Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1907 Nr. 13

Spalte:

384-385

Autor/Hrsg.:

Kehr, Paulus Fridolinus

Titel/Untertitel:

Regesta pontificum romanorum. Italia pontificia. Vol. I 1907

Rezensent:

Keller, Siegmund

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

3«3

Theologifche Literaturzeitung 1907 Nr. 13.

384

auch durch Ambrofius bekräftigte Irrtum vom Fegefeuer,
als einem Orte der Strafe und Buße für die Gläubigen
oder einem Raum-laffen für eine Selbfterlöfung durch
Leiden. — Auch zur Frage nach den Quellen, die Ambrofius
in dem Dunkel der eschatolifchen Dinge zu Rate
zieht, dürfte eine kurze Bemerkung hier noch am Orte fein.
Ambrofius ift befonders in der Hinficht mit Cicero zu
vergleichen, daß, wie diefer feinen Zeitgenoffen griechifche
Philofophie, fo er den abendländifchen Chriften feiner
Zeit die theologifchen Gedanken griechifcher Kirchenlehrer
vermittelte. Ob Ambrofius mit der gleichen Offenheit
wie Cicero über feine Abhängigkeit von größeren
Vorbildern und die von ihm geübte Vermittlertätigkeit
befcheiden gedacht und geredet, möchte einigermaßen
fchwierig zu beantworten, vielleicht aber zu bezweifeln
fein. Er hat, wie u. a. auch von Schermann in feiner
Schrift über ,Die griechifchen Quellen des hl. Ambrofius
in 11. III de spiritu sancto' (München 1902) gezeigt worden
ift, in dem genannten Werke Bafileios' Bücher de spiritu s.
und contra Eunomium I—III, fowie in feinem Pfalmen-
Kommentar und im Hexaemeron gleichfalls Bafileios'
entfprechende Schriften ftark benutzt. In meiner Befpre-
chung der genannten Schrift Schermanns (ZfwTh. XLVI,
S. 472—475) habe ich deffen Nachweifungen betreffs
einer Benutzung des IV. Buchs gegen Eunomios, von,
Seiten des Ambrofius, im Gegenfatz zu Funk, der Buch
IV u. V contra Eunomium für ein Werk des Didymos
glaubte halten zu müffen, für Apollinarios in Anfpruch
genommen. Darum dürfte es nahe liegen, gerade auch
in den eschatologifchen Fragen, in denen, wie Nieder-
huber überzeugend dartut, Ambrofius fich von Hippolytos'
Schriften LJeqI xov öcoxrjQoq rjfimv 'Ejßov xqiöxov xal jceqI
xov avTLXQißxov (Lag. S. 1—36) und Mg xctg svXoyiaq
xov Iaxcbß ftark beeinflußt zeigt, gleichfalls an eine Abhängigkeit
von einer eschatologifche bezw. chiliaftifche
Dinge behandelnden Schrift des Apollinarios zu denken,
zumal Ambrofius die Kunde von derfelben gerade durch
den ihm befonders vertrauten Bafileios erhalten haben
könnte. Diefer fchreibt nämlich gelegentlich in einem
an die Abendländer gerichteten Briefe (263) vom Jahre
377 über Apollinarios u. a. Folgendes: ,Auch die Lehre
von der Auferftehung ift von ihm mythifch dargeftellt,
oder vielmehr jüdifch. Er behauptet da, wir müßten
wieder zum gefetzlichen Gottesdienft zurückkehren, müßten
uns wieder befchneiden laffen, den Sabbat feiern, uns
von Speifen enthalten, Gott Opfer darbringen und in
Jerufalem beim Tempel anbeten, kurz aus Chriften Juden
werden.' Das hier von Apollinarios Mitgeteilte flammt,
wie ich in meinem Auffatz ,Zu Pfeudo-Ephräms escha-
tolog. Predigt' (ZfwTh. XXXV, S. 177—184) nachgewiefen
habe, aus deffen Schrift gegen Bifchof Dionyfios' 2 Bücher
stEQi xjtayyelicov, die ihrerfeits wieder gegen des ägyp-
tifchen Bifchofs Nepos "Eüeyxog äxkrryoQiaxcöv mit feinen
auf jüdifche Art erklärten Verheißungen und feinen
Hinweifungen auf ein Jahrtaufend voll finnlicher Luft
auf diefer Erde fleh gewendet hatten. Wenn nun in der
ausfchließlich auf Schriftftellen begründeten Darlegung
der am Ende der Welt das Volk der Juden erwartenden
Gefchicke, wie fie Niederhuber S. 152—153 mit großer
Anfchaulichkeit gibt, die nach Bafileios (a. a. O.) von
Apollinarios geftellten Forderungen, nämlich Rückkehr
der Chriften zu gefetzlichem jüdifchen Gottesdienft, zur
Befchneidung, Speifenenthaltung ufw. von Seiten des
Ambrofius mit keiner Silbe erwähnt werden, fo müffen
wir, wie mir fcheint, — und diefes negative Ergebnis
ift in diefer Frage auch von Wert — daraus den
Schluß ziehen, daß Ambrofius jene Schrift des Apollinarios
nicht gekannt hat. In diefem Zufammenhange
hätten fonft ihre Befonderheiten notwendig hervortreten
müffen. —

Jeder, der fleh mit den Lehrmeinungen des Ambrofius
befchäftigt, wird anNiederhubers oben genanntenSchriften,
der von 1904 fowohl wie in befonderem Maße an der

hier kurz gewürdigten über die Eschatologie des Ambrofius
einen zuverläffigen Führer und Berater haben.

Wandsbeck. Johannes Dräfeke.

Regesta Pontificum Romanorum. Iubente regia societate
Gottingensi congessit Paulus Fridolinus Kehr. Italia
Pontificia sive repertorium privilegiorum et littera-
rum aromanis pontifieibus ante annum MCLXXXXVIII
Italiae ecclesiis, monasteriis, civitatibus singulisque
personis concessorum. Vol. I. Roma. Berolini, apud
Weidmannos MDCCCCVI. (XXVI, 201 p.) Lex. 8°

M. 6-

In drei Punkten will diefes neue großzügige Regeften-
werk über Philipp Jaffes Regesta P. R. hinausgehen:,Zu-
nächft follen die inzwifchen neuaufgefundenen, oder von
Jaffe und feinen Bearbeitern überfehenen Papftbriefe und
Papftprivilegien in möglichft großer Vollftändigkeit eingereiht
werden. Zweitens foll dem fchwerempfundenen
Mangel abgeholfen werden, daß Jaffe, zum Teil auch
Kaltenbrunner, Ewald und Löwenfeld nicht aus den
Handfchriften felbft fchöpfen konnten, fondern gezwungen
waren, auf mehr oder weniger fehlerhafte Abdrücke älteren
und jüngeren Datums zurückzugreifen, fo daß Ungenauig-
keiten in den Auszügen — befonders was die nominapropria
anbetrifft —■ unvermeidlich waren. Schließlich foll die
bisherige Schwierigkeit in der Benutzung der Regeften
befeitigt werden, daß man kein Regifter der Adreffaten
befaß. Dem ift nun in radikaler Weife dadurch abgeholfen
worden, daß Kehr mit der bisher üblichen chrono-
logifchenOrdnunggebrochen hat und diegefamten
Regeften derPäpfte nach den Empfängern ordnet,
und diefe wieder Länderweile gruppiert. Die
Abteilung Italia pontificia, die das Werk eröffnet, foll die
Regeften aller Papfturkunden bis 1198 für Italien enthalten,
und zwar in einzelnen Bänden von 10—15 Bogen, von
denen jeder eine der hiftorifchen Regionen Italiens umfaßt
. Auf das italienifche Material foll das deutfehe
folgen; diefem fchließen fleh dann die Regeften aller
Papftbriefe für Frankreich an ufw.

Ob diefe grundfätzliche Änderung der altbewährten
Anordnung eine befonders glückliche Idee genannt werden
kann, das muß erft die Zukunft erweifen. Ich vermute,
daß fie zunächft keineswegs ungeteilten Beifall finden
wird. Für beftimmte Zwecke, beifpielsweife für topo-
graphifche Arbeiten, für die lokale kirchliche Gefchichts-
fchreibung, wird fie zweifellos von größtem Nutzen fein;
außerdem ift den einzelnen Bänden eine papftweife geordnete
chronologifche Tabelle aller aufgenommenen Regeften
mit gleichzeitigem Verweife auf die Nummern bei Jaffe
vorausgefchickt, wodurch der etwa empfundene Nachteil
wenigftens einigermaßen wieder gutgemacht wird.

Zur Bewältigung diefer monumentalen Aufgabe, für
welche die Arbeitskraft eines Einzelnen nicht ausreichen
würde, hat Kehr einen ganzen Stab bewährter Mitarbeiter
geworben und gewonnen. Als erfter Band liegt uns jetzt
,Roma' vor, die Briefe und Privilegien der Päpfte für die
S.Romana Ecclesia, dasPatriarchium Lateranense, die Urbis
Romae Ecclesiae et Monasteria und die Urbs Roma bis 1198
enthaltend. Der erfte Abfchnitt, die Kardinäle und den
römifchen Klerus enthaltend (mit der Unterabteilung der
fraternitas Romana, wie fich im XI. Jh. das unter Rektoren
geeinte Kollegium der römifchen Kleriker nannte), nimmt
einen verhältnismäßig befchränkten Raum ein; ebenfo der
zweite Abfchnitt, das Patriarchium Lat., worin die Regeften,
die fich auf die päpftlichen Hoffchulen und einige wenige
Hof beamte beziehen, untergebracht find. Die Hauptmaffe
gehört dem dritten Abfchnitt an (S. 20—178), der die
Kirchen, Pflegämter, Siechenhäufer, Hofpitäler, Friedhöfe
und Klöfter enthält. 130 derartiger Inftitute find nach
den XIV Regionen (beziehungsweife pneerti situs' oder
,extra muros') geordnet darin aufgenommen, darunter