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Ausgabe:

1906 Nr. 2

Spalte:

580-582

Autor/Hrsg.:

Schulte, Aloys

Titel/Untertitel:

Kaiser Maximilian I. als Kandidat für den päpstlichen Stuhl 1511 1906

Rezensent:

Holtzmann, Robert

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579

Theologifche Literaturzeitung 1906 Nr. 21.

Ambrofius wird nicht mehr bloß hinfichtlich feiner Stellung
in der Entwicklung der Sündenlehre gewürdigt. Es
hätte die Umarbeitung hier vielleicht doch noch etwas
umfangreicher fein können. Aus der früheren Auflage
wird der Satz übernommen, die ,Anfchauung Chrifti' fei
ein neues Element, das erft Auguftin nach Anfätzen bei
Paulus, Johannes und Ignatius eingeführt habe. Das
ftimmt doch nicht ganz mit der fpäter niedergefchriebenen,
nur der neuen Auflage angehörenden Bemerkung, daß
Auguftin hier feiten angefchlagene Gedanken in das alte
Dogma hineingebaut habe. Das ftimmt aber auch nicht
mit der Wirklichkeit, derzufolge, wie ich nachzuweifen
verfucht habe, fchon Ambrofius in demfelben Umfang
wie Auguftin diefen Gedanken, der auch bei anderen
Vätern nachweisbar ift, vorgetragen hat (cf. jetzt auch
v. Schubert und Loofs). S. 266 wird wie in der dritten
Auflage Optatus als der Vorläufer Auguftins rückfichtlich
der Ausbildung des Kirchenbegriffs bezeichnet. Hier wäre
es aber vielleicht doch angebracht gewefen, auf das Verhältnis
zu Tyconius einzugehen, mit dem fich ja Auguftin
recht nahe berührt und den Harnack im Anfchluß an
Hahn auf S. 265 neben Optatus als einen bedeutfamen
Vorläufer oder Lehrer Auguftinus charakterifiert hatte.
Zu Harnacks Anmerkung auf S. 282 darf ich wohl ein
kurzes Wort fagen, da fie den Eindruck erweckt, als hätte
ich Auguftin alles Schöpferifche und Originale abfprechen
wollen. Ich habe von der geringeren Originalität Auguftins
doch nur im Hinblick auf das chriftologifche Problem
gefprochen (vgl. auch StKr. 1904 S. 553). Sobald
es fich um die religiöfe Pfychologie handelt und um die
Zufammenordnung der einzelnen Elemente der augu-
ftinifchen Theologie zu einem fchließlich doch eindrucksvollen
Ganzen, kam und kommt es mir nicht in den Sinn,
die Originalität Auguftins zu beftreiten. Den Verfaffer der
Konfeffionen habe auch ich nicht ignorieren wollen.

Seine Dogmengefchichte befchließt Harnack mit einer
kurzen Skizze über Zwingli und Calvin. Das bedeutet
eine Neuerung gegenüber der früheren Auflage. Hätte
Harnack in diefer neuen Auflage nicht ausdrücklich feine
frühere Anfchauung von der Begrenzung der Dogmengefchichte
wiederholt, fo könnte man verfucht fein, in
diefem Zufatz eine leife Ablenkung von dem früheren
Programm zu erblicken, und alfo einen Übergang zu der
Behandlung des Stoffes, die nicht mit der Auflöfung des
alten Dogmas durch Luther fchließt, fondern die Darfteilung
bis zum Abfchluß der kirchlich fixierten Lehrbildung
auf proteftantifchem Boden fortfetzt. Es wäre
denkbar, daß Harnack fpäter, wenn die neueren refor-
mationsgefchichtlichen Unterfuchungen genauer geprüft
refpektive weiter geführt find, doch vielleicht noch ftär-
ker als jetzt das Recht einer von der feinigen unter-
fchiedenen Begrenzung der Dogmengefchichte zugäbe,
fodaß die DG als die Gefchichte des kirchlichen Be-
kenntniffes dargeftellt werden könnte. Dann würde
man fie eben auf proteftantifchem Gebiet bis 1619 fortzuführen
haben und mit der Annahme diefes Termins
nicht das Motiv des horror vacui verbinden können. Jedenfalls
darf man aber in dem neuen ,Anhang' eine fachliche
Annäherung an die foeben angedeutete Auffaffung
von der Aufgabe und Abgrenzung der Dogmengefchichte
erblicken, wie ja andererfeits fchon eine ftärkere Betonung
des relativen Rechtes einer anders orientierten Anfchauung
von der Aufgabe der DG konftatiert werden konnte.
Von einem Übergangscharakter diefer neuen Auflage
möchte ich aber doch noch nicht reden.

Überfchaut man die neue Auflage insgefamt, fo darf
fie in der Tat als bereicherte und verbefferte gelten. Je
eingehender man fie mit der früheren Auflage vergleicht,
defto ftärker empfindet man das große Maß an Arbeit,
das ihr zuteil geworden ift, und das nicht bloß in den
leicht erkennbaren, weiter führenden oder kritifch Stellung
nehmenden Anmerkungen niedergelegt ift. Wenn ich
trotzdem an manchen einzelnen Punkten eine andere

Darfteilung oder eine ausdrückliche Auseinanderfetzung
mit neueren Problemftellungen gern gefehen hätte, fo
möchte ich diefe Ausftellung hauptfächlich als eine Frage
des Lernenden an den Lehrer aufgefaßt wiffen und grade
hier mit dem Worte Auguftins fchließen: ego enim magis
amo discere quam docere.

Kiel. Otto Scheel.

Schulte, Prof. Dr. Aloys, Kaifer Maximilian I. als Kandidat
für den päpltlichen Stuhl 1511. Leipzig, Duncker & Hum-
blot 1906. (VIII, 86 S.) gr. 8<> M. 2.20

Das merkwürdige Projekt, dem die vorliegende Schrift
in alle Einzelheiten nachzugehen bemüht ift, hat naturgemäß
bereits eine recht reichhaltige Literatur hervorgerufen
, und mehr als einmal hat man verfucht, die Angaben
darüber, die uns zwar ziemlich fpärlich, dafür aber u. a.
in zwei Briefen Maximilians felbft (an den Marfchall Paul
von Liechtenftein, 16. Sept. 1511, undan die eigene Tochter
Margarete, 18. Sept. 1511) zu Gebote flehen, umzudeuten
und nicht in ihrem VVortfinn verftehen zu wollen. So
hat (indem ich von Älteren abfehe) namentlich Heinrich
Ulmann, der Biograph Maximilians, in einer befonderen
Studie (1888) den Nachweis verfucht, daß Maximilian,
wie fchon früher, fo auch im Hochfommer 1511, als man
den Tod Julius' II. vor der Tür flehen glaubte, nur den
Kirchenftaat habe einziehen wollen, während er als geift-
liches Oberhaupt der Kirche damals den Kardinal Adriano
v. Corneto ins Auge gefaßt habe. Aber man ift ihm
darin nicht gefolgt, und Schulte verftärkt nur den Chor
derjenigen, die (wie namentlich Ifaak Bernays, Ludwig
Paftor und Max Janfen) fich bereits gegen Ulmann dahin
ausgefprochen haben, daß Maximilians Plan im Jahre
1511 wirklich auf die Erwerbung der Tiara für fein eigenes
Haupt gerichtet gewefen fei. Nun hat Ulmann ja
in der Tat für feine Anficht nicht unerhebliche Gründe
beigebracht, die von Schulte nicht immer ganz nach Gebühr
gewürdigt werden; fo kann man es z. B. nicht bezweifeln
, daß Maximilian, als er 1507 dem franzöfifchen
König Ludwig XII. die Abficht vorwarf, ,das Papfttum
der Krön Frankreich einzuleiben' (Ulmann 7), unter dem
/Papfttum' den Kirchenftaat verftand, und daß daher auch
die Pläne Maximilians im gleichen Jahr, trotz mißver-
ftändlichen Ausdrucks, dasfelbe Ziel betrafen (unbefchadet
der Tatfache, daß an fich nach ftrengem kanonifchen
Recht auch ein verheirateter Laie Papft werden konnte,
Schulte 25; am 31. Dez. 1510 wurde Maximilian Witwer).
Dennoch glaube auch ich mit Rückficht auf den Brief
an Liechtenftein, daß es fich 1511 wirklich um mehr handelte
, daß diesmal die Worte Maximilians unmöglich als
eine Metapher oder ,eine Art Geheimchiffre für die Pläne
auf den Kirchenftaat' (Ulmann, Kaifer Maximilian I. 2,
441) gedeutet werden können. Wollte der Kaifer 1507
als Nachfolger der Hohenftaufen im Kampf gegen das
Papfttum die kaiferlichen Rechte im Kirchenftaat wieder-
herftellen, fo dachte er 1511 an einen anderen Weg, auf
dem er friedlich zum Ziel zu kommen hoffen mochte:
an eine Verbindung von Kaifertum und Papfttum in
feiner Perfon. Denn eine Hauptfache bei dem ganzen
Plan waren ihm gewiß auch jetzt ,die realen Mittel, welche
das Papfttum bot, alfo der Belitz des Kirchenftaates und
die Gewalt über die kirchlichen. Pfründen der abendlän-
difchen Chriftenheit' (Schulte 80). Ob aber wirklich der
alleinige Zweck, wie Schulte meint, der fich damit der
Auffaffung Ulmanns materiell wieder ziemlich ftark nähert?
Der Gedanke Maximilians, felbft Papft zu werden, mußte
doch alsbald über rein weltliche Ziele hinausdrängen.
Daß Maximilian daneben auch an kirchliche Reformen
dachte (etwa im Sinn der Deutfchen zu Konftanz und
Bafel), fcheint mir bei feiner ganzen fonftigen Haltung
eine fehr nahe liegende und wahrfcheinliche Annahme,
gegen die weder der Scherz feiner Worte an Margarete
angeführt werden darf noch die Tatfache, daß er durch