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Ausgabe:

1906 Nr. 22

Spalte:

597-600

Autor/Hrsg.:

Klostermann, Erich (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Eusebius Werke. 4. Bd.: Gegen Marcell. Über die kirchliche Theologie. Die Fragmente Marcells 1906

Rezensent:

Koetschau, Paul

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Theologifche Literaturzeitung 1906 Nr. 22.

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interpolierte griech. Rezenfion, L = Lateiner, A = Armenier
, S = Syrer, C = Kopte, D == Sacra Parallel.),

zweimal mit G

dreimal mit GL

zweimal mit GgL

einmal mit GLC

zweimal mit g

dreimal mit gA

zweimal mit g Theodoret

einmal mit A Theodoret

einmal mit AL

einmal mit AD

viermal mit D (dabei auch je einmal mit Antioch.
u. Maxim.).

Diefe Tabelle, in der g 9mal, G 8mal, L 7mal,
A 6mal, D [obgleich er nur ein Viertel der Stucke in
77 umfaßt], 5 mal vertreten ift, zeigt, daß die Herausgeber
Recht getan haben, wenn fie fich an keinen
Zeugen als führenden gebunden haben. Die Verwilderung
bez. die Korrekturen am Ignatiustexte find fehr alt. Der
neue Fund, deffen Veröffentlichung wir von S chmidt zu
erwarten haben, bringt nichts Neues (die berühmte Stelle
Smyrn. 8, 2 lautet, wie fie Zahn und L ightfoot ediert
haben; nur lieft 77 mit D und Antioch. i)xm für tßxco);
ich will auch nicht behaupten, daß an allen 22 Stellen
die von 77 beftätigte Lesart ohne weiteres für die ur-
fprüngliche zu halten fei, aber der Fund ift doch fehr
dankenswert; denn indem er unfre Vermutungen über
die kraufe Überlieferung des Textes beftätigt, beftätigt er
auch die Prinzipien, nach denen der Text zu rezenfieren
ift. Vielleicht ift jedoch die indirekte Überlieferung etwas
ftärker zu bevorzugen, als beide Herausgeber wollten.

Berlin. A. Harnack.

Eufebius' Werke. Vierter Band. Gegen Marceil. Über
die kirchliche Theologie. Die Fragmente Marcells.
Herausgegeben im Auftrage der Kirchenväter-Com-
miffion der königl. preußifchen Akademie der Wiffen-
fchaften von Priv.-Doz. Prof. Lic. Dr. Erich Klofter-
mann. (Die griechifchen chriftlichen Schriftfteller der
erften drei Jahrhunderte. Band 14.) Leipzig, J. C.
Hinrichs'fche Buchhandlung 1906. (XXXII, 256 S.)
Lex. 8° M. 9—; geb. M. 11.50

Der zu Anfang diefes Jahres von Erich Kloftermann
herausgegebene vierte Band der neuen kritifchen Eufe-
biusausgabe enthält 1. Kaxa MctgxeXXov in zwei Büchern,
2. 'ExxXipJiaaxixrj d-soXoyla in drei Büchern, 3. Die
Fragmente Marcells. Diefe beiden Streitfchriften find
bekanntlich gegen die Trinitätslehre des Bifchofs Marceil
von Ancyra gerichtet, der als neuer Sabellius, als Leugner
des Sohnes {dgvrjßig xov vlov und dgveiß&ca top viov
kehrt als Hauptvorwurf immer wieder) und feiner Perfon
(z. B. S. 56, 21 f. Xoyov de rptXöv dvovßiov xal dvvxoßxa-
xov vxoxi&tfievog) in fcharfen Ausdrücken und breiten,
zum Teil fich wiederholenden Ausführungen angegriffen
wird. Wer diefe fünf Bücher Polemik aufmerkfam nach
einander lieft, wird ihre enge Zufammengehörigkeit nach
Form und Inhalt klar erkennen und fie ohne Zweifel
e in em Verfaffer, d. h. dem von der einzigen hf. Quelle
ausdrücklich als Verfaffer der erften Schrift bezeugten
Eufebius von Caefarea zuweifen. Da außerdem Sokrates
in feiner Kirchengefchichte denfelben Eufebius als Verfaffer
der drei Bücher De ecclesiastica tlieologia zitiert,
fo erfcheint die Frage nach dem Verfaffer ficher genug
beantwortet. Dies hat nun Conybeare (ZNTW 1903 und
1905) beftritten und beide Schriften dem Eufebius von
Emefa zugefchrieben. Erich Kloftermann legt in feiner
Einleitung S. XI—XVI die Haltlofigkeit der von Conybeare
vorgebrachten chronologifchen, dogmengefchicht-
lichen und ftiliftifchen Gründe überzeugend dar; etwa 1

gleichzeitig hat Löfchcke (ZNTW 1906, 1, S. 69—76) die
Verfafferfchaft des Eufebius von Emefa als unmöglich
nachgewiefen. Da endlich die zwei von Kloftermann
S. XIVf. erwähnten Bedenken nicht allzu fchwer wiegen,
fo dürfen wir vorläufig den Eufebius von Caefarea als
Verfaffer der beiden Streitfchriften anfehen.

Ihre hf. Überlieferung ift zwar mit mancherlei
Fehlern behaftet, aberdoch als verhältnismäßig ausreichend
zu bezeichnen. Die einzige Textquelle, Codex Venetus Marc,
gr. 496 = V, von Kloftermann nach Gaisford dem X.
saec., von v. Otto und Lietzmann (Apollinaris von
Laod. I 84) dem XI. saec. zugewiefen, von dem die
übrigen Hff. direkt oder indirekt herftammen, ift zuerft
vom Schreiber (V1), und fpäter noch viel gründlicher
von einer zweiten Hand (V2) durchkorrigiert worden, fo
daß in der Tat die Mehrzahl der Schreibfehler befeitigt
ift. Allerdings darf man in den Korrekturen der zweiten
Hand nicht Lesarten anderer jetzt verlorener Hff., fondern
, wie fchon Gaisford richtig bemerkt hat, nur die
Früchte genauer Lektüre und guter Sprachkenntnis
erblicken. Kloftermann hat den Kodex V felbft verglichen
und auf Grund feiner Kollation unter Berück-
fichtigung der früheren Ausgaben und der ihm mitgeteilten
Verbefferungsvorfchläge von Gelehrten feinen
Text gewiffenhaft, umfichtig und — foweit dies der
Stand unferer hf. Überlieferung erlaubt — abfchließend
hergeftellt. Die früheren Ausgaben von Montacutius
1628, Gaisford 1852 (der eine Kollation des Kodex V
von Th. Heyfe benutzte) und Nolte (Migne PG 24) 1857
find durch Kloftermanns Ausgabe antiquiert.

Die Vorzüge der neuen Ausgabe beftehen in der
umfaffenden und zuverläffigen Ausnutzung des Kodex V,
in der glücklichen Emendation des Textes an zahlreichen
Stellen, bei der befonders Paul Wendland mitgeholfen
hat, in der Vermehrung der Bibelzitate und in der ge-
fchickten und fachgemäßen Behandlung der Marcellfragmente
. Daß diefe S. 183—215 nochmals gefammelt
mit allem nötigen Apparat abgedruckt find, wird jeder
Benutzer der Ausgabe mit Dank begrüßen; etwas flörend
ift nur die verfchiedene Zählung der Fragmente hier und
im Eufebiustext. Als ganz befondern Vorzug der neuen
Ausgabe aber möchte Ref. die ausführlichen, forgfältig
bearbeiteten und korrekt gedruckten Regifter zu dem
Eufebius- und zu dem Marcellustext hervorheben; hier
fällt nach dem Schlußwort S. XXX ein Teil des Ver-
dienftes der Gattin des Herausgebers zu. Diefe Regifter
bilden ein wertvolles Hilfsmittel für textkritifche Arbeiten
zu Eufebius und andern KW., alles Wichtige ift
dort erfchöpfend verzeichnet, und die Zahlen find —
was nur feiten erreicht wird — faft abfolut zuverläffig.
Bei meiner eingehenden Nachprüfung ift mir nur folgendes
aufgefallen. S. 219 1. Kol. Z. 8 v. u. 1. 132, 2;
S. 222 1. Kol. Z. 17 v. o. +132, 11; S. 233 3. Kol. Z. 26
v. o. 1. 32 ftatt 31; S. 235 1. und 2. Kol. Z. 9 v. u. 1. 33
ftatt 34; S. 241 1. Kol. Z.Ii v. o. 1. 105, 22. In dasWort-
regifter hätten wohl noch einige Lemmata mehr, befonders
folche Wörter, die mit den aufgenommenen ftammverwandt
find, Aufnahme finden können. Ich führe nur folgende
Beifpiele an: öiaXoyißuög 156, 13; öiafiagxvgofiat 87, 18.
I3Ii 35; evßeßrjg 165, 19 (evßeßcöq 159, 8); evßeßeia 131, 23.
179' 32; EvxaQiöTtco 129, Ii; evcoöia^ 173, 4; fiagxvgeao
178, 10; ogyavov (ßmfiaxog) 73, 32; ocpfraXfiSg (xrjg öia-
vo'mg) 147, 3; ßvvayeXd^ofiac 73, 30; yoQ^yeoy 163, 4. 26.
3i- 173, 5- 175. 32. Daß die Stellen nicht überall voll-
ftändig angeführt find, hat guten Grund; bei den folgenden
Wörtern wäre aber Vollftändigkeit wünfchens-
wert gewefen: djteXeyxoi + 164, 26; ßaotXeia + 175, 34;
yvcooiq + 128, 3; ejtaXtj&eva} + 151, 21. 173, 10; Xoyixög
+ 162, 30; stegixeigco 4- 64, 13. Dergleichen Wünfche
und Ausftellungen fallen aber gegenüber dem vielen Guten,
das die Regifter bieten, kaum ins Gewicht.

Nicht geringeres Lob als die Anfertigung der Regifter
verdient die Textherftellung. Der Herausgeber

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