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Ausgabe:

1907 Nr. 11

Spalte:

336-338

Autor/Hrsg.:

Pfleiderer, Otto

Titel/Untertitel:

Religion und Religionen 1907

Rezensent:

Mayer, Emil Walter

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Theologifche Literaturzeitung 1907 Nr. 11.

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fchaft geben können; aber das ändert nichts an der Tatfache
, daß das religiöfe Phänomen bei ihm vielleicht viel
klarer auftritt als bei vielen Theologen. Aber Goguel redet
ja eigentlich nur von den inftinktiven unbewußten Chriften
(S. 224). Nun, fie können wohl mit Recht jener Gruppe
zugewiefen werden, deren religiöfes Bewußtfein noch
nicht die volle Klarheit gewonnen hat. Rade hat in
feiner Schrift .Unbewußtes Chriftentum' (Hefte zur Chriftl.
Welt, Nr. 53) darauf hingewiefen, wie diefe Art Chriftentum
eine zu überwindende Stufe ift. Es geht daher nicht
an, ihr gleiche Anerkennung zu geben, wie der bewußten
Art von Glaubensgewißheit, die Herrmann feinem Glaubensbegriff
zugrunde legt. Darum behält das unbewußte
Chriftentum doch feinen eigentümlichen Wert, den in der
Weiterentwicklung beizubehalten für den bewußten Glauben
vielleicht fehr fchwierig ift. Aber wir müffen als
Ziel die klare einheitliche Beftimmung des Glaubensprinzips
im Auge behalten, die in der Richtung des bewußten
Chriftentums liegt. Wenn von diefem Gefichtspunkt aus
die verfchiedenenGlaubensgeftaltungen klaffifiziert werden,
fo liegt darin ja nicht die Geringerwertung anderen reli-
giöfen Erlebens, namentlich nicht einzelner chriftlicher
Perfönlichkeiten, fondern man folgt nur dem Zwang, das
chriftliche Glaubensprinzip weiter der fortfchreitenden
Entwicklung zu unterwerfen und diefe auch in der uns
umgebenden Chriftenheit zu konftatieren.

Dementfprechend ift nun auch der Kinderglaube zu
beurteilen. In einem Kinde, das in dem Alter ltärkfter
körperlicher wie geiftiger Entwicklung fleht, können unmöglich
die pfychifchen Kräfte vorhanden fein, mit
denen der Erwachfene die Perfönlichkeitsmacht Jefu zu
erfaffen vermag. Vor allem ift es nicht denkbar, daß
ein Kind die Erlöfung und Befreiung, die ihm aus dem
rechten Verkehr mit jefus erwachfen kann, klar ergreift
. Dazu gehört doch mehr als kindliches Vertrauen.
Das richtige Abhängigkeitsgefühl von Gott ift nicht
etwa die natürliche Gabe des Kindesalters, fondern der
Erfolg harten Kampfes mit fich felbft als erwachfener
Menfch. Und das inftinktive Hingeben und Schwächegefühl
, das dem kindlichen Alter eignet, dürfen wir unmöglich
auf religiöfem Boden als in feinem Gehalt vorbildlich
hinftellen. Das hat auch Jefus nicht getan; fondern
wenn er in dem Kinderglauben ein Ideal fah, fo
meinte er damit die felbftlofe abfolute Form, die das
Vertrauen in der Kinderfeele annimmt, und die allerdings
in ihrer Naivetät und Unbeirrbarkeit etwas überwältigendes
hat. Aber Jefus ftellt nur die Unbezwingbarkeit des
Kindervertrauens als vorbildlich hin, jedoch nicht etwa
den kindlichen Gehalt diefes Glaubeus. Nicht der Kinderglaube
an fich ift alfo Ideal, fondern die Glaubensgedanken
und die Glaubensbewußtheit des Erwachfenen,
der fie mit unerfchütterlichem Kindervertrauen umgibt.
So muß doch auch hier der bewußte Glaube für die entwickeltere
Form gelten vor dem unbewußten Kinderglauben
. Wir können nicht damit übereinftimmen, daß
der Unterfchied zwifchen dem Glauben, der feiner Begründung
klar bewußt ift, und dem Glauben, der in-
ftinktiv bleibt, rein fubjektiv fei (S. 225), fondern die
pfychologifche Beobachtung und die gefchichtliche Erfahrung
zeigen uns den deutlichen Unterfchied beider
Glaubensarten. Und für die entwickeltere Faffung der
chriftlichen Glaubensbegründung müffen wir immer diejenige
halten, welche fich am klarften und vernunftge-
mäßeften mit den übrigen pfychifchen Fähigkeiten des
Menfchen auseinanderzufetzen vermag.

Eine formell analoge Kritik müffen wir nun noch
gegen die Ergänzung der Autonomie durch die Theo-
nomie richten, die Goguel in feiner Befprechung von
Herrmanns Ethik verfucht (S. 242 ff.). Er führt dort
aus, daß die Autonomie in der perfönlichen und freien
Anerkennung des Sittengefetzes beftehe. Daraus folge
doch, daß das Sittengefetz nicht etwa Schöpfung des
menfchlichen Geiftes fei, fondern daß es unabhängig von

j Menfchen exiftiere. Diefe unabhängige Exiftenz des Sitten-
I gefetzes weife nun auf die Theonomie hin: der Menfch
I erkenne freiwillig das Sittengefetz an, weil Gott es ihm
gegeben hat. Das Gefetz fei wie ein Weg, den Gott
uns vorzeichnet, fo daß die Autonomie diefen Weg
nicht felbft zu bezeichnen, fondern ihn nur anzuerkennen
und zu befolgen braucht. Auf Grund diefer Darlegung
will nun Goguel den fittlichen Wert des blinden Gehor-
j fams retten, wie ihn etwa ein Kind übt. Denn diefem
1 Gehorfam fehle es nicht an moralifcher Stärke, fondern
an intellektueller Klarheit, und diefe beeinfluffe doch nicht
den fittlichen Wert. Daher hält Goguel auch den blinden
j Gehorfam, den die katholifche Sittlichkeit fordert, für
1 moralifch höchlt wertvoll (S. 244 Anm.). Mir ift es bei
diefer Auffaffung zunächft unklar, wie man im Anfchluß
an Herrmanns Gedanken von der Autonomie das Sitten-
. gefetz als etwas felbftändig neben der Autonomie be-
ftehendes auffaffen kann. Denn im Sinne von Kants
Ethik ift doch diefes objektive Sittengefetz nur ein formales
Gebot, das in keiner Weife uns einen beftimmten
Weg vorzeichnet, fondern nur eine Richtung gibt, auch
wenn es uns von Gott gegeben ift. Der autonome Wille
allein vermag das formale Sittengefetz zu befolgen, indem
er aus intellektuellem Denken und religiöfem Empfinden
heraus den Inhalt des Gefetzes beftimmt. Der religiöfe
Einfluß auf den Inhalt des fittlichen Handelns ift aber
in keiner Weife von der einzelnen handelnden Perfönlich-
| keit abzulöfen und als Theonomie zu normieren, fondern
I er bleibt untrennbar abhängig von der autonomen Ge-
fetzgebung des einzelnen chriftlich-fittlichen Individuums.
Es ift daher ethifch und pfychologifch unrichtig, einem
inhaltlich irgendwie beftimmten göttlichen Sittengefetz
neben der Autonomie Raum zu geben. Denn tatfächlich
exiftiert für den Menfchen noch gar kein inhaltreiches
Sittengefetz, bevor er es in fich felbft durch Denken beftimmt
und anerkannt hat. Damit gewinnt aber das intellektuelle
Moment einen fo ftarken Einfluß auf die
I Sittlichkeit, daß wir es nimmermehr als etwas unwichtiges
von ihr fcheiden dürfen. (Vgl. S. 244). Wir reden
doch mit Recht von ,fittlicher Erkenntnis', und überall,
wo von Menfchen bewußt und klar gehandelt wird, ift
die logifch arbeitende Vernunft mit am Werk, den Willen
zu begründen und zu befeftigen. Das Denken fetzt dem
Tätigkeitstrieb feine Zwecke und bildet fo den Willen
und das fittliche Selbftbewußtfein. Im Gegenfatz zu diefer
autonomen Sittlichkeit aber charakterifiert der Mangel an
Denken und klarem fittlichen Selbftbewußtfein den Kinder-
gehorfam und den blinden Gehorfam des Katholiken. Mit
Notwendigkeit müflen wir daher beide als eine Entwick-
lungsftufe des Sittlichen bezeichnen, die noch nicht dem
Grundgedanken des Sittlichen entfpricht. Selbftverftänd-
lich find fie darum nicht unfittlich und es können fich
in ihnen bei der einzelnen fittlichen Perfönlichkeit erhebliche
fubjektive ethifche Werte bergen. Aber diefes per-
fönlich oft fehr wertvollen fittlichen Gehalts wegen die
Autoritätsmoral neben die Autonomie rücken geht doch
nicht an, felbft nicht in der ftark befchränkten Form,
in der es Goguel verfucht.

Das find die hauptfächlichften Bemerkungen, die
fich mir bei dem Lefen von Goguels Buch aufdrängten
und auch fie follen nur ein Ausdruck des Dankes fein,
der demVerfaffer für feine forgfältige Arbeit gebührt.

Frankfurt a. M. Lic. Karl Bornhaufen.

Pfleiderer, Prof. D. Otto, Religion und Religionen. München
, J. F. Lehmanns Verl. 1906. (V, 249 S.) 8°

M. 4—; geb. M. 5 —

Der Verf. diefes Buches hat fich um die Religions-
wiffenfchaft und deren Pflege in einer Zeit, da fie in
Deutfchland noch weit entfernt war von der Popularität,
die fie heute, nicht fchlechtweg zu ihrem Vorteil, genieß
!, die größten Verdienfte erworben. Viele unter den