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Ausgabe:

1907 Nr. 5

Spalte:

148-150

Autor/Hrsg.:

Hoffmann, Georg

Titel/Untertitel:

Die Lehre von der fides implicita. Zweiter Band: Die Reformatoren 1907

Rezensent:

Ritschl, Otto

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147

Theologifche Literaturzeitung 1907 Nr. 5.

148

einfügen Roftocker Profeffor und fpäteren Hofprediger
in Wolfenbüttel (11, 235—241) hervorgehoben. Jener
Paftor Rothart ift eine echte Geftalt aus der Gegenreformation
des Herzogs Erich II., ein ehemaliger Koch
im Klofter Reifenftein, ein ,Gefuwiter' (Jefuite), ein Heuer-
pfaff, mehr vinosus Homerus als Timotheus. Lütkemann
hatte am II. April 1649 in einer Disputation behauptet,
Chriftus fei in den 3 Tagen im Grab nicht wahrer Menfch
gewefen, da zum Begriff des Menfchen nicht nur Leib
und Seele, fondern auch die Form ihres Zufammenfeins
gehören, worüber Lütkemann fchwer angegriffen wurde
und fich ernergifch verteidigte. Für die Familie Zinzen-
dorf mag das Grabdenkmal in Lutterberg mit der dazu
gehörigen Korrefpondenz Intereffe haben (11, 245—250).
Für Ludwig Harms Art ift feine Korrefpondenz mit der
Leiterin der Kinderheilanftalt in Celle, Luife Günther,
charakteriftifch (n, 250—260). Der Brief von Petri
(11, 261) wie die Koften der Kirchenvifitation in Geftorf
(II, 241—245) ließen fich entbehren. 10, 4 Z. 14 1.
Kempen ftatt Kempten. S. 40 Z. 10 ift mit Griechgau
der Kraichgau, die Heimat des Dav. Chyträus, gemeint,
der den Gau befchrieben hat. S. 57 Z. 1 v. u. 1. Wetzer.
Sprachlich zu beachten ift S. 132 Z. 24 ,verfproken' =
verfchwätzt, verleumdet. 11, 199 ift Z. 14 unter Reni und
Thonade nicht ein Wald in Beffarabien gemeint, fondern
Rein und Thonawe zu lefen. Rhein und Donau anzünden
ift etwas Unmögliches. Es ift alfo von ganz grundlofer
Verleumdung die Rede. S. 233 Z. 12 ift beftatten = be-
ftätigen, confirmare. S. 247 Z. 8 ift Xaver wohl der fäch-
fifche Prinz diefes Namens.

Nabern. G. Boffert.

Kolbing, Wilhelm Ludwig, Die Geichichte der Verfaiiung
der evangeliichen Brüderunität in Deutichland. (Berichte
des theologifchen Seminariums der Brüdergemeine in
Gnadenfeld. 7. Heft.) Leipzig," F. Janfa 1906. (VIII,
103 S.) gr. 8° M. 1.50

Zu den intereffanteften und fchwierigften, aber darum
anziehendften Aufgaben der Gefchichte des deutfchen
Proteftantismus im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert
, die noch der Löfung harren, gehört die Gefchichte
der Brüdergemeine, vor allem die Gefchichte der
von ihr ausgegangenen Anregungen und Einflüffe. Sie
befchränken lieh durchaus nicht auf das Gebiet der
äußeren Miffion, an die jeder in erfter Linie denkt, wenn
der Name Herrnhut genannt wird; auch die weitere Er-
forfchung ihres gottesdienftlichen Lebens, ihres Er-
ziehungswefens wird manche Beziehung nach .auswärts'
herausftellen. Über ihre .Diaspora' haben wir durch
Steinecke näheres erfahren, in den letzten Jahren war es
befonders die Art, wie fie zu der Verfchiedenheit theo-
logifcher Anfchauungen in ihrer Mitte Stellung nahm,
die die Aufmerkfamkeit auf fich zog. Zu diefer kirchen-
gefchichtlichen Bedeutung der Brüdergemeine fleht deren
Ausdehnung in auffallendem Gegenfatz, denn ihr deut-
fcher Zweig — d. h. der leiftungsfähigfte und jedenfalls
für ihre Wirkungen nach außen der wichtigfte — zählt
noch heute nur wenig mehr als achttaufend Mitglieder.
Diefe Beobachtung kann natürlich das Intereffe für diefe
merkwürdige Kirche nur fteigern und weckt insbefondere
die Frage nach ihrer äußeren Organifation. Denn der
zweihundertjährige Beftand der Brüdergemeine erweift die
Feftigkeit des fie umfchließenden Bandes und ihre zweihundertjährige
Gefchichte zeigt zugleich deffen Elaftizität
und Fortbildungsfähigkeit. Aber auch rein für fich betrachtet
— d. h. ohne alle Rückficht darauf, daß fie die
Grundlage einer nach vielen Richtungen bedeutungsvoll
gewordenen Kirchengemeinfchaft gewefen ift — erregt die
Verfaffung und die rechtliche Stellung diefer älteften
deutfchen Freikirche ein außergewöhnliches Intereffe, fie
ift gradezu ein kirchenrechtliches Kuriofum. Die Grundlagen
weifen auf Zinzendorf zurück, aber im Laufe der
Zeit wurden große Änderungen notwendig, fchließlich
tiefgreifende Umgeftaltungen. Kolbing hat nun zum erften
Mal den Verfuch unternommen, diefen Prozeß wiffen-
fchaftlich zu behandeln, ich kann hinzufügen: in mufter-
gültiger Weife. Er erörtert zuerft die kirchenrechtliche
I Stellung der Brüderunität in der Zeit ihrer Plntftehung
j von 1727—1760, fodann die Entftehung der Unitätsver-
faffung 1764—1775, darauf folgt die Weiterentwicklung
der Verfaffung und der Rechtsverhältniffe von 1775—1889
und fchließlich die Neuordnung der Verfaffung und die
Klärung der Eigentums- und Rechtsverhältniffe der Unität
1892—1899. In knapper, durchfichtiger Darfteilung werden
die höchft verwickelten Rechtsverhältniffe vorgeführt und
ihre verfchiedenen Entwicklungsphafen aus den Veränderungen
des ftaatlichen Rechtes wie der inneren und äußeren
Gefchichte der Brüdergemeine verftändlich gemacht, fo
daß Kolbing dem Theologen wie dem Rechtshiftoriker
einen wirklichen Dienft geleiftet hat. Die Schrift ift der
Ertrag langjähriger theoretifcher und praktifcher Befchäf-
tigung mit den Rechtsverhältniffen der Brüdergemeine,
an deren Neuordnung, über die am Ende berichtet wird,
der Verfaffer felbft hervorragenden Anteil gehabt hat.
Weil diefer Abhandlung Vorträge zugrunde liegen, die
von dem Verfaffer in Gnadenfeld gehalten worden find,
ift fie in die .Berichte'des dortigen Seminars aufgenommen
worden. Sie bildet eine würdige Fortfetzung der früheren
gehaltvollen Veröffentlichungen diefer theologifchen Lehr-
anftalt.

Marburg i. Heften. Carl Mirbt.

Hoffmann, Priv.-Doz. Paft. D. Georg, Die Lehre von der
Fides implicita. Zweiter Band: Die Reformatoren.
Leipzig, J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung 1906. (VIII,
231 S.) gr. 8" M. 4.50; geb. M. 5.50

Seiner vor 3 Jahren erfchienenen Monographie über
die Lehre von der Fides implicita innerhalb der katho-
lifchen Kirche (vgl. meine Rezenfion über diefes Buch
in der ThLZ 1904, Sp. 413'ff.) hat der Verf. jetzt die
Behandlung des gleichen Stoffes in der Theologie der
Reformatoren folgen laffen. Wie die frühere Schrift, fo
zeichnet fich auch die nun zur Befprechung vorliegende
durch Gründlichkeit und Sorgfalt aus. Die das Thema
betreffenden Äußerungen und Urteile in den Schriften
der 4 Reformatoren werden meiftens im Wortlaut beigebracht
und erläuternd gewürdigt. Dabei wird eingehend
wieder A. Ritfchls Schrift über Fides implicita
herangezogen. Werden auch gelegentlich gegen deren
Ausführungen Ausftellungen erhoben, fo nimmt der Verf.
in der Hauptfache doch denfelben Standpunkt der Beurteilung
ein wie Ritfchl. Er teilt mit diefem auch das
in feiner Urteilsbildung immer wieder durchfchlagende reli-
giöfe Intereffe an dem reformatorifchen Glaubensbegriff,
namentlich fofern darin die fiducia zu der bloßen fides
historica mehr oder weniger in Gegenfatz gebracht wird.

Aber gerade in diefer Frage müffen wir im Urteil
fehr vorftchtig fein, wenn wir der Auffaffung der Reformatoren
wirklich gerecht werden wollen. Diefe ftanden
immerhin auf einem andern als auf unferm modernen
Standpunkt, wenn fie für die fiducia, fcheinbar auch auf
Koften der fides historica, eintraten. Dennoch fchloß fich
diefe für fie mit jener fo wenig aus, daß fie in der fiducia
vielmehr vorausgefetzt, ja als assensus geradezu enthalten
gedacht wurde. Denn die fiducia gilt als Leiftung des
Willens. Aber ignoti nulta cupido. Alfo muß man als
Chrift auch den Gott und den Chriftus, auf die man fein
Vertrauen fetzt, nicht nur irgendwie obenhin, fondern
wenigftens in den Hauptzügen genau und richtig fo kennen,
wie fie wirklich find, d. h. fowie fie in ihrer Eigentümlichkeit
von Gott felbft offenbart worden find. Dann aber
ift für die Vorftellungen von Gott und von Chriftus, ohne