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Ausgabe:

1906 Nr. 24

Spalte:

663-665

Autor/Hrsg.:

Kisky, Wilhelm

Titel/Untertitel:

Die Domkapitel der geistlichen Kurfürsten in ihrer persönlichen Zusammensetzung im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert 1906

Rezensent:

Werminghoff, Albert

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Theologifche Literaturzeitung 1906 Nr. 24.

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noch fo oft in den Quellen auftauchen, mögen fogar
Schriften von ihnen vorhanden fein, was wir erfahren,
ift meift fo unperfönlicher Natur, ihre Handlungen fo
durchaus konventionell, ihre Schriften fo fchematifch,
daß wir bald von dem Verfuch abftehen, mit Fleifch und
Blut diefe Puppen umkleiden zu wollen. Nicht viel
beffer fteht es mit Giordano Orfini, dem Gegenftand vorliegender
Monographie. Er ift von Innozenz VII. zum
Kardinal kreiert worden und hat dann noch fünfPäpften
als folcher gedient. Er hat die Abfetzung Gregors XII.,
auch fchriftftellerifch, betrieben, hat der berühmten 4.
und 5. Sitzung des Konftanzer Konzils präfidiert, —
ohne aber jemals Überlegungen angeftellt zu haben, wie
fie S. 29 f. der Verfaffer für ihn anftellt, — hat als
Präfes der Kommiffion für Jean Petits Lehre, dann als
Legat in Frankreich die Gefchäfte Burgunds beforgt,
umfonft in Deutfchland den Kreuzzug gegen die Huffiten
gepredigt, ift nach dem Tode Martins V. fehr ftark
felbft für die Tiara in Betracht gekommen — ein
Orfini nach dem Colonna — und hat vergebens dem
Basler Konzil die Gefahren eines Schisma vorgeftellt.
Liebevoll und mit großem Fleiß hat der Verfaffer alle
diefe Daten und noch mehr zufammengeftellt, zu den
gedruckten Quellen aus dem Vatikanifchen Archiv, der
Laurentiana und dem Archiv von St. Peter noch 13
Stücke gefügt, aber den Umftänden entfprechend erft
da es zu einem einigermaßen lebensvollen Bild gebracht,
wo er mit Benutzung von Poggios Briefen die Beziehungen
des alten Kardinals zum Humanismus, ins-
befondere feine Erwerbung des berühmten Plautuskodex
erzählt und aus dem Teftament, von dem er ein Bruch-
ftück gefunden hat, feine Gründung einer öffentlichen
Bibliothek bei St. Peter erläutert.

Halle (Saale). B. Beß.

Kisky, Dr. Wilhelm, Die Domkapitel der geiltlichen Kur-
fürften in ihrer perlönlichen Zufammentetzung im vierzehnten
und fünfzehnten Jahrhundert. Gekrönte Preis-
fchrift. (Quellen und Studien zur Verfaffungsgefchichte
des Deutfchen Reiches in Mittelalter und Neuzeit.
Herausgegeben von Karl Zeumer. Band I, Heft 3.)
Weimar, H. Böhlaus Nachf. 1906. (X, 197 S.) gr. 8°

M. 5.40

Die fteigende Zahl von Einzelbeiträgen zur kirchlichen
Verfaffungsgefchichte Deutfchlands im Mittelalter
wird niemand lieber begrüßen als der Berichterftatter
über die vorliegende Arbeit; mögen dadurch die
Schwierigkeiten der Zufammenfaffung fich mehren, jede
Studie ift willkommen als neuer Bauftein, den es an
feinen ihm gebührenden Platz zu rücken gilt. Nicht als
ob die Gefchichte der deutfchen Domkapitel bislang
vernachläffigt worden wäre; nur an die Darlegungen von
P. Hinfchius und Ph. Schneider, die von G. von Below
und H. Spangenberg, an die Monographien von Kunz
von Kauffungen und A. Brackmann fei erinnert, wie
denn auch die Veröffentlichungen von C. Brunner und
F. Abert über die Wahlkapitulationen der Konftanzer
und Würzburger Bifchöfe, von F. Mehring über die
Diözefanfynoden und Domherrengeneralkapitel im Bistum
Hildesheim der Kenntnis der Domkapitel felbft zugute
kommen. Was K. bietet ift nicht minder dankenswert:
er hat fich zur Aufgabe geftellt, die Standesverhältniffe
innerhalb der Domkapitel zu Köln, Mainz und Trier zu
unterfuchen, ähnlich wie W. Kothe die des Straßburger
zu ermitteln unternommen, A. Schulte das Wefen der
freiherrlichen Klöfter Badens erft erfchloffen hatte.

K. gliedert den Stoff in vier Abfchnitte. Nach einem
knappen Refume über Quellen und Literatur unterrichtet
das erfte Kapitel (S. 8 ff.) in aller Kürze über die für die j
Mitgliedfchaft in den drei Domkapiteln gültigen Normen !
und Gewohnheiten, über ihre Zufammenfetzung aus Dom- |

herren, den Inhabern von Priefterpfründen und den
Domizellaren, über die aus ihnen hervorgehenden Bifchöfe
(gern hätten wir für die kurze Bemerkung auf
S. 21 Belege gefehen) und über den Austritt aus dem
Domkapitel im Intereffe der Erhaltung der Familie. Der
Hauptnachdruck liegt auf der Frage: welchem Stande,
näher gefagt welchen Klaffen des Adels gehörten die
Domherren jener Metropolen an ? Die Antwort lautet
für Köln anders als für Mainz und Trier. Köln war
ftolz darauf, nur Grafen und Freiherren unter feine
Domherren aufzunehmen; eine Bulle von Papft Innozenz
VIII. aus dem Jahre 1492 hob hervor, wie fehr es
alle anderen Domkapitel deshalb überrage, weil die
canonici ex regum, ducum, marchionum, comitum, baro-
num auf ad minus illustrium genere et legitimo matrifftonio
procreati , . . recipi consueverunt et 7-ecipiuntur. Mainz
und Trier begnügten fich mit fchlechthin adligen Domherren
, folchen alfo auch aus Minifterialfamilien des
niederen Adels, ohne deshalb gegen Grafen- und Freiherrenföhne
fpröde zu fein. Die Exklufivität der Domkapitel
insgelamt war bekannt, neu hingegen ift der
Nachweis, in welcher Zahl die einzelnen Adelsftufen
jene drei Kollegien mit ihren Angehörigen verforgten,
und dankenswert der Verfuch, dem Lefer durch fta-
tiftifche Tabellen ein Bild diefer Erfcheinung zu vermitteln
. Ihre Grundlagen bilden die Überfichten der
drei folgenden Abfchnitte (S. 22 ff. Köln, S. 103 ff. Mainz,
S. 156 ff. Trier). Jeder von diefen verzeichnet zunächft
rein chronologifch die Domherren von Köln ufw., gibt
darauf ihre alphabetifchen Namenreihen, fchließlich die
Folge der Dignitäre wie der Dompröpfte, Domdekane
u. a. m. Unfere kurze Inhaltsangabe läßt aber nicht die
Mühe eben folcher Liften erkennen: fie war um fo größer, als
K. in den alphabetifchen Namenreihen zugleich nach Möglichkeit
das Leben eines jeden Domherrn verfolgt, d. h. re-
giftriert, welcher Familie er entflammte, wann er Domherr
wurde, welche Pfründen er weiterhin befaß, ob und wann er
Bifchof irgend einer Diözefe oder gar Erzbifchof wurde,
wann er ftarb. Wir erhalten Matrikeln mit biographifchen
Nachweifen, etwa wie G. Knod fie für die deutfchen Studenten
in Bologna angefertigt hat. Der gewiffenhafte
Fleiß des Verfaffers verdient alles Lob, und es wird
nicht dadurch gemindert, daß wir wünfchten, er hätte
eine Überficht derjenigen Domherren eingefügt, die mehr
als eine Pfründe befaßen; die verderblichen Wirkungen
der Pfründenhäufung tabellarisch zu veranschaulichen
wäre kein ausfichtslofes Unternehmen gewefen. Noch
ein anderes geht aus Ks. Bemerkungen S. 90 ff. 153 und
194 hervor, nämlich die Tatfache, wie häufig doch vom
Papft providierte Perfonen nicht in den Genuß ihrer
Exfpektanz gelangten; an der inneren Gefchloffenheit,
am Widerftand jener Kollegien fcheiterte auch der
Wille der höchften kirchlichen Inftanz. Wer die Gefchichte
der deutfchen Kirche im Ganzen überblickt,
denkt unwillkürlich daran, daß die Säkularifation des
Kirchenguts durch die Ereigniffe um die Wende des 18.
und 19. Jahrhunderts jenen Klerus fchufen, der den Tendenzen
Roms keinen Widerftand mehr entgegenzufetzen
vermochte —, bald nachdem der deutsche Episkopat in
den Emfer Punktationen noch einmal zu nationaler Op-
pofition fich vereinigt hatte.

Alles in allem, man hat es mit einer Arbeit guter
Schulung zu tun, die auch dem Kirchenhiftoriker ihre
Dienfte tun wird, fehen wir ab vom Gewinn, den der
profane Hiftoriker aus ihr ziehen wird. Aus jenen
Domkapiteln gingen ja die geiftlichen Kurfürften des
alten Reiches hervor, die dank ihren verwandtschaftlichen
Beziehungen das Gewicht nicht unbedeutender
Koterien für ihre Reichspohtik in die Wagfchale zu
werfen vermochten; was an anderer Stelle anzudeuten
verfucht wurde (Gefchichte der Kirchenverfaffung Dt utich-
lands im Mittelalter-I, S. 255) erfährt hier Vertiefung und
nähere Begründung, ift an lieh verftändlich aus der Ge-