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Ausgabe:

1906 Nr. 15

Spalte:

432-434

Autor/Hrsg.:

Bachmann, Philipp

Titel/Untertitel:

Der erste Brief des Paulus an die Korinther ausgelegt 1906

Rezensent:

Holtzmann, Heinrich Julius

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Theologifche Literaturzeitung 1906 Nr. 15.

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fchnittlich die eine Hälfte des Raumes von der andern
fcheidenden Strich einen knapp und verftändlich gehaltenen,
deshalb aber keineswegs etwa ans Erbauliche ftreifenden
Kommentar, ganz wie man das von dem gelehrten und
auf fo vielen Punkten auffallend klar fehenden und unbefangen
urteilenden Gelehrten erwartet. Der Lefer diefer
Anmerkungen wird über die Gedanken des Evangeliften
im großen und ganzen gut unterrichtet, und es bleibt ihm
unbenommen, da, wo des Kommentars Wegweifer zu
einem unhiftorifchen Abbiegen nach dem katholifchen
Kirchentum Veranlaffung bieten, die richtige Linie von
felbft zu finden und einzuhalten.

Straßburg i. E. H. Holtzmann.

Zahn, Prof. D. Th., Der Brief des Paulus an die Galater

ausgelegt. (Kommentar zum Neuen Teflament, herausgegeben
von Prof. D. Th. Zahn. Band IX.) Leipzig,
A. Deichert'fche Verlagshandlung Nachf. 1905. (299 S.)
gr. 8° M. 5.70

Der Verf. gehört bekanntlich zu den entfchloffenften
und gefchickteften Vertretern der füdgalatifchen Hypo-
thefe, die er jetzt in noch reinerer Geftalt, als fchon in
der .Einleitung in das N. T.' (2 S. 126) gefchehen war,
durchführt, fofern jetzt im eigentlichen Galatien keine
chriftlichen Gemeinden mehr angenommen werden (S.iyf.).
Für den Beweis müffen auch jetzt wieder (wie dort S. 128h)
die Stellen 413-15 (S. 217: ayysXog &eov wegen Act.
1411-18) und 511 (S. 257: cteQirofir/v xtjQvößscv wegen
Act. 163) aufkommen. Mehr noch wird die gleichfalls
wiederholte Behauptung angefochten werden, daß unter
den erhaltenen Paulusbriefen der unfrige der ältefte fei.
Die auf 1 Theff. 18.9 geftützte Beweisführung hat foeben
Jülicher (Einleitung in das N. T. 5 und 6, S. 65) als ,eine
durch nichts zu überbietende Leiftung hiftorifcher Kom-
binationskunft' bezeichnet. Das Wertvollfte in der Einleitung
dürfte der von der reichlichen Gelehrfamkeit des
Verf.s Zeugnis ablegende § 3 ,zur exegetifchen und
textkritifchen Literatur' (S. 21—28) fein; nur wäre da-
felbft auch dem kürzlich in diefer Zeitfchrift (Jahrgang
1905, Sp. 324 f.) angezeigten Buch von Walter Erwähnung
zu gönnen gewefen.

Die Methode der Auslegung ift diefelbe wie im
vorangegangenen Matthäuskommentar und leidet wie
dort vor allem an Unüberfichtlichkeit. Im Durchfchnitt
dürfte auf je ioSeiten ein einziger Abfatz kommen; ja felbft
S. 136—160 läuft die Rede ohne jeden Einfchnitt weiter,
und auch die nur längere Abfchnitte angebenden Seiten-
überfchriften erfchweren rafche Orientierung bezüglich
des Details. In den Fußnoten finden fich wertvolle text-
kritifche und grammatifche Erörterungen, zuweilen auch
überrafchende Worterklärungen (z. B. S. 186 zu ivdveo&ai
3 27), befonders aber fehr dankenswerte Beiträge zur Ge-
fchichte der Exegefe in der patriftifchen Zeit; dagegen
fehlen Auseinanderfetzungen mit neueren Vertretern
ganz. Genannt werden vielmehr bloß die theologifchen
und juriftifchen Autoritäten, welche fich — übrigens ohne
den Beifall des Verf.s dafür zu finden — um Aufhellung der
im Brief vorausgefetzten Rechtsverhältniffe bemüht haben
(S. 163 f. 191 f.).

In fachlicher Beziehung ift es zu begrüßen daß an
der Identität der 21—10 berichteten Vorgänge mit der
Erzählung Act. 151-33 feilgehalten und die mit 1130. 1225
und 1821.22 gemachten Experimente abgewiefen werden
(S. 107 f.). Weniger wird man eine Nötigung verfpüren,
den Auftritt in Antiochia 2 11—14 noch vor das Apoftel- j
konzil zu verlegen und dadurch ,das Verhalten des |
Petrus begreiflicher und die Haltung des Paulus größer |
erfcheinen' zu laffen (S. 112). Eher wird man es ver- I
flehen, wenn der Verf. die Paulusrede nur bis 2 u an
Petrus gerichtet fein, nachher in ein großes Selbftbekenntnis
bezüglich feiner Stellung zum Gefetz auslaufen läßt I

(S. 119 f.). Dann aber faßt Paulus mit fyetg 215 nicht
mehr fich mit Petrus zufammen, und fällt daher ein apo-
logetifches Hauptargument für die grundfätzliche Ge-
fetzesfreiheit des Petrus dahin, was man fich wohl kri-
tifcherfeits merken wird. Die folgenden Kapitel zerfallen
, abgefehen vom Schluß, in die beiden Hauptab-
fchnitte 31—5 12 .Überführung der Galater von der Grund-
lofigkeit und Verderblichkeit ihres begonnenen Abfalls'
und 513—6:0,der rechte Gebrauch der chriftlichen Freiheit'.
Hofmanns exegetifche Tradition wird gewahrt in Ablehnung
eines Verftändniffes von 115.16 im Sinne fo-
fortiger Berufung zum Heidenapoftel (S. 63), in der Auf-
faffung der axov/ßla 43.9 (S. 195 f., 208 f.) und in Ausdeutung
des i^accoaxiXXscv 44 auf Präexiftenz (richtig
gegen Walter S. 163), leider auch des yevo/isvov ix
yvvuixög auf Jungfraugeburt (S. 199 f.). Aber auch wenn
er von Hofmann abweicht, wie z. B. in der Faffung des
Begriffes aXXrjyoQelv 424 (S. 227), erweift fich Z. als
ein Meifter erften Ranges in der freien Kunft des Weg-
zauberns von Anftößen. Nicht die allegorifche Auslegungsmethode
will dort der Apoftel durch fein Beifpiel
empfehlen; denn ,er fagt doch nicht von den Schriftworten
, fondern von den Dingen, daß fie noch etwas
anderes bedeuten, als was die Worte, in welche
die Schrift und er felbft foeben fie gefaßt hat, be-
fagen' (S. 229). Ebenfo hält er es faft für überflüffig,
den Apoftel gegen den .lächerlichen Vorwurf zu verteidigen
, daß er 316 den kollektiven Sinn des Singulars
OjiEQua durch Beziehung auf einen Einzigen außer Acht
gelaffen habe (S. 166 f.), und fo bedient er den gläubigen
Lefer mit einer Zurechtlegung, die ganz an die Hofmann-
fche erinnert, fie aber an raffinierter Kompliziertheit noch
hinter fich läßt. Ebenfo beruht es auf einer verbeffernden
Modifikation derfelben Normalexegefe, wenn 3 20 die
Einheit des Mittlers im Gegenfatz zur Vielheit der
Empfänger des Gefetzes verftanden wird (S. 177 f.). Hier
und fonft oft, z. B. in der ganz nach Hofmann erfolgenden
Faffung des jicaöaycoyöq 32425 (S. 184), dürfte er recht
behalten. Andere fchwierige Stellen des Briefes betreffend
, wird 110 ebenfo glücklich erledigt (vgl. namentlich
S. 53 über die Anknüpfung mit yap), wie 511 trotz
ermüdend langer Erörterung (S. 255—258) doch für
Lefer, die kein exegetifches Orakel kennen, fchließlich
im Halbdunkel verbleibt. Eins wird bei der bekannten
theologifchen Stellung des Verf.s jedem Lefer
zunächft auffallen: er fpricht mit Beziehung auf das
ftellvertretende Strafleiden ,von einer ungefunden Dog-
matik' (S. 158). Aber eben dies gefchieht im Anfchluß
an die Erklärung von 313 bei dem Erlanger Schulhaupt,
mit deffen Orthodoxie es bekanntlich gerade auf diefem
Punkte nicht zum beften beftellt war.

Straßburg i. E. H. Holtzmann.

Bachmann, Prof. Lic. Ph., Der erfte Brief des Paulus an
die Korinther ausgelegt. (Kommentar zum Neuen
Teftament, herausgegeben von Prof. D. Th. Zahn.
Band VII.) Leipzig, A. Deichert'fche Verlagshandlung
Nachf. 1905. (VI, 482 S.) gr. 8° M. 9 —

Es gibt keine neuteftamentliche Schrift, bezüglich
welcher alle Einleitungsfragen fo faft durchweg als erledigt
betrachtet werden können, wie das bei 1. Kor. der
Fall ift. Auch das, was der neuefte Kommentar in diefer
Richtung bietet, betrifft, fo weit es neue Erörterungen
hervorrufen könnte, teils mehr die Apoftelgefchichte als
den Brief (S. 8 f.), teils handelt es fich dabei nicht fowohl
um diefen felbft, als vielmehr um fein Verhältnis zu 2. Kor.,
das wohl fchwerlich jemals ganz aufs reine zu bringen
fein wird (S. 31). Außer einer kleinen Korrektur herkömmlicher
Auffaffungen korinthifcher Zuftände (S. 6) kommt
nichts neues zutage. Auch die Ablehnung der von mir
angenommenen Beziehungen zwifchen 1. Kor. und Hebr.