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Ausgabe:

1907 Nr. 1

Spalte:

309-311

Autor/Hrsg.:

Meyer, Philipp

Titel/Untertitel:

Hannover und der Zusammenschschluß der deutschen evangelischen Landeskirchen im 19. Jahrhundert 1907

Rezensent:

Knoke, Karl

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309 Theologifche Literaturzeitung 1907 Nr. 10.

;io

verfügt, ohne Rückhalt die bekannte Confessio als ein I arbeitung einer Denkfchrift, als d eren Verf. Dr. v. Grün-
Werk des Patriarchen anerkennt, ihn darum fcharf ver- I eifen in Stuttgart anzufehen ift. Auf Grund diefer Denkurteilt
und feinen Charakter auch nicht fchont. Die Schrift 1 fchrift, welcher Ullmann durch feine Publikation: ,Für die
ift fehr lefenswert. Das letzte Urteil gilt nicht von dem | Zukunft der evangel. Kirche Deutfchlands' die Wege
Schriftchen des Welanidiotis, der mit blindem Zorn fich bahnen half, wurde mit den einzelnen deutfchen Kirchengegen
Balanos wendet und, obgleich er fchon 1896 mit j regierungen wegen Befchickung einer gemeinfamen Kon
feiner Brofchüre: ,X) xara KvqIUov tov AovxaQtcoq oixov/i.
IlaTQiÜQXov aöixoQ civatlE/jazia/iod feinen Ruf hat er-
fchallen laffen, doch nicht die nötige hiftorifche Bildung
zu befitzen fcheint, um in diefer Sache mitzureden.

Hannover. Ph. Meyer.

ferenz verhandelt. So auch mit Hannover. Diefe Verhandlungen
fanden u. a. in Loccum zwifchen dem Abte
Rupftein und dem Berliner Hofprediger Snethlage ftatt
und führten zu einer Vereinbarung, welche in einem dort
verfatlten Gutachten niedergelegt ift. Es kam dann zu
den Verhandlungen in Berlin 5. Jan. bis 13. Februar 1846,
an welchen jedoch nicht Rupftein, fondern der bekannte
Kommentar-Meyer teilnahm. Über den Verlauf diefer
Konferenz im ganzen waren wir bisher bereits unterrichtet
. D. Meyer hat lieh aber das Verdienft erworben,

Meyer, Oberkonfift.-R. D. Philipp, Hannover und der Zu-
rammenfchluß der deutfchen evangelifchen Landeskirchen
im 19. Jahrhundert. Zugleich ein Beitrag zur Gefchichte

der kirchlichen deutfchen Einheitsbewegung. Mit drei j die Inftruktion kundzugeben, welche der Abgeordnete
Anlagen. (Forfchungen zur Gefchichte Niederfachfens.
I. Band. 3. Heft.) Hannover, Hahnfche Buchhandlung
1906. (VII, 51 S.) gr. 80 M. 1.20

Zu einer Zeit, in welcher die Eifenacher Kirchenkonferenz
durch die Wahl eines befonderen Ausfchuffes

aus Hannover von feinem Kultusminifter für die Verhandlungen
mitbekam. Sie war eine Anweifung zu diploma-
tifcher Vorficht und Zurückhaltung. Nachdem wir Kenntnis
von ihr erhalten, verliehen wir das Verhalten des
Abgeordneten auf der Konferenz, das wohl geeignet ift,
Befremden zu erregen, vollftändig. Auf die weitere Entaus
ihrer Mitte die gemeinfamen Intereffen der deutfchen wicklung der Dinge bis zum erftmalgen Zufammentreten
evangelifchen Landeskirchen ftärker und intenfiver noch ; der Eifenacher Konferenz brauche ich nicht einzugehen.

als früher zu vertreten begonnen, und wo zugleich der
Wunfeh, die Bedeutung diefer Repräfentation der evangelifchen
Chriftenheit Deutfchlands durch Angliederung
fynodaler Elemente an fie zu ftärken und zu vermehren,

Doch mag erwähnt werden, daf.1 der König Georg V.
nach Meyers Darftellung nicht nur die Beteiligung an
der Konferenz genehmigte, fondern für die Unterftutzung
der auf.ierdeutfchen evangelifchen Diafpora ein ,behenderes

vielfach laut geworden ift, muß es als ein fehr verdienft- Intereffe1 zeigte und fich dahin ausfprach, ,daß gerade
volles Unternehmen bezeichnet werden, der Entftehung , Hannover nach feiner Lage und feinen Verhältniffen zu

der Eifenacher Kirchenkonferenz nachzuforfchen und die
gefetzlichen Unterlagen für die Möglichkeit einer fyno-
dalen Erweiterung derfelben aufzuweiten. Diefem Unter-

einer hervorragenden Wirkfamkeit und Stellung in der
gemeinfehaftlichen Verfolgung diefes Zweckes berufen
erfcheine'. Ebenfo beteiligte fich Hannover in der Perfon

nehmen hat fich das durch andre wiffenfehaftliche Pu- I feines Abgeordneten Niemann fehr lebhaft an den durch
blikationen rühmlichft bekannte Mitglied des hannover- dieEifenacherKonferenzveranlaßtenDresdenerZufammen-
fchen Landeskonfiftoriums D. Phil. Meyer mit feinen künften zur Beratung de liltirgicis. — Der zweite Teil S.
Studien zugewandt und bietet uns in der vorftehend be- 20—33 der Meyerfchen Arbeit handelt von ,der hannovernannten
Arbeit als deren Ertrag eine Darftellung der fchen Synodalverfaffung und dem Zufammenfchluffe der
deutfeh-evangelifchen kirchlichen Einheitsbewegung im deutfchen evangelifchen Landeskirchen'. Hier wird nach-
IQ lahrh foweit fich Hannover an ihr beteiligt hat. Seine gewiefen, wie gleich anfangs, feit man mit 1848 der Frage

Publikation fußt auf einer gründlichen Durchforfchung
der einfehläglichen Akten des vormaligen hannoverfchen

einer fynodalen Verfaffung der hannov. Landeskirche
näher zu treten begonnen, auch ein irgendwie zu formu-

Kultusminifteriums fowie des hannoverfchen Provinzial- j lierender Anfchluß derfelben an die übrigen evangel.
konfiftoriums. Der Verf. hat für feine Darftellung aber , deutfchen Kirchen vorgefehn wurde. Das Refultat diefer
auch zahlreiche, zumteil faft verfchollene Druckfchriften j Verhandlungen war dann die allerdings fehr farblofe, unbenutzt
und ift dadurch ein ficherer Führer auf diefem beftimmte und darum fo gut wie ganz unbeachtet geGebiete
der hannoverfchen Kirchengefchichte geworden, bliebene Beftimmung des § 64, 4 der han. Kirchenvor-
Die von ihm erwähnten Akten habe ich nicht einfehen ftands- und Synodalordnung, wonach der Wirkungskreis

können, darf aber aus meiner Kenntnis der von ihm benutzten
gedruckten Urkunden bezeugen, daß ihm nichts
Wefentliches entgangen ift und daß er diefe Urkunden
mit ficherem Verftändnis verwendet hat. Die von ihm
nicht erwähnten Berichte, die fich in politifchen Tageblättern
, z. B. in der Hannoverfchen Zeitung, in der
Allgem. Augsb. Zeitung, im Stuttg. Morgenblatte etc.
finden, bringen mehr fchmückende Beigaben namentlich
zu den Verhandlungen in Berlin Anfang 1846, als daß
fie fonft wie unfre Kenntniffe zu ergänzen vermöchten. —
H. Meyers Schrift zerfallt in zwei Teile. Der erfte, S.
I—19, ift überfchrieben: ,Die hannoverfche Kirchenregie-
rung unci der Zufammenfchluß der deutfchen evangelifchen
Kirchenregierungen'. Hier wird darauf hingewiefen, wie
G. J. Planck für eine Vereinigung der deutfchen evangel.
Landeskirchen als Erfatz für das aufgehobene Corpus
E'vangelicorum des alten Reichstage? plädiert hat und
wie ahnliche Erwägungen auch von andern Männern
(Baulus, Pähl, Müller) veröffentlicht worden, wogegen C.
R VVeiß ernfte Bedenken gegen den Gedanken der Wiederbegründung
eines Corpus Evangelicorum ausfprach.
Ausführlich wird dann über die zwifchen den Regierungen

der Landesfynode die Beteiligung bei allgemeinern Kir-
chenverfammlungen durch Abfendung von Abgeordneten
in näher feftzuftellender Weife' befaßt. Daran nachdrücklich
auf dem Wege hiftorifch-genetifcher Forfchung auf-
merkfam gemacht zu haben, ift ebenfalls ein Verdienft des
Verf. — Im Anhange S. 34—51 finden fich drei wichtige Dokumente
abgedruckt: die Stuttgarter Denkfchrift, die hier
zum erftenmale publiziert ift, die Loccumer Denkfchrift,
die bereits 1846 veröffentlicht worden, und eine Eingabe
von D. Lücke an das Konliftorium, deffen Mitglied er
war, aus dem Jahre 1848, in welcher er dazu rät, eine
den Zeitverhältniffen angepaßte Verfaffung der han. Landeskirche
anzuregen, ,ehe das dictum fatale: dest trop
tard erfchallt'. Auch der Abdruck diefer Dokumente ift
als eine wertvolle Zugabe zu den gefchichtlichen Unter-
fuchungen D. Meyers mit Dank zu begrüßen. Sie führen
uns, wie die ganze Arbeit, Verhältniffe vor, die in mancher
Hinficht von den gegenwärtigen nicht unerheblich differieren
. Ich erwähne nur zwei Unterfchiede. 1. In der Meyerfchen
Brofchüre werden die Göttinger Profefforen Planck,
Lücke und Ehrenfeuchter genannt. Sie waren wie auch
Dorner zugleich Mitglieder des Konfiftoriums in Hannover.

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von Württemberg und Preußen geführten Vorverhand- | Von etwa 1790 bis zu Ritfchls im Jahre 1880 erfolgtem
lungen berichtet. Sie fanden ihren Abfchluß in der Aus- I Tode waren Mitglieder der Theol. Fakultät der Georgia