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Ausgabe:

1908 Nr. 10

Spalte:

312-314

Autor/Hrsg.:

Kaftan, Theodor

Titel/Untertitel:

Vier Kapitel von der Landeskirche. 2., durchgearb. Aufl 1908

Rezensent:

Bassermann, Heinrich

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3ii Theologifche Literaturzeitung 1908 Nr. 10. 312

felbftlos und tätig fein; fein Ziel: Gott alles in allem. — Kormann, Dr. jur. Karl, Die kirchenrechtlichen Veräußerungs-

2. geht dem fich in den Stufen Gewalt — Recht — Liebe befchränkungen beim katholifchen Kirchengut und das bür-

emporentwickelnden Sinn des Opfers nach und findet I ,jcne Recht Z leich ein Bdt zur Lehre von den

im Prinzip der Wohltätigkeit und des Almofens eine ?. .. n , ^ r . ,

höhere Entwicklung des Gemeinfinns. Das wahre ,A1- Veraußerungsverboten nach bürgerlichem Gefetzbuch,

mofen' ift eine rein innerliche Beziehung zum Nächften, (Kirchenrechtliche Abhandlungen. 42. Heft.) Stutt-

der einfachfle Ausdruck der gegenfeitigen Solidarität,
auf der alle fittliche Ordnung beruht. Sein höchfies Vorbild
Gottes beftändiges Selbftopfer für uns, die Eucha-
riftie. Scharf wendet fich der Verf. gegen alle man-
chefterlichen und fozialiftifchen ,Almofen'-Gegner. —
3. Die fo mit Gott vereinigte Menfchheit hat nun die
kosmifch-hiftorifche Aufgabe, die ganze Natur zu erlöfen,
fo daß das Weltall zum lebendigen Leib der wiedergegart
, F. Enke 1907. (XV, 161 S.) gr. 8° M. 6.20

Vorliegende Abhandlung ift die weitere Ausführung
einer von der Berliner Juriftenfakultät gekrönten Preis-
fchrift. Sie gibt, wie Verfaffer auch im Vorwort noch
ausdrücklich hervorhebt, nicht fowohl eine Darftellung
der gefchichtlichen Entwickelung der Veräußerungsbe-
fchränkungen, als vielmehr bezieht fie fich lediglich auf
das geltende Recht. Es wird nämlich die Frage erörtert,

borenen Menfchheit wird. Dazu bedarf es des .Faftens', 1 u u j ' a u 1 »u rr 1__v- „u„ ..„u

, , . d. c 1. au r u ■ 1 • u r welche Bedeutung den nach kathohfchem Kirchenrecht

d h. zielbewußter Selbftbefchrank^ung gegenüber untrer , beftehenden Befchränkungen der Veräußerung von res
Natur hinfichthch .hrer Genuß- Macht- und 4?^Jtenritnlsl" ecclesiasticae nach deutfchem bürgerlichem Rechte zu-
Gier; aber vor allern der Enthaltung vom Toten auch , kommt Zu diefem ßehufe wird ntcrfucht) ob diefe
der Tiere: und vom Fleffchgenuß. 1 Befchränkungen in der Gegenwart nur noch kirchliche

Der II. Te. bringt: die Dogmatik oder richtiger eine 1 oder auch tätliche Gdturf hab wobei fich als Re.
Art Rehgionsphilofophie ,n drei Stucken. 1. entwickelt fultat e -bt daß djefelben auch im h'eutigen bürgerlichen
an der Bland der johanne.fchen Begriffe in Jon 11-5. . Recbt n50ch vidfach Gdt befitzen. Verfaffer geht
Joh. 4. 6. (xoöfiog loyog ufwO, mit Vorliebe in tnadffcher I dabd mit Recht davon au daß diefe Veräußerungsbc-
Ghederung, das Wefen des Chrfftentums als Erlofung (und : fchrankungen, foweit fie bisher ffaatlich anerkannt waren,
Entwickelung) aus der Sinnlofigke.t und dem Tod der durch Artfss des Einführungsgefetzes zum Bürgerlichen
Welt zur Vereinigung der Menfchheit m> dem All mit Gefetzbuche nicht befeitigt find; denn diefer fpricht nur
der Gottheit - einen Gang durch.Kosmologie Biologie ! VQn privatrechtlichen Vorfchriften der Landesgefetze,
Anthropologie und Gefch.chte. Zum erffen Male findet | * es fich hier urn Vorfchriften öffentlichrechtlicher

die Seele fich felblt in Indien, im,lraume' (der Erkennt- m^^„ 1___a~i* t™ »Jr,,«.-x..«-^ iio.^rr«. ;„

, T11 r ,, . , , v . , . JNatur handelt, im einzelnen erörtert Verlaller die in

ms von der 11 uhon alles Wirklichen); dann wieder in r _ tt; c„u<- :„ a„„ ;„ «^„„ut. i,^^^,D^^ö„ ^«,,ff^uQ„
, , .. , „ .n ti . 'U , , n • , dieler rlinlicht in den in lietracht kommenden deutlcnen

der gnechifch-romifchen Geilteswelt, im Gedanken. Beide c,„„.„ uDaöu„„^0„ «Oo;^,m,,„^^„ ,,„,i r,„,^r ua:
nir 1 Li j ti i_i j 1 -t , Gr-Ii btaaten beltehenden rleltimmungen und zwar bei einer

Male bleibt das Problem des bofen und leidenden Willens ; Rdhe namentlich kidnerer Staaten auf Grund der ihm
ungeloft. Der Logos muß als Kraft die Seele wieder j VQn den zuftandi Behörden erteilten Auskunft. Sogebaren
; er offenbart fich perfonhrdi m Israel vorbereitend, , ^ wird die Fs nach der rechtlichen Natur der
und als dann auch die ideelle Offenbarung des Griechen- i kirchenrechtlichen Befchränkungen nach heutigem bürger-
tums erfchopft ift, kommt Chnftus offenbart den Sinn | lichen Recht jn außerfl. ündticher Weife geprüft und
im Weltall (Po/og), - eine gottmenfchhche Perfonhch- bd diefer Gele heit ejn längerer Exkurs üblr die rechtkeit
zwei Wefenheiten in fich ve^reinend und über zwei j liche Natuf de^ Veräußerungsverbote nach Bürgerlichem
Willen gebietend. In ihm offenbart fich die Natur als , Gefetzbuch gegeben. Die von wiffenfchaftlichem Streben
die zur vollen Hingabe bereite Seele der Menfchheit und
Gott als Geift der Liebe und Barmherzigkeit. So bringt
er fein göttlich-menfchliches Opfer. Die Auferffehung
bedeutet die innere Verföhnung von Materie und Geift.
Das Spezifikum der chriftlichen Wahrheit ift die Vergei-
ftigung und Vergöttlichung des Fleifches, in uns ge-
fchehend durch das Myfterium des Genießens Gottes.

2. Die mit dem göttlichen Prinzip in Chriftus vereinigte
Menfchheit ift die Kirche. Es folgt eine Spekulation
über die Kirche, ihre göttliche Autorität und Heiligkeit,

zeugende Schrift ift, namentlich was den zweiten Teil
anlangt, in erfter Linie für den Juriften von Intereffe.

Kiel. Frantz.

Kaftan, Gen.-Sup. D. Theodor, Vier Kapitel von der Landeskirche
. Den FYeunden der Kirche zur Erwägung dargeboten
. Zweite durchgearbeitete Auflage. Schleswig,
J. Bergas 1907. (VII, 244 S.) gr. 8° M. 3.60

die integrierenden Elernente ihrer göttlichen Authentie ! Goltz, f Prof. D. Hermann Freiherr von der, Kirche und

und Katholizität: hierarchifche Tradition (der Chriftus-
weg), das Dogma von der Gottmenfchheit (die Chriftus-
wahrheit) und die Myfterien (das Chriftusleben). ,Die
Dogmen der griechifchen Kirche find logifch die einzig
richtige Kundgebung und Feftfetzung der chriftlichen
Wahrheit'. 3. gibt eine Theorie des chriftlichen Staates
als freier Theokratie von diefen Vorausfetzungen aus und
auf Grund der ruffifchen Verhältniffe.

Staat. Eine akademifche Vorlefung. Aus feinem Nachlaß
herausgegeben von Pred.-Sem.-Dir. Lic. Ed. Frhr.
von der Goltz. Berlin, E. S. Mittler & Sohn 1907.
(VII, 151 S.) gr. 8° M. 3—; geb. M. 4.50

In feiner 1. Auflage ift mir Kaftans Buch nicht
zu Geficht gekommen; ich referiere daher über es als
über eine neue Erfcheinung. Es ift eine Rechtfertigung

Der edle asketifche Philofoph nimmt das ganze Dog- : der Landeskirche als derjenigen Form der Kirche Chrifti,
ma mit all feiner Sprödigkeit und den ganzen hierarchifch- I welche, imUnterfchied von der Priefter-und Paftorenkirche,
theurgifchen Apparat in feine Spekulation auf. Die [ wie auch von der (kleinen) Freikirche oder der (großen)
ftellenweifen pantheiftifchen Anklänge gehen nicht hinaus ; ,Synodalkirche', als Vorftufe der zu erftrebenden gemeind-
über das im griechifchen Dogma fchon enthaltene Element Hch organifierten Volkskirche zu betrachten und als die-
diefer Art. Sein perfönliches Eigentum ift die ungemeine jenige Form zu werten ift, in der die ewige Aufgabe
vornehme fittliche Energie, mit der er das Ganze durch- der Kirche Chrifti unter dermaligen Verhädtniffen am
drängt. Hier und da wird man bei feinen Ausführungen beften erfüllt werden kann. Diefer Nachweis wird in
über die fittliche Art des Glaubens an Herrmann erinnert, äußerft durchfichtiger Dispofition, einfach-guter Sprache,
Dennoch kann auch feine Gewandtheit und Kühnheit die j mjt viel Belefenheit und gefundem Blick für die Haupt-
Heterogenität der in diefem uralten Syftem zufammen- ! fachen in der Weife durchgeführt, daß zunächft das r.
gefchweißten Dinge nicht verhüllen. Ein folches Buch Kap. eben diefer Beweisführung gewidmet ift, das 2. die
ift nur auf ruffifchem Boden möglich. Stellung diefer Landeskirche zum Staat fixiert, das 3.

Lobberich. Alfred Zilleffen Organifation derfelben und das letzte die in ihr zu

! leiftende Arbeit fkizziert. — Der Beweis für die Haupt-