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Ausgabe:

1907

Spalte:

461-463

Titel/Untertitel:

Hegemonius Acta Archelai 1907

Rezensent:

Koetschau, Paul

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Theologifche Literaturzeitung 1907 Nr. 16.

462

Hegemonius Acta Archelai. Herausgegeben im Auftrage
der Kirchenväter-Kommiffion der König], Preußifchen
Akademie der Wiffenfchaften von Charles Henry
Beefon. (Die griechifchen christlichen Schriftfteller
der erften drei Jahrhunderte, Band 16.) Leipzig,
J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung 1906. (LVI, 133 S.)
gr. 8° M. 6.—; geb. M. 8.50

Unter den Streitfchriften gegen den Manichäismus
nehmen die fogenannten Acta Archelai nach Zeit und
Bedeutung die erfte Stelle ein. Die bisher gebrauchten
Ausgaben von Fabricius an bis Migne gehen fämtlich
auf die von Zacagni, Rom 1698 zurück, die zwar für
ihre Zeit recht verdienftlich war und eine Anzahl guter
Textverbefferungen Zacagnis aufweift, jedoch den heutigen
Anforderungen nicht mehr genügt, da fie nur auf einer
fehlerhaften Abfchrift des noch vorhandenen Codex
Casinensis 371 beruht. Beefons neue kritifche Ausgabe,
in welcher das erhaltene handfchriftliche Material zuerft
vollftändig verwertet ift, entfpricht daher einem wirklichen
Bedürfnis der Wiffenfchaft. Zugleich ift das, was Herr
Profeffor L. Traube in den SB. der K. Bair. Akad. d. W., j
philof.-philol. u. hift. KL, 1903, 4 in Ausficht gestellt hatte, j
durch einen feiner Schüler ausgeführt worden.

In der Einleitung werden die literarifchen Zeugniffe
für die Acta (Cyrill von Jeruf., Epiphanius, Hieronymus, j
Heraklian von Chalkedon, Sokrates), dann das Original j
derfelben und zuletzt befonders eingehend die vollftändig ;
erhaltene lateinifche Überfetzung der Acta und deren |
handfchriftliche Überlieferung befprochen. Der Heraus- [
geber weift die Annahme eines fyrifchen Originals als j
unbegründete Hypothefe des Hieronymus mit Recht
zurück und hält an einer griechifchen Urfchrift, die
Cyrill, Epiphanius und Sokrates benutzten, feft. Der
Verfaffer diefer Urfchrift, Hegemonios, referiert nicht
über eine wirklich gehaltene Disputation, fondern kleidet
feine Polemik gegen die Manichäifche Ketzerei nur in
diefe — teilweife recht ungefchickte — literarifche Form
ein. Ort und Zeit der griechifchen Acta find deshalb
ganz unficher, auch eine fpärliche hiftorifche Notiz wie
5, 39, 34 oder 44, 23 f. ift zu unbeftimmt, als daß man
daraus etwas Sicheres fchließen könnte; Harnack (Chrono-
logie II 163f.) nimmt Syrien als wahrfcheinlichen Ent-
ftehungsort und als Zeit etwa 330-340 {Acta S. 44, 18) ,
an. Von dem griechifchen Original find uns Fragmente I
bei Epiphanius erhalten; fie find der Ausgabe in forg-
fältigem und verbeffertem Abdruck beigefügt. Die
lateinifche Überfetzung, die nach 392, vielleicht um 400
in Rom angefertigt worden ift, findet fich in zwei Hff.
vor: in dem oben erwähnten Cod. Casinensis 371 (C) s.
XI—XII, wo am Schluß ein Blatt fehlt, und vollftändig
in dem Codex M s. XIII, den Profeffor L. Traube in
München befitzt. Dazu kommen noch Auszüge aus den j
lateinifchen Acta in einem Mailänder Kodex, Ambros.
O 210 Sup. s. VI (A), einem Turiner Kodex des Hofarchivs
, Ib VI 28 s. VI—VII (T) und in 6 Hff, von denen
die belle eine von Douai 1 No. 275 s. X-XI (F) ift.
Der Herausgeber, ein Schüler und Freund von Prof.
Traube, hat die Hff. offenbar forgfaltig und genau verglichen
. Seine Ausführungen über Charakter und Wert
der einzelnen Hff. (S. XXXVI—L) find erfchöpfend und
beweifen vortreffliche paläographifche Schulung. Zu
loben ift auch die Vorficht, die der Herausgeber bei
Aufhellung eines Stammbaums der Hff. (S. L) zeigt.

Dank der gründlichen Vorbereitung und forgfältigen
Drucklegimg bietet die neue Ausgabe das, was man
in erfter Linie von ihr erwarten darf, d. h. einen kritifch
geheuerten Text der Acta. Dem philologifchen Urteil
des Herausgebers, der auch von andern Seiten beraten
worden ift, wird man in den meiften Fällen beiftimmen.
Einige Stellen haben noch nicht (icher geheilt werden
Können, bei anderen ift zu beachten (S. XVI Anm. 1),

daß gelegentlich fcheinbare Textverderbniffe nur Über-
I fetzungsfehler find. Ob freilich auch qivöscov = lumi-
j narium S. 22, 1. 9 hierher gehört (Einl. S. XVII), er-
fcheint dem Ref. zweifelhaft, da in der vom Überfetzer
! benutzten griechifchen Hf. qpvoemv vielleicht in tpcbrcov
verfchrieben war. Solcher Schreibfehler hat jene Hf.
ficherlich eine größere Anzahl aufgewiefen, das lehrt
der Vergleich mit den griechifchen Stücken bei Epiphanius
. Glücklicherweife ift die lateinifche Überfetzung,
wie der Herausgeber feftgeftellt, ziemlich genau und
j wortgetreu, fo daß man oft da, wo Epiphanius fehlt,
j das griechifche Original durch Rückübersetzung wieder-
herftellen kann. Ich notiere beiläufig, daß S. 11, 9 der
Überfetzer wohl eher eiqsi öh = elol ö/j gelefen hat;
S. 21, 27 läßt fich die Überfetzung nur aus folgendem
Wortlaut der Vorlage: od-ev sv rm ueyaXm stXoicp erklären.

Die lateinifchen Hff. gruppieren fich nun fo, daß
teils AM gegen C, teils CM gegen A zufammengehen.
Daher find die Lefarten von CM und A von vornherein
als gleichwertig zu betrachten, doch ift A fehlerhafter
gefchrieben als CM. Die Gruppe F ftellt, freilich, nur
für ein kleines Stück, eine alte und unabhängige Überlieferung
dar. Endlich fleht M an Wert dem von 7
Händen etwas ungleichmäßig gefchriebenen Kodex C nach.
Ref. möchte dies ftärker, als es (Einleitg. S. XLVI) vom
Herausgeber gefchieht, betonen und befonders damit
begründen, daß in M Bibelzitate nach dem Vulgattext
korrigiert find. Bei Differenzen verdient alfo im Allgemeinen
die Lesart von C den Vorzug. Ref. möchte
deshalb S. 1,20 vir mit C in den Text fetzen, S. 2,23
lassis ftatt laxis fchreiben und S. 36,26 die Lesart von
C domo der von M mundo (vgl. Matth. 515) vorziehen.
Andererfeits dürfte S. 2,20 die Lesart von M: nos iciunw
beffer fein, als die von C: ieiunos, da C öfters Buch-
ftaben und Silben ausläßt; auch würde ich S. 51,5 ut
mit M einfügen. Ferner ift wohl S. 4,21 in regional/ zu
fchreiben und S. 37,16 f. inferioris (f. Berichtigungen)
beizubehalten. S. 37,19 fchlage ich ex su{im)et ipsius
nach C vor, S. 39,16 dignitatem nom. mentiris, S. 39,24
etwa: {quid) ipsi, S. 42,31 wohl: tv> omnibus de, S. 43.5
vielleicht: 11t non longius possit esse Paulus. S. 49,27
muß es doch wohl poterant heißen; S. 49,24 nehme icn
ftatt Verlefung wie der Herausgeber (Einl. S. XXXVII)
vielmehr eine Lücke an und fchreibe: ultionem (peccati
in eum qui) fecerat ret. S. 50,2 kann man fchwanken
zwifchen in iniuria oder [in] iniuriam, vgl. Z. 4, S. 61,28
mußte infirmis ftatt infivus mindeftens erwähnt (vgl. Einl.
S. LH), wenn nicht in den Text gefetzt werden, und
S. 87,16 ift nach Analogie von S. 43,4 fo zu fchreiben:
Jesus {se) esse missurum.

In der Orthographie hat fich der Herausgeber im
Allgemeinen nach den Schreibungen der älteften Hf. A
gerichtet und daher die nicht aflimilierten Formen vorgezogen
. Freilich bietet A nur kurze Aufzüge. Liegen
Differenzen in den Hff. vor, fo find die gebräuchlicheren
F'ormen gewählt. Auffällig ift es, daß der Herausgeber
S. 24,16 (vgl. Einl. S. XXVI Z. 9 v. u.) mit C afluentissimis
druckt, anftatt mit M affl. vorzuziehen. Da Formen wie
interiori neben superiore u. ä. (vgl. Regifter S. 114) vorkommen
, fo würde Ref. auch S. 50,20 lieber longiore
mit C gefchrieben haben. Doch das ift nebenfächlich.
Ebenfo fallen auch einige Ungleichheiten in der Interpunktion
nicht allzufehr ins Gewicht. Rückhaltlofe Anerkennung
verdienen dagegen die mit Sachkenntnis und
Sorgfalt gearbeiteten und reichen Nutzen gewährenden
Regifter, in denen man nur feiten etwas vermifTVn wird,
z. B. etiam (in der Antwort) S. 88,32 oder decerno S. 91,8.
Das lateinifche Wortregister enthält eher zu viel, nämlich
eine Anzahl Wörter aus Bibelftellen, z. B. aculeus S. 48,31,
apicem (Matth. 5 is) S. 87,33, buccellam S. 54,28 u. f.' W.
1 Mindeftens hätte bei diefen Wörtern, die dem fpeziellen
1 Sprachfehatz der Acta nicht angehören, die Herkunft
angegeben werden niüffen.