen finden fich Vorausblicke, die durch
die heutige Lage der Dinge bestätigt zu werden Rheinen
(fo 73 und 95).

Heidelberg. H. Baffermann.

Traub, Pfr. Lic. G., Der Pfarrer und die foziale Frage.

(Praktifch-theologifche Handbibliothek. 6. Band.) Göttingen
, Vandenhoeck & Ruprecht 1907. (IV, 134S.) 8°

Kart. M. 2—; geb. M. 2.60
Helfelbacher, Pfr. K., Die Seelforge auf dem Dorfe. (Praktifch
-theologifche Handbibliothek, herausgegeben von
F. Niebergall. 7. Band.) Göttingen, Vandenhoeck &
Ruprecht 1908. (XI, 191 S.) 8° M. 3 —; geb. M. 3.60
,Den Titel diefer Schrift empfinde ich felbft als
anfpruchsvoll: „Der Pfarrer und die foziale Frage". —
Damit werden fo viele Fragen angeregt, daß fie gar
nicht alle behandelt, nicht einmal angedeutet werden
können', — den Satz ftellt der Verf. an die Spitze feiner
Ausführungen. Anfpruchsvoll, meine ich, ift der Titel
nicht. Der Verfaffer beherrfcht das weite und vielge-
ftaltete Gebiet der ,fozialen Frage' als gründlicher
Kenner; an feiner ficheren Hand führt er den Lefer in
die Fülle der Probleme ein, welche die foziale Frage
umfchließr. Seine Abficht ift, das Verftändnis für diefe
Probleme zu fördern und den Pfarrer fehen und hören zu
lehren und zu einem felbftändigen Urteil oder auch zu
weifer Zurückhaltung ih n zu befähigen. In zwei Haupt-
abfehnitten wird der reiche Stoff behandelt: r. Der Einfluß
der fozialen Bewegung auf die Amtsführung des