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Ausgabe:

1907 Nr. 5

Spalte:

145-147

Autor/Hrsg.:

Cohrs, Ferdinand (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte. 10. und 11. Jahrg 1907

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung 1907 Nr. 5.

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gelegt hat, laffen uns hoffen, daß feine Ausgabe der
Benediktinerregel im Wiener Corpus eine die Forfchungen
vorläufig abfchließende fein wird.

Heidelberg. Grützmacher.

III 13) ab, das nach feiner Vermutung das äitefte fpani- her Schimler (S. 78) die dogmatifchen Kapitel nahm die
fcher Provenienz ift und deffen Verwandtfchaft er mit 1 er zwifchen dem erffen und zweiten Hauptituck einicnob,
andern Martvrologien zu beftimmen fucht. Die wertvollen 1 wäre der Unterfuchung wert. Stammen fie von Brenz
Unterfuchungen, die uns Plenkers in diefer Arbeit vor- j oder find fie felbftändige Arbeit? Welchem Bekenntnis

Bifchof Guido von Utrecht (S. 83) angehörte, kann nicht
zweifelhaft fein. Denn diefer geborne Graf von Hennegau
gehört in die Zeit von 1301 —1317. Freyburgk und
Chriftianus Mundanus S. 91 werden Pfeudonyme fein und
Mundanus wohl im Sinn von Kosmopolit zu faffen fein.
... l ■ i - ui Fin Freiburg, in welchem Microns großer Katechismus
Zeitfchrift der Gelelirchaft für niederfächlirche Kirchengefchichte; „edruckt werden konnte, gibt es nicht.

unter Mitwirkung von Profeffor D. Paul Tfchackert : pur das I7- Jahrhundert gibt D. Kayfer (10,1—73)
und Superint. D. Karl Kayfer herausgegeben von I eine höchft intereffante Gefchichte der hannoverfchen
Studiendir. Lic Ferdinand Gohrs. Zehnter Jahrgang. Enthufiaften. Er zeigt den Boden aus welchem der En-
0 . . . at-ui/-™kh ,nnt M c i thufiasmus hervorwächff, zeichnet die beiden Reihen der
Braunfchweig, A. Limbach G. m. b. H. 1905. M. 5.- Schwarmgeifter) erft einfache Laien, dann Gelehrte und
Inhalt-. Kayfer, Hannoverfche Enthufiaften des fiebcehnteo Theologen. Befonders beachtenswert erfcheinen Geftalten

Jahrhunderts. — Knote, K., Die deutfchen lutherifchen Katechismen I wje Hohburg und Eelgenhauer. Die ganze Arbeit ift eine

in den braunfchweigifch-hannoverfchen Landen während des fech-
zehnten Jahrhunderts. (Zweiter Artikel.) — Heuffi, Karl, Zur

Mahnung an die Kirche und zeigt auch den Weg zur
Überwindung des Enthufiasmus. In die Zuftände der

Lebensgefchichte Johann Lorenz von Mosheims. — Tfchackert, j Kirche nach dem dreißigjährigen Kriege läßt Kayfer

P., HandfchriftHche Hriefe Joachim Mörlins vom Jahre 1543 bis einen Blick tun in den Akten der Generalvifitation des

[550. — Steinmetz, Rudolf, Die Geueralfuperintendenten in den i D. Gefenius im Fürftentum Göttingen 1646 und 1652
Herzogtümern Bremen-Verden. (Erde Hälfte. Vorbemerkungen. (IIf 147—207). Man fleht, welche Arbeit es koftete, der

1. M. Michael Havemann, 1651—1672. — 2. D. Daniel Lüdemann, j Unordnung, Unlichcrheit und Zerrüttung abzuhelfen,
1673—1677. — 3. D. Johann Diecmann, 1683 —1720. Mit 3 Bild- Predigt und Katechefe zu heben — ein Pfarrer kann den

niffen.) — Beste. Johannes, Das Predigerfeminar zu Riddags- Katechismus felbft nicht —, das Schulwefen ZU beffern,
häufen. — Briefe der Herzogin Elifabeth von Braunfchweig-Lüneburg die Kirchenzucht ZU ftärken, den Eingriffen des Adels in
und ihres Sohnes, des Herzogs Erich des Jüngeren, aus den Jahren . die Pfarrgüter ZU Wehren, verbrannte Kirchen und Pfarr-

1545—1554. (Erfte Hälfte. 1 Veröffentlicht von F. Koch. (III, 300S.) j häufer wieder zu bauen. Ein Stück hannoverfche Kirchen-
gr. 80. 1 gefchichte feit dem wellfälifchen Frieden (1651 —1903)

— Dasfelbe. Elfter Jahrgang. Ebd. 1906. M. 5 — I 8ibt die &oäe Arbeit von Lic. R. Steinmetz ,die General-

1 fuperintendenten in den Herzogtümern Bremen-Verden'

Inhalt: Steinmetz, R., Die Geueralfuperintendenten in den , ^ l44_ig6 und IT> ,_8g) der auch die Bjlder dMet
Herzogtümern Bremen-Verden. (Zweite Hälfte.)-Bnefe der Herzogin i Männer beigegeben find, welche oft viele Jahre ein
Elifabeth von Braunfchweig-Lüneburg und ihres Sohnes, des Herzogs ! pratje ^ Kirche leiteten, nachdem fie noch in

Erichs des Jüngeren, aus den Jahren 1544-1554- (Fortfetzung.) jungen Jahren, zwei derfelben, ohne vorher ein Kirchen-

Veröffentlicht von Franz Koch. — Die Generalvifitation des amt bekleidet ZU haben, in ihr hohes Amt gekommen

D. Gefenius im Fürftentum Göttingen 1646—1652. Veröffentlicht waren_ Dabei aber hatte die ganze Provinz mit 150 Pre-
von Kayfer. (iv, 307 S.) gr. 8<>. digertt und 125 Kirchen lange keine Kirchenordnung

Dem Ref. ift es erft jetzt möglich geworden, die (II, 20). Die Kämpfe der evangelifchen Kirche in der
beiden Jahrgänge IO und Ii der Zeitfchrift der Gef. für J Zeit des Pietismus, der Aufklärung und des wieder-
niederfachfifche Kirchengefchichte genau zu ftudieren und | erwachten kirchlich-religiöfen Bewußtfeins, der Kampf
zur Befprechung zu bringen, aber die Verzögerung machte zwifchen der Zentralgewalt des Konfiftoriums und den
es möglich, zwei größere Arbeiten, die fich durch beide Anfprüchen der Patrone, der mehrfache Katechismus-

Jahrgänge hindurchziehen, ganz würdigen zu können. Für
die vorreformatorifche Zeit fehlt leider die Fortfetzung
der großen Arbeit D. Kayfers über die hannoverfche
Kirchengefchichte. Nur II, 225 ff. bietet Dr. Wecken einige

ftreit, die Schwierigkeit, ein einheitliches Gefangbuch zu
befchaffen. fpiegeln fich in diefen Lebensbildern. Es ift
faft unglaublich, daß in dem Stader Gefangbuch bei der
Uberficht über die darin enthaltenen Lieder, die von Gott

unbedeutende Urkunden des Dorfes Baffe 1403 —1573. J und feinen Eigenschaften handelnden überfchrieben waren:
Wertvoll find die von D. Tfchackert (10, 124—143) und ! .Vorausgefetzt, daß ein Gott ift (S. 23). Noch fei
Koch (10, 231—266: II, 89—146) veröffentlichten Briefe j auf die Schilderung des Schulwefens um 1750 (11, 17)
Joachims Mörlin und der Herzogin Elifabeth von Braun- j die Fürforge Veithufens für die kirchliche Verforo-uno-

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fchweig-Lüneburg und anderer in Sachen Mörlins, der in
diefen Briefen in einem günftigen Licht erfcheint, wie
auch feine Gönnerin, die Herzogin. Leider hat Koch
erft II, 89 die irrige Datierung und Anordnung der Briefe
IO, 221 u. 222 richtig geftellt und in den Briefen nirgends
Nachweife über Orte und Perfonen gegeben, z. B. II, 106,

der Deutfchen in Norrikarolina (Fl, 32), das Urteil Saxers
über das damalige Göttingen (11, 59) aufmerkfam gemacht
.

Dr. Heuffi erweift die Angaben des braunfch weigifchen
Oberauditeurs Prätorius über die Abkunft Mosheims als
gemeinen Klatfch (10, 96-123). Die Gefchichte des

154 über Herr Bartholomeus in Maffeld, das doch wohl , Eredigerfeminares in Riddagshaufen, wo Herzog Julius

Mansfeld fein foll, Ii, 127 über M. Heinr. Campe zum
Garten. Dankenswert find weiter die mühfam gewonnenen
Nachträge, welche D. Knoke zu feinen früheren Studien
über die deutfchen lutherifchen Katechismen in den
braunfchweigifch-hannoverifchen Landen während des
fechzehnten Jahrhunderts gibt. Es ift ihm gelungen, nachzuweißen
, daß Mörlins Göttinger Katechismus fchon 1547
gedruckt wurde und noch 3 Sakramente zählte, aber
keine Auslegung der Haustafel gab. So fremdartig uns

zuerft nach württembergifchen Mufter eine Klofterfchule
gegründet hatte, behandelt D. Befte (10, 197—230). Er
zeigt, daß die Gründung des Predigerfeminars 1690 eine
Frucht des Geiftes Speners und feines Einfluffcs auf den
Herzog Rudolf Auguft war und 1809 unter dem Jammerkönig
Jerome zerfiel, ohne neu zu erflehen.

Aus den Analekten und Miszellen fei noch die kirchenrechtlich
wertvolle Darfteilung des Kirchenvorfteheramts
in der Stadt Dransfeld von 1543—1848 durch Giefecke

Kindern der Neuzeit klingt, wenn Mörlin von Sankt j (11, 208—219), die Befchwerde von Rat und Gemeinde
Lutherus redet, fo zeigt fich doch darin der tiefe Ein- | zu Hedemünden an Herzog Erich II. gegen ihren Paftor
druck, welchen Mörlin im innigen Verkehr mit dem < Konrad Rothart c. 1570 (11, 228—235), welche Kühnhold
Reformator von deffen Perfönlichkeit erhalten hatte. Wo- I mitgeteilt hat, ein Brief von D. Joachim Lütkemann, dem